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Erklärung von Hans Koller (CDU/CSU) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur …

dip / rede 10.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 90. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 22a: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssät. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Erklärung von Hans Koller (CDU/CSU) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur … Ich stimme dem Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung zu, weil er wichtige Maßnahmen enthält, um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern. Gleichzeitig möchte ich ausdrücklich zu Protokoll geben, dass meine Zustimmung nicht als Zustimmung zu einer möglichen späteren Einführung einer Steuer auf zuckergesüßte Getränke verstanden werden darf. Das Ziel, Adipositas zu verringern, teile ich ausdrücklich. Eine Zuckersteuer ist dafür jedoch das falsche Instrument. Dies zeigen Studien aus anderen Ländern, die diese Steuer bereits eingeführt haben. Sie setzt Anreize, natürlichen Zucker durch künstliche Süßstoffe zu ersetzen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass mögliche gesundheitliche Auswirkungen einzelner Süßstoffe weiterhin wissenschaftlich diskutiert werden. Das Umweltbundesamt weist zudem darauf hin, dass ein verstärkter Einsatz langlebiger Süßstoffe zu höheren Einträgen in Gewässer und Trinkwasserressourcen führen kann. Auch diese gesundheitlichen und ökologischen Aspekte sollten bei einer solchen Entscheidung sorgfältig berücksichtigt werden. Kritisch sehe ich darüber hinaus den vorgesehenen Zeitplan. Die Empfehlungen der Regierungskommission zur nachhaltigen Stabilisierung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sahen eine Einführung einer Zuckersteuer erst zum 1. Januar 2028 vor. Nach den derzeit bekannten Planungen soll sie jedoch bereits zum 1. Januar 2027 umgesetzt werden. Eine derart weitreichende steuerpolitische Maßnahme sollte nicht ohne ausreichende Vorbereitungszeit und eine umfassende Folgenabschätzung eingeführt werden. Ich erwarte daher, dass die Bundesregierung in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren die gesundheitlichen, ökologischen – siehe Umweltbundesamt- und wirtschaftlichen Auswirkungen einer Zuckersteuer sorgfältig abwägt und von einer Einführung zum 1. Januar 2027 absieht. Meine Zustimmung gilt dem Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Einer späteren Einführung einer Steuer auf zuckergesüßte Getränke stehe ich ablehnend gegenüber.

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