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Protokoll der 1026. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 28.10.2022 · WP 20 · 1026 · Original ↗

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Protokoll der 1026. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1026 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1026. Sitzung Berlin, Freitag, den 28. Oktober 2022 I n h a l t : Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399 Rückblick des Präsidenten . . . . . . . . . . . . . . . 399 1. Wahl des Präsidiums – gemäß Artikel 52 Absatz 1 GG i.V.m. § 5 Absatz 1 GO BR –. . 401 Beschluss: Der Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg, Erster Bürgermeister Dr. Peter T s c h e n - t s c h e r , wird zum Präsidenten des Bundesrates gewählt. Der Ministerpräsident des Landes Thüringen, Bodo R a m e l o w , und die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg- Vorpommern, Manuela S c h w e s i g , werden zu Vizepräsidenten gewählt . . . . . 401 2. Wahl des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer – gemäß § 45c GO BR – . . . . . . . . . . . 402 Beschluss: Es werden gewählt: der Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg, Erster Bürgermeister Dr. Peter T s c h e n t s c h e r , zum Vorsitzenden, Minister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel H o f f (Thüringen) und Ministerin Bettina M a r t i n (Mecklenburg-Vorpommern) zu stellvertretenden Vorsitzenden . . . . . . 402 3. Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse – gemäß § 12 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 492/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402 Beschluss: Die Vorsitzenden der Ausschüsse werden gemäß dem Antrag des Präsidenten in Drucksache 492/22 gewählt . . . . . . . . . 402 4. Wahl der Schriftführer – gemäß § 10 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 493/22) . . . . . 402 Beschluss: Staatsminister Georg E i s e n - r e i c h (Bayern) und Staatsrat Dr. Olaf J o a c h i m (Bremen) werden gewählt . 402 5. Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Lebensmittelspezialitätengesetzes (Drucksache 504/22) . . . . . . . . . . 407 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 6. Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Europäischen Bürgerinitiative (Änderungsgesetz zur Europäischen Bürgerinitiative – EBIGÄndG) (Drucksache 494/22) . . . . . . . 407 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 7. Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens (Drucksache 495/22) . . . . . . . . . . . . . 407 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435* 8. Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze (Drucksache 496/22) . . 407 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435* 9. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Geldwäschegesetzes zur Bekämpfung von Geldwäsche im Bereich des Berufssports – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Bremen und Berlin – (Drucksache 32/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411 Beschluss: Keine Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 412 10. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Vermögensanlagengesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg – (Drucksache 428/22) 412 Beschluss: Keine Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 412 11. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des § 362 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) – Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Heilfürsorge- und Beihilfeberechtigte – Antrag des Freistaates Sachsen – (Drucksache 469/22) . . . . . . . . . 407 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Bestellung von Staatsminister Armin Schuster (Sachsen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435* 12. Entschließung des Bundesrates zur Schaffung eines bundesweiten Registers über verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote – Antrag des Landes Brandenburg – (Drucksache 484/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 412 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 413 13. Entschließung des Bundesrates zur gesetzlichen Verankerung von Fallanalysen im SGB VIII – Antrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 325/22) . . . . . . . . . . . . . 407 Beschluss: Annahme der Entschließung in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . . 435* 14. Entschließung des Bundesrates „Fortführung der Bundesförderung für den Ausbau der Kindertagesbetreuung als 6. Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ – Antrag der Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein- Westfalen, Saarland – (Drucksache 474/22) . 407 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 435* 15. Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Unternehmenshilfen zur Bewältigung gestiegener Energiepreiskosten – Antrag der Länder Bremen und Berlin – (Drucksache 485/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 413 Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . 413 Beschluss: Annahme der Entschließung in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . 414 16. Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 456/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 414 Anja Stahmann (Bremen) . . . . . . . . . 414 Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen) 415 Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 416 Katja Kipping (Berlin) . . . . . . . . . . . 418 Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . 419 Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 439* Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 439* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 421 17. Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 457/22, zu Drucksache 457/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 421 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422 18. Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz – InflAusG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 458/22) . . . . . . . . 422 Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 422 Reinhold Hilbers (Niedersachsen) . . . . 423 Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen . . . . . 425 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 426 19. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 459/22) . . . . . . . . 426 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 426 20. Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 460/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 426 Prof. Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 426 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 427 21. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Statistikregistergesetzes und weiterer Gesetze (Drucksache 461/22) . . . . . . . . . . . . . . . 427 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 427 22. Entwurf eines Gesetzes zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien und zur Änderung der Fernwärme- oder Fernkälte- Verbrauchserfassungs- und - Abrechnungsverordnung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 462/22) . . . . . . . . 427 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 427 23. Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) (Drucksache 483/22, zu Drucksache 483/22) . . . . . 427 Dr. Maike Schaefer (Bremen) . . . . . . . 428 Susanna Karawanskij (Thüringen) . . . . 428 Cansel Kiziltepe, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen . . . 430 Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 440* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431 24. Entwurf eines Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht (Drucksache 503/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 431 Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . . 441* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431 25. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wiederherstellung der Natur COM(2022) 304 final; Ratsdok. 10607/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 298/22, zu Drucksache 298/22) 432 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 433 26. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Überarbeitung der Barcelona-Ziele zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung COM(2022) 442 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 442/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 433 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 433 27. Achte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung (Drucksache 450/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435* 28. Vierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (Drucksache 432/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435* 29. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes (Drucksache 451/22) . . . . . . . . . . . . . . 407 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435* 30. Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2022 (Drucksache 452/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435* 31. Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße (Drucksache 453/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 436* 32. Elfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (Drucksache 454/22) . . 407 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435* 33. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Besteuerung des Arbeitslohns 2023 (Lohnsteuer-Richtlinien 2023 – LStR 2023) (Drucksache 455/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 108 Absatz 7 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435* 34. Vorschlag für die Berufung eines Mitglieds des Beirats gemäß § 182 SGB III bei der Bundesagentur für Arbeit – gemäß § 182 SGB III – (Drucksache 463/22) . . . . . . . . . . 407 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 463/1/22 . . . . . . . . . . . . . 436* 35. Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Fachbeiräte der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – gemäß § 5 Absatz 1 und 3 und § 7 Absatz 1 BLEG – (Drucksache 278/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 Beschluss: Zustimmung zu den Empfehlungen in Drucksache 278/1/22 . . . . . . . . . . 436* 36. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 497/22) . . . . . 407 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 497/22 . . . . . . . . . . . . . . . . . 436* 37. Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs (Drucksache 523/22) . . . . . . . . . . . . 407 Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen) 407 Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . 408 Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 436* Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 437* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409 38. Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Finanzstabilisierungsgesetz) (Drucksache 525/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409 Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen) 409 Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit . . . . . . . . . . . . 410 Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 437* Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 438* Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . 438* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411 39. Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19- Insolvenzaussetzungsgesetzes (Drucksache 526/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435* 40. Zweites Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (Drucksache 527/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435* 41. Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 528/22) . . . . . . . . 407 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435* 42. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung von § 24 Absatz 1 des Baugesetzbuches – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 520/22) . . . . . . . . . . 412 Dr. Maike Schaefer (Bremen) . . . . . . 412 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412 43. Entschließung des Bundesrates für ein Energiesperren-Moratorium zur Abwendung von Energiesperren – Antrag der Länder Bremen und Berlin, Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 522/22) 402 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . 402 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 404 44. Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 529/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 431 Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . 431 Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 432 45. Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 521/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 521/22 . . . . . . . . . . . . . . . . . 436* 46. Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Drucksache 540/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 404 Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . 404 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . 406 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 i.V.m. Artikel 106, Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 433 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 433 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident B o d o R a m e l o w , Ministerpräsident des Landes Thüringen Vizepräsident D r . P e t e r T s c h e n - t s c h e r , Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg – zeitweise – Amtierender Präsident W i n f r i e d K r e - t s c h m a n n , Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg – zeitweise – Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Georg Eisenreich (Bayern) Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund B a y e r n : Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz B e r l i n : Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Katja Kipping, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales B r a n d e n b u r g : Katrin Lange, Ministerin der Finanzen und für Europa B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Dr. Maike Schaefer, Bürgermeisterin, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Melanie Leonhard, Senatorin, Präses der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz H e s s e n : Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz N i e d e r s a c h s e n : Reinhold Hilbers, Finanzminister Barbara Havliza, Justizministerin Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales R h e i n l a n d - P f a l z : Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung S a a r l a n d : Jürgen Barke, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Monika Heinold, Finanzministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Prof. Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit Cansel Kiziltepe, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 1026. Sitzung Berlin, den 28. Oktober 2022 Beginn: 09.30 Uhr Präsident Bodo Ramelow: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1026. Sitzung des Bundesrates. Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben. Aus der rheinland-pfälzischen Landesregierung und damit aus dem Bundesrat ist am 12. Oktober 2022 Herr Staatsminister Roger L e w e n t z ausgeschieden. Wir danken Herrn Lewentz für die über ein Jahrzehnt währende Zusammenarbeit. Am 25. Oktober hat die Landesregierung als Nachfolger Herrn Staatsminister Michael E b l i n g zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt. – Wir sagen: Herzlichen Glückwunsch! Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 46 Punkten vor. Zur Reihenfolge: Nach TOP 4 werden die Punkte 43 und 46, und zwar in dieser Reihenfolge, beraten. Vor TOP 9 werden die Punkte 37 und 38 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 10 wird der Punkt 42 behandelt. Nach TOP 24 wird der Punkt 44 beraten. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das kann ich nicht feststellen. Damit ist die Tagesordnung so festgestellt. Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! Ein Jahr Bundesratspräsidentschaft geht schnell vorüber. Das haben meine Vorgänger über ihre Amtsperiode auch gesagt, doch möglicherweise ist meine Wahrnehmung auch auf die extreme Ereignisfülle dieses Jahres zurückzuführen. Die ersten Monate der Thüringer Bundesratspräsidentschaft waren noch stark von der Corona-Pandemie geprägt. Wir haben uns gefragt, ob und wie viele Präsenzveranstaltungen überhaupt stattfinden werden. Werden wir überhaupt ein Fest der deutschen Einheit feiern können? Sind Auslandsbesuche möglich? Dann kam der dunkelste Tag, der 24. Februar 2022, an dem Präsident Putin den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine befohlen hat – ein Schock, nicht nur für die Menschen in der Ukraine, sondern auch für uns alle in Europa. Die Auswirkungen bestimmen bis heute die tägliche Agenda: Wie bewältigen wir die daraus entstandene Energiekrise und, daraus abgeleitet, die Inflation? Wie unterstützen wir Menschen und Unternehmen angesichts immer stärker steigender Preise? Wie können wir den Geflüchteten aus der Ukraine angemessen Obdach geben, ein Dach über dem Kopf? Ich möchte der Bundesratsverwaltung an dieser Stelle einen besonderen Dank aussprechen, weil ich diese Verwaltung als ausgesprochen flexibel und als sehr kollegial erlebt habe. Bereits einige Monate vor dem Beginn meiner Bundesratspräsidentschaft bekam ich einen dicken Ordner, in dem das Jahr mit seinen offiziellen Terminen und Reisen schon so gut wie durchgeplant war. Die Bundesratsverwaltung leistet hier eine hervorragende Arbeit, um die jeweiligen Bundesratspräsidentinnen und - präsidenten wirkungsvoll zu unterstützen. Mit dieser Unterstützung konnten ich und meine Vorgänger dieses Amt neben unserem jeweiligen Job als Regierender oder Ministerpräsident überhaupt ausüben. Aber trotz der umfangreichen Vorplanung war es möglich, eigene Themen und Akzente einzubringen und auf die jeweiligen Entwicklungen zu reagieren. So habe ich im Bundesrat beim jährlichen Gedenken an die während der NS-Zeit verfolgten und ermordeten Sinti, Roma, Jenischen und Fahrenden auf unsere aktuellen Defizite beim Umgang mit diesen Minderheiten aufmerksam gemacht. Gerne bin ich daraufhin im Sommer der spontanen Einladung von Romani Rose zum Europäischen Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma nach Auschwitz gefolgt. Dort treffen sich jährlich die Überlebenden und deren Nachfahren, die sich an das traurige Schicksal ihrer Ahnen erinnern und ihre eigene Existenz feiern. Mir wurde dort bewusst, dass bisher kein Bundesratspräsident oder ein anderes deutsches Verfassungsorgan an einer solchen Gedenkveranstaltung teilgenommen hatte. Das war mir vorher gar nicht klar. Aber als Erfurter weiß ich, dass die Verbrennungsöfen in Auschwitz aus Erfurt geliefert wurden, deutsche Ingenieurskunst aus Thüringen, mit der die Menschenvernichtung stattgefunden hat. Mir war es wichtig, ein Signal zu senden für das Gedenken an die Sinti- und Roma-Opfer aus der Zeit des Nationalsozialismus. Mir war es aber genauso wichtig, eine Sensibilisierung für die Aufarbeitung und den heutigen Umgang mit den Folgen dieser Verbrechen zu erreichen. Denn Antiziganismus ist genauso wenig wie der Antisemitismus ein Thema von gestern – leider. Sie erhalten wieder Auftrieb, und deswegen sage ich: Lassen Sie uns weiter hinschauen! Wir müssen an dieser Stelle gemeinsam hellwach sein. Meine weiteren Besuche in Osteuropa waren bewusst von mir ausgewählt und lange geplant – sie standen aber inhaltlich plötzlich im Zeichen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Polen und Rumänien sind als Grenzländer viel stärker betroffen als wir in Deutschland. Ich habe dort eine unglaubliche Solidarität gegenüber den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine erlebt, von denen Polen weit mehr aufgenommen hat, als wir bisher haben aufnehmen können. Die zunehmende Kriegsgefahr, die Energiekrise und die Inflation sind auch in Osteuropa die bestimmenden Themen. Schon deswegen sollten wir als europäische Partner darüber gemeinsam reden. Diese Reisen sehe ich als Appell, dass wir Osteuropa nicht aus unserem Blick verlieren dürfen. Wir müssen unsere Sichtachse in Europa verändern und stärker von Warschau oder Bukarest aus auf unser vereintes Europa schauen. Als EU-Länder mit einer östlichen Außengrenze der Union kommt beiden Ländern unter sicherheitspolitischen Maßstäben eine neue Rolle zu. Das hat uns näher zusammenrücken lassen. Wir dürfen das europäische Haus nicht brüchig werden lassen und müssen jetzt jede Gelegenheit nutzen, um uns auch wirtschaftlich, wissenschaftlich und zivilgesellschaftlich mit diesen Ländern weiter zu vernetzen. Wir brauchen neue Ideen und Impulse, neue Konzepte, um die aktuellen gravierenden Herausforderungen gemeinsam zu meistern – als ein starkes Europa der kooperierenden Regionen. Die letzte Reise im Rahmen der Bundesratspräsidentschaft hat mich nach Chile geführt. Ein Land, für das ich mich ganz bewusst entschieden habe, denn in Chile wird an der Zukunft gearbeitet – mit Themen zur Energieversorgung und zu Rohstoffen für erneuerbare Energien –, und wir können aus diesem Prozess gemeinsam lernen. Allein der Wind in Patagonien und die Sonne in der Atacama-Wüste wären für uns ein interessantes Potenzial, weil diese Energie in Wasserstoff verwandelt und damit gespeichert und transportiert werden kann. Besonders wichtig war mir aber, das dunkle Kapitel der „Colonia Dignidad“ anzuschauen und zu beleuchten. Diese deutsche Enklave in Chile hat ihrem Namen „Kolonie Würde“ keine Ehre gemacht. Die Menschen, die Anfang der Sechzigerjahre einem deutschen Laienprediger mit seiner Sekte nach Chile gefolgt waren – oder entführt worden sind –, dachten, sie kämen in den Himmel. Aber tatsächlich kamen sie in die Hölle. Geschützt von mächtigen Netzwerken, die später auch am Sturz des linken Präsidenten Salvador Allende beteiligt waren, wurden hier über Jahrzehnte hinweg systematisch Menschen gefoltert, gequält und auch ermordet. Die Spuren sind im Kartoffelkeller immer noch zu sehen. Nach dem Pinochet-Putsch 1973 stand die „Colonia Dignidad“ als Folterzentrum für den Geheimdienst bereit, der hier Regimegegner festhielt und ermordete. Erst seit 2017 gibt es Ausgleichszahlungen für Opfer und Überlegungen für eine Gedenkstätte. Ich habe den Eindruck, dass Versöhnung dort möglich ist. Aber es bedarf hier in der weiteren Aufarbeitung und der positiven Begleitung des Engagements Deutschlands. Der Bundespräsident hat sich dazu in seiner ehemaligen Funktion als Außenminister klar geäußert, der Bundestag hat dazu klare Beschlüsse gefasst. Wir sollten gemeinsam daran arbeiten, dass wir sie auch umsetzen. Sehr geehrte Damen und Herren, ein Jahr lang war ich als Verfassungsorgan unterwegs und habe das deutsche Zweikammersystem im Ausland repräsentiert. Die positive Ausstrahlungskraft des Föderalismus ist für mich dabei noch viel deutlicher geworden. Denn während wir hier oft mit einem genervten Seitenblick auf unsere vielfältige Gewaltenteilung schauen und die vielen verschiedenen Stimmen nacheinander manchem lästig erscheinen, habe ich erlebt, wie uns andere Länder darum beneiden, wie wir es schaffen, die vielen Stimmen unter einen Hut zu bekommen und die Stärken der Regionen dabei zu nutzen. Mit dem spanischen Senat haben wir im Bundesrat über die Strahlkraft des Föderalismus diskutiert. Als ich in Belgien war, wurde dort nach unseren Erfahrungen gefragt, da dort überlegt wird, ob die Landesgliederung und damit auch die Machtbalance verändert werden sollte. Und auch die Gouverneure in Chile stehen vor der Frage, ob sie nicht mehr Föderalismus wagen sollten. Es war eine wichtige Erfahrung für mich, den deutschen Föderalismus dort vertreten zu können, mit Glaubwürdigkeit und aus tiefster Überzeugung. Ich möchte mich an dieser Stelle bei zwei Menschen besonders bedanken, die mich ihrerseits als Vertreter des Föderalismus im vergangenen Jahr sehr beeindruckt haben: einmal bei Volker Bouffier, den ich als damals dienstältesten Ministerpräsidenten, als Urgestein des Föderalismus, hier aus dieser Runde verabschieden durfte. Und zum anderen bedanke ich mich bei Staatssekretär Michael Schneider, der als Leiter der Landesvertretung Sachsen-Anhalt beim Bund in Berlin und als Bevollmächtigter des Landes beim Bund insgesamt mehr als 20 Jahre tätig war – eine unheimlich lange Zeit und ein Zeichen von Kontinuität im Föderalismus. Menschen wie sie tragen mit ihrem langjährigen Engagement dazu bei, dass der Föderalismus ein Erfolgsmodell ist und bleibt. Auch in den jetzigen Krisenzeiten sehen wir, dass die Handlungsfähigkeit des Bundesrates stärker ist als gemeinhin von außen angenommen wird. – Und hinsichtlich der gemeinsamen Balance mit der Bundesregierung nach dem Regierungswechsel: Daran arbeiten wir, aber es gibt noch Luft nach oben. Dass in der bundesrepublikanischen Machtbalance die Regionen stark repräsentiert sind, halte ich für einen zivilisatorischen Fortschritt. Und dieser wurde nach der Wiedervereinigung fortgesetzt. Der Beitrittsprozess Ostdeutschlands lief über die Länder. Der Tag der Deutschen Einheit ist ein Fest der Länder. Und dieses Fest der deutschen Einheit zu Beginn dieses Monats in Erfurt habe ich als einen sehr fröhlichen Tag wahrgenommen, bei dem die Schwierigkeiten nicht verleugnet, aber vor allem unsere gemeinsamen Stärken deutlich wurden. 185 000 Menschen haben Erfurt in den drei Tagen besucht, und es hat allen, die da waren, sehr gut gefallen. Das macht deutlich, dass Deutschland-Ost und Deutschland-West miteinander feiern können. Das Motto der Thüringer Bundesratspräsidentschaft lautete „Zusammenwachsen“. Überall, wo ich im vergangenen Jahr war, ob in Polen, Rumänien, den westeuropäischen Ländern und auch in Chile sowie in Ost und West, ist mir das Thema „Zusammenwachsen“ emotional als Aufgabe begegnet, die überall positiv wahrgenommen wird. Es gibt kein Zusammenwachsen, das verordnet wird, es gibt nur ein Zusammenwachsen, wenn man zusammen wächst. Und das kann dann auch „Horizonte öffnen“ – das Motto der kommenden Bundesratspräsidentschaft von Hamburg. Der Transformationsprozess unserer Gesellschaft geht weiter, und auch das kommende Jahr wird wieder viele Herausforderungen bereithalten. Meinem Hamburger Kollegen Peter Tschentscher wünsche ich, dass er die Bundesratspräsidentschaft mit Hamburger Gelassenheit angeht und mit einem weiten Blick über die Horizonte. Ich wünsche ihm dabei die allerbeste Unterstützung und bedanke mich dafür, dass ich ein Jahr lang ein Gleicher unter Gleichen sein durfte. – Vielen Dank! (Beifall) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich trete damit in die Tagesordnung ein. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: TOP 1 Wahl des Präsidiums Nach dem vereinbarten Turnus schlage ich Ihnen für das am 1. November 2022 beginnende neue Geschäftsjahr vor, den Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Herrn Dr. Peter Tschentscher, zum Präsidenten des Bundesrates zu wählen. Über die Wahl des Präsidenten wird nach unserer Praxis durch Aufruf der Länder abgestimmt. Ich bitte deshalb, die Länder aufzurufen. Dr. Olaf Joachim (Bremen), Schriftführer: Baden-Württemberg Ja Bayern Ja Berlin Ja Brandenburg Ja Bremen Ja Hamburg Ja Hessen Ja Mecklenburg-Vorpommern Ja Niedersachsen Ja Nordrhein-Westfalen Ja Rheinland-Pfalz Ja Saarland Ja Sachsen Ja Sachsen-Anhalt Ja Schleswig-Holstein Ja Thüringen Ja Präsident Bodo Ramelow: Demnach kann ich feststellen, dass Herr Erster Bürgermeister Dr. Peter T s c h e n t s c h e r für das Geschäftsjahr 2022/2023 einstimmig zum Präsidenten des Bundesrates gewählt wurde. Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? Dr. Peter Tschentscher (Hamburg): Ja. Präsident Bodo Ramelow: Dann darf ich Ihnen, Herr Kollege Dr. Tschentscher, die Glückwünsche des Hauses übermitteln und sage: Alles Gute! Ich freue mich auf die gute Zusammenarbeit im kommenden Jahr. (Beifall – Übergabe des Staffelstabs und kurzer Fototermin im Halbrund) Wir kommen nun zur Wahl der Vizepräsidenten. Nach dem verabredeten Turnus schlage ich Ihnen zur Wahl vor: zum Ersten Vizepräsidenten den Präsidenten des laufenden Geschäftsjahres, also den Vertreter aus Thüringen, und zur Zweiten Vizepräsidentin die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Frau Kollegin Manuela S c h w e s i g . Mit Ihrem Einverständnis lasse ich über die Vorschläge gemeinsam abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Die Vorschläge sind einstimmig angenommen. Frau Kollegin Schwesig wünsche ich von dieser Stelle aus zunächst einmal gute Reha, und ich weiß von ihr, dass sie die Wahl – wie auch ich – annimmt. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit. Alles Gute! Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2: TOP 2 Wahl des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer Die Länder, deren Regierungschefs das Präsidium des Bundesrates bilden, stellen in gleicher Reihenfolge den Vorsitzenden der Europakammer und seine zwei Stellvertreter. Dementsprechend schlage ich Ihnen vor, Herrn Ersten Bürgermeister Dr. Peter T s c h e n t s c h e r (Hamburg) zum Vorsitzenden, Herrn Minister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel H o f f (Thüringen) zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden und Frau Ministerin Bettina M a r t i n (Mecklenburg-Vorpommern) zur zweiten stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer für das Geschäftsjahr 2022/2023 zu wählen. Wer diesem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Damit sind der Vorsitzende der Europakammer und seine zwei Stellvertreter einstimmig gewählt. Ich darf allen viel Kraft und gutes Gelingen wünschen. Punkt 3: TOP 3 Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse (Drucksache 492/22) Für diese Wahl liegt Ihnen der Antrag des Präsidenten vor. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Das wurde somit beschlossen. Punkt 4: TOP 4 Wahl der Schriftführer (Drucksache 493/22) Ich schlage vor, für das Geschäftsjahr 2022/2023 Herrn Staatsminister Georg E i s e n r e i c h (Bayern) und Herrn Staatsrat Dr. Olaf J o a c h i m (Bremen) als Schriftführer zu wählen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Ich darf gratulieren und für die Arbeit danken. Punkt 43: TOP 43 Entschließung des Bundesrates für ein Energiesperren-Moratorium zur Abwendung von Energiesperren – Antrag der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 522/22) Dem Antrag sind die Länder Berlin und Mecklenburg-Vorpommern beigetreten. Wortmeldungen liegen mir vor: Herr Bürgermeister Dr. Bovenschulte. – Lieber Herr Bovenschulte, Sie haben das Wort. Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Angriff Russlands auf die Ukraine bringt nicht nur unermessliches Leid über die Menschen dort. Er hat auch ganz erhebliche wirtschaftliche und soziale Auswirkungen auf das Leben in Europa und in Deutschland. Weil Russland seit Monaten weniger Öl und Erdgas nach Europa liefert, droht, erstens, in diesem Winter ein akuter Energie- und insbesondere ein akuter Gasmangel und sind, zweitens, die Preise für Gas, Strom und in begrenztem Maße auch für Öl geradezu explodiert. Beides macht den Menschen Angst, beides ist eine existenzielle Bedrohung, nicht nur für Privathaushalte, sondern auch für unsere Wirtschaft. Gegen den Energiemangel ist Deutschland mittlerweile dank der Maßnahmen von Bund und Ländern – zumindest für den bevorstehenden Winter – einigermaßen gut gewappnet. Allerdings dürfen wir uns nicht zurücklehnen. Es gilt weiter, mit Öl, Gas und Strom sparsam umzugehen und sich klug und umsichtig auf die kommenden Monate vorzubereiten. Ziel muss sein, in der Energieversorgung unabhängiger zu werden und dafür insbesondere den Ausbau erneuerbarer Energien entschlossen voranzutreiben. Gegen die Bedrohung durch die explodierenden Gas- und Energiepreise wurden mittlerweile drei Entlastungspakete beschlossen. Zudem hat der Bund einen 200 Milliarden Euro schweren Stabilisierungsfonds auf den Weg gebracht; darüber werden wir gleich noch debattieren. Das zentrale Element all dieser Maßnahmen ist die Strom- und Gaspreisbremse oder Energiepreisbremse, wie sie die vom Bund eingesetzte Expertenkommission vorgeschlagen hat. Ich hoffe sehr, dass wir uns am kommenden Mittwoch bei unserem Treffen mit dem Bundeskanzler über die konkrete Ausgestaltung einigen werden. Vor allem darüber, wer wie viel Energie zu welchem Preis bekommt und ab wann die Bremse dann tatsächlich greift. Meine Damen und Herren, wichtig ist, dass die Energiepreisbremse schnell und möglichst umfassend greift. Wir müssen aber auch diejenigen Menschen im Blick behalten, bei denen die vorgesehene Deckelung der Energiepreise absehbar nicht ausreichen wird, um existenzielle Not zu verhindern, weil sie eben bislang schon jeden Euro zwei- oder dreimal umdrehen müssen und absehbar auch durch die gedeckelten Preise überfordert sein werden. Auch die Expertenkommission sieht für diese Haushalte zusätzliche, flankierende Unterstützung vor. Eine Möglichkeit wäre ein Energiesperren- Moratorium, wie es unser Verbraucherschutzressort erarbeitet hat und wie es Bremen gemeinsam mit anderen Ländern jetzt vorschlägt. Schon vor der Energiekrise wurden in Deutschland hunderttausendfach Stromsperren und mehr als 20 000 Mal Gassperren verhängt. In Bremen haben wir es mit einem Härtefallfonds und Vereinbarungen mit dem örtlichen Energieversorger geschafft, die Zahl der Energiesperren in den vergangenen Jahren deutlich zu verringern. Trotzdem bleibt die bittere Erkenntnis: Energiearmut führte schon vor dem Ukrainekrieg und der Preisexplosion dazu, dass sich viele Menschen am Monatsende entweder den Einkauf im Supermarkt oder den Abschlag für den Energieversorger nicht mehr leisten konnten. In diesem Winter wird das noch mehr Haushalte treffen, darunter viele, die bisher ohne staatliche Unterstützung über die Runden gekommen sind. Auch diese Haushalte – oftmals Familien oder Alleinerziehende – drohen jetzt wirtschaftlich unter die Räder zu kommen. Das Moratorium, das wir vorschlagen, soll die Menschen nicht aus der Verpflichtung entlassen, ihre Rechnungen zu bezahlen. Es soll aber sicherstellen, dass niemand unverschuldet im Kalten oder Dunkeln sitzt, weil er mit den Preisen für Strom, Gas oder Öl in diesem Winter schlichtweg überfordert ist – weder als Mieter in einer schlecht gedämmten Altbauwohnung noch als Eigentümer eines kleinen Häuschens, das schon längst hätte energetisch saniert werden müssen. Deshalb wäre es wichtig, dass neben der Energiepreisbremse, neben dem Bürgergeld mit einem an die Inflation angepassten Regelsatz und neben dem neuen Wohngeld mit einer verbesserten Heizkomponente zumindest für die kommenden Monate ein solches Moratorium gilt, bis wirklich alle Entlastungsmaßnahmen greifen und alle Maßnahmen die Menschen auch erreicht haben. Meine Damen und Herren, nicht ohne Grund hat sich bereits Anfang September der Koalitionsausschuss auf Bundesebene dafür ausgesprochen, Strom- und Gassperren durch Abwendungsvereinbarungen zu verhindern und das Energierecht entsprechend anzupassen. Mittlerweile ist es Ende Oktober. Ich würde mich deshalb freuen, wenn unser Antrag in den Ausschussberatungen die notwendige Unterstützung erhalten würde und wir schon sehr bald von hier aus ein Signal an die Bundesregierung senden könnten. Ein Signal, dass die Menschen nicht vergessen werden, die in diesem Winter trotz Preisbremse und Entlastungsmaßnahmen die Energierechnungen einfach nicht mehr bezahlen können. Ein Signal, dass wir auch ihnen helfen werden und dass wir nicht zusehen werden, wie sie ohne eigenes Verschulden in existenzielle Not geraten. – Herzlichen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Dr. Bovenschulte! – Ich darf aufrufen: Herrn Minister Professor Dr. Hoff, Thüringen. Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin dem Land Bremen sehr dankbar für diesen Antrag, der zum wiederholten Male das Erfordernis aufgreift, dass wir uns in Deutschland über die Abwendung von Energiesperren Gedanken machen müssen. Das Thema hat den Bundesrat in der Vergangenheit beschäftigt, es hat den Deutschen Bundestag beschäftigt. Vor dem Hintergrund dessen, was Kollege Bovenschulte dargestellt hat, müssen wir uns vielleicht noch einmal zwei Zahlen vergegenwärtigen: Im Jahr 2020 wurde 4,2 Millionen Haushalten in Deutschland mit einer Stromsperre gedroht. 4,2 Millionen Haushalte, das ist das Land Thüringen vollständig, und dann könnten wir das Saarland und das Land Bremen noch vollständig mit hineinnehmen und hätten immer noch nicht ganz die 4,2 Millionen. Bei den Bundesländern reden wir über Einwohnerinnen und Einwohner, hier über Haushalte, also davon, dass Haushalte, in denen meist mehrere Bürgerinnen und Bürger leben, mit der Androhung von Stromsperren konfrontiert waren. Eine weitere Million hat im Jahr 2020 eine Gassperrendrohung bekommen. Kollege Bovenschulte hat darauf hingewiesen, dass wir hier häufig über Haushalte sprechen, die mit ihrem Einkommen knapp über dem Niveau von Transferleistungsempfängern liegen. Sie befinden sich in der Regel dort, wo die Häuser schlecht gedämmt sind, wo die Umweltbelastungen am stärksten sind, wo die Gesundheitsbelastung am schwierigsten ist und wo angesichts dieser kumulierten Belastungen auch die psychische Belastung stark ist. Zu dieser psychischen Belastung kommen dann die Androhungen von Energiesperren dazu. Was das mit den Haushalten macht, ist genau das Thema, das wir derzeit in Gestalt einer massiven und eruptiven Befürchtung und Angst in unserer Bevölkerung erleben. Instrumentalisiert wird es in sogenannten Spaziergängen. Aber in der Bevölkerung können wir es, glaube ich, in jedem unserer Bundesländer spüren. Vor diesem Hintergrund ist es enorm wichtig gewesen, dass die Bundesregierung bereits mit drei Entlastungspaketen agiert hat und dass die Expertenkommission, wie Kollege Bovenschulte dargestellt hat, einen Vorschlag für einen Gaspreisdeckel vorgelegt hat. Diese Maßnahmen sind die notwendigen Instrumente, mit denen wir als Politik agieren müssen, um Bürgerinnen und Bürgern Ängste zu nehmen. Der Hinweis zum Gebrauch des Waschlappens oder Pullover-Tipps sind es mit Sicherheit nicht, sondern die ganz konkreten Maßnahmen, die tatsächlich materiell wirksam werden. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat in der vergangenen Woche noch einmal deutlich gemacht, dass geprüft werden soll, wie die Entlastungen für die Haushalte bereits ab dem 1. Januar des kommenden Jahres wirksam werden können und, wenn dies technisch durch die Energieversorger nicht umgesetzt werden kann, wie dann in der Zeit bis zum Wirksamwerden des Gaspreisdeckels für die Bürgerinnen und Bürger die entsprechenden Entlastungen kommen. In Thüringen haben wir ein Sondervermögen mit einem Härtefallfonds aufgemacht, weil wir uns – wie wahrscheinlich jedes Bundesland – in der Notwendigkeit sehen, auch diejenigen mit einem Schutzschirm auszustatten, die von den Hilfen des Bundes im Einzelfall nicht erfasst werden. Vor dem Hintergrund des Wegfalls der Gasumlage und der Ankündigung des Gaspreisdeckels haben Energieversorger bereits reagiert und ursprünglich versendete Preiserhöhungsankündigungen auch wieder zurückgenommen. Ministerpräsidentin Schwesig hat in der vergangenen Woche dargestellt, dass es in Mecklenburg- Vorpommern beispielsweise in Torgelow so ist. Bei uns ist das in Saalfeld-Rudolstadt und Arnstadt der Fall. Gleichzeitig gibt es Energieversorger, die von dieser Möglichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern ein Stück ihrer Ängste zu nehmen, überhaupt nicht Gebrauch machen, sondern stattdessen weiterhin Energiesperrenandrohungen verschicken. Eine solche bundesweite Initiative, wie das Land Bremen sie mit Unterstützung verschiedener Länder eingebracht hat, ist enorm wichtig, weil eine bundesweite Regelung hier eine wirkliche, starke Wirkung erzielen würde. Vor dem Hintergrund aber, dass die Notwendigkeit jetzt besteht, hat Ministerpräsident Ramelow parallel zu den Ausschussberatungen im Bundesrat die Energieversorger und Wohnungsunternehmen zu einem Spitzengespräch eingeladen, um mit ihnen darüber zu sprechen, wie wir in Thüringen ein Energiesperren-Moratorium und ein Moratorium für betriebskostensteigerungsbedingte Wohnungskündigungen erreichen. Obwohl wir uns, wie Ministerpräsident Ramelow deutlich gemacht hat, in einem föderalen System befinden und natürlich versuchen, Lösungen konkret für unsere Länder zu finden, ist gleichzeitig wichtig, dass die Probleme, die alle in unserem Land betreffen, dann im besten Fall auch einer bundesweiten Lösung, wie sie das Land Bremen vorschlägt, unterfallen. Gleichzeitig müssen wir die Situation der Energieversorger im Blick behalten und bei einem solchen Energiesperren-Moratorium auch deren Liquidität. Bremen hat darauf in seinem Antrag zentralen Wert gelegt und damit den Ausgleich hinbekommen, den wir derzeit in den Bund-Länder-Diskussionen miteinander diskutieren, nämlich zwischen einem Schutzschirm für die kommunalen Energieversorger auf der einen Seite und der gleichzeitigen Sicherheit für die privaten Haushalte auf der anderen Seite. Wenn wir in diesem Sinne diskutieren, dann diskutieren wir über diejenigen, die es in unserem Land am stärksten brauchen. Ich denke, es ist die Aufgabe auch dieses Gremiums, des Bundesrats, genau diejenigen im Blick zu behalten. – Vielen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Professor Dr. Hoff! Weitere Wortmeldungen sind mir nicht angezeigt. Deswegen kann ich jetzt die Vorlage – federführend – dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem Rechtsausschuss und dem Umweltausschuss zuleiten. Damit endet der Tagesordnungspunkt 43. Ich rufe Tagesordnungspunkt 46 auf: TOP 46 Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Drucksache 540/22) Dazu hat sich zu Wort gemeldet: Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff, Sachsen-Anhalt. Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die unionsgeführten Länder stimmen diesem Gesetz zu. Deswegen habe ich diesen kurzen Redebeitrag angemeldet und möchte kurz begründen, welche Erwartungen wir damit verbinden. Der Doppel-Wumms steht seit einigen Wochen im Raum. Die gesamte Gesellschaft rätselt, was sich in diesem Doppel-Wumms mehr oder weniger abschließend wiederfinden wird. Es sind damit natürlich Erwartungen verbunden: dass schnell Hilfen kommen, dass Entlastung passiert, dass bestimmte Entscheidungen so getroffen werden, dass das gesellschaftliche Leben nicht weiter polarisiert, sondern so, dass die Menschen in dieser wichtigen Phase zusammenbleiben. Deswegen ist es heute auch wichtig, zu sagen, dass wir unsere Zustimmung mit einem gewissen Vertrauensvorschuss für den nächsten Mittwoch verbinden. Die Ministerpräsidentenkonferenz tagt am Mittwoch. Auch auf Druck der Länder ist dieser Termin vorgezogen worden, weil wir einen dringenden Handlungsbedarf sehen und schnelle Antworten brauchen, weil wir Länder in den Landesparlamenten derzeit die aktuellen Haushalte behandeln, die für 2023 Planungssicherheit bringen sollen, und weil wir in diesem Zusammenhang eine ganze Reihe von Aussagen des Bundes brauchen zu Themen, die möglicherweise nicht explizit am Mittwoch beschlossen werden, aber zu denen wir zumindest Lösungsvorschläge in den Raum stellen müssen. Ich denke dabei an die Krankenhausfinanzierung, an die Aufrechterhaltung der Gesundheitsvorsorge. Ich stehe hier mit Blick auf Karl Lauterbach, und wir wissen, dass dort ein dringender Handlungsbedarf ist und finanzielle Klarheit herbeigeführt werden muss. Die Arbeitsgruppe, die von der Ministerpräsidentenkonferenz eingesetzt wurde, arbeitet auf den Mittwoch hin. Ich weiß, dass sich zu wesentlichen Punkten schon abzuzeichnen beginnt, wie Lösungen aussehen könnten. Ich möchte noch einmal mahnen, dass die Erwartungen, die mit dem sogenannten Doppel-Wumms verbunden sind, nicht enttäuscht werden dürfen. Es muss nun wirklich gehandelt werden. Es darf keine politischen Spielereien mehr geben in dem Sinne, über welche Rechtswege man das macht oder auch, was die Finanztechnik anbelangt, die Verfassungskonformität der Finanzströme, die wir organisieren müssen, sowohl auf Bundesebene als auch auf der Ebene der Länder. Es ist auch wichtig, dass wir bis dahin durch rechnerische Nachprüfung des gestrigen Steuerschätzungsergebnisses noch einmal Klarheit erlangen in den Fragen, wie die Spielräume wirklich aussehen und über welche Wege wir die Finanzierung, sowohl seitens des Bundes als auch durch entsprechende korrespondierende Landesprogramme, sicherstellen können. Das ist auch entscheidend dafür, ob wir durch unsere eigenen Parlamente kommen und das dann auch mit Blick auf bestimmte Oppositionsparteien in den Länderparlamenten klagesicher vor unseren Landesverfassungsgerichten aushalten. Unterm Strich geht es ganz konkret darum, dass wir die entsprechenden Antworten geben und dafür sorgen, dass das, was nach altem Algorithmus in der Steuerschätzung an Mehreinnahmen für die nächsten Jahre festgestellt wurde, noch einmal validiert wird, auch in dem Sinne, dass wir dann wissen, was die konjunkturelle Entwicklung, die Krisenentwicklung – die Frage ist: Was ist an dieser Stelle sozusagen ein überschneidendes Element? – an Auswirkungen auf die realen Steuereinnahmen der nächsten Jahre mit sich bringt. Denn wenn der Alt-Algorithmus von vor dem Ukrainekrieg zur Anwendung gekommen ist, heißt das konkret: Wenn größere volkswirtschaftliche Bereiche nicht in der vollen Produktion stecken, können wir nicht davon ausgehen, dass die Einnahmen so kommen, wie der Algorithmus es derzeit prognostizieren lässt. Wir müssen also ein gutes Gefühl dafür entwickeln, was realistisch erwartbar ist und wie wir das finanziell hinbekommen. Abschließend möchte ich die wichtigsten Punkte benennen, zu denen wir Lösungen brauchen und zu denen in den nächsten Tagen ganz konkret etwas entsprechend Entscheidungsfähiges beziehungsweise Zustimmungsfähiges entstehen muss. Das ist zum einen eine Gesamtlösung, ein Rahmen, der erkennbar sein muss, damit wir uns als Länder mit eigenen Programmen ganz konkret in Lücken und nicht in Doppelförderungen hineinbewegen. Die Erhöhung der Regionalisierungsmittel für den ÖPNV ist ein Thema, das mit abgearbeitet werden muss, um bis hin zu Energiepreissteigerungen in diesem Bereich, aber auch generell zur Lösung dieses anstehenden Problems entsprechend gute Lösungen für die nächsten Jahre zu haben. Die vollständige Übernahme der Ausgaben für das Wohngeld, die Finanzierung der gestiegenen Energie- und Sachkosten der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen – Zuweisungen des Bundes sind hier also erforderlich, unabhängig davon, ob das ein eigenes Paket darstellt oder hiermit verknüpft wird. Die Höhe der Bundesbeteiligung an den Flüchtlingskosten ist derzeit eine ganz existenzielle Frage, um dieses Thema nicht weiter zu einem Spannungsfeld zusätzlicher Art werden zu lassen, wie wir das in den Jahren 2015, 2016, 2017 erlebt haben. Wir müssen schauen, dass das, was wir an Erfahrung gesammelt haben, jetzt Niederschlag findet und dass wir vor dem Hintergrund der gestrigen Zahlen zu wirklichen Entscheidungen kommen, deren Ergebnisse dann relativ schnell spürbar sind. Ich bitte die Bundesregierung ausdrücklich darum, mit den Ländern sehr eng und kooperativ zusammenzuarbeiten. Denn all das, was Sie jetzt auf den Weg bringen und noch in der Ampelkoalition an Planungen besprechen, geht nur über unsere Administrationen in den Ländern und in den Kommunen. Dafür braucht man sehr viel Zeit. Dafür braucht man Schulungen der Mitarbeiter, Software, Technik und Ähnliches. Das wird dann manchmal auch dazu führen, dass wir neben all den anderen Belastungen schlicht und einfach an eine Überforderungsgrenze kommen. Innerhalb unserer Administration haben wir nicht nur als Dienstherrinnen und Dienstherren eine Verantwortung, sondern wir tragen auch Verantwortung für die Menschen, die diese Leistungen erwarten. Deshalb bitte ich um einen realistischen Ablauf der einzelnen Planungen der Koalition auf Bundesebene, damit wir diesen Staat nicht überfordern und trotzdem die entsprechenden grundgesetzlichen Leistungen erbringen können, im Sinne einer vernünftigen Daseinsvorsorge und zur Sicherung unseres sozialen Gesamtgefüges. In dem Sinne lade ich die Bundesregierung noch einmal herzlich ein, auch mit dem Bundesrat und der Ministerpräsidentenkonferenz alles sehr intensiv im Detail zu besprechen, was notwendig ist, damit wir gemeinsam Erfolg haben. – Herzlichen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Dr. Haseloff! – Ich darf nun aufrufen: Herrn Bürgermeister Dr. Bovenschulte, Bremen. Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt war ich eben so verwirrt darüber, welche meiner vielen Reden heute an der Reihe ist, dass ich ganz vergessen hatte, dem neuen President-elect zu seiner Wahl zu gratulieren – und allen anderen Gewählten. – Herzlichen Glückwunsch! Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Nur einige wenige Anmerkungen zum Gesetzentwurf über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds: Beginnen möchte ich, mit Ihrer Erlaubnis Herr Präsident, mit einem Zitat aus dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 29. September dieses Jahres. Dort heißt es: Unser Land befindet sich in einer Notsituation. In dieser außergewöhnlichen Lage ist die nationale Einheit und Geschlossenheit in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Krisenbewältigung von essentieller Bedeutung, auch, um gestärkt aus der Krise hervorzugehen … Man soll sich ja nicht selbst loben, aber ich finde, dieser Beschluss trifft den Nagel schon ziemlich gut auf den Kopf und beschreibt die aktuelle Lage und die aktuellen Herausforderungen sehr gut. Was dem Bundesrat heute zur Befassung vorgelegt wird, ist ein Instrument, das bei der finanziellen Bewältigung der Folgen des Kriegs in der Ukraine helfen soll. Wir reden hier noch nicht, oder jedenfalls nicht in erster Linie, über die damit konkret ins Werk zu setzenden Antikrisenmaßnahmen. Der reaktivierte Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist ein außergewöhnliches und zugleich pragmatisches Instrument, um Geldmittel in sehr großer Größenordnung zu mobilisieren. Und genau das brauchen wir jetzt, weil wir uns in einer Notsituation befinden, die ebenfalls außergewöhnlich ist und schnelles und pragmatisches Handeln erfordert. Ich denke, darüber sind wir uns alle hier im Saal einig. Denn Putin hat ja nicht nur der Ukraine den Krieg erklärt. Sein erklärtes Ziel ist es, Europa zu spalten, Deutschland wirtschaftlich zu schwächen und einen Keil zwischen uns zu treiben. Bei allen Meinungsverschiedenheiten, die wir als Bundesländer vielleicht untereinander oder als Ländergemeinschaft mit dem Bund haben: Das dürfen wir in keinem Fall zulassen, denn dann hätte Putin gewonnen, und das können wir nicht wollen. Mit den 200 Milliarden Euro des WSF sollen dringend notwendige Entlastungen für die Menschen in unserem Land finanziert werden, für die privaten Haushalte und die Unternehmen. Es sollen insbesondere die Energiepreise gedeckelt werden – das ist schon mehrfach angesprochen worden –, so wie von der Expertenkommission vorgeschlagen. Und es sollen weitere Entlastungsmaßnahmen finanziert werden, jedenfalls was den Bundesanteil daran betrifft. Wir haben uns als Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in den vergangenen Wochen intensiv mit den Vorschlägen auseinandergesetzt. Wir haben sowohl mit dem Bundeswirtschafts- als auch mit dem Bundesfinanzminister diskutiert und anschließend in unserem Beschluss deutlich gemacht: Das von der Kommission vorgelegte Modell ist grundsätzlich eine geeignete Grundlage, um eine rasche und zugleich effektive Entlastung auf den Weg zu bringen. Wir haben aber auch – und das hat Kollege Haseloff zu Recht angesprochen –, ebenfalls einvernehmlich, eine ganze Reihe von Aspekten gegenüber dem Bund adressiert, die bei der weiteren Ausgestaltung noch berücksichtig werden müssen. So halten wir etwa eine deutlich frühere Umsetzung der Gaspreisbremse als bisher geplant für erforderlich. Darüber und über die Frage der Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen werden wir am kommenden Mittwoch und später, wenn die Maßnahmen im Gesetzgebungsverfahren vorgelegt werden, auch hier im Bundesrat noch zu reden haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Länder – das ist eindeutig – haben ein großes Interesse daran, dass der Bund in diesen schwierigen Zeiten schnell und wirksam handeln kann und dass dafür die notwendigen haushalterischen Voraussetzungen geschaffen werden. Es ist aus meiner Sicht deshalb auch nur folgerichtig, dass wir den Bund bei diesem Kurs konstruktiv unterstützen und begleiten. Es ist aber nicht nur der Bund, es sind auch die Länder und Kommunen, die vor riesigen Herausforderungen stehen. Ich würde mir deshalb wünschen, dass die konstruktive Begleitung des Bundes durch die Länder ihre Entsprechung in einer ebenso konstruktiven Begleitung der Länder durch den Bund findet. Das gilt für die Frage: Wer übernimmt welchen Anteil bei der Finanzierung der vom Bund vorgesehenen Maßnahmen? Das gilt aber auch für die Frage: Wie können die Länder die anstehenden Herausforderungen für ihre eigenen Haushalte meistern? Um das mal mit einer Zahl für Bremen zu verdeutlichen: Allein das heute auf der Tagesordnung stehende Inflationsausgleichsgesetz wird den bremischen Stadtstaat in den kommenden fünf Jahren rund 500 Millionen Euro kosten. Und es gibt wohl niemanden hier, der glaubt, dass wir dieses Geld aus der Portokasse zahlen können. Dabei hilft uns – Kollege Haseloff, das haben Sie völlig zu Recht angesprochen – die Steuerschätzung mit den inflationsbedingt steigenden Steuereinnahmen nur begrenzt weiter, weil darin ja all die Effekte der Entlastungsmaßnahmen überhaupt noch nicht eingepreist sind. Vor diesem Hintergrund wäre es nur folgerichtig, dass der Bund nicht nur für sich selbst in Anspruch nimmt, in dieser außergewöhnlichen Notsituation zu pragmatischen Finanzierungsinstrumenten zu greifen, sondern auch, dass er Gleiches den Ländern ausdrücklich zugesteht, sollten diese gezwungen sein, in diesem oder im nächsten Jahr ihre Haushalte durch die Aufnahme von Krediten auszugleichen. Ich bin gespannt, was wir dazu von der Bundesregierung am nächsten Mittwoch hören werden. – Herzlichen Dank! Amtierender Präsident Winfried Kretschmann: Danke, Herr Kollege Bovenschulte! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig. Ich frage daher: Wer ist dafür, dem Gesetz zuzustimmen? – Einstimmig. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5: TOP 5 Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Lebensmittelspezialitätengesetzes (Drucksache 504/22) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Eine Ausschussempfehlung oder ein Landesantrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegt nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir haben nun noch über die in Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen empfohlene Entschließung abzustimmen. Wer ist dafür? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Wir kommen zu Punkt 6: TOP 6 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Europäischen Bürgerinitiative (Änderungsgesetz zur Europäischen Bürgerinitiative – EBIGÄndG) (Drucksache 494/22) Auch hierzu liegen keine Wortmeldungen vor. Ausschussempfehlungen auf Anrufung des Vermittlungsausschusses oder ein entsprechender Landesantrag liegen ebenfalls nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen wird. Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 9/20221 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 7, 8, 11, 13, 14, 27 bis 36, 39 bis 41 und 45. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Es ist so beschlossen. Zu Punkt 14 ist Nordrhein-Westfalen der Vorlage beigetreten. Wir kommen zu Punkt 37: TOP 37 Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs (Drucksache 523/22) Es hat sich zu Wort gemeldet: Herr Minister Laumann, Nordrhein-Westfalen. Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident! Meine Damen und Herren! Wir alle wissen: Die Inflation steigt weiter. Strom- und Gaspreise befinden sich weiter auf hohem Niveau, und die künftige Entwicklung ist sehr schwer abzuschätzen. Fakt ist, das Leben in ganz Deutschland wird immer teurer. Dabei ist die finanzielle Belastung auch für ältere Menschen und insbesondere für diejenigen mit geringen Renten eine große Herausforderung. Mit mehreren Entlastungspaketen hat die Bundesregierung versucht, die Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen. Allerdings ist es für mich unverständlich, warum am Anfang einige Personenkreise von diesen Maßnahmen einfach ausgeschlossen worden sind. Die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro wurde im September an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen als Zuschuss zum Gehalt gezahlt. Viele Rentnerinnen und Rentner, die genauso darauf angewiesen sind, aber auch Studentinnen und Studenten und weitere Gruppen haben diese finanzielle Unterstützung über die Energiepreispauschale einfach nicht erhalten. Diese Differenzierung halte ich für äußerst ungerecht. Wenn in diesem Zusammenhang differenziert werden soll und muss, kann 1 Anlage 1 eine solche Differenzierung nur zwischen Menschen mit geringem und Menschen mit höherem Einkommen erfolgen, aber nicht unter Personengruppen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch die Rentenerhöhung zum 1. Juli dieses Jahres, die – mit 5,35 Prozent bei uns im Westen – überdurchschnittlich hoch war, gleicht die gestiegenen Preise nicht aus, vor allen Dingen nicht bei geringen Renten. Nach wie vor erreichen mein Haus immer wieder Briefe von Rentnerinnen und Rentnern, die sich große Sorgen machen und nicht wissen, wie sie mit den Teuerungen zurzeit zurechtkommen sollen. Denn gerade Rentnerinnen und Rentner, die ein geringes Einkommen im Alter haben, aber so viel, dass sie keinen Anspruch auf Transferleistungen haben, zum Beispiel auf Grundsicherung oder Wohngeld, haben große Schwierigkeiten, mit dieser Situation umzugehen. Und klar ist natürlich auch: Energiesparen geht nicht überall. Alte Leute sind wesentlich temperaturempfindlicher als Jüngere. Und Menschen, die sehr alt sind, haben auch gar keine Möglichkeit mehr, etwa durch Zuverdienste ihre Situation zu verbessern. Deswegen freue ich mich darüber, dass die Proteste zumindest teilweise Erfolg hatten und der Bundestag jetzt die Energiepreispauschale für Rentenbeziehende auf den Weg gebracht hat. Unverständlich ist mir aber, dass es immer noch Personengruppen geben wird, die keine Einmalzahlung erhalten. Das sind zum Beispiel pflegende Angehörige ohne Erwerbstätigkeit und ohne Rente oder Eltern in Elternzeit ohne Elterngeldbezug. Und es werden nun auch bei Weitem nicht alle Rentnerinnen und Rentner berücksichtigt, zum Beispiel Menschen nicht, die eine Rente aus den Versorgungswerken, privaten Verträgen oder der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten und nicht gleichzeitig aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Wir müssen heute also noch einmal sagen: Es gibt keinen allgemeinen Anspruch auf die Energiepreispauschale für alle Rentnerinnen und Rentner. Sehr geehrte Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen plädiert nicht dafür, die Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner hier im Bundesrat zunächst aufzuhalten, denn damit werden im Dezember viele Menschen eine wichtige Unterstützung erhalten. Wir schaffen aber gerade bei uns in Nordrhein-Westfalen die erforderlichen Grundlagen für unsere Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Es ist mir abschließend noch einmal wichtig, zu betonen: Dieses Gesetz führt erneut zu Ungerechtigkeiten, indem es Personengruppen ausschließt. Dabei ist es eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, dass ausnahmslos alle die Energiepreispauschale erhalten sollten. Ich sage es noch einmal aus unserer Sicht: Wenn man differenzieren will, wofür es ja Gründe gibt, dann muss man zwischen Menschen mit geringem und hohem Einkommen differenzieren. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Amtierender Präsident Winfried Kretschmann: Danke, Herr Minister Laumann! – Ich erteile nun das Wort der Parlamentarischen Staatssekretärin Griese aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales: Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident! Meine Damen und Herren! Seit Beginn des russischen Angriffskrieges setzt Putin Energie als Waffe ein. Das treibt bei uns die Preise hoch. Er will damit unsere Gesellschaft spalten und unseren sozialen Frieden untergraben. Aber ich bin mir sicher, Sie stimmen mir alle zu: Er wird damit scheitern, denn er unterschätzt den sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Und er unterschätzt, dass wir beherzt vorgehen, mit umfangreichen Maßnahmen, großen finanziellen Mitteln und Entlastungspaketen. – An dieser Stelle deshalb auch Ihnen, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Länder, herzlichen Dank für Ihren Einsatz! Es geht jetzt um zielgerichtete Hilfen für all die Menschen und Betriebe, die existenziell bedroht sind. Wir setzen dabei in der Bundesregierung klare Schwerpunkte: Wir schaffen Versorgungssicherheit und senken die Energiekosten mit der Gas- und Strompreisbremse. Wir geben Unternehmen und Betrieben Sicherheit durch umfangreiche Wirtschaftshilfen. Wir halten den Arbeitsmarkt stabil, auch mit dem Mittel der Kurzarbeit. Und wir nehmen fast 100 Milliarden Euro in die Hand, um Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen zu unterstützen. Dabei schauen wir auch auf die Situation der Älteren in unserem Land. Der Bundestag hat daher – Minister Laumann hat es gesagt – am 20. Oktober in zweiter und dritter Lesung beschlossen, dass auch die rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner die Energiepreispauschale erhalten. Für diese Menschen ist das eine dringend notwendige finanzielle Unterstützung. Deshalb musste es so schnell gehen. Diese große Gruppe wird jetzt zuallererst erfasst. Diese Menschen werden noch in diesem Jahr bis Mitte Dezember, noch vor Weihnachten, die Energiepreispauschale erhalten. Lassen Sie mich dabei drei Punkte hervorheben: Erstens. Alle Rentnerinnen und Rentner sind anspruchsberechtigt. Die Energiepreispauschale wird ergänzend ausgezahlt zu allen Altersrenten, Hinterbliebenenrenten und Erwerbsminderungsrenten. Zweitens. Es braucht keinen Antrag. Die Auszahlung erfolgt automatisch und unbürokratisch. Drittens. Auf die 300 Euro müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Sie sind unpfändbar. Und sie führen nicht zu einer Kürzung bei anderen, einkommensabhängigen Sozialleistungen. Aber sie werden versteuert, und damit wird eine Differenzierungswirkung erreicht. Insgesamt unterstützen wir die Rentnerinnen und Rentner sowie die Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes mit 6,4 Milliarden Euro. Ich möchte an dieser Stelle unterstreichen, dass wir diese Entlastungen sehr effizient umsetzen, über die Deutsche Rentenversicherung. Denn die Verwaltungskosten dort betragen nur rund 0,17 Prozent der Gesamtkosten. Ich will auch auf das eingehen, was Sie, Herr Minister Laumann, gesagt haben. Denn auch im Bundestag haben wir darüber diskutiert, ob wirklich alle erreicht worden sind. Es wurde ja darauf hingewiesen, dass es immer noch bestimmte Personengruppen gibt, die nicht von der Energiepreispauschale profitieren. Sie haben eine Gruppe genannt. Ich denke dabei auch an diejenigen, die länger Übergangsgeld beziehen, die nicht mehr Arbeitnehmer, aber noch nicht Rentnerinnen und Rentner sind und deshalb durch das Raster der bisher beschlossenen Entlastungen fallen. Auf Initiative des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Bundestag wird die Bundesregierung deswegen prüfen, welche Gruppen bisher keine Energiepreispauschale erhalten haben. Und wir werden schauen, wie sie ihnen gewährt werden kann. Ich sage Ihnen zu, dass wir diesen Auftrag sehr ernst nehmen. Meine Damen und Herren, nicht nur die Energiepreispauschale hilft Menschen in diesen schwierigen Zeiten. Wir unterstützen auch Beschäftigte mit kleinem Einkommen. Ganz konkret heißt das: Wir werden die Obergrenze des Übergangsbereichs weiter anheben, von 1 600 Euro auf 2 000 Euro. Das heißt, dass Beschäftigte mit Einkommen bis 2 000 Euro durch diese Änderung um rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet werden, und das ohne Einbußen bei der sozialen Sicherung. Das heißt ganz konkret, dass ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin mit 1 000 Euro Monatseinkommen 50 Euro mehr pro Monat in der Tasche hat, und das nicht nur einmal, sondern dauerhaft. Das ist eine echte Entlastung. All das zeigt: Unser Sozialstaat steht in diesen schwierigen Zeiten an der Seite der Menschen. So halten wir das Land in der Krise zusammen. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Winfried Kretschmann: Danke, Frau Staatssekretärin! Je eine Erklärung zu Protokoll1 haben abgegeben: Herr Staatsminister Schweitzer (Rheinland-Pfalz) und Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen). Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. 1 Anlagen 2 und 3 Es bleibt noch über die empfohlene Entschließung abzustimmen. Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich auf: Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Minderheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 38: TOP 38 Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Finanzstabilisierungsgesetz) (Drucksache 525/22) Zu Wort gemeldet hat sich Minister Laumann, Nordrhein-Westfalen. Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident! Meine Damen und Herren! Dies ist seit Jahren das erste Mal, dass wir wieder über ein Spargesetz im Gesundheitswesen beraten müssen. Der demografische Wandel und der technische Fortschritt in der Medizin fordern stetig steigende Ressourcen, sodass die gesetzliche Krankenversicherung vor enormen finanziellen Herausforderungen steht. NRW trägt das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung mit. Aber ich muss Ihnen leider auch sagen, dass das Gesetz nicht nachhaltig hält, was sein Name verspricht. Vielmehr werden die Finanzreserven der Krankenkassen genutzt, um Löcher zu stopfen. Und so wird das Defizit von mindestens 17 Milliarden Euro zum größten Teil dem Beitragszahler aufs Auge gedrückt. Außerdem wird der Zusatzbeitrag um 0,3 Prozent auf durchschnittlich 1,6 Prozent erhöht. Der Krankenkassenbeitrag beträgt nun also schon 16,2 Prozent und das bei einem Allzeithoch an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Die Lasten werden ungleich verteilt, und der Bund selbst stiehlt sich aus meiner Sicht ein Stück weit aus der Verantwortung. Die dringend notwendige Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge der Arbeitslosengeld-II-Bezieher wurde erneut nicht vorgenommen. Ich will das an dieser Stelle sehr klar sagen: Der Staat zahlt für einen Menschen in der Grundsicherung im Monat ungefähr 100 Euro Beitrag an die gesetzliche Krankenkasse. Wir wissen durch viele Berechnungen, dass eigentlich ein Beitrag von 250 Euro die Kosten decken würde. Hier darf man sich wirklich die Frage stellen, warum der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkasse diese Leistungen alleine schultern muss, und das jetzt auch noch über einen Zusatzbeitrag von 0,3 Prozent, der nicht paritätisch finanziert wird. Gleichzeitig wird aber der Bundeszuschuss nur um 2 Milliarden Euro erhöht. Notwendig wären 5 Milliarden Euro gewesen, und das stand auch in den ersten Entwürfen. Ich glaube, dass wir die Zuschüsse des Bundes in dieser Höhe brauchen, auch um versicherungsfremde Leistungen, die mit der Beitragsbezogenheit der gesetzlichen Krankenkasse nichts zu tun haben, wie zum Beispiel das Mutterschaftsgeld, zu finanzieren. Auch da ist die Frage: Warum ist das die Aufgabe nur der Menschen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind? Die Länder haben diese und weitere Anregungen im Gesetzgebungsverfahren gegeben, aber wie das so üblich ist, wurden sie natürlich schlicht und ergreifend nicht berücksichtigt. Mir ist klar, dass eine nachhaltige und stabile Finanzierung der GKV ein Kraftakt ist, aber ich weiß durch jahrzehntelange Arbeit im Sozial- und Gesundheitsbereich: Man wird es nur schaffen, wenn man es gemeinsam angeht. Alle Akteure im Gesundheitswesen sind hier gefordert. Die GKV braucht nun schnell Klarheit für 2023. Deswegen stimmen wir diesem Gesetz zu. Aber ich fordere die Bundesregierung trotzdem noch einmal auf, gemeinsam mit den Bundesländern über eine nachhaltige Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen zu reden und hierfür Konzepte zu entwickeln. Wir haben Potenziale wie die Digitalisierung, die Abschaffung unnötiger Bürokratie oder etwa das Potenzial, beim System der diagnosebezogenen Fallpauschalen nachhaltige Reformen im Gesundheitswesen durchzusetzen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Amtierender Präsident Winfried Kretschmann: Danke schön, Herr Minister Laumann! – Ich erteile nun das Wort Herrn Bundesminister Professor Dr. Lauterbach, Bundesministerium für Gesundheit. Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit: Herr Präsident! Zunächst möchte ich dem President-elect Peter Tschentscher ganz herzlich zur Wahl gratulieren. Und ich möchte mich bei Ihnen allen dafür bedanken, dass Sie gerade dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zugestimmt haben. Das ist für uns eine ganz wichtige Voraussetzung für die Bewältigung der schweren Aufgaben, die vor uns liegen. Das weiß ich, das wissen wir alle einzuschätzen: Wir können nur zusammenstehen, indem Bund und Länder zusammenhalten. Daher freue ich mich auch auf die Beratungen am Mittwoch. Das ist eine wichtige Voraussetzung, die heute geschaffen wurde. Die Deckungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung – Kollege Laumann hat es gesagt: 17 Milliarden Euro – hat historisches Ausmaß. Entstanden durch drei Umstände: pandemiebedingt; der demografische Wandel fängt an, sich auszuwirken; und darüber hinaus haben wir den medizinischen Fortschritt. Daher brauchen wir eine große Finanzierungsreform, darin stimme ich dem Kollegen Laumann ohne Wenn und Aber zu. Es ist auch richtig, dass ein Teil einer solchen Finanzierungsreform immer die Anhebung der Beiträge für die Arbeitslosengeld- II-Empfänger sein muss. Das ist ganz klar. Auch der Bundeszuschuss muss dynamisiert werden. Wir waren aber nicht in der Lage und nicht willens, jetzt in ganz kurzer Zeit diese große Strukturreform zu machen, wenn wir noch Effizienzreserven im System haben, die wir heben können. Das werde ich gleich ausführen. Trotzdem: Die große Finanzierungsreform wird kommen. Erlauben Sie mir eine kleine Korrektur! Das ist nicht besserwisserisch gemeint: Es ist nicht richtig, dass der Zusatzbeitrag, den wir um 0,3 Beitragssatzpunkte erhöhen müssen, allein von den Arbeitnehmern getragen wird. Er ist paritätisch finanziert. Das macht einen Unterschied. Denn wenn wir den Staat geschont hätten, indem der Steuerzuschuss nicht angehoben wird, dann aber der Zusatzbeitrag erhöht und allein von den Arbeitnehmern und Rentnern bezahlt wird, dann wäre das falsch. Das ist aber nicht so, sondern es ist eine paritätische Finanzierung. Daher haben wir die Mehrbelastungen folgendermaßen geschultert: Bund 2 Milliarden Euro mehr Zuschuss, 1 Milliarde Euro Darlehen und 0,3 Beitragssatzpunkte beim Beitragszahler, diese aber paritätisch bezahlt. Somit haben wir das auf viele Schultern verteilt. Wir haben uns vorgenommen: keine Leistungskürzungen. In der jetzigen Situation sind Leistungskürzungen nicht vertretbar. Wir haben den Krieg zu bewältigen, den verbrecherischen Angriffskrieg von Putin. Die Menschen sind verunsichert, haben Kriegsangst. Zum Teil ist das Gas nicht da. Menschen wissen nicht: Ist die Energie da? Die Inflation ist da. In einer solchen Situation dürfen keine Leistungskürzungen gemacht werden. Das haben wir auch nicht gemacht. Das möchte ich ausführen, weil das immer wieder falsch unterstellt wird. Wir sind wirklich an Effizienzreserven herangegangen. Lassen Sie mich daher die beiden besonders strittigen Punkte erklären, weil das immer die Punkte sind, bei denen gesagt wird: Ihr habt ja doch Leistungen gekürzt! Erstens. In der kassenärztlichen Versorgung haben wir die Regelung für die Neupatienten ersatzlos gestrichen. Dafür ist deutschlandweit demonstriert worden: Wie könnt ihr das machen? Neupatienten schlechter bezahlt? – Die Regelung hat nicht funktioniert. Es kam nicht zu mehr Neupatienten, und Neupatienten sind nicht schneller beim Arzt gewesen. Das war ein reiner Mitnahmeeffekt. Was dagegen funktioniert hat, ist die bessere Vermittlung von Patienten über den Hausarzt zum Facharzt über das Terminservicestellengesetz oder über den Hausarzt direkt schnellere Termine. Dafür gab es dann für den Hausarzt einen Zuschlag und für den annehmenden Facharzt mehr Geld. Das hat funktioniert. Daher haben wir dort die Leistungen in Teilen mehr als verdoppelt. Wir haben also das, was wirkt, gestärkt und das weggenommen, was nicht gewirkt hat. Das ist keine Leistungskürzung. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt. Wir werden immer wieder angegriffen: Hier ist eine Leistungskürzung bei der pharmazeutischen Industrie gemacht worden! – Produkte, die einen geringen oder keinen belegten Zusatznutzen haben, können nicht mehr so abgerechnet werden wie früher. Ja, das haben wir gemacht. Das ist aber eine Verbesserung, denn der Unterschied zwischen der Finanzierung von Medikamenten, die keinen belegten Zusatznutzen haben, und jenen, die einen sehr großen Zusatznutzen haben, war zu klein. Es war einfach möglich, ein Medikament ohne oder mit sehr geringem Zusatznutzen im Vergleich zum Vergleichsmedikament doppelt so teuer auf den Markt zu bringen. Das war ein Geburtsfehler des AMNOG, seit 2011. Den haben wir jetzt beseitigt. Das heißt: Ist ein echter Zusatznutzen da, dann kann der Preis auch sehr stark steigen. Haben wir aber keinen belegten Zusatznutzen, zum Beispiel keine Studien, oder der Zusatznutzen ist minimal, dann kann nicht sein, was wir immer wieder beobachtet haben: 50 Prozent teurer, 100 Prozent teurer. Das waren die Werte, mit denen wir kämpfen mussten. Daher sage ich das hier ganz klar: Wir haben keine Leistungen gekürzt. Ich möchte zum Schluss noch einmal auf das kommen, was vor uns liegt. Vor uns liegen große Reformen. Zum einen, Kollege Laumann hat es gesagt: Wir brauchen die große Finanzierungsreform. Eine Bundeszuschusserhöhung beim Arbeitslosengeld II allein wird nicht reichen. Da brauchen wir eine große Reform. Diese werden wir miteinander diskutieren. Dafür werden die Konturen schon vorbereitet. Was wir jetzt gemacht haben, lässt sich nicht wiederholen; das ist ganz klar. Wir haben Effizienzreserven gehoben. Wir brauchen aber eine Strukturreform. Zum Zweiten: Wir brauchen auch eine Reform, die das gesamte System besser macht. Wir machen zusammen mit Ihnen eine große Krankenhausreform. Wir sind ja schon in engem Austausch zu den Themen Kinderheilkunde und Geburtshilfe, aber auch Tagesfallpauschalen, für den Fall, dass man nur am Tag im Krankenhaus behandelt wird und über Nacht zu Hause sein kann. Das kann dann trotzdem abgerechnet werden wie eine Fallpauschale. Das entlastet die Pflege, insbesondere in der Nacht. Dazu sind wir mit Ihnen in sehr konstruktiven Verhandlungen. Wir werden noch vor Jahresende etwas vorlegen, da sind wir sehr weit. Wir brauchen dann eine große Krankenhausreform. Wir müssen das Krankenhaussystem so reformieren, dass wir das Fallpauschalensystem überwinden, denn dieses hat die Krankenhausversorgung so stark ökonomisiert, dass das kaum mehr beherrschbar ist. Wir brauchen ein System, in dem die Vorhaltung eine größere Rolle spielt, die Erreichbarkeit für die Patienten, ein System, in dem die Qualität eine Rolle spielt und auch, wo Eingriffe idealerweise vorgenommen werden sollten. All das machen wir. Wir machen eine große Reform. Daran arbeitet die Krankenhauskommission. Darüber werden wir in den nächsten Wochen mit Ihnen ins Gespräch kommen. Wir machen das mit Ihnen zusammen. Sicherlich werden wir das gemeinsam durchbekommen, die größte Krankenhausreform seit 20 Jahren. Das DRG-System ist vor 20 Jahren eingeführt worden, jetzt ist eine große Reform notwendig. Dazu werden wir einen Aufschlag machen, der da heißt: Überwindung des Systems der Fallpauschalen. Auch bei der Digitalisierung werden wir moderner werden. Wie gesagt: Das sind Reformen, die wir gemeinsam beschließen werden. Ich darf mich noch einmal ganz herzlich dafür bedanken, dass Sie beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds mitgehen. Ich bin bereits mit anderen Ressorts im Kabinett in der Vorbereitung einer kurzfristigen Lösung für Krankenhäuser, Rehakliniken und Pflege, wo die drei Bereiche abgedeckt werden sollen, diese Deltas, die sich bei den Energiekosten ergeben, Strom und Gas, aber auch Inflationskosten. Dazu werden wir in den nächsten Tagen einen Vorschlag machen. Das soll unbürokratisch sein. Das Geld soll also unbürokratisch abfließen. Eine Spitzabrechnung soll später erfolgen, aber erst einmal muss die Liquidität der Krankenhäuser und Rehakliniken gesichert sein. Ich danke auch da für die Zusammenarbeit und wünschen Ihnen weiterhin gute Beratung. Amtierender Präsident Winfried Kretschmann: Danke, Herr Bundesminister! Je eine Erklärung zu Protokoll1 haben abgegeben: Herr Staatssekretär Hoogvliet (Baden-Württemberg), Frau Staatsministerin Puttrich (Hessen) und Herr Staatsminister Schenk (Sachsen). Empfehlungen oder Anträge auf Einberufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9: TOP 9 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Geldwäschegesetzes zur Bekämpfung von Geldwäsche im Bereich des Berufssports – Antrag der Länder Bremen und Berlin – (Drucksache 32/22) Dem Antrag ist Berlin beigetreten. Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Minderheit. 1 Anlagen 4 bis 6 Wer ist dann entsprechend Ziffer 3 dafür, den Gesetzentwurf unverändert beim Deutschen Bundestag einzubringen? – Minderheit. Damit hat der Bundesrat beschlossen, den Gesetzentwurf n i c h t beim Deutschen Bundestag einzubringen. Wir kommen zu Punkt 10: TOP 10 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Vermögensanlagengesetzes – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg – (Drucksache 428/22) Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Wer ist dafür? – Minderheit. Damit hat der Bundesrat beschlossen, den Gesetzentwurf n i c h t beim Deutschen Bundestag einzubringen. Wir kommen zu Punkt 42: TOP 42 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung von § 24 Absatz 1 des Baugesetzbuches – Antrag der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 520/22) Frau Bürgermeisterin Dr. Schaefer, Bremen, hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Bürgermeisterin! Dr. Maike Schaefer (Bremen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Zeiten steigender Energiepreise und finanzieller Belastungen ist das Thema „Vorkaufsrecht für Wohnungsbestände“ aktueller denn je. Ziel ist es nicht nur, Verdrängungseffekte sozial schwächerer Mieterinnen und Mieter bei einem Eigentümerwechsel abzuwenden, sondern auch, für lebenswerte und stabile Quartiere Sorge zu tragen. Großwohnanlagen, gerade in urbanen Ballungsräumen, haben eine enorme Bedeutung für die Quartiersentwicklung. Und Fehlentwicklungen wie fehlender Unterhalt oder baulicher Verfall von grundlegender Infrastruktur haben direkten Einfluss auf die Wohnqualität im Quartier. Es geht also um die Lebenswelt der Bürger/-innen und damit um grundlegende Fragen des sozialen Zusammenhalts unserer Gesellschaft. Um den negativen Entwicklungen auch in der Wohnungspolitik entgegenzuwirken, brauchen wir in den Kommunen ausreichenden Handlungsspielraum. Unsere Erfahrung in Städten und Kommunen zeigt: Den Problemen kann insbesondere dann begegnet werden, wenn ausreichend sozial geförderter und im Mietpreis gebundener Wohnraum im Eigentum der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften ist. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf machen wir Ihnen einen Vorschlag, um diesen wichtigen Handlungsspielraum entscheidend zu erweitern. Ziel des Gesetzes ist es, die Vorkaufsrechte laut Baugesetzbuch um ein generelles Vorkaufsrecht der Gemeinden für Großwohnanlagen zu erweitern. Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Verkauf einer Großwohnanlage erhebliche Nachteile für das städtebauliche und soziale Umfeld haben wird, sollen Gemeinden in der Lage sein, von einem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Kommunen bekommen dann verschiedene Werkzeuge in die Hand, zum Beispiel einen größeren Handlungsspielraum für zukünftige Quartiersentwicklungen, größere Einflussnahme auf großvolumige Wohnungsverkäufe, die Möglichkeiten zur Stabilisierung und Qualifizierung der Quartiere wie die Umsetzung von Maßnahmen zur sozialen Mischung und Kriminalitätsprävention. Die städtebaulichen und sozialen Herausforderungen, die auf uns zukommen, sind enorm. Der vorliegende Entwurf kann ein wichtiges Instrument sein, um diese zu bewältigen. Deshalb hoffe ich auf konstruktive Mitarbeit in den Ausschüssen und auf Ihre Unterstützung. Meine Damen und Herren, auch wenn der vorliegende Antrag auf das Vorkaufsrecht für Großwohnanlagen zielt, ist die entschiedene Wiederherstellung der Vorkaufsrechtspraxis insgesamt von enormer Bedeutung für unsere Städte und Gemeinden. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um erneut an die erfolgreiche Initiative der drei Stadtstaaten für eine zügige Klarstellung zur Wiedererlangung der bisher praktizierten Vorkaufsrechte zu erinnern. Das war und ist nach wie vor unsere Position. Das Baugesetzbuch muss an dieser Stelle zwingend klargestellt und ergänzt werden. Zum Schutz der Mieterinnen und Mieter, ihres Wohnumfelds und der Quartiersentwicklung, gerade in diesen Zeiten enormer finanzieller Herausforderungen, sehe ich das als Pflicht verantwortungsvoller sozialer Stadtentwicklungspolitik. – Ich danke Ihnen. Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung – federführend – sowie dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12: TOP 12 Entschließung des Bundesrates zur Schaffung eines bundesweiten Registers über verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote – Antrag des Landes Brandenburg – (Drucksache 484/22) Hierzu liegen keine Wortmeldungen vor. Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt in Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen, die Entschließung nach Maßgabe einer Änderung zu fassen. Wer für diese Maßgabe ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer nunmehr nach Maßgabe der vorangegangenen Abstimmung die Entschließung fassen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung entsprechend gefasst. Wir kommen zu Punkt 15: TOP 15 Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der Unternehmenshilfen zur Bewältigung gestiegener Energiepreiskosten – Antrag der Länder Bremen und Berlin – (Drucksache 485/22) Dem Antrag ist Berlin beigetreten. Es liegt eine Wortmeldung vor von Herrn Minister Schulze aus Sachsen-Anhalt. Sven Schulze (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrter Herr Präsident! Auch von meiner Seite: Gratulation zur Wahl zu diesem Amt, dann ab dem 1. November! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Erarbeitung und Inkraftsetzung des Energiekostendämpfungsprogramms hat die Bundesregierung ein wichtiges Signal dafür gegeben, Industrieunternehmen mit hohen Zusatzkosten infolge stark gestiegener Erdgas- und Stromkosten durch Zuschüsse zu entlasten. Grundlage ist der bis Ende 2022 befristete Krisenrahmen der Europäischen Union. Nicht nur durch diese Befristung zeigt sich inzwischen neuer Entscheidungsbedarf sowohl auf EU-Ebene als auch in Deutschland. Ich halte es – es ist ja in der Entschließung noch einmal explizit erwähnt – für sehr wichtig, dass wir uns in Brüssel entsprechend starkmachen. Ich war in dieser Woche dort und muss Ihnen sagen, dass die Stimmung gegenüber der Bundesrepublik im Moment nicht gerade gut ist, aus den Gründen, die wir alle kennen. Mit dem dritten Entlastungspaket von Anfang September und dem Mittelstandsgipfel Mitte September hat die Bundesregierung angekündigt, Änderungen im Energiekostendämpfungsprogramm vorzunehmen, um erkannte Lücken zu schließen. Das betrifft vor allem die Erweiterung des Kreises der zu begünstigenden Unternehmen. Es sind nicht nur Betriebe des Backhandwerks, die in der Entschließung explizit erwähnt werden, bei denen die gestiegenen Energiekosten teilweise kompensiert werden müssen, sondern es sind auch die Unternehmen, die in den Chemieparks produzieren, aber bislang nicht antragsberechtigt sind. Die Bundesregierung wurde vom Land Sachsen-Anhalt, von Industrie- und Handelskammern sowie von den Chemieparkbetreibern selbst auf diese Problematik mehrfach hingewiesen. Änderungen wurden bislang nicht wie benötigt umgesetzt. Jetzt sollen die Unterstützungsmaßnahmen in einer Gas- und Strompreisbremse aufgehen. Es besteht die Sorge, dass sich die bestehenden Probleme der fehlenden Berücksichtigung der Chemieparks fortsetzen könnten. Die Industrie hat in jüngster Vergangenheit bereits erhebliche eigene Anstrengungen unternommen, den Energieverbrauch und die Kosten zu senken. Hohe Investitionen, die Umstellung von Produktionsabläufen und Energieträgerumstellungen sind aber auch mit Kosten verbunden und bringen Unternehmen an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Es ist sicherlich nicht nur in Sachsen-Anhalt zu beobachten, dass einzelne Unternehmen ihre Produktion vorübergehend ganz oder teilweise einstellen oder sogar Insolvenz anmelden, weil sie die hohen Energiekosten nicht mehr schultern können. Hier ist die Bundesregierung gefragt, gezielt einer Deindustrialisierung des Standorts Deutschland entgegenzuwirken. Es geht nicht um die Verteilung von Steuergeschenken, es geht um die Beschäftigten in Industrie und Handwerk. Wenn die Steuerschätzung viele Milliarden Euro Mehreinnahmen für die öffentlichen Haushalte prognostiziert, dürften finanzielle Fragen nicht Entscheidungen dominieren. Eine gerechte, ausgewogene und an den praktischen Gegebenheiten orientierte Ausgestaltung der Instrumente muss jetzt im Vordergrund stehen. Es liegen Expertenempfehlungen für eine Gas- und Wärmepreisbremse vor. Nach unseren Erkenntnissen wird es nicht einfach sein, sie unter Einhaltung der geltenden EU-Regeln umzusetzen. Auf der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde aber betont, dass eine zügige Umsetzung der Empfehlungen unter Einbeziehung der Länder unumgänglich ist. Das sage ich auch noch einmal als Wirtschaftsminister Sachsen-Anhalts. Wir brauchen hier eine bessere Zusammenarbeit, eine bessere Kommunikation auch dem Bund. Es gibt viel zu wenige Sitzungen der Wirtschaftsminister mit der Bundesebene. Es kann nicht sein, dass wir als Wirtschaftsminister an die Bundesebene immer Briefe schreiben müssen, sondern es ist nötig, dass wir hier Sitzungen haben. Heute Nachmittag gibt es wieder eine Sondersitzung für eine Stunde, aber es ist nur ein Staatssekretär dabei. Mit Verlaub, ich hätte mir da den Bundeswirtschaftsminister gewünscht, wenn schon alle Wirtschaftsminister der Länder zusammenkommen! Wir brauchen gerade in diesen schwierigen Zeiten, in denen das Thema Energie mit all seinen nationalen, europäischen und globalen Facetten Auslöser für eine echte Wirtschaftskrise zu werden droht, eine konstruktive Kommunikation zwischen Bund und Ländern. Das ist wichtig, zumal der Bund die Länder auch in die Pflicht nehmen will. Und das ist wichtig, weil bei den Unternehmen, aber auch bei den Bürgerinnen und Bürgern große Erwartungen geweckt wurden – Stichwort „Doppel-Wumms“. Ich werbe deshalb dafür, dass wir diese Erwartungen gemeinsam nicht enttäuschen. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Der Landesantrag in Drucksache 485/1/22 ist mit der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses identisch. Eine Abstimmung hierüber hat sich damit erledigt. Ich frage daher, wer der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses folgen möchte? – Mehrheit. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer ist für die Annahme der Entschließung in der soeben festgelegten Fassung? – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16: TOP 16 Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld- Gesetz) (Drucksache 456/22) Hierzu liegen uns eine Reihe von Wortmeldungen vor. Zunächst Frau Senatorin Stahmann, Bremen! Anja Stahmann (Bremen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute gibt es hier viel Bremen. Mit der Einführung des Bürgergeldes bietet sich uns die Möglichkeit einer längst überfälligen Kurskorrektur in der sozialen Sicherung. 18 Jahre nach Verabschiedung des vierten Hartz-Gesetzes hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem damalige Fehler korrigiert werden und mit dem wir Hartz IV endlich überwinden können. Die Hartz-IV-Reformen waren eine notwendige Antwort auf die damaligen Herausforderungen. Die Gesellschaft und die Herausforderungen haben sich seitdem jedoch stetig verändert. Vertrauen, positive Anreize und individuelle Förderung sind notwendige Voraussetzungen, um Menschen in der Grundsicherung ein Leben in Würde zu ermöglichen und sie ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entsprechend zu unterstützen. Dazu gehört zunächst, dass Regelungen, die sich in der Corona-Zeit bewährt haben, verstetigt werden. Eine zweijährige Karenzzeit, in der Betroffene keine Angst um ihre Wohnung und ihr Erspartes haben müssen, gibt ihnen die Möglichkeit, sich ganz auf ihre Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu konzentrieren. Existenzangst ist kein guter Begleiter in ohnehin schon schwierigen Zeiten, und die Karenzzeit wird vielen Menschen helfen, schneller wieder auf den eigenen Beinen zu stehen. Dass unser System der sozialen Sicherung reformbedürftig ist, darüber sind wir uns sicher einig. Dass wir in der Frage der Ausgestaltung durchaus unterschiedliche Ideen haben, dürfte allerdings nicht verwundern. So liegen uns in Bezug auf die Regelsätze heute mehrere Anträge vor, die kaum unterschiedlicher sein könnten. Man kann sagen, das liegt in der Natur der Sache, es liegt auch an der Vielfalt in dieser Diskussion. Aber ich glaube, dass wir am Ende zu einem guten Gesetz kommen werden. Die Bundesregierung sieht im Gesetzentwurf eine deutliche Steigerung zum 1. Januar 2023 vor. Künftig soll die Fortschreibung des Regelsatzes besser mit der Preisentwicklung Schritt halten können – was ich sehr begrüße. Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit mehrfach für eine solidere Berechnung der Regelsätze eingesetzt, und die neue Bundesregierung hat sich des Themas endlich mit einiger Ernsthaftigkeit angenommen. Einigen Ländern ist die Erhöhung um rund 50 Euro bereits zu viel. Für Bremen sage ich ganz deutlich: Es ist eher zu wenig. Schon unter der Corona-Krise haben die ärmsten Menschen am stärksten gelitten. Aktuell erleben wir infolge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffs auf die Ukraine eine beispiellose Entwicklung der Lebenshaltungskosten. Die Steigerung um 50 Euro wird von Inflation und explodierenden Energiepreisen gleich wieder neutralisiert. Von einer Verbesserung für die Betroffenen kann kaum eine Rede sein. Der Bund muss an dieser Stelle also deutlich mehr anbieten. Dazu gehört auch, dass Stromkosten und die sogenannte weiße Ware aus dem Regelsatz herausgenommen werden. Einmalige Investitionen in Haushaltsgeräte wie Kühlschränke oder Waschmaschinen können nicht aus dem Regelsatz angespart werden. Betroffene brauchen häufig Darlehen. Auch hierfür brauchen wir eine bessere Lösung. Sehr einverstanden bin ich mit dem Vorschlag für höhere Freibeträge für Schüler und Studierende, die sich etwas dazuverdienen wollen. Auch die Freibeträge für Ehrenamtliche stellen eine wichtige Verbesserung dar. Ehrenamt bedeutet Teilhabe und hält unsere Gesellschaft zusammen. Wer sich für andere einsetzt, sollte dafür auch eine Entschädigung bekommen können, auch als Bezieherin oder Bezieher von Bürgergeld. Schließlich möchte ich einen Punkt ansprechen, in dem wir Länder uns sicher ebenfalls einig sind. Die Einführung des Bürgergeldes wird den Kommunen und den Ländern deutliche Mehrkosten verursachen, und es ist fast wie in jeder Rede heute hier, in der es ums Geld geht: Wir würden gerne mit dem Bund darüber ins Gespräch kommen, weil wir noch kein ausreichendes Angebot sehen, um diese Kosten zu kompensieren. Auch in meiner Funktion als kommunale Dezernentin einer Großstadt – die Stadtstaaten sind ja sozusagen beides in einem: Land und Kommune – habe ich sehr anschaulich vor Augen, was das bedeutet. Ich erwarte daher eine angemessene Kostenbeteiligung. Meine Damen und Herren, die Einführung des Bürgergeldes kann echte Verbesserungen für die Menschen, für den Arbeitsmarkt und auch für die Verwaltung bringen. Ich habe bisher im Länderkreis das sehr ernste Interesse aller Beteiligten wahrgenommen, gemeinsam zu einer guten Lösung zu kommen. Lassen Sie uns im weiteren Gesetzgebungsprozess weiter so konstruktiv zusammenarbeiten, damit das Bürgergeld zu einem echten Paradigmenwechsel wird! – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Frau Senatorin Stahmann! – Das Wort erhält jetzt Herr Minister Laumann, Nordrhein-Westfalen. Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass hier sehr vielen bewusst ist, dass ein System der Grundsicherung, das 18 Jahre alt ist, durchaus mal eine Reform vertragen kann. Allerdings gehen die Vorstellungen, wie das System künftig ausgestaltet werden soll, natürlich wie immer bei einer solchen Frage weit auseinander. In solch einer Situation besteht die Gefahr, die Gesellschaft mit politischen Debatten zu spalten. Ich bin bei diesem Thema sehr der Meinung, dass eine kluge Politik einer solchen Spaltung keinen Vorschub leisten darf. Am Ende müssen wir zu einer Lösung kommen, mit der alle irgendwie leben können. Ein politischer Kompromiss lebt daher immer davon, verschiedene Denkrichtungen zu integrieren und daraus ein stimmiges Gesamtkonzept zu formen. Bei der Grundsicherung gibt es, vereinfacht gesagt, folgende Perspektiven: Es gibt die Perspektive, die die Betroffenen, also die Arbeitslosen, in den Mittelpunkt stellt. Wer diese Perspektive einnimmt, für den steht die Unterstützung für die arbeitslosen Menschen im Fokus. Dann gibt es die zweite Perspektive: diejenigen in den Mittelpunkt zu stellen, die für die Leistungen der Grundsicherung aufkommen müssen, also die arbeitenden Bürgerinnen und Bürger, die Steuerzahler unseres Landes. Die Wahrheit ist: Beide Denkrichtungen haben ihre Berechtigung. Deswegen ist es klug, beide Perspektiven zu berücksichtigen und so ein gutes und gerechtes System der sozialen Sicherung zu entwerfen. Früher haben wir in diesem Zusammenhang immer von „Fördern und Fordern“ gesprochen. Heute würde ich vielleicht eher sagen, es sind die zwei Dimensionen der Solidarität: die Solidarität der Gesellschaft gegenüber Grundsicherungsempfängerinnen und -empfängern, aber auch die Solidarität der Empfängerinnen und Empfänger gegenüber den Menschen, die für diese Leistungen aufkommen und dafür oft hart arbeiten. Eine Reform der Grundsicherung muss also Antworten auf zwei Herausforderungen geben: Erstens muss es gelingen, unser System der sozialen Sicherung in Zeiten großer Umbrüche und Verwerfungen verlässlich zu gestalten. Dazu gehört, sicherzustellen, dass Menschen aufgrund steigender Preise nicht in Not geraten. Deshalb finde ich, dass die vorgesehene Erhöhung des Regelsatzes, die sich in einer vergleichbaren Höhe zur Inflation bewegt, ein Schritt in die richtige Richtung ist. Es ist zudem gut, dass Anfang Oktober auch der Mindestlohn gestiegen ist. Auch das hat ja mit der Einhaltung des Lohnabstandsgebotes zu tun. Und es ist gut, dass die Europäische Union beschlossen hat, dass sich die Länder, die keine 80 Prozent Tarifbindung haben, um eine höhere Tarifbindungsquote kümmern müssen. Das Verschwinden der Tarifbindungen im Niedriglohnbereich führt dazu, dass es immer schwieriger wird, ein Lohnabstandsgebot zwischen Grundsicherung und Erwerbseinkommen im Niedriglohnbereich sicherzustellen. Ich wäre sehr dankbar, wenn der große Elan, der bei einigen im BMAS beim Bürgergeld vorhanden ist, sich auch mal dahin gehend entfalten würde, dass wir wieder zu einer höheren Tarifbindungsquote kommen, vor allen Dingen im Niedriglohnbereich. Der Gesetzentwurf schießt aus meiner Sicht leider in einigen Bereichen über das Ziel hinaus. Wenn Bürgergeldempfänger zukünftig zwei Jahre lang 60 000 Euro und 30 000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft auf dem Konto haben dürfen, dann ist das zu weitgehend. Ich glaube nämlich, dass das Summen sind, die für viele arbeitende Menschen auf dem Sparbuch gar nicht vorstellbar sind. Und diese Menschen werden sich natürlich die Frage stellen: Warum muss ich Steuern und Abgaben zahlen, damit solche Vermögen geschützt werden? Um es auf den Punkt zu bringen: Wir müssen stärker die Perspektive derjenigen Menschen sehen, die mit ihren Beiträgen und ihren Steuern dieses System stützen, obwohl viele von ihnen in Bereichen arbeiten, in denen es nicht möglich ist, in einem Menschenleben überhaupt zu solchen Vermögen zu kommen. Das Gleiche gilt in diesem Gesetzentwurf meiner Meinung nach auch für die Kosten der Unterkunft und der Heizung. Grundsätzlich zwei Jahre lang als Jobcenter in diesem Bereich nichts mehr prüfen zu können? Ich glaube, dass man hier gut beraten ist, über einen Deckel nachzudenken und dann dafür zu sorgen, dass missbräuchliches Heizen nicht möglich ist. Das könnte aber natürlich auch etwas mit der Ausstattung und der Lage, zum Beispiel von Wohnungen in bestimmten Stadtteilen, zu tun haben. Meine Damen und Herren, wir müssen natürlich auch die Situation auf dem Arbeitsmarkt betrachten. Wir haben einen Arbeitskräftemangel, und es wird immer schwieriger, den Menschen zu erklären, warum wir auf der einen Seite Milliarden Euro für die Grundsicherung arbeitsloser Menschen brauchen und auf der anderen Seite in fast allen Regionen unseres Landes quer durch alle Qualifikationsstufen nicht nur Fachkräfte-, sondern auch Arbeitskräftemangel haben. Deswegen ist es wichtig, dass die Jobcenter weiterhin die nötige personelle Ausstattung haben, um sich insbesondere um Vermittlung in Arbeit zu bemühen und Menschen zu helfen, wieder eine neue Arbeit zu finden. Dafür muss man auch viele an die Hand nehmen, und das ist zeitaufwendig. Ich begrüße ausdrücklich die Überlegungen, die in diesem Gesetzesvorschlag zur Weiterbildung und zur Umschulung gemacht worden sind. Menschen, die etwas dafür tun, dass sie einen vernünftigen Beruf erlernen, stärker zu unterstützen, halte ich für richtig. Dass es jetzt möglich sein wird, Berufsausbildungen nicht nur zwei Jahre, sondern auch drei Jahre lang zu fördern, ist ganz wichtig. Denn in der dualen Ausbildung ist für fast alle anspruchsvollen Berufe nun einmal eine dreijährige oder dreieinhalbjährige Ausbildungszeit vorgesehen. Das ist immer gut angelegtes Geld, egal wie alt die Menschen sind. Wenn sie keine Berufsausbildung haben, aber die Möglichkeit, eine solche zu machen, sollten wir das unterstützen, weil sie mit einer soliden Berufsausbildung dann auch nachhaltig in Arbeit vermittelt werden können. Zu einem solchen System gehören auch, das muss ich offen sagen, die Sanktionen. Wir haben ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das besagt, dass man Leistungen um 30 Prozent kürzen kann. Alles andere steht gar nicht zur Debatte. Ich bin der Meinung, dass diese Kürzungen etwa bei Totalverweigerern, die es leider auch gibt, von einem Jobcenter ausgesprochen werden können müssen, um eben die beiden Perspektiven, von denen ich am Anfang meiner Rede gesprochen habe, in einem richtigen Verhältnis zu halten. Im Übrigen hat das auch mit der Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern zu tun. Wenn diese zum Beispiel vor allen Dingen junge Leute einladen, um mit ihnen darüber zu reden, wie man sie in eine Lehre, in eine Berufsausbildung integrieren kann, und dann kommen diese nicht einmal – was macht das dann mit den Mitarbeitern in den Jobcentern? Deswegen finde ich, dass über diese Frage bis zur weiteren Lesung im Bundesrat noch einmal von klugen Menschen nachgedacht werden sollte. Zu diesem Gesetz gehört auch die Perspektive des sozialen Arbeitsmarkts. Für die Insider: § 16e und §16i SGB II. Es ist gut, dass wir Menschen, die sehr lang arbeitslos sind, wieder in einen strukturierten Tagesablauf bringen können. Das wird in diesem Gesetzentwurf ja auch sehr stark betont. Wie es aber dazu passt, die Gelder, die man braucht, um das umzusetzen, zu kürzen, darauf kann sich jeder selbst eine Antwort geben. Wir in Nordrhein-Westfalen wären froh, wenn wir in diesen Bereichen weiterhin Menschen einen strukturierten Tagesablauf geben könnten, insbesondere dann, wenn es Menschen sind, die sehr lange arbeitslos sind und kleine oder schulpflichtige Kinder haben. Ich bin fest davon überzeugt: Wenn Vater und Mutter morgens aufstehen und auch irgendwo hingehen, ist das nicht schlecht für die Kinder und deren Entwicklung. Es ist nicht schlecht, wenn sie wissen, dass das einfach zu einem normalen Haushalt dazugehört. Dann komme ich zum Schluss noch einmal dazu, dass wir uns natürlich immer wieder die Personalausstattung in den Jobcentern anschauen müssen. Meine Damen und Herren, wir haben uns entschieden, das Thema „ukrainische Flüchtlinge“ verwaltungsmäßig in den Jobcentern anzusiedeln. Sie sind im SGB II. Schauen Sie doch in Ihre Jobcenter! Sie sind zurzeit eigentlich fast nur noch Auszahlungsstellen. Es findet kaum noch Arbeitszeit zu Fragen der Betreuung, der Begleitung, der Vermittlung statt. Jobcenter dürfen aber keine Auszahlungsstellen bleiben, sondern sie müssen Zeit für Integration haben, Zeit, um die Leute an die Hand zu nehmen. Deswegen: Man kann nicht immer mehr zusätzliche Aufgaben in die Jobcenter bringen, wenn man will, dass die Vermittlung stattfindet. Oder man muss beim Personal etwas tun. Deswegen hat Nordrhein-Westfalen zu einem ganz anderen Thema – das ja heute auch noch eine Rolle spielt –, dem Wohngeld, in einem Antrag formuliert, dass wir nicht der Meinung sind, dass die Administration des Wohngelds jetzt auch noch zu großen Teilen in den Jobcentern passieren soll. Das Fazit meiner Rede ist also: Es ist ein Vorschlag, über den es sich lohnt, sich vernünftig auszutauschen, und das sieht die Verfassungslage ja auch vor. Es ist ein Gesetzentwurf, den man differenziert sehen muss. Aber es ist ein Gesetzentwurf, dem aus unserer Sicht so nicht zugestimmt werden kann. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Das Wort erhält nun Herr Staatsminister Schweitzer, Rheinland-Pfalz. Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Stahmann hat gesagt, es geht hier um einen Paradigmenwechsel. Ich glaube, das ist richtig. Es ist mindestens ein Perspektivwechsel, wahrscheinlich ist es auch ein Paradigmenwechsel in der neueren sozialpolitischen Geschichte unseres Landes. Mit dem Perspektivwechsel verbinde ich insbesondere den Punkt, dass mit dem neuen Bürgergeld erneut und auch neu die Grundlage dafür gelegt wird, dass es eine Basis für vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Jobcentern und den Kundinnen und Kunden gibt. Ich finde es bemerkenswert und richtig, dass sich Arbeitsuchende und Jobcenter künftig auf einen gemeinsamen Kooperationsplan verständigen, der nicht von Misstrauen und womöglich Gängelung geprägt sein kann, sondern auf gegenseitiges Vertrauen setzt, aber dennoch auch Instrumente hat, um dieses Vertrauen und den Kooperationsplan selbst tatsächlich verbindlich werden zu lassen. Aus meiner Sicht, aus Sicht des Landes Rheinland- Pfalz ist ein wirklich großer und überfälliger Schritt der Wegfall des sogenannten Vermittlungsvorrangs. Wenn wir offen und ehrlich miteinander über die bisherige Bilanz sprechen, müssen wir sagen: Das hat nicht immer wirklich funktioniert. Wir hatten allzu oft den Drehtüreffekt, der weder für die Jobcenter – vielleicht einmal von statistischen Werten abgesehen – noch für die Kundinnen und Kunden, für die Bürgerinnen und Bürger einen nachhaltigen Effekt hatte. Nach wenigen Monaten der Erwerbstätigkeit, oftmals in einer assistierenden, einer Helfertätigkeit oder als Saisonarbeitskraft, waren die Menschen wieder erwerbslos und zurück im Jobcenter. Natürlich widerspricht das jeder ökonomischen Vernunft. Und es ist nicht zu unterschätzen, was es für die Menschen als Signal bedeutet, dass sie letztendlich in einer Maschinerie sind, die ihnen keinen nachhaltigen Effekt und Rückenwind für ein gelingendes Leben gibt. Da bin ich bei denen, die vor mir gesprochen haben: Die eigene Erwerbstätigkeit ist nach wie vor die Grundlage für eine gelingende Biografie. Darum ist es wichtig, dass wir uns von dem Postulat der kurzfristigen Vermittlung entfernen. Es geht darum, Menschen zu qualifizieren und sie dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Lieber Kollege Laumann, Sie haben schon darauf angespielt: Wir haben einen Fachkräftemangel. Wir haben in manchen Bereichen inzwischen auch einen Arbeitskräftemangel. Aber selbst in der größten Not am Arbeitsmarkt können viele Unternehmen mit Menschen, die kaum berufliche Erfahrung haben, keine Ausbildung haben, keine Weiterbildung bekommen haben, am Ende nicht wirklich viel anfangen. Deshalb ist es wichtig, dass Qualifizierung und Weiterbildung auch Teil des Bürgergeldes sind. Der Wert eines Berufsabschlusses oder einer entsprechenden Weiterbildung ist wichtig, um die Menschen individuell und nachhaltig zu unterstützen. Das ist leicht erzählt, aber es geht nicht immer schnell. Darum brauchen wir die Instrumente auch für diejenigen Menschen, die schon den einen oder anderen Versuch unternommen haben und eben nicht erfolgreich waren. Dabei ist aus meiner Sicht auch ganz wichtig, dass wir uns zum sozialen Arbeitsmarkt bekennen. Wir hatten in den letzten Jahren und Jahrzehnten heftige, manchmal schon fast ideologiegetriebene Debatten um die Berechtigung eines sozialen Arbeitsmarktes. Ich kann Ihnen aus Rheinland-Pfalz sagen: Er ist erfolgreich, und wir brauchen ihn, weil wir Menschen haben, die ganz unmittelbar persönlich vieles an Belastungen mit sich herumtragen. Im Technokratendeutsch heißt das: multiple Vermittlungshemmnisse. Wenn man sich dann die Persönlichkeiten anschaut, weiß man: Da braucht es einfach ein bisschen mehr als nur ein bisschen Coaching, wie eine erfolgreiche Bewerbung aussieht, oder das eine oder andere, was manchmal noch im Portfolio ist. Es braucht einen sozialen Arbeitsmarkt, der Zeit hat, der Ressourcen hat. Es braucht ein Coaching, so wie wir es in Rheinland-Pfalz mit unseren eigenen Möglichkeiten aus dem Landeshaushalt, aber auch mit den Möglichkeiten des ESF Plus erfolgreich versucht haben und beim Bedarfsgemeinschaftscoaching schon umsetzen. Das braucht es eben sehr viel stärker, als es bisher bei den Jobcentern der Fall ist, weil es im Übrigen am Ende erfolgreicher ist als der erneute Versuch, Menschen schnell in Beschäftigung zu bringen. Ich bin sehr dafür – und das habe ich gerade auch bei meinem Vorredner aufgenommen –, dass wir auch das Thema Weiterbildung über Instrumente ganz klar stärken. Die Weiterbildungsprämie und das Weiterbildungsgeld sind zu nennen – schon seit vielen Jahren auch Forderung der Länder. Ich bin sehr froh, dass wir auch entfristen und für das Bestehen der Zwischen- oder Abschlussprüfungen die Gewährung eines monatlichen Weiterbildungsgeldes organisieren. All diese Punkte sind nicht gering zu schätzen. Sie kommen daher wie kleine Details, aber sie machen einen großen Unterschied bei unseren Möglichkeiten vor Ort. Ich will auch deutlich machen, dass das Thema Regelbedarf – das steht etwas im Fokus der öffentlichen Debatte – natürlich dringend zu klären gewesen war. Wir können gern darüber streiten, ob das, was zum 1. Januar passiert, ausreichend ist oder nicht. Ich glaube aber, wir müssen auf jeden Fall einen Aspekt noch sehr viel stärker betonen, und ich bin sehr froh, dass das Bürgergeld das aufnimmt, was wir aus Rheinland-Pfalz in den vergangenen Wochen in die Arbeits- und Sozialministerkonferenz eingebracht haben: dass es nicht angehen kann, dass die Zeitlücke zwischen der Neuberechnung und der Umsetzung so lange ist, wie sie bisher war. Wir brauchen also die Möglichkeit, sehr viel schneller auf steigende Energiepreise, steigende Lebenshaltungskosten und Inflation reagieren zu können, als es bisher der Fall war. Darum ist das ein guter Ansatz, den wir im Gesetzentwurf finden. Ich will deutlich sagen, dass wir aus Sicht des Landes Rheinland-Pfalz diesen Gesetzentwurf ausdrücklich unterstützen. Wir sind der Meinung, das geht in die richtige Richtung. Ein ganzes Stück weit ist das eine Debatte, die wir schon seit vielen Jahren führen. Diese wird jetzt natürlich dynamisiert durch die aktuelle Debatte zum Thema „Inflation und Preisentwicklung“, aber sie reicht auch über diesen aktuellen Bedarf hinaus. Es geht darum, den Arbeitsmarkt neu zu organisieren und Menschen, die es bisher schwer hatten, neu zu unterstützen. Darum hoffe ich darauf, dass wir uns bei allen widerstreitenden Positionen am Ende doch sehr bald auf einen gemeinsamen Weg einigen können, denn, auch das ist mir ein wichtiger Punkt: Der Faktor Zeit spielt jetzt eine Rolle. Wir sollten uns nicht allzu viel Zeit nehmen und sollten gemeinsam dafür Sorge tragen, dass zum 1. Januar, und dann womöglich modular darauf folgend, die nächsten Schritte kommen können. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Wir kommen zur Wortmeldung von Frau Senatorin Kipping aus Berlin. Katja Kipping (Berlin): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Worüber sprechen wir, wenn wir über das Bürgergeld reden? Die Debatte in der Öffentlichkeit dazu ist sehr polarisiert. Die einen meinen, das sei das Ende von Hartz IV, da würden wir alles hinter uns lassen, was ärgerlich ist an Hartz IV. Andere vermuten sogar, das sei eigentlich ein bedingungsloses Grundeinkommen, ja womöglich das Ende der Arbeitsgesellschaft. Beides zugleich kann nicht stimmen, also schauen wir uns das mal genauer an. Handelt es sich beim Bürgergeld um das Ende von Hartz IV? Aus den Sozialverbänden kommt die klare Ansage: Hartz IV ist dann weg, wenn wir Sanktionsfreiheit und armutsfeste Regelsätze haben. – Beides ist nicht wirklich zu 100 Prozent im vorliegenden Gesetzentwurf drin, maximal einige Schritte dahin. Zum Thema Regelbedarfe. Hier haben wir eine Pflicht durch das Bundesverfassungsgericht bekommen, nämlich sicherzustellen, dass das soziokulturelle Existenzminimum gut hergeleitet ist. Das ist nicht einfach in unser Gutdünken oder in politische Abwägung gelegt, sondern das ist eine Pflicht mit Verfassungsrang. Bei dieser Berechnung tauchen immer wieder Probleme auf. Für all diejenigen von Ihnen, die nicht so in die Tiefe der EVS einsteigen wollen, nur zur Erläuterung: Wie werden die Werte ermittelt? Da müssen Menschen im Rahmen der EVS, also einer Stichprobe, über Monate hinweg ein Haushaltsbuch führen und jede ihrer Ausgaben fein säuberlich eintragen. Und dann werden die Ausgaben der untersten 15 Prozent der Einkommenshierarchie – ohne Sozialleistungsbeziehende – genommen. Aber von deren Ausgaben werden auch noch Abschläge vorgenommen. In der Öffentlichkeit hieß es immer, es geht um Alkohol und Zigaretten. Da wird man immer ganz still mit der Kritik. Denn wer möchte schon zu einem ungesunden Lebensstil aufrufen? Wobei ich doch manchmal an das biblische Wort denke: Wer frei von Sünde ist, werfe den ersten Stein. Weniger bekannt ist, dass zum Beispiel auch Futter für Haustiere abgezogen wird. Die Botschaft ist: Das ist nicht regelsatzrelevant. Das heißt im Klartext: Wer einen Hund oder einen Hamster hat und in Hartz IV rutscht, muss danach seinem Kind beibringen, dass man entweder dieses Haustier loswerden oder aber sich dessen Futter vom eigenen Munde absparen muss. Schnittblumen, Grabschmuck, Weihnachtsbaum, auch das gilt als nicht regelsatzrelevant. Nun braucht man vielleicht nicht jeden Tag zu Hause einen Blumenstrauß. Aber waren Sie schon mal auf einer Geburtstagsfeier, ohne dass man einen Blumenstrauß mitbringt? Schwierig! Bewirtungskosten. Bei der Einkommensgruppe, deren Ausgaben in den Haushaltsbüchern festgehalten werden, kann sich sowieso niemand ein Vier-Gänge-Menü im Sternerestaurant leisten, sondern es geht zum Beispiel ganz lebenspraktisch um die Portion Pommes, wenn man mit den Kindern im Schwimmbad ist, die Kugel Eis beim Ausflug, wenn man sich mit Freunden in einem Café trifft. Haben Sie mal versucht, sich irgendwo reinzusetzen, ohne wenigstens ein Getränk zu bestellen? Geht wegen Bewirtungszwang nicht! Das heißt also, die Verweigerung von Bewirtungskosten führt am Ende dazu, dass auch wieder eine Art Ausschluss stattfindet. Urlaub. Hier geht es ja nicht um Kreuzfahrten. Noch nicht mal eine Woche Campingurlaub gilt als regelsatzrelevant. Die Botschaft all dieser Abschläge lautet am Ende dann doch: Wer auf Sozialleistungen angewiesen ist, ist in gewissem Maße von Dingen, die selbstverständlich sind, wenn Menschen sich treffen, ausgeschlossen. Nun hat Minister Laumann diejenigen angesprochen, die für die Leistungen aufkommen müssen: die Arbeitenden. In der Tat: Viele von denen, die hierzulande den Laden am Laufen halten, gehen am Ende des Monats mit viel zu wenig nach Hause. Aber diese strikte Unterteilung in diejenigen, die arbeitslos sind und von einer möglichen Erhöhung des Bürgergeldes profitieren, und diejenigen, die arbeiten, stimmt doch in der Praxis nicht. Wir wissen doch, dass von den Regelungen im SGB II auch Aufstockende profitieren, zum Beispiel Alleinerziehende, die mehrere Kinder großziehen und nebenbei noch ihrer Erwerbsarbeit nachgehen. Hinzu kommt: Ich weiß, das Lohnabstandsgebot ist ein in publizistischen Bereichen sehr beliebter Begriff, es hat aber anders als das soziokulturelle Existenzminimum keinerlei Verfassungsrang, noch nicht mal einfachgesetzlichen. Aber wenn man möchte, dass diejenigen, die den Laden am Laufen halten, mehr Geld haben, dann kann man doch nicht die Sozialleistungen niedrig halten, sondern dann müssen wir gemeinsam für höhere Löhne sorgen, zum Beispiel durch Tariftreue. Das Land Berlin ist hier vorangegangen. Wir haben eine klare Verständigung: Bei öffentlichen Ausschreibungen ist Tariftreue ein Instrument. Wir haben den Landesmindestlohn auf 13 Euro erhöht. Es gäbe also einiges zu tun. Das hilft wirklich. Niedrige Sozialleistungen hingegen – das zeigt die Empirie – ziehen auch das Lohngefüge nach unten, helfen also niemandem, der früh aufsteht und den Laden am Laufen hält. Um es zusammenzufassen: Im Bürgergeld steckt doch noch einiges an Hartz IV, auch wenn es Schritte in die richtige Richtung enthält. Und nun zum Vorwurf, darin sei womöglich ein bedingungsloses Grundeinkommen versteckt. Ich gestatte mir eine persönliche Bemerkung: Ich habe vor fast zwei Jahrzehnten das parteiübergreifende Netzwerk Grundeinkommen mitgegründet. Ich habe irgendwann aufgehört, zu zählen, wie viele Debatten über die verschiedensten Modelle ich rauf und runter geführt habe, wie viele Kontroversen ich dazu geführt habe. Aber Sie können mir glauben: Wenn darin irgendwo ein Grundeinkommen versteckt wäre, ich würde es erkennen. Nun besteht ja meine Aufgabe nicht zuallererst darin, das BMAS gegen falsche Anschuldigungen zu verteidigen. Dafür ist ja Frau Griese da. Aber als Kennerin der Grundeinkommensdebatte muss ich sagen, der Vorwurf, beim Bürgergeld handele es sich um ein BGE, ist so dermaßen an den Haaren herbeigezogen, entbehrt jeglicher fachlicher Fundierung, dass ich das einfach richtigstellen möchte und sagen will: Das Bürgergeld ist alles Mögliche, aber schlichtweg kein bedingungsloses Grundeinkommen. Ich sage das neutral. Ich habe den Verdacht, Hubertus Heil würde das als ein Kompliment auffassen, auch wenn es von mir gar nicht so unbedingt normativ gesetzt ist. Also: Wir haben weder das komplette Ende von Hartz IV noch ein Grundeinkommen. Was stattdessen? Ich denke, hier gibt es ein Gesetzespaket mit einigen sehr pragmatischen Entbürokratisierungsmaßnahmen und einigen sozialen Verbesserungen. Das Land Berlin hat zusammen mit anderen Ländern im zuständigen Fachausschuss noch verschiedene Verbesserungen eingebracht. Für drei davon möchte ich hier noch einmal werben. Zum einen: Regelungen zum Eingliederungszuschuss für Maßnahmen nach §§ 16i, 16e SGB II. Verschiedenste Redner/-innen haben hier ganz klar für Arbeitsmarktmaßnahmen geworben. Was bisher nicht berücksichtigt wird beim Eingliederungszuschuss, ist, wenn Arbeitgebende Menschen, die über diese Maßnahmen zu ihnen kommen, eine einmalige Sonderzahlung geben. Wir wollen doch aber Arbeitgebende zur Tariftreue ermuntern. Wenn nun ein Tarifvertrag vorsieht, dass es zum Beispiel ein Weihnachtsgeld gibt, sollte das dann auch für diese Gruppe gelten. Zum Zweiten: die Übernahme von weißer Ware. Es ist schon lange eine Forderung, auch von Sozialverbänden, dass die Kosten für Kühlschränke, Waschmaschinen in dem Moment übernommen werden, wenn sie kaputtgehen. Die Theorie besagt: Es muss sich jemand im Sozialleistungsbezug über all die Jahre hinweg immer entsprechend Geld zurücklegen. Das funktioniert nur in der Theorie. Das funktioniert nicht in der Praxis. Die Praxis besagt: Die Waschmaschine geht just dann kaputt, wenn gerade keinerlei Rücklagen vorhanden sind. Das führt dann dazu, dass entweder ein besonders altes Modell, ein besonders stromverbrauchendes Modell gekauft wird, was wiederum mehr Kosten produziert, was am Ende auf eine deutlich teurere Lösung hinausläuft, die zudem auch noch unökologisch ist. Dieser Vorschlag, weiße Ware immer spitz abzurechnen, ist also sozial und ökologisch. Und drittens: die Anregung, im Einzelfall, wenn es als sinnvoll erachtet wird, drohende Schulden wie Energieschulden nicht einfach nur als Darlehen zu übernehmen, sondern wenigstens die Option einzuräumen, dass das auch als Beihilfe passieren kann, damit wir verhindern, dass Menschen in besonderen Situationen in eine Schuldenspirale hineingetrieben werden. Für diese drei ganz konkreten Verbesserungsvorschläge werbe ich hier um Zustimmung. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! – Nun haben wir noch die abschließende Wortmeldung von Frau Parlamentarischer Staatssekretärin Griese, Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales: Vielen Dank, Herr Präsident! Nun auch von mir einen herzlichen Glückwunsch! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir stehen in diesem Herbst und Winter vor einer großen sozialen Bewährungsprobe für unser Land. Trotz aller Schwierigkeiten sage ich heute: Auch diese Herausforderung werden wir meistern. Und ich bin mir sicher, dass wir uns auch bei dieser großen, wichtigen Sozialreform des Bürgergelds einigen werden. Wir werden als Gesellschaft zusammenstehen, weil wir einen starken Sozialstaat haben. Dieser starke Sozialstaat bedeutet Sicherheit und Respekt für die Menschen in unserem Land. Gerade in diesen Zeiten ist die Einführung des Bürgergeldes ein wichtiges Signal, denn es geht eben nicht nur darum, die aktuellen Krisen gut zu managen und den Menschen Sicherheit zu geben, sondern wir müssen auch in die Zukunft schauen, wir müssen mit Weitblick für sozialen Fortschritt sorgen. Das Ziel der Bundesregierung ist ein moderner Sozialstaat, der an der Seite der Bürgerinnen und Bürger steht und sie in der Not absichert, ein Sozialstaat als Partner, der hilft, Potenziale zu entwickeln, der Menschen fördert, neue Chancen zu ergreifen. Deshalb wollen wir, erstens, Menschen absichern, die in existenzielle Not geraten. Diese Absicherung soll so unbürokratisch und bürgerfreundlich wie möglich erfolgen. Wohnraum und hart Erspartes sollen für zwei Jahre geschützt bleiben. Das ist die Karenzzeit, von der hier schon gesprochen wurde. Damit sorgen wir für mehr Sicherheit und Respekt vor Lebensleistung. Die Regelsätze werden angepasst. Das Bürgergeld wird damit der Inflation nicht mehr hinterherlaufen, sondern ein aktuellerer Anpassungszeitraum wird dafür sorgen, dass gerade in diesen Zeiten der hohen Inflation eine aktuelle Anpassung passiert. Das ist ein wichtiges Signal, denn das heißt: Wer Hilfe braucht, kann sich auf die Solidargemeinschaft verlassen. Das ist das Schutzversprechen unseres Sozialstaates, das wir mit dem Bürgergeld erneuern. Wir tun aber gleichzeitig, zweitens, noch sehr viel mehr als vorher, um Menschen zu helfen, schnell und nachhaltig aus der Hilfebedürftigkeit wieder herauszukommen. Denn das ist ja unser aller Ziel: dass Menschen in Arbeit kommen. Der Arbeitsmarkt hat sich in den letzten 20 Jahren fundamental gewandelt. Vor 20 Jahren hatten wir fünf Millionen Arbeitslose, heute herrscht Fachkräftemangel – ja, eigentlich noch mehr: Es herrscht nicht Arbeitslosigkeit, sondern Arbeiterinnen- und Arbeiterlosigkeit. Deshalb haben wir das bestehende System gründlich auf den Prüfstand gestellt, und ich danke Ihnen, dass Sie das alle im Grundsatz unterstützt haben. Wir sind uns einig, dass es nicht mehr darum geht, dass Menschen in irgendeine kurzfristige, oft auch schlecht bezahlte Arbeit kommen, sondern darum, dass sie dauerhaft in Arbeit bleiben. Deshalb gilt mit dem neuen Bürgergeld: Ausbildung statt aus Aushilfsjob! Das ist auch deshalb so wichtig, weil zwei Drittel aller Langzeitarbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Da sieht man, wo das Problem liegt und wo wir gemeinsam noch viel mehr anpacken müssen, damit Menschen eine Qualifizierung bekommen. Wir schaffen deshalb den Vermittlungsvorrang ab und führen ein Weiterbildungsgeld ein. So machen wir es Menschen auch leichter, einen Abschluss nachzuholen. Ich danke Herrn Minister Laumann und Herrn Minister Schweitzer besonders dafür, dass sie betont haben, dass das neue Bürgergeld eben stärker Weiterbildung und Qualifizierung ermöglicht, damit die Leute nicht kurzfristig in irgendwelche Jobs kommen, sondern nachhaltig in Arbeit vermittelt werden. Die Einführung des sozialen Arbeitsmarktes war ein Meilenstein der Arbeitsmarktpolitik, und er ist ein Erfolgsmodell. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir das Erfolgsmodell sozialer Arbeitsmarkt entfristen. Ich will aber auch deutlich sagen, und Herr Laumann hat es angesprochen: Ohne Mitwirkung geht ein gutes Miteinander nicht. Deshalb wird es weiterhin Mitwirkungspflichten geben und, wo nötig, auch Leistungsminderungen. Denn beim Bürgergeld geht es immer um beides: um die Perspektiven für jeden Einzelnen und mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch Qualifizierung sowie um eine Stärkung des Arbeitsmarktes. Wir müssen in diesen Zeiten von Arbeits- und Fachkräftemangel alle Potenziale heben und neue Chancen auf Arbeit für jeden Einzelnen ermöglichen. Eines ist mir sehr wichtig: Herr Minister Laumann hat von der Gefahr der Spaltung der Gesellschaft gesprochen. Ich will das aufgreifen, denn, wenn man sich die öffentlichen Debatten anhört, bemerkt man, dass diese Gefahr besteht. Es besteht auch die Gefahr, dass Geringverdiener gegen Sozialleistungsempfänger ausgespielt werden. Das ist gefährlich, gerade in diesen Zeiten. Deshalb ist so wichtig: Arbeit macht einen Unterschied, und Arbeit muss auch immer einen Unterschied machen. Deshalb haben wir den Mindestlohn auf 12 Euro erhöht, für 6,5 Millionen Menschen in unserem Land ist das eine gute Nachricht. Deshalb sind wir selbstverständlich für mehr Tarifbindung, denn auch das bedeutet gute Löhne. Wir bauen das Wohngeld aus, sodass künftig 2 Millionen Haushalte davon profitieren werden. Wir entlasten Menschen mit geringen Einkommen bei den Sozialversicherungsbeiträgen; das Thema hatten wir eben. Auch der Grundfreibetrag steigt. Es gilt: Arbeit lohnt sich. Wer arbeitet, hat mehr. Er hat nicht nur mehr Geld, sondern Arbeit bedeutet eben auch Teilhabe, Tagesstruktur und soziale Anerkennung. Das Bürgergeld bedeutet Sicherheit und Respekt für jede und jeden in unserem Land. Das ist das, was wir in diesen schwierigen Zeiten brauchen. Wir schaffen damit neues Miteinander und neues Vertrauen. Wir sichern den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir haben die Anmerkungen der Länder sehr wohl gehört, und ich versichere Ihnen, dass wir gemeinsam zu einer guten Lösung kommen wollen, um diese wichtige Reform des Bürgergeldes zeitnah hinzubekommen. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Je eine Erklärung zu Protokoll1 haben abgegeben: Herr Staatsrat Dr. Joachim (Bremen) und Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen). Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Minderheit. 1 Anlagen 7 und 8 Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 17! – Minderheit. Wir kommen zurück zu Ziffer 7. – Minderheit. Ziffer 8! – Minderheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 11! – Minderheit. Ziffer 13! – Minderheit Ziffer 15! – Minderheit. Ziffer 16! – Minderheit. Ziffer 18! – Mehrheit. Ziffer 19! – Minderheit. Ziffer 20! – Mehrheit. Ziffer 21! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 31. Wir kommen zurück zu Ziffer 22. – Minderheit. Ziffer 23! – Minderheit. Ziffer 24! – Mehrheit. Ziffer 25! – Mehrheit. Ziffer 26! – Minderheit. Ziffer 27! – Mehrheit. Ziffer 28! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 29. Ziffer 30! – Mehrheit. Ziffer 32! – Mehrheit. Ziffer 33! – Mehrheit. Ziffer 34! – Mehrheit. Ziffer 35! – Mehrheit. Ziffer 36! – Minderheit. Ziffer 37! – Minderheit. Ziffer 38! – Mehrheit. Ziffer 39! – Mehrheit. Ziffer 40! – Minderheit. Ziffer 41! – Minderheit. Ziffer 42! – Minderheit. Ziffer 43! – Minderheit. Und nun bitte Ihr Handzeichen zu allen noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 17: TOP 17 Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) (Drucksache 457/22, zu Drucksache 457/22) Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich bitte um Ihr Handzeichen zu: Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 13! – Mehrheit. Zu Ziffer 15 ist um getrennte Abstimmung gebeten worden. Wer ist für Ziffer 15 Buchstaben a und b? – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für den Rest von Ziffer 15! – Minderheit. Ziffer 16! – Minderheit. Ziffer 17! – Minderheit. Ziffer 26! – Mehrheit. Ziffer 27! – Mehrheit. Ziffer 35! – Mehrheit. Ziffer 36! – Minderheit. Ziffer 40! – Minderheit. Zu Ziffer 41 ist um getrennte Abstimmung gebeten worden. Wer ist für Ziffer 41 Buchstabe a? – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für den Rest von Ziffer 41! – Minderheit. Auch Ziffer 42 soll getrennt abgestimmt werden. Wer ist für Ziffer 42 Buchstabe a? – Minderheit. Und nun bitte Ihr Handzeichen für den Rest von Ziffer 42! – Minderheit. Jetzt noch Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 18: TOP 18 Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz – InflAusG) (Drucksache 458/22) Hierzu liegen uns Wortmeldungen vor. Zunächst Frau Ministerin Heinold, Schleswig-Holstein. Monika Heinold (Schleswig-Holstein): Herr Präsident, herzlichen Glückwunsch! – Meine Damen und Herren! Im Grundsatz ist der Gesetzentwurf zum Inflationsausgleich richtig. Mit ihm erfolgen unter anderem verfassungsrechtlich gebotene Anpassungen, um das Existenzminimum auch bei steigender Inflation steuerfrei zu stellen. Zudem ist das Gesetz als Teil des Entlastungspakets III einer der notwendigen Bausteine, um die Menschen in unserem Land zu entlasten. Dennoch stellt sich bei einer Kindergelderhöhung um 12 beziehungsweise 18 Euro pro Monat und einer gleichzeitigen Entlastung auch sehr hoher Einkommen natürlich die Frage, ob die Ausgestaltung des Gesetzes die Prioritäten richtig setzt. Dabei ist der Ansatz, den Effekt der kalten Progression auszugleichen, richtig. Denn steigende Löhne dürfen insbesondere bei geringen und mittleren Einkommen nicht zu einer prozentualen Steigerung der individuellen Steuerlast führen. Aber gerade, wenn es das Ziel ist, diejenigen mit geringen und mittleren Einkommen zu entlasten, hätte man bei der Verschiebung der Tarife den unverändert gebliebenen Eckwert, also das Höchsteinkommen, bis zu dem die kalte Progression ausgeglichen wird, nicht erst beim Beginn der sogenannten Reichensteuer, sondern schon früher ansetzen können und aus meiner Sicht auch müssen. Damit würden sich sehr hohe Einkommen stärker an der anstehenden finanziellen Herausforderung in dieser doch sehr tiefen Krise beteiligen. Meine Damen und Herren, die Herausforderungen, vor denen unsere Gesellschaft steht, sind sehr groß. Deshalb ist gerade jetzt auf allen Ebenen Solidarität gefordert. Das gilt natürlich auch für unser föderales System, wo Bund, Länder und Kommunen miteinander die Themen lösen müssen. Deshalb will ich für mein Land sehr klar sagen: Natürlich sind wir bereit, uns an den Maßnahmen zu beteiligen, die der Bund beschlossen hat. Aber ich sage auch und noch einmal in aller Deutlichkeit: Wenn eine gemeinsame Finanzverantwortung gefordert ist, dann ist es auch wichtig, vorher die Dinge miteinander zu beraten. Ebenso selbstverständlich ist es natürlich für uns als Land, dass wir auch mit Landesmitteln unseren Menschen vor Ort in dieser krisenbehafteten Zeit helfen. Das machen wir. Wir stärken die Verbraucherberatung. Wir federn soziale Härten ab. Wir stellen Bürgschaften für die Wirtschaft bereit. Wir investieren in die Energiewende. Und natürlich unterstützen wir unsere Kommunen bei der Aufnahme von Flüchtlingen, bei der Organisation von Bildung, von Wohnen, von Zugang zum Arbeitsmarkt. Einen Großteil dieser Maßnahmen finanzieren wir aus Notkrediten. Das heißt natürlich, dass wir in späteren Jahren diese Notkredite zurückzahlen müssen und dieses die Haushalte spürbar belastet. Aber wir machen all das gerne, denn für uns ist es selbstverständlich, in dieser schwierigen Zeit als föderaler Staat zusammenzustehen. Deshalb erwarten wir auch von der Ministerpräsidentenkonferenz in der nächsten Woche, dass es gelingt, eine Verständigung zu finden. Das ist wichtig für die Bürger und Bürgerinnen in unserem Land. Dazu – ich will es vorsichtig formulieren – wäre es schön, wenn der Bund seine Haltung ein bisschen ändert und uns als Länder nicht allzu oft damit konfrontiert, wir hätten doch so viel Geld und würden dieses sozusagen nur im Keller bunkern, statt es für die gemeinsamen Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Ich sage Ihnen: So ist es nicht. Es muss eine finanzielle Verständigung geben, die die Lage der Kommunen und der Länder ehrlich berücksichtigt. Es muss einen fairen Ausgleich geben. Sie kennen die Forderungen der Länder, dass der Bund sich an den Flüchtlingskosten beteiligt, dass wir eine Lösung für die Regionalisierungsmittel finden, damit wir auch das 49-Euro- Ticket einführen können, und dass wir eine Lösung für die Krankenhäuser finden; das ist heute Morgen ja schon thematisiert worden. Ich will noch einmal sehr deutlich sagen: Wenn wir immer wieder über die Entflechtung von Gesetzen reden, dann könnten wir natürlich auch Situationen nutzen, um das zu tun. Da ist das Stichwort „Wohngeld“ ein gutes Stichwort. Dieses könnte in die Verantwortung des Bundes gehen. Und ich sage: Ich würde lieber an anderer Stelle auf weitere Umsatzsteuerpunkte verzichten, die nicht zu einer Entflechtung, sondern zu einer weiteren Verflechtung führen. Meine Damen und Herren, das Inflationsausgleichsgesetz kostet Länder und Kommunen bereits ohne Anpassungen an die weiter gestiegene Inflation sehr viel Geld. Ich kann für Schleswig-Holstein sagen: Wenn wir 139 Millionen Euro und künftig um die 200 Millionen Euro dafür zahlen, dann ist das schon eine relevante Größenordnung. Mit Blick auf die Steuerschätzung, die sehr schön ist, sehe ich natürlich, dass das Geld auch schnell wieder ausgegeben ist. Ich will noch einmal sehr deutlich sagen, dass in den Zahlen der Steuerschätzung das, was mit dem Entlastungspaket III dieses Jahr an Ausgaben auf uns zukommt, noch nicht eingepreist ist. Deswegen brauchen wir in den Gesprächen mit dem Bund, wo es eine Verständigung geben muss, auch immer den Blick über das Jahr 2023 hinaus, zumal uns da – so sagen es die Zahlen – die Verschuldungsmöglichkeit über die Konjunkturkomponente nicht mehr weiterhelfen wird. In Zeiten multipler Krisen ist aber vor allem eines für uns als Staat wichtig: Menschen brauchen Sicherheit, Menschen brauchen Orientierung. Die Menschen in unserem Land müssen wissen, dass wir es gemeinsam schaffen können. Deshalb, Frau Parlamentarischer Staatssekretärin Griese – sie ist gar nicht mehr da; geben Sie es weiter –, einen herzlichen Dank für die sehr klaren Worte. Sie sagte: Wir werden es meistern. – In diesem Sinne wünsche ich uns allen miteinander viel Erfolg bei den Gesprächen Bund/Länder in der nächsten Woche. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Frau Kollegin Heinold! – Das Wort erhält nun Herr Minister Hilbers aus Niedersachsen. Reinhold Hilbers (Niedersachsen): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die anhaltend hohe Inflation bereitet den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land, den Unternehmen erhebliche Sorge. Die Verbraucherpreise sind gegenüber dem Vorjahresmonat um 10 Prozent gestiegen. Der Staat muss in solchen Situationen entschieden, entschlossen handeln und in einer entsprechenden Situation auch für Entlastungen sorgen. Das muss kurzfristig passieren, das muss effektiv passieren, und das muss vor allen Dingen sehr zielgerichtet passieren. Wenn ich mir da die augenblickliche Realität anschaue, dann muss ich sagen: Da ist im Soll-Ist- Vergleich noch Luft nach oben. Die Bundesregierung hat mehrere milliardenschwere Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Im Zusammenhang mit dem am 3. September auf Bundesebene vorgestellten sogenannten Entlastungspaket III mit Maßnahmen zur Sicherung von bezahlbarer Energieversorgung, zur Stärkung der Einkommen und unter anderem auch dem Inflationsausgleichsgesetz sind eine Anpassung des Grundfreibetrages, des Einkommensteuertarifs und des Kindergeldes beziehungsweise der Kinderfreibeträge geplant. Darüber diskutieren wir jetzt. Angesichts der großen Preissteigerungen ist dies nur folgerichtig. Es wäre verfassungsrechtlich auch ohnehin geboten gewesen, also keine ganz besondere Leistung, sondern Notwendigkeit. In Kürze muss die Bundesregierung den abschließenden 14. Existenzminimumbericht und den fünften Steuerprogressionsbericht vorlegen. Es ist kein Geheimnis, dass sich verfassungsrechtlich daraus Anpassungen des Grundfreibetrages, der Kinderfreibeträge ergeben. In diesem Zusammenhang ist es ständige Staatspraxis, dass aufgrund des zu erwartenden Steuerprogressionsberichts auch die Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs nach rechts verschoben werden müssen, um einen Ausgleich des Effektes der kalten Progression für die oberhalb des Existenzminimums liegenden Bevölkerungsgruppen zu erreichen, und zwar für alle. Das hat der Bundesfinanzminister ja gestern bei der Vorstellung der Steuerschätzung angedeutet oder in Aussicht gestellt. Das muss auch passieren. Meine Damen und Herren, die von der Bundesregierung mit dem Inflationsausgleichsgesetz als ein Bestandteil des sogenannten Entlastungspakets III vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sind also wenig überraschend, sondern, wie ich sagen würde, ohnehin erforderlich. Allerdings – und das will ich kritisieren – gehen sie bei Weitem nicht weit genug und sind auch nicht zügig genug, was die Umsetzung angeht. Die vorgeschriebenen Ecktarifwerte des Einkommensteuertarifs folgen mit dem Gesetzentwurf für die Jahre 2023 und 2024. Wir brauchen eine sofortige inflationsgerechte Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern – bereits jetzt, im Jahr 2022. Das haben wir häufiger unter den Finanzministern diskutiert. Im Jahr 2022 wird es eine vorzeitige Anpassung des Einkommensteuertarifs geben müssen. Es muss jetzt eine Entlastung geben. Bei der Entlastung muss auch die tatsächliche Entwicklung des Preisniveaus eine Rolle spielen. Daran muss sie sich orientieren. Die Soll-Ist-Abweichung muss bereinigt werden. Die viel zu niedrige Inflationsprognose, die den jetzigen Überlegungen zugrunde liegt, muss unbedingt zügig nach oben korrigiert werden. Das bedeutet aber auch, dass für die Folgejahre 2023 und 2024 der Einkommensteuertarif der derzeitigen Inflationsprognose angepasst werden muss. Die derzeitige Prognose beinhaltet eben keine realitätsgerechte Wertansatzberücksichtigung. Die Werte, die sich eingestellt haben, haben die ursprünglichen Werte überholt. Die Inflation liegt bei 8 Prozent. Sie wollen eine Rechtsverschiebung der Tarifwerte um 5,76 Prozent beziehungsweise für 2024 um nur 2,49 Prozent vornehmen. Das ist offensichtlich bei Weitem zu wenig. Da werden Sie nachbessern müssen. Nachbessern sollten Sie auch beim Punkt Familie. Ich will hier ganz besonders in den Vordergrund stellen: Je mehr Familienmitglieder vorhanden sind, desto größer ist die finanzielle Mehrbelastung gerade in diesen Zeiten, wenn es um inflationsbedingte Mehrausgaben geht, weil damit der Anteil des Haushaltseinkommens, der für den täglichen Bedarf ausgegeben werden muss, steigt. Auch die energetischen Herausforderungen steigen damit. Hier muss eine spürbare Entlastung erfolgen. Deswegen ist für mich völlig unverständlich und auch ungerecht, weshalb das vierte und weitere Kinder nicht entsprechend bei der Kindergelderhöhung Berücksichtigung finden. Gerade hier wäre doch eine entsprechende Änderung dringend erforderlich. Das verfügbare Familieneinkommen würde damit monatlich unmittelbar erhöht werden. In meinen Augen ein Musterbeispiel dafür, wie man zielgerichtet, wirkungsvoll und spürbar entlasten könnte. Das wird hier aber nicht gemacht. Ich halte fest: Der Entwurf des Inflationsausgleichsgesetzes zielt zwar in die richtige Richtung, hat auch die richtigen Ansätze, geht aber tatsächlich leider am Unterstützungsbedarf vorbei und berücksichtigt die Situation im Lande noch nicht umfassend. Ich fordere daher hier, den Gesetzentwurf zu überarbeiten, die Orientierung an den derzeitigen Inflationsverhältnissen vorzunehmen und bei der Unterstützung für die Familien entsprechend nachzubessern sowie die kalte Progression so zu verschieben, wie der Bundesminister das gestern bei der Vorstellung des Ergebnisses der Steuerschätzung angezeigt hat. Ich hoffe, dass das auch in der Bundesregierung insgesamt konsensfähig ist und dass das nicht dazu führt, dass neue Verteilungsdiskussionen Platz greifen, sondern dass die Steuerkurve entsprechend der Leistungsfähigkeit in unserem Land, die wir ja bei der Besteuerung anwenden, verschoben wird. Es ist schon bemerkenswert, dass der mit dem Gesetzentwurf verfolgte Antritt als Baustein des Entlastungspakets, die Bürgerinnen und Bürger mit Blick auf die Inflation, soweit die damit in Verbindung stehende kalte Progression gemeint ist, zu entlasten, hier zu kurz greift. Ich hätte gedacht, dass man von vornherein zu einem erforderlichen Ausgleich kommt. Das Mindeste ist hier, dass das, was verfassungsrechtlich geboten ist, auch erreicht werden muss. In dieser Hinsicht müssen Sie noch einmal nachbessern. Ein weiterer Punkt, den auch meine Kollegin Vorrednerin angesprochen hat, ist die Beteiligung der Länder und das Unverständnis unter den Ländern dafür, dass wir in erheblichem Umfang zum sogenannten Entlastungspaket I

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