Rede von Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher …
Teil von Protokoll der 97. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 10: Beratung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdien.
Text
Rede von Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher …
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Neun Monate lang haben Sie gestritten, neun Monate lang haben Sie versucht, Lösungen zu finden. Und dann saßen wir am Mittwochabend im Vermittlungsausschuss, und es wurde tatsächlich auch dort gestritten. Insofern hat die Kollegin dos Santos recht, dass dort auch die Lösungen gefunden wurden. Das Problem ist: Sie haben sich überhaupt nicht mehr darum bemüht, was für die Menschen im Land wichtig ist, sondern es ging nur noch um eines: Wer zahlt am Ende? Und da haben Sie die zynischste, die schlechteste Lösung gefunden, die man finden kann, nämlich: Die Menschen sollen zahlen. Das ist dieser Lage wirklich nicht angemessen. Das ist der völlig falsche Weg. So darf man das nicht lösen.
Wir haben einen Dieselpreis von 2,50 bis 3 Euro, wir haben Heizkosten, die durch die Decke gehen, wir haben die Ölpreiskrise, die Gaspreiskrise, wir haben steigende Zinsen. Wir werden mehr Menschen sehen, die in Verschuldung geraten. Wir werden mehr Menschen sehen, die Unterstützung brauchen. Und wir bräuchten mehr Angebote in der Schuldnerberatung – niedrigschwellig, einfach zugänglich, kostenfrei für die Menschen. Die Realität, die wir da draußen sehen, ist eine andere: Die Schuldnerberatungsstellen werden weniger, sie sind überlastet. Die Angebote sind nicht so, wie man sie haben könnte, und die Zugänge verschlechtern Sie jetzt mit diesem Gesetz, mit dieser Einigung. Alles, was man an dieser Stelle besser hätte machen können, tun Sie nicht; da ist Fehlanzeige. Der Grundsatz der kostenfreien Beratung wird im Gesetz gestrichen.
Liebe Leute von der Koalition, Sie wissen das ganz genau. Das, was jetzt herausgekommen ist, liegt weit hinter dem, was im Kabinett beschlossen wurde. Sie haben in den Verhandlungen hier im Bundestag einen Schritt hin zu mehr Kostenfreiheit, zu einer besseren Situation im Vergleich zum Kabinettsentwurf gemacht, und Sie haben jetzt im Vermittlungsausschuss alles wieder zurückgedreht, alles rückabgewickelt. Das ist wirklich eine zynische Lösung.
An die Leute, denen das Wasser bis zum Hals steht, die finanziell in großen Schwierigkeiten sind, richten Sie jetzt den Willen, dass sie am Ende für die Beratung zahlen müssen. Das ist etwas, was mehr Probleme bringen wird. Das ist etwas, was mehr überschuldete Menschen hervorbringen wird. Und das wird vor allem am Ende massiv Kosten bei den Kommunen abladen. Es ist schlicht und ergreifend die falsche Lösung, die Sie da gefunden haben.
Ich will noch einen grundsätzlicheren Punkt machen: Sie haben monatelang gestritten. Sie haben jetzt im Vermittlungsausschuss gestritten. Und Sie sind nur mit einem kleinen Millionenbetrag zu einer solchen Lösung gekommen, die am Ende nur zulasten der Menschen funktionieren kann, die in Schwierigkeiten sind. Gleichzeitig sehen wir größere Beträge, viel größere Beträge, Milliardenbeträge, wenn es um den Tankrabatt geht, dann, wenn es darum geht, dass große Millionenbeträge im Rachen der Ölkonzerne landen. Das ist das, was Sie gerade beschließen. Dafür ist Geld da; da finden Sie eine Lösung. Und das kann keine Zukunft sein.
Wenn wir Geld ausgeben, dann muss das dazu führen, dass es im Geldbeutel der Menschen ankommt und dass es das Leben von Menschen besser macht. Dann darf das nicht im Rachen der Ölkonzerne landen. Es muss so ausgegeben werden, –
Relationen
- part_of → Protokoll der 97. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
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