Protokoll der 1026. Sitzung des Bundesrates
Text
Protokoll der 1026. Sitzung des Bundesrates
[Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1026
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1026. Sitzung
Berlin, Freitag, den 28. Oktober 2022
I n h a l t :
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399
Rückblick des Präsidenten . . . . . . . . . . . . . . . 399
1. Wahl des Präsidiums – gemäß Artikel 52
Absatz 1 GG i.V.m. § 5 Absatz 1 GO BR –. . 401
Beschluss: Der Präsident des Senats der
Freien und Hansestadt Hamburg, Erster
Bürgermeister Dr. Peter T s c h e n -
t s c h e r , wird zum Präsidenten des
Bundesrates gewählt.
Der Ministerpräsident des Landes
Thüringen, Bodo R a m e l o w , und die
Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-
Vorpommern, Manuela S c h w e s i g ,
werden zu Vizepräsidenten gewählt . . . . . 401
2. Wahl des Vorsitzenden und der
stellvertretenden Vorsitzenden der
Europakammer – gemäß § 45c GO BR – . . . . . . . . . . . 402
Beschluss: Es werden gewählt: der Präsident
des Senats der Freien und Hansestadt
Hamburg, Erster Bürgermeister Dr. Peter
T s c h e n t s c h e r , zum Vorsitzenden,
Minister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel
H o f f (Thüringen) und Ministerin Bettina
M a r t i n (Mecklenburg-Vorpommern)
zu stellvertretenden Vorsitzenden . . . . . . 402
3. Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse
– gemäß § 12 Absatz 1 GO BR –
(Drucksache 492/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402
Beschluss: Die Vorsitzenden der Ausschüsse
werden gemäß dem Antrag des Präsidenten
in Drucksache 492/22 gewählt . . . . . . . . . 402
4. Wahl der Schriftführer – gemäß § 10
Absatz 1 GO BR – (Drucksache 493/22) . . . . . 402
Beschluss: Staatsminister Georg E i s e n -
r e i c h (Bayern) und Staatsrat Dr. Olaf
J o a c h i m (Bremen) werden gewählt . 402
5. Gesetz zur Änderung des
Agrarstatistikgesetzes und des
Lebensmittelspezialitätengesetzes (Drucksache 504/22) . . . . . . . . . . 407
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407
6. Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Europäischen Bürgerinitiative (Änderungsgesetz
zur Europäischen Bürgerinitiative –
EBIGÄndG) (Drucksache 494/22) . . . . . . . 407
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407
7. Gesetz zur Durchführung des Haager
Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die
Anerkennung und Vollstreckung
ausländischer Entscheidungen in Zivil- und
Handelssachen sowie zur Änderung der
Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
des Wohnungseigentumsgesetzes und des
Gesetzes zur Modernisierung des
Strafverfahrens (Drucksache 495/22) . . . . . . . . . . . . . 407
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435*
8. Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung
und anderer Gesetze (Drucksache 496/22) . . 407
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435*
9. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Geldwäschegesetzes zur Bekämpfung von
Geldwäsche im Bereich des Berufssports –
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der
Länder Bremen und Berlin –
(Drucksache 32/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411
Beschluss: Keine Einbringung des
Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 412
10. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Vermögensanlagengesetzes – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Freien und
Hansestadt Hamburg – (Drucksache 428/22) 412
Beschluss: Keine Einbringung des
Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag . . . . 412
11. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
§ 362 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
(SGB V) – Einführung einer elektronischen
Gesundheitskarte für Heilfürsorge- und
Beihilfeberechtigte – Antrag des Freistaates
Sachsen – (Drucksache 469/22) . . . . . . . . . 407
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Bestellung von
Staatsminister Armin Schuster (Sachsen)
zum Beauftragten des Bundesrates gemäß
§ 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435*
12. Entschließung des Bundesrates zur
Schaffung eines bundesweiten Registers über
verhängte Tierhaltungs- und
Betreuungsverbote – Antrag des Landes Brandenburg –
(Drucksache 484/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 412
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 413
13. Entschließung des Bundesrates zur
gesetzlichen Verankerung von Fallanalysen im
SGB VIII – Antrag des Landes
Niedersachsen – (Drucksache 325/22) . . . . . . . . . . . . . 407
Beschluss: Annahme der Entschließung in
der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . . 435*
14. Entschließung des Bundesrates
„Fortführung der Bundesförderung für den Ausbau
der Kindertagesbetreuung als 6.
Bundesinvestitionsprogramm
Kinderbetreuungsfinanzierung“ – Antrag der Länder Niedersachsen
und Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-
Westfalen, Saarland – (Drucksache 474/22) . 407
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 435*
15. Entschließung des Bundesrates zur
Ausweitung der Unternehmenshilfen zur
Bewältigung gestiegener Energiepreiskosten – Antrag
der Länder Bremen und Berlin –
(Drucksache 485/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 413
Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . 413
Beschluss: Annahme der Entschließung in
der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . 414
16. Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
und anderer Gesetze – Einführung eines
Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 456/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 414
Anja Stahmann (Bremen) . . . . . . . . . 414
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen) 415
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 416
Katja Kipping (Berlin) . . . . . . . . . . . 418
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Arbeit und
Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . 419
Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 439*
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 439*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 421
17. Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022
(JStG 2022) – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 457/22, zu
Drucksache 457/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 421
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422
18. Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der
Inflation durch einen fairen
Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer
steuerlicher Regelungen
(Inflationsausgleichsgesetz – InflAusG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 458/22) . . . . . . . . 422
Monika Heinold (Schleswig-Holstein) . 422
Reinhold Hilbers (Niedersachsen) . . . . 423
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen . . . . . 425
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 426
19. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Energiesteuer- und des
Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten
Spitzenausgleichs – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 459/22) . . . . . . . . 426
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 426
20. Entwurf eines Gesetzes zur
Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur
Anpassung weiterer Regelungen im
Krankenhauswesen und in der Digitalisierung
(Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG)
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 460/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 426
Prof. Dr. Edgar Franke, Parl.
Staatssekretär beim Bundesminister für
Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 426
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 427
21. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Statistikregistergesetzes und weiterer
Gesetze (Drucksache 461/22) . . . . . . . . . . . . . . . 427
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 427
22. Entwurf eines Gesetzes zu
Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder
Kälte aus erneuerbaren Energien und zur
Änderung der Fernwärme- oder Fernkälte-
Verbrauchserfassungs- und -
Abrechnungsverordnung – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 462/22) . . . . . . . . 427
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 427
23. Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des
Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz)
(Drucksache 483/22, zu Drucksache 483/22) . . . . . 427
Dr. Maike Schaefer (Bremen) . . . . . . . 428
Susanna Karawanskij (Thüringen) . . . . 428
Cansel Kiziltepe, Parl. Staatssekretärin
bei der Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen . . . 430
Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 440*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431
24. Entwurf eines Gesetzes zur sofortigen
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die
erneuerbaren Energien im Städtebaurecht
(Drucksache 503/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 431
Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . . 441*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431
25. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Wiederherstellung der Natur
COM(2022) 304 final; Ratsdok. 10607/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 298/22, zu Drucksache 298/22) 432
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 433
26. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur
Überarbeitung der Barcelona-Ziele zu
frühkindlicher Betreuung, Bildung und
Erziehung
COM(2022) 442 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 442/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 433
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 433
27. Achte Verordnung zur Änderung der
Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
(Drucksache 450/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 407
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435*
28. Vierte Verordnung zur Änderung der
Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
(Drucksache 432/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 407
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435*
29. Verordnung zur Änderung der Verordnung
zur Durchführung des
Jugendschutzgesetzes (Drucksache 451/22) . . . . . . . . . . . . . . 407
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435*
30. Verordnung über den Lärmschutz bei
öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über
die Fußball-Weltmeisterschaft 2022
(Drucksache 452/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435*
31. Zweite Verordnung zur Änderung der
Verordnung über technische Kontrollen von
Nutzfahrzeugen auf der Straße
(Drucksache 453/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 436*
32. Elfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Änderung der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der
Sozialversicherung (Drucksache 454/22) . . 407
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435*
33. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Besteuerung des Arbeitslohns 2023
(Lohnsteuer-Richtlinien 2023 – LStR 2023)
(Drucksache 455/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 108
Absatz 7 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435*
34. Vorschlag für die Berufung eines Mitglieds
des Beirats gemäß § 182 SGB III bei der
Bundesagentur für Arbeit – gemäß § 182
SGB III – (Drucksache 463/22) . . . . . . . . . . 407
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 463/1/22 . . . . . . . . . . . . . 436*
35. Benennung von Mitgliedern und
stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates
und der Fachbeiräte der Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung – gemäß
§ 5 Absatz 1 und 3 und § 7 Absatz 1 BLEG –
(Drucksache 278/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 407
Beschluss: Zustimmung zu den
Empfehlungen in Drucksache 278/1/22 . . . . . . . . . . 436*
36. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
für den Eisenbahninfrastrukturbeirat –
gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des
Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 497/22) . . . . . 407
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 497/22 . . . . . . . . . . . . . . . . . 436*
37. Gesetz zur Zahlung einer
Energiepreispauschale an Renten- und
Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des
Übergangsbereichs (Drucksache 523/22) . . . . . . . . . . . . 407
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen) 407
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Arbeit und
Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . 408
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 436*
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 437*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409
38. Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-
Finanzstabilisierungsgesetz)
(Drucksache 525/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen) 409
Prof. Dr. Karl Lauterbach,
Bundesminister für Gesundheit . . . . . . . . . . . . 410
Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 437*
Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 438*
Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . 438*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411
39. Gesetz zur Abschaffung des
Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-
Insolvenzaussetzungsgesetzes
(Drucksache 526/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435*
40. Zweites Gesetz zur Änderung des
Brennstoffemissionshandelsgesetzes
(Drucksache 527/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435*
41. Gesetz zur Änderung des
Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches
Sozialgesetzbuch (Drucksache 528/22) . . . . . . . . 407
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 435*
42. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung von
§ 24 Absatz 1 des Baugesetzbuches – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Freien
Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 520/22) . . . . . . . . . . 412
Dr. Maike Schaefer (Bremen) . . . . . . 412
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412
43. Entschließung des Bundesrates für ein
Energiesperren-Moratorium zur Abwendung von
Energiesperren – Antrag der Länder Bremen
und Berlin, Mecklenburg-Vorpommern gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 522/22) 402
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . 402
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 404
44. Entwurf eines Neunzehnten Gesetzes zur
Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG)
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 529/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 431
Georg Eisenreich (Bayern) . . . . . . . . 431
Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht
beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 432
45. Benennung eines Mitglieds und eines
stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der
Stiftung „Haus der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7
Absatz 3 HdGStiftG – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 521/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 407
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 521/22 . . . . . . . . . . . . . . . . . 436*
46. Gesetz zur Änderung des
Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und
Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
(Drucksache 540/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 404
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . 404
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . 406
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 i.V.m. Artikel 106, Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 433
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 433
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident B o d o R a m e l o w , Ministerpräsident
des Landes Thüringen
Vizepräsident D r . P e t e r T s c h e n -
t s c h e r , Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg
– zeitweise –
Amtierender Präsident W i n f r i e d K r e -
t s c h m a n n , Ministerpräsident des Landes
Baden-Württemberg – zeitweise –
Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é ,
Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und
Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des
Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Georg Eisenreich (Bayern)
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
B a y e r n :
Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz
B e r l i n :
Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen
und Wohnen
Katja Kipping, Senatorin für Integration, Arbeit und
Soziales
B r a n d e n b u r g :
Katrin Lange, Ministerin der Finanzen und für Europa
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Dr. Maike Schaefer, Bürgermeisterin, Senatorin für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend,
Integration und Sport
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Melanie Leonhard, Senatorin, Präses der Behörde
für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und
Integration
Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für
Justiz und Verbraucherschutz
H e s s e n :
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes
Hessen beim Bund
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur,
Bundes- und Europaangelegenheiten
Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz,
Gleichstellung und Verbraucherschutz
N i e d e r s a c h s e n :
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Barbara Havliza, Justizministerin
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit
und Soziales
R h e i n l a n d - P f a l z :
Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales,
Transformation und Digitalisierung
Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung
S a a r l a n d :
Jürgen Barke, Minister für Wirtschaft, Innovation,
Digitales und Energie
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für
Demokratie, Europa und Gleichstellung
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus,
Landwirtschaft und Forsten
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Monika Heinold, Finanzministerin
Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Inneres,
Kommunales, Wohnen und Sport
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur
und Landwirtschaft
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für
Gesundheit
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Michael Kellner, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales
Prof. Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Gesundheit
Cansel Kiziltepe, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen
1026. Sitzung
Berlin, den 28. Oktober 2022
Beginn: 09.30 Uhr
Präsident Bodo Ramelow: Meine sehr geehrten
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich
eröffne die 1026. Sitzung des Bundesrates.
Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich
gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen
in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben.
Aus der rheinland-pfälzischen Landesregierung und
damit aus dem Bundesrat ist am 12. Oktober 2022 Herr
Staatsminister Roger L e w e n t z ausgeschieden. Wir
danken Herrn Lewentz für die über ein Jahrzehnt
währende Zusammenarbeit.
Am 25. Oktober hat die Landesregierung als
Nachfolger Herrn Staatsminister Michael E b l i n g zum
stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt. – Wir
sagen: Herzlichen Glückwunsch!
Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 46 Punkten vor.
Zur Reihenfolge: Nach TOP 4 werden die Punkte 43
und 46, und zwar in dieser Reihenfolge, beraten. Vor
TOP 9 werden die Punkte 37 und 38 – in dieser
Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 10 wird der Punkt 42
behandelt. Nach TOP 24 wird der Punkt 44 beraten. Im
Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das
kann ich nicht feststellen.
Damit ist die Tagesordnung so festgestellt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! Ein
Jahr Bundesratspräsidentschaft geht schnell vorüber. Das
haben meine Vorgänger über ihre Amtsperiode auch
gesagt, doch möglicherweise ist meine Wahrnehmung
auch auf die extreme Ereignisfülle dieses Jahres
zurückzuführen.
Die ersten Monate der Thüringer
Bundesratspräsidentschaft waren noch stark von der Corona-Pandemie
geprägt. Wir haben uns gefragt, ob und wie viele
Präsenzveranstaltungen überhaupt stattfinden werden.
Werden wir überhaupt ein Fest der deutschen Einheit feiern
können? Sind Auslandsbesuche möglich?
Dann kam der dunkelste Tag, der 24. Februar 2022, an
dem Präsident Putin den russischen Angriffskrieg auf die
Ukraine befohlen hat – ein Schock, nicht nur für die
Menschen in der Ukraine, sondern auch für uns alle in
Europa. Die Auswirkungen bestimmen bis heute die
tägliche Agenda: Wie bewältigen wir die daraus
entstandene Energiekrise und, daraus abgeleitet, die Inflation?
Wie unterstützen wir Menschen und Unternehmen
angesichts immer stärker steigender Preise? Wie können wir
den Geflüchteten aus der Ukraine angemessen Obdach
geben, ein Dach über dem Kopf?
Ich möchte der Bundesratsverwaltung an dieser Stelle
einen besonderen Dank aussprechen, weil ich diese
Verwaltung als ausgesprochen flexibel und als sehr kollegial
erlebt habe. Bereits einige Monate vor dem Beginn
meiner Bundesratspräsidentschaft bekam ich einen dicken
Ordner, in dem das Jahr mit seinen offiziellen Terminen
und Reisen schon so gut wie durchgeplant war. Die
Bundesratsverwaltung leistet hier eine hervorragende Arbeit,
um die jeweiligen Bundesratspräsidentinnen und -
präsidenten wirkungsvoll zu unterstützen. Mit dieser
Unterstützung konnten ich und meine Vorgänger dieses Amt
neben unserem jeweiligen Job als Regierender oder
Ministerpräsident überhaupt ausüben.
Aber trotz der umfangreichen Vorplanung war es
möglich, eigene Themen und Akzente einzubringen und
auf die jeweiligen Entwicklungen zu reagieren. So habe
ich im Bundesrat beim jährlichen Gedenken an die
während der NS-Zeit verfolgten und ermordeten Sinti, Roma,
Jenischen und Fahrenden auf unsere aktuellen Defizite
beim Umgang mit diesen Minderheiten aufmerksam
gemacht. Gerne bin ich daraufhin im Sommer der
spontanen Einladung von Romani Rose zum Europäischen
Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma nach
Auschwitz gefolgt. Dort treffen sich jährlich die
Überlebenden und deren Nachfahren, die sich an das traurige
Schicksal ihrer Ahnen erinnern und ihre eigene Existenz
feiern. Mir wurde dort bewusst, dass bisher kein
Bundesratspräsident oder ein anderes deutsches
Verfassungsorgan an einer solchen Gedenkveranstaltung teilgenommen
hatte. Das war mir vorher gar nicht klar. Aber als Erfurter
weiß ich, dass die Verbrennungsöfen in Auschwitz aus
Erfurt geliefert wurden, deutsche Ingenieurskunst aus
Thüringen, mit der die Menschenvernichtung
stattgefunden hat.
Mir war es wichtig, ein Signal zu senden für das
Gedenken an die Sinti- und Roma-Opfer aus der Zeit des
Nationalsozialismus. Mir war es aber genauso wichtig,
eine Sensibilisierung für die Aufarbeitung und den
heutigen Umgang mit den Folgen dieser Verbrechen zu
erreichen. Denn Antiziganismus ist genauso wenig wie der
Antisemitismus ein Thema von gestern – leider. Sie
erhalten wieder Auftrieb, und deswegen sage ich: Lassen
Sie uns weiter hinschauen! Wir müssen an dieser Stelle
gemeinsam hellwach sein.
Meine weiteren Besuche in Osteuropa waren bewusst
von mir ausgewählt und lange geplant – sie standen aber
inhaltlich plötzlich im Zeichen des russischen
Angriffskrieges auf die Ukraine. Polen und Rumänien sind als
Grenzländer viel stärker betroffen als wir in Deutschland.
Ich habe dort eine unglaubliche Solidarität gegenüber den
Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine erlebt, von denen
Polen weit mehr aufgenommen hat, als wir bisher haben
aufnehmen können.
Die zunehmende Kriegsgefahr, die Energiekrise und
die Inflation sind auch in Osteuropa die bestimmenden
Themen. Schon deswegen sollten wir als europäische
Partner darüber gemeinsam reden. Diese Reisen sehe ich
als Appell, dass wir Osteuropa nicht aus unserem Blick
verlieren dürfen. Wir müssen unsere Sichtachse in
Europa verändern und stärker von Warschau oder Bukarest
aus auf unser vereintes Europa schauen. Als EU-Länder
mit einer östlichen Außengrenze der Union kommt
beiden Ländern unter sicherheitspolitischen Maßstäben eine
neue Rolle zu. Das hat uns näher zusammenrücken
lassen.
Wir dürfen das europäische Haus nicht brüchig
werden lassen und müssen jetzt jede Gelegenheit nutzen, um
uns auch wirtschaftlich, wissenschaftlich und
zivilgesellschaftlich mit diesen Ländern weiter zu vernetzen. Wir
brauchen neue Ideen und Impulse, neue Konzepte, um
die aktuellen gravierenden Herausforderungen
gemeinsam zu meistern – als ein starkes Europa der
kooperierenden Regionen.
Die letzte Reise im Rahmen der
Bundesratspräsidentschaft hat mich nach Chile geführt. Ein Land, für das ich
mich ganz bewusst entschieden habe, denn in Chile wird
an der Zukunft gearbeitet – mit Themen zur
Energieversorgung und zu Rohstoffen für erneuerbare Energien –,
und wir können aus diesem Prozess gemeinsam lernen.
Allein der Wind in Patagonien und die Sonne in der
Atacama-Wüste wären für uns ein interessantes
Potenzial, weil diese Energie in Wasserstoff verwandelt und
damit gespeichert und transportiert werden kann.
Besonders wichtig war mir aber, das dunkle Kapitel
der „Colonia Dignidad“ anzuschauen und zu beleuchten.
Diese deutsche Enklave in Chile hat ihrem Namen
„Kolonie Würde“ keine Ehre gemacht. Die Menschen, die
Anfang der Sechzigerjahre einem deutschen
Laienprediger mit seiner Sekte nach Chile gefolgt waren – oder
entführt worden sind –, dachten, sie kämen in den
Himmel. Aber tatsächlich kamen sie in die Hölle. Geschützt
von mächtigen Netzwerken, die später auch am Sturz des
linken Präsidenten Salvador Allende beteiligt waren,
wurden hier über Jahrzehnte hinweg systematisch
Menschen gefoltert, gequält und auch ermordet. Die Spuren
sind im Kartoffelkeller immer noch zu sehen.
Nach dem Pinochet-Putsch 1973 stand die „Colonia
Dignidad“ als Folterzentrum für den Geheimdienst bereit,
der hier Regimegegner festhielt und ermordete. Erst seit
2017 gibt es Ausgleichszahlungen für Opfer und
Überlegungen für eine Gedenkstätte. Ich habe den Eindruck,
dass Versöhnung dort möglich ist. Aber es bedarf hier in
der weiteren Aufarbeitung und der positiven Begleitung
des Engagements Deutschlands. Der Bundespräsident hat
sich dazu in seiner ehemaligen Funktion als
Außenminister klar geäußert, der Bundestag hat dazu klare
Beschlüsse gefasst. Wir sollten gemeinsam daran arbeiten, dass
wir sie auch umsetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Jahr lang war ich
als Verfassungsorgan unterwegs und habe das deutsche
Zweikammersystem im Ausland repräsentiert. Die
positive Ausstrahlungskraft des Föderalismus ist für mich
dabei noch viel deutlicher geworden. Denn während wir
hier oft mit einem genervten Seitenblick auf unsere
vielfältige Gewaltenteilung schauen und die vielen
verschiedenen Stimmen nacheinander manchem lästig erscheinen,
habe ich erlebt, wie uns andere Länder darum beneiden,
wie wir es schaffen, die vielen Stimmen unter einen Hut
zu bekommen und die Stärken der Regionen dabei zu
nutzen.
Mit dem spanischen Senat haben wir im Bundesrat
über die Strahlkraft des Föderalismus diskutiert. Als ich
in Belgien war, wurde dort nach unseren Erfahrungen
gefragt, da dort überlegt wird, ob die Landesgliederung
und damit auch die Machtbalance verändert werden
sollte. Und auch die Gouverneure in Chile stehen vor der
Frage, ob sie nicht mehr Föderalismus wagen sollten. Es
war eine wichtige Erfahrung für mich, den deutschen
Föderalismus dort vertreten zu können, mit
Glaubwürdigkeit und aus tiefster Überzeugung.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei zwei Menschen
besonders bedanken, die mich ihrerseits als Vertreter des
Föderalismus im vergangenen Jahr sehr beeindruckt
haben: einmal bei Volker Bouffier, den ich als damals
dienstältesten Ministerpräsidenten, als Urgestein des
Föderalismus, hier aus dieser Runde verabschieden
durfte.
Und zum anderen bedanke ich mich bei Staatssekretär
Michael Schneider, der als Leiter der Landesvertretung
Sachsen-Anhalt beim Bund in Berlin und als
Bevollmächtigter des Landes beim Bund insgesamt mehr als 20
Jahre tätig war – eine unheimlich lange Zeit und ein
Zeichen von Kontinuität im Föderalismus.
Menschen wie sie tragen mit ihrem langjährigen
Engagement dazu bei, dass der Föderalismus ein
Erfolgsmodell ist und bleibt. Auch in den jetzigen Krisenzeiten
sehen wir, dass die Handlungsfähigkeit des Bundesrates
stärker ist als gemeinhin von außen angenommen wird. –
Und hinsichtlich der gemeinsamen Balance mit der
Bundesregierung nach dem Regierungswechsel: Daran
arbeiten wir, aber es gibt noch Luft nach oben.
Dass in der bundesrepublikanischen Machtbalance die
Regionen stark repräsentiert sind, halte ich für einen
zivilisatorischen Fortschritt. Und dieser wurde nach der
Wiedervereinigung fortgesetzt. Der Beitrittsprozess
Ostdeutschlands lief über die Länder. Der Tag der Deutschen
Einheit ist ein Fest der Länder. Und dieses Fest der
deutschen Einheit zu Beginn dieses Monats in Erfurt habe ich
als einen sehr fröhlichen Tag wahrgenommen, bei dem
die Schwierigkeiten nicht verleugnet, aber vor allem
unsere gemeinsamen Stärken deutlich wurden. 185 000
Menschen haben Erfurt in den drei Tagen besucht, und es
hat allen, die da waren, sehr gut gefallen. Das macht
deutlich, dass Deutschland-Ost und Deutschland-West
miteinander feiern können.
Das Motto der Thüringer Bundesratspräsidentschaft
lautete „Zusammenwachsen“. Überall, wo ich im
vergangenen Jahr war, ob in Polen, Rumänien, den
westeuropäischen Ländern und auch in Chile sowie in Ost und West,
ist mir das Thema „Zusammenwachsen“ emotional als
Aufgabe begegnet, die überall positiv wahrgenommen
wird. Es gibt kein Zusammenwachsen, das verordnet
wird, es gibt nur ein Zusammenwachsen, wenn man
zusammen wächst.
Und das kann dann auch „Horizonte öffnen“ – das
Motto der kommenden Bundesratspräsidentschaft von
Hamburg. Der Transformationsprozess unserer
Gesellschaft geht weiter, und auch das kommende Jahr wird
wieder viele Herausforderungen bereithalten. Meinem
Hamburger Kollegen Peter Tschentscher wünsche ich,
dass er die Bundesratspräsidentschaft mit Hamburger
Gelassenheit angeht und mit einem weiten Blick über die
Horizonte. Ich wünsche ihm dabei die allerbeste
Unterstützung und bedanke mich dafür, dass ich ein Jahr lang
ein Gleicher unter Gleichen sein durfte. – Vielen Dank!
(Beifall)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich trete
damit in die Tagesordnung ein.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:
TOP 1
Wahl des Präsidiums
Nach dem vereinbarten Turnus schlage ich Ihnen für
das am 1. November 2022 beginnende neue
Geschäftsjahr vor, den Ersten Bürgermeister der Freien und
Hansestadt Hamburg, Herrn Dr. Peter Tschentscher, zum
Präsidenten des Bundesrates zu wählen.
Über die Wahl des Präsidenten wird nach unserer
Praxis durch Aufruf der Länder abgestimmt. Ich bitte
deshalb, die Länder aufzurufen.
Dr. Olaf Joachim (Bremen), Schriftführer:
Baden-Württemberg Ja
Bayern Ja
Berlin Ja
Brandenburg Ja
Bremen Ja
Hamburg Ja
Hessen Ja
Mecklenburg-Vorpommern Ja
Niedersachsen Ja
Nordrhein-Westfalen Ja
Rheinland-Pfalz Ja
Saarland Ja
Sachsen Ja
Sachsen-Anhalt Ja
Schleswig-Holstein Ja
Thüringen Ja
Präsident Bodo Ramelow: Demnach kann ich
feststellen, dass Herr Erster Bürgermeister Dr. Peter
T s c h e n t s c h e r für das Geschäftsjahr 2022/2023
einstimmig zum Präsidenten des Bundesrates gewählt
wurde.
Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister, ich frage Sie:
Nehmen Sie die Wahl an?
Dr. Peter Tschentscher (Hamburg): Ja.
Präsident Bodo Ramelow: Dann darf ich Ihnen,
Herr Kollege Dr. Tschentscher, die Glückwünsche des
Hauses übermitteln und sage: Alles Gute! Ich freue mich
auf die gute Zusammenarbeit im kommenden Jahr.
(Beifall – Übergabe des Staffelstabs und kurzer
Fototermin im Halbrund)
Wir kommen nun zur Wahl der Vizepräsidenten.
Nach dem verabredeten Turnus schlage ich Ihnen zur
Wahl vor: zum Ersten Vizepräsidenten den Präsidenten
des laufenden Geschäftsjahres, also den Vertreter aus
Thüringen, und zur Zweiten Vizepräsidentin die
Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Frau Kollegin Manuela S c h w e s i g .
Mit Ihrem Einverständnis lasse ich über die
Vorschläge gemeinsam abstimmen. Wer zustimmen möchte, den
bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig.
Die Vorschläge sind einstimmig angenommen.
Frau Kollegin Schwesig wünsche ich von dieser Stelle
aus zunächst einmal gute Reha, und ich weiß von ihr,
dass sie die Wahl – wie auch ich – annimmt. Ich freue
mich auf die Zusammenarbeit. Alles Gute!
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2:
TOP 2
Wahl des Vorsitzenden und der stellvertretenden
Vorsitzenden der Europakammer
Die Länder, deren Regierungschefs das Präsidium des
Bundesrates bilden, stellen in gleicher Reihenfolge den
Vorsitzenden der Europakammer und seine zwei
Stellvertreter.
Dementsprechend schlage ich Ihnen vor, Herrn Ersten
Bürgermeister Dr. Peter T s c h e n t s c h e r
(Hamburg) zum Vorsitzenden, Herrn Minister Prof. Dr.
Benjamin-Immanuel H o f f (Thüringen) zum ersten
stellvertretenden Vorsitzenden und Frau Ministerin Bettina
M a r t i n (Mecklenburg-Vorpommern) zur zweiten
stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer für
das Geschäftsjahr 2022/2023 zu wählen.
Wer diesem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte
ich um das Handzeichen. – Einstimmig.
Damit sind der Vorsitzende der Europakammer und
seine zwei Stellvertreter einstimmig gewählt.
Ich darf allen viel Kraft und gutes Gelingen wünschen.
Punkt 3:
TOP 3
Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse
(Drucksache 492/22)
Für diese Wahl liegt Ihnen der Antrag des
Präsidenten vor.
Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich
um das Handzeichen. – Einstimmig.
Das wurde somit beschlossen.
Punkt 4:
TOP 4
Wahl der Schriftführer (Drucksache 493/22)
Ich schlage vor, für das Geschäftsjahr 2022/2023
Herrn Staatsminister Georg E i s e n r e i c h (Bayern)
und Herrn Staatsrat Dr. Olaf J o a c h i m (Bremen) als
Schriftführer zu wählen.
Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das
Handzeichen. – Das ist einstimmig.
Ich darf gratulieren und für die Arbeit danken.
Punkt 43:
TOP 43
Entschließung des Bundesrates für ein
Energiesperren-Moratorium zur Abwendung von
Energiesperren – Antrag der Freien Hansestadt Bremen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 522/22)
Dem Antrag sind die Länder Berlin und
Mecklenburg-Vorpommern beigetreten.
Wortmeldungen liegen mir vor: Herr Bürgermeister
Dr. Bovenschulte. – Lieber Herr Bovenschulte, Sie haben
das Wort.
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der
Angriff Russlands auf die Ukraine bringt nicht nur
unermessliches Leid über die Menschen dort. Er hat auch
ganz erhebliche wirtschaftliche und soziale
Auswirkungen auf das Leben in Europa und in Deutschland.
Weil Russland seit Monaten weniger Öl und Erdgas
nach Europa liefert, droht, erstens, in diesem Winter ein
akuter Energie- und insbesondere ein akuter Gasmangel
und sind, zweitens, die Preise für Gas, Strom und in
begrenztem Maße auch für Öl geradezu explodiert. Beides
macht den Menschen Angst, beides ist eine existenzielle
Bedrohung, nicht nur für Privathaushalte, sondern auch
für unsere Wirtschaft.
Gegen den Energiemangel ist Deutschland
mittlerweile dank der Maßnahmen von Bund und Ländern –
zumindest für den bevorstehenden Winter – einigermaßen gut
gewappnet. Allerdings dürfen wir uns nicht
zurücklehnen. Es gilt weiter, mit Öl, Gas und Strom sparsam
umzugehen und sich klug und umsichtig auf die
kommenden Monate vorzubereiten. Ziel muss sein, in der
Energieversorgung unabhängiger zu werden und dafür
insbesondere den Ausbau erneuerbarer Energien
entschlossen voranzutreiben.
Gegen die Bedrohung durch die explodierenden Gas-
und Energiepreise wurden mittlerweile drei
Entlastungspakete beschlossen. Zudem hat der Bund einen 200
Milliarden Euro schweren Stabilisierungsfonds auf den Weg
gebracht; darüber werden wir gleich noch debattieren.
Das zentrale Element all dieser Maßnahmen ist die
Strom- und Gaspreisbremse oder Energiepreisbremse,
wie sie die vom Bund eingesetzte Expertenkommission
vorgeschlagen hat. Ich hoffe sehr, dass wir uns am
kommenden Mittwoch bei unserem Treffen mit dem
Bundeskanzler über die konkrete Ausgestaltung einigen werden.
Vor allem darüber, wer wie viel Energie zu welchem
Preis bekommt und ab wann die Bremse dann tatsächlich
greift.
Meine Damen und Herren, wichtig ist, dass die
Energiepreisbremse schnell und möglichst umfassend greift.
Wir müssen aber auch diejenigen Menschen im Blick
behalten, bei denen die vorgesehene Deckelung der
Energiepreise absehbar nicht ausreichen wird, um
existenzielle Not zu verhindern, weil sie eben bislang schon
jeden Euro zwei- oder dreimal umdrehen müssen und
absehbar auch durch die gedeckelten Preise überfordert
sein werden. Auch die Expertenkommission sieht für
diese Haushalte zusätzliche, flankierende Unterstützung
vor. Eine Möglichkeit wäre ein Energiesperren-
Moratorium, wie es unser Verbraucherschutzressort
erarbeitet hat und wie es Bremen gemeinsam mit anderen
Ländern jetzt vorschlägt.
Schon vor der Energiekrise wurden in Deutschland
hunderttausendfach Stromsperren und mehr als
20 000 Mal Gassperren verhängt. In Bremen haben wir es
mit einem Härtefallfonds und Vereinbarungen mit dem
örtlichen Energieversorger geschafft, die Zahl der
Energiesperren in den vergangenen Jahren deutlich zu
verringern. Trotzdem bleibt die bittere Erkenntnis:
Energiearmut führte schon vor dem Ukrainekrieg und der
Preisexplosion dazu, dass sich viele Menschen am Monatsende
entweder den Einkauf im Supermarkt oder den Abschlag
für den Energieversorger nicht mehr leisten konnten.
In diesem Winter wird das noch mehr Haushalte
treffen, darunter viele, die bisher ohne staatliche
Unterstützung über die Runden gekommen sind. Auch diese
Haushalte – oftmals Familien oder Alleinerziehende – drohen
jetzt wirtschaftlich unter die Räder zu kommen.
Das Moratorium, das wir vorschlagen, soll die
Menschen nicht aus der Verpflichtung entlassen, ihre
Rechnungen zu bezahlen. Es soll aber sicherstellen, dass
niemand unverschuldet im Kalten oder Dunkeln sitzt, weil er
mit den Preisen für Strom, Gas oder Öl in diesem Winter
schlichtweg überfordert ist – weder als Mieter in einer
schlecht gedämmten Altbauwohnung noch als
Eigentümer eines kleinen Häuschens, das schon längst hätte
energetisch saniert werden müssen. Deshalb wäre es
wichtig, dass neben der Energiepreisbremse, neben dem
Bürgergeld mit einem an die Inflation angepassten
Regelsatz und neben dem neuen Wohngeld mit einer
verbesserten Heizkomponente zumindest für die kommenden
Monate ein solches Moratorium gilt, bis wirklich alle
Entlastungsmaßnahmen greifen und alle Maßnahmen die
Menschen auch erreicht haben.
Meine Damen und Herren, nicht ohne Grund hat sich
bereits Anfang September der Koalitionsausschuss auf
Bundesebene dafür ausgesprochen, Strom- und
Gassperren durch Abwendungsvereinbarungen zu verhindern und
das Energierecht entsprechend anzupassen. Mittlerweile
ist es Ende Oktober. Ich würde mich deshalb freuen,
wenn unser Antrag in den Ausschussberatungen die
notwendige Unterstützung erhalten würde und wir schon
sehr bald von hier aus ein Signal an die Bundesregierung
senden könnten. Ein Signal, dass die Menschen nicht
vergessen werden, die in diesem Winter trotz
Preisbremse und Entlastungsmaßnahmen die Energierechnungen
einfach nicht mehr bezahlen können. Ein Signal, dass wir
auch ihnen helfen werden und dass wir nicht zusehen
werden, wie sie ohne eigenes Verschulden in
existenzielle Not geraten. – Herzlichen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Dr.
Bovenschulte! – Ich darf aufrufen: Herrn Minister
Professor Dr. Hoff, Thüringen.
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen):
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin
dem Land Bremen sehr dankbar für diesen Antrag, der
zum wiederholten Male das Erfordernis aufgreift, dass
wir uns in Deutschland über die Abwendung von
Energiesperren Gedanken machen müssen. Das Thema hat
den Bundesrat in der Vergangenheit beschäftigt, es hat
den Deutschen Bundestag beschäftigt.
Vor dem Hintergrund dessen, was Kollege
Bovenschulte dargestellt hat, müssen wir uns vielleicht noch
einmal zwei Zahlen vergegenwärtigen: Im Jahr 2020
wurde 4,2 Millionen Haushalten in Deutschland mit einer
Stromsperre gedroht. 4,2 Millionen Haushalte, das ist das
Land Thüringen vollständig, und dann könnten wir das
Saarland und das Land Bremen noch vollständig mit
hineinnehmen und hätten immer noch nicht ganz die
4,2 Millionen. Bei den Bundesländern reden wir über
Einwohnerinnen und Einwohner, hier über Haushalte,
also davon, dass Haushalte, in denen meist mehrere
Bürgerinnen und Bürger leben, mit der Androhung von
Stromsperren konfrontiert waren. Eine weitere Million
hat im Jahr 2020 eine Gassperrendrohung bekommen.
Kollege Bovenschulte hat darauf hingewiesen, dass
wir hier häufig über Haushalte sprechen, die mit ihrem
Einkommen knapp über dem Niveau von
Transferleistungsempfängern liegen. Sie befinden sich in der Regel
dort, wo die Häuser schlecht gedämmt sind, wo die
Umweltbelastungen am stärksten sind, wo die
Gesundheitsbelastung am schwierigsten ist und wo angesichts dieser
kumulierten Belastungen auch die psychische Belastung
stark ist. Zu dieser psychischen Belastung kommen dann
die Androhungen von Energiesperren dazu. Was das mit
den Haushalten macht, ist genau das Thema, das wir
derzeit in Gestalt einer massiven und eruptiven
Befürchtung und Angst in unserer Bevölkerung erleben.
Instrumentalisiert wird es in sogenannten Spaziergängen. Aber
in der Bevölkerung können wir es, glaube ich, in jedem
unserer Bundesländer spüren.
Vor diesem Hintergrund ist es enorm wichtig gewesen,
dass die Bundesregierung bereits mit drei
Entlastungspaketen agiert hat und dass die Expertenkommission, wie
Kollege Bovenschulte dargestellt hat, einen Vorschlag für
einen Gaspreisdeckel vorgelegt hat. Diese Maßnahmen
sind die notwendigen Instrumente, mit denen wir als
Politik agieren müssen, um Bürgerinnen und Bürgern
Ängste zu nehmen. Der Hinweis zum Gebrauch des
Waschlappens oder Pullover-Tipps sind es mit Sicherheit
nicht, sondern die ganz konkreten Maßnahmen, die
tatsächlich materiell wirksam werden.
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat in der
vergangenen Woche noch einmal deutlich gemacht, dass geprüft
werden soll, wie die Entlastungen für die Haushalte
bereits ab dem 1. Januar des kommenden Jahres wirksam
werden können und, wenn dies technisch durch die
Energieversorger nicht umgesetzt werden kann, wie dann in
der Zeit bis zum Wirksamwerden des Gaspreisdeckels für
die Bürgerinnen und Bürger die entsprechenden
Entlastungen kommen.
In Thüringen haben wir ein Sondervermögen mit
einem Härtefallfonds aufgemacht, weil wir uns – wie
wahrscheinlich jedes Bundesland – in der Notwendigkeit
sehen, auch diejenigen mit einem Schutzschirm
auszustatten, die von den Hilfen des Bundes im Einzelfall nicht
erfasst werden.
Vor dem Hintergrund des Wegfalls der Gasumlage
und der Ankündigung des Gaspreisdeckels haben
Energieversorger bereits reagiert und ursprünglich versendete
Preiserhöhungsankündigungen auch wieder
zurückgenommen. Ministerpräsidentin Schwesig hat in der
vergangenen Woche dargestellt, dass es in Mecklenburg-
Vorpommern beispielsweise in Torgelow so ist. Bei uns
ist das in Saalfeld-Rudolstadt und Arnstadt der Fall.
Gleichzeitig gibt es Energieversorger, die von dieser
Möglichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern ein Stück
ihrer Ängste zu nehmen, überhaupt nicht Gebrauch
machen, sondern stattdessen weiterhin
Energiesperrenandrohungen verschicken.
Eine solche bundesweite Initiative, wie das Land
Bremen sie mit Unterstützung verschiedener Länder
eingebracht hat, ist enorm wichtig, weil eine bundesweite
Regelung hier eine wirkliche, starke Wirkung erzielen
würde. Vor dem Hintergrund aber, dass die
Notwendigkeit jetzt besteht, hat Ministerpräsident Ramelow parallel
zu den Ausschussberatungen im Bundesrat die
Energieversorger und Wohnungsunternehmen zu einem
Spitzengespräch eingeladen, um mit ihnen darüber zu sprechen,
wie wir in Thüringen ein Energiesperren-Moratorium und
ein Moratorium für betriebskostensteigerungsbedingte
Wohnungskündigungen erreichen. Obwohl wir uns, wie
Ministerpräsident Ramelow deutlich gemacht hat, in
einem föderalen System befinden und natürlich
versuchen, Lösungen konkret für unsere Länder zu finden, ist
gleichzeitig wichtig, dass die Probleme, die alle in
unserem Land betreffen, dann im besten Fall auch einer
bundesweiten Lösung, wie sie das Land Bremen vorschlägt,
unterfallen.
Gleichzeitig müssen wir die Situation der
Energieversorger im Blick behalten und bei einem solchen
Energiesperren-Moratorium auch deren Liquidität. Bremen hat
darauf in seinem Antrag zentralen Wert gelegt und damit
den Ausgleich hinbekommen, den wir derzeit in den
Bund-Länder-Diskussionen miteinander diskutieren,
nämlich zwischen einem Schutzschirm für die
kommunalen Energieversorger auf der einen Seite und der
gleichzeitigen Sicherheit für die privaten Haushalte auf der
anderen Seite. Wenn wir in diesem Sinne diskutieren,
dann diskutieren wir über diejenigen, die es in unserem
Land am stärksten brauchen. Ich denke, es ist die
Aufgabe auch dieses Gremiums, des Bundesrats, genau
diejenigen im Blick zu behalten. – Vielen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Professor Dr. Hoff!
Weitere Wortmeldungen sind mir nicht angezeigt.
Deswegen kann ich jetzt die Vorlage – federführend –
dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem
Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik,
dem Rechtsausschuss und dem Umweltausschuss
zuleiten.
Damit endet der Tagesordnungspunkt 43.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 46 auf:
TOP 46
Gesetz zur Änderung des
Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des
Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Drucksache 540/22)
Dazu hat sich zu Wort gemeldet: Herr
Ministerpräsident Dr. Haseloff, Sachsen-Anhalt.
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte
Damen und Herren! Die unionsgeführten Länder
stimmen diesem Gesetz zu. Deswegen habe ich diesen kurzen
Redebeitrag angemeldet und möchte kurz begründen,
welche Erwartungen wir damit verbinden.
Der Doppel-Wumms steht seit einigen Wochen im
Raum. Die gesamte Gesellschaft rätselt, was sich in
diesem Doppel-Wumms mehr oder weniger abschließend
wiederfinden wird. Es sind damit natürlich Erwartungen
verbunden: dass schnell Hilfen kommen, dass Entlastung
passiert, dass bestimmte Entscheidungen so getroffen
werden, dass das gesellschaftliche Leben nicht weiter
polarisiert, sondern so, dass die Menschen in dieser
wichtigen Phase zusammenbleiben.
Deswegen ist es heute auch wichtig, zu sagen, dass wir
unsere Zustimmung mit einem gewissen
Vertrauensvorschuss für den nächsten Mittwoch verbinden. Die
Ministerpräsidentenkonferenz tagt am Mittwoch. Auch auf
Druck der Länder ist dieser Termin vorgezogen worden,
weil wir einen dringenden Handlungsbedarf sehen und
schnelle Antworten brauchen, weil wir Länder in den
Landesparlamenten derzeit die aktuellen Haushalte
behandeln, die für 2023 Planungssicherheit bringen sollen,
und weil wir in diesem Zusammenhang eine ganze Reihe
von Aussagen des Bundes brauchen zu Themen, die
möglicherweise nicht explizit am Mittwoch beschlossen
werden, aber zu denen wir zumindest Lösungsvorschläge
in den Raum stellen müssen.
Ich denke dabei an die Krankenhausfinanzierung, an
die Aufrechterhaltung der Gesundheitsvorsorge. Ich stehe
hier mit Blick auf Karl Lauterbach, und wir wissen, dass
dort ein dringender Handlungsbedarf ist und finanzielle
Klarheit herbeigeführt werden muss. Die Arbeitsgruppe,
die von der Ministerpräsidentenkonferenz eingesetzt
wurde, arbeitet auf den Mittwoch hin. Ich weiß, dass sich
zu wesentlichen Punkten schon abzuzeichnen beginnt,
wie Lösungen aussehen könnten.
Ich möchte noch einmal mahnen, dass die
Erwartungen, die mit dem sogenannten Doppel-Wumms
verbunden sind, nicht enttäuscht werden dürfen. Es muss nun
wirklich gehandelt werden. Es darf keine politischen
Spielereien mehr geben in dem Sinne, über welche
Rechtswege man das macht oder auch, was die
Finanztechnik anbelangt, die Verfassungskonformität der
Finanzströme, die wir organisieren müssen, sowohl auf
Bundesebene als auch auf der Ebene der Länder.
Es ist auch wichtig, dass wir bis dahin durch
rechnerische Nachprüfung des gestrigen
Steuerschätzungsergebnisses noch einmal Klarheit erlangen in den Fragen, wie
die Spielräume wirklich aussehen und über welche Wege
wir die Finanzierung, sowohl seitens des Bundes als auch
durch entsprechende korrespondierende
Landesprogramme, sicherstellen können. Das ist auch entscheidend
dafür, ob wir durch unsere eigenen Parlamente kommen
und das dann auch mit Blick auf bestimmte
Oppositionsparteien in den Länderparlamenten klagesicher vor
unseren Landesverfassungsgerichten aushalten.
Unterm Strich geht es ganz konkret darum, dass wir
die entsprechenden Antworten geben und dafür sorgen,
dass das, was nach altem Algorithmus in der
Steuerschätzung an Mehreinnahmen für die nächsten Jahre
festgestellt wurde, noch einmal validiert wird, auch in dem
Sinne, dass wir dann wissen, was die konjunkturelle
Entwicklung, die Krisenentwicklung – die Frage ist: Was
ist an dieser Stelle sozusagen ein überschneidendes
Element? – an Auswirkungen auf die realen
Steuereinnahmen der nächsten Jahre mit sich bringt. Denn wenn der
Alt-Algorithmus von vor dem Ukrainekrieg zur
Anwendung gekommen ist, heißt das konkret: Wenn größere
volkswirtschaftliche Bereiche nicht in der vollen
Produktion stecken, können wir nicht davon ausgehen, dass die
Einnahmen so kommen, wie der Algorithmus es derzeit
prognostizieren lässt. Wir müssen also ein gutes Gefühl
dafür entwickeln, was realistisch erwartbar ist und wie
wir das finanziell hinbekommen.
Abschließend möchte ich die wichtigsten Punkte
benennen, zu denen wir Lösungen brauchen und zu denen
in den nächsten Tagen ganz konkret etwas entsprechend
Entscheidungsfähiges beziehungsweise
Zustimmungsfähiges entstehen muss. Das ist zum einen eine
Gesamtlösung, ein Rahmen, der erkennbar sein muss, damit wir
uns als Länder mit eigenen Programmen ganz konkret in
Lücken und nicht in Doppelförderungen hineinbewegen.
Die Erhöhung der Regionalisierungsmittel für den
ÖPNV ist ein Thema, das mit abgearbeitet werden muss,
um bis hin zu Energiepreissteigerungen in diesem
Bereich, aber auch generell zur Lösung dieses anstehenden
Problems entsprechend gute Lösungen für die nächsten
Jahre zu haben. Die vollständige Übernahme der
Ausgaben für das Wohngeld, die Finanzierung der gestiegenen
Energie- und Sachkosten der Krankenhäuser und
Pflegeeinrichtungen – Zuweisungen des Bundes sind hier also
erforderlich, unabhängig davon, ob das ein eigenes Paket
darstellt oder hiermit verknüpft wird. Die Höhe der
Bundesbeteiligung an den Flüchtlingskosten ist derzeit eine
ganz existenzielle Frage, um dieses Thema nicht weiter
zu einem Spannungsfeld zusätzlicher Art werden zu
lassen, wie wir das in den Jahren 2015, 2016, 2017 erlebt
haben. Wir müssen schauen, dass das, was wir an
Erfahrung gesammelt haben, jetzt Niederschlag findet und dass
wir vor dem Hintergrund der gestrigen Zahlen zu
wirklichen Entscheidungen kommen, deren Ergebnisse dann
relativ schnell spürbar sind.
Ich bitte die Bundesregierung ausdrücklich darum, mit
den Ländern sehr eng und kooperativ
zusammenzuarbeiten. Denn all das, was Sie jetzt auf den Weg bringen und
noch in der Ampelkoalition an Planungen besprechen,
geht nur über unsere Administrationen in den Ländern
und in den Kommunen. Dafür braucht man sehr viel Zeit.
Dafür braucht man Schulungen der Mitarbeiter, Software,
Technik und Ähnliches. Das wird dann manchmal auch
dazu führen, dass wir neben all den anderen Belastungen
schlicht und einfach an eine Überforderungsgrenze
kommen. Innerhalb unserer Administration haben wir
nicht nur als Dienstherrinnen und Dienstherren eine
Verantwortung, sondern wir tragen auch Verantwortung für
die Menschen, die diese Leistungen erwarten. Deshalb
bitte ich um einen realistischen Ablauf der einzelnen
Planungen der Koalition auf Bundesebene, damit wir
diesen Staat nicht überfordern und trotzdem die
entsprechenden grundgesetzlichen Leistungen erbringen können,
im Sinne einer vernünftigen Daseinsvorsorge und zur
Sicherung unseres sozialen Gesamtgefüges.
In dem Sinne lade ich die Bundesregierung noch
einmal herzlich ein, auch mit dem Bundesrat und der
Ministerpräsidentenkonferenz alles sehr intensiv im Detail zu
besprechen, was notwendig ist, damit wir gemeinsam
Erfolg haben. – Herzlichen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Dr. Haseloff! – Ich darf nun aufrufen: Herrn
Bürgermeister Dr. Bovenschulte, Bremen.
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt war ich eben so
verwirrt darüber, welche meiner vielen Reden heute an
der Reihe ist, dass ich ganz vergessen hatte, dem neuen
President-elect zu seiner Wahl zu gratulieren – und allen
anderen Gewählten. – Herzlichen Glückwunsch!
Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren!
Nur einige wenige Anmerkungen zum Gesetzentwurf
über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds:
Beginnen möchte ich, mit Ihrer Erlaubnis Herr
Präsident, mit einem Zitat aus dem Beschluss der
Ministerpräsidentenkonferenz vom 29. September dieses Jahres. Dort
heißt es:
Unser Land befindet sich in einer Notsituation.
In dieser außergewöhnlichen Lage ist die
nationale Einheit und Geschlossenheit in der
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der
Krisenbewältigung von essentieller Bedeutung,
auch, um gestärkt aus der Krise
hervorzugehen …
Man soll sich ja nicht selbst loben, aber ich finde,
dieser Beschluss trifft den Nagel schon ziemlich gut auf den
Kopf und beschreibt die aktuelle Lage und die aktuellen
Herausforderungen sehr gut.
Was dem Bundesrat heute zur Befassung vorgelegt
wird, ist ein Instrument, das bei der finanziellen
Bewältigung der Folgen des Kriegs in der Ukraine helfen soll.
Wir reden hier noch nicht, oder jedenfalls nicht in erster
Linie, über die damit konkret ins Werk zu setzenden
Antikrisenmaßnahmen.
Der reaktivierte Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist ein
außergewöhnliches und zugleich pragmatisches
Instrument, um Geldmittel in sehr großer Größenordnung zu
mobilisieren. Und genau das brauchen wir jetzt, weil wir
uns in einer Notsituation befinden, die ebenfalls
außergewöhnlich ist und schnelles und pragmatisches Handeln
erfordert. Ich denke, darüber sind wir uns alle hier im
Saal einig. Denn Putin hat ja nicht nur der Ukraine den
Krieg erklärt. Sein erklärtes Ziel ist es, Europa zu spalten,
Deutschland wirtschaftlich zu schwächen und einen Keil
zwischen uns zu treiben. Bei allen
Meinungsverschiedenheiten, die wir als Bundesländer vielleicht untereinander
oder als Ländergemeinschaft mit dem Bund haben: Das
dürfen wir in keinem Fall zulassen, denn dann hätte Putin
gewonnen, und das können wir nicht wollen.
Mit den 200 Milliarden Euro des WSF sollen dringend
notwendige Entlastungen für die Menschen in unserem
Land finanziert werden, für die privaten Haushalte und
die Unternehmen. Es sollen insbesondere die
Energiepreise gedeckelt werden – das ist schon mehrfach
angesprochen worden –, so wie von der Expertenkommission
vorgeschlagen. Und es sollen weitere
Entlastungsmaßnahmen finanziert werden, jedenfalls was den
Bundesanteil daran betrifft.
Wir haben uns als Ministerpräsidentinnen und
Ministerpräsidenten in den vergangenen Wochen intensiv mit
den Vorschlägen auseinandergesetzt. Wir haben sowohl
mit dem Bundeswirtschafts- als auch mit dem
Bundesfinanzminister diskutiert und anschließend in unserem
Beschluss deutlich gemacht: Das von der Kommission
vorgelegte Modell ist grundsätzlich eine geeignete
Grundlage, um eine rasche und zugleich effektive
Entlastung auf den Weg zu bringen.
Wir haben aber auch – und das hat Kollege Haseloff
zu Recht angesprochen –, ebenfalls einvernehmlich, eine
ganze Reihe von Aspekten gegenüber dem Bund
adressiert, die bei der weiteren Ausgestaltung noch
berücksichtig werden müssen. So halten wir etwa eine deutlich
frühere Umsetzung der Gaspreisbremse als bisher geplant
für erforderlich. Darüber und über die Frage der
Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen
werden wir am kommenden Mittwoch und später, wenn
die Maßnahmen im Gesetzgebungsverfahren vorgelegt
werden, auch hier im Bundesrat noch zu reden haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Länder – das ist
eindeutig – haben ein großes Interesse daran, dass der
Bund in diesen schwierigen Zeiten schnell und wirksam
handeln kann und dass dafür die notwendigen
haushalterischen Voraussetzungen geschaffen werden. Es ist aus
meiner Sicht deshalb auch nur folgerichtig, dass wir den
Bund bei diesem Kurs konstruktiv unterstützen und
begleiten.
Es ist aber nicht nur der Bund, es sind auch die Länder
und Kommunen, die vor riesigen Herausforderungen
stehen. Ich würde mir deshalb wünschen, dass die
konstruktive Begleitung des Bundes durch die Länder ihre
Entsprechung in einer ebenso konstruktiven Begleitung
der Länder durch den Bund findet. Das gilt für die Frage:
Wer übernimmt welchen Anteil bei der Finanzierung der
vom Bund vorgesehenen Maßnahmen? Das gilt aber auch
für die Frage: Wie können die Länder die anstehenden
Herausforderungen für ihre eigenen Haushalte meistern?
Um das mal mit einer Zahl für Bremen zu
verdeutlichen: Allein das heute auf der Tagesordnung stehende
Inflationsausgleichsgesetz wird den bremischen
Stadtstaat in den kommenden fünf Jahren rund 500 Millionen
Euro kosten. Und es gibt wohl niemanden hier, der
glaubt, dass wir dieses Geld aus der Portokasse zahlen
können. Dabei hilft uns – Kollege Haseloff, das haben
Sie völlig zu Recht angesprochen – die Steuerschätzung
mit den inflationsbedingt steigenden Steuereinnahmen
nur begrenzt weiter, weil darin ja all die Effekte der
Entlastungsmaßnahmen überhaupt noch nicht eingepreist
sind.
Vor diesem Hintergrund wäre es nur folgerichtig, dass
der Bund nicht nur für sich selbst in Anspruch nimmt, in
dieser außergewöhnlichen Notsituation zu pragmatischen
Finanzierungsinstrumenten zu greifen, sondern auch, dass
er Gleiches den Ländern ausdrücklich zugesteht, sollten
diese gezwungen sein, in diesem oder im nächsten Jahr
ihre Haushalte durch die Aufnahme von Krediten
auszugleichen. Ich bin gespannt, was wir dazu von der
Bundesregierung am nächsten Mittwoch hören werden. –
Herzlichen Dank!
Amtierender Präsident Winfried Kretschmann:
Danke, Herr Kollege Bovenschulte!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden.
Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig. Ich frage daher:
Wer ist dafür, dem Gesetz zuzustimmen? – Einstimmig.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5:
TOP 5
Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
und des Lebensmittelspezialitätengesetzes
(Drucksache 504/22)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Eine Ausschussempfehlung oder ein Landesantrag auf
Anrufung des Vermittlungsausschusses liegt nicht vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir haben nun noch über die in Ziffer 2 der
Ausschussempfehlungen empfohlene Entschließung abzustimmen.
Wer ist dafür? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Punkt 6:
TOP 6
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Europäischen
Bürgerinitiative (Änderungsgesetz zur
Europäischen Bürgerinitiative – EBIGÄndG)
(Drucksache 494/22)
Auch hierzu liegen keine Wortmeldungen vor.
Ausschussempfehlungen auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses oder ein entsprechender Landesantrag
liegen ebenfalls nicht vor.
Ich stelle daher fest, dass der Vermittlungsausschuss
n i c h t angerufen wird.
Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 9/20221
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
7, 8, 11, 13, 14, 27 bis 36, 39 bis 41 und 45.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Es ist so beschlossen.
Zu Punkt 14 ist Nordrhein-Westfalen der Vorlage
beigetreten.
Wir kommen zu Punkt 37:
TOP 37
Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale
an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur
Erweiterung des Übergangsbereichs
(Drucksache 523/22)
Es hat sich zu Wort gemeldet: Herr Minister Laumann,
Nordrhein-Westfalen.
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrter Herr Bundesratspräsident! Meine Damen und
Herren! Wir alle wissen: Die Inflation steigt weiter.
Strom- und Gaspreise befinden sich weiter auf hohem
Niveau, und die künftige Entwicklung ist sehr schwer
abzuschätzen. Fakt ist, das Leben in ganz Deutschland
wird immer teurer. Dabei ist die finanzielle Belastung
auch für ältere Menschen und insbesondere für diejenigen
mit geringen Renten eine große Herausforderung.
Mit mehreren Entlastungspaketen hat die
Bundesregierung versucht, die Bürgerinnen und Bürger zu
unterstützen. Allerdings ist es für mich unverständlich, warum am
Anfang einige Personenkreise von diesen Maßnahmen
einfach ausgeschlossen worden sind. Die einmalige
Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro wurde im
September an alle einkommensteuerpflichtigen
Erwerbstätigen als Zuschuss zum Gehalt gezahlt. Viele
Rentnerinnen und Rentner, die genauso darauf angewiesen sind,
aber auch Studentinnen und Studenten und weitere
Gruppen haben diese finanzielle Unterstützung über die
Energiepreispauschale einfach nicht erhalten. Diese
Differenzierung halte ich für äußerst ungerecht. Wenn in diesem
Zusammenhang differenziert werden soll und muss, kann
1 Anlage 1
eine solche Differenzierung nur zwischen Menschen mit
geringem und Menschen mit höherem Einkommen
erfolgen, aber nicht unter Personengruppen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch die
Rentenerhöhung zum 1. Juli dieses Jahres, die – mit 5,35
Prozent bei uns im Westen – überdurchschnittlich hoch
war, gleicht die gestiegenen Preise nicht aus, vor allen
Dingen nicht bei geringen Renten. Nach wie vor
erreichen mein Haus immer wieder Briefe von Rentnerinnen
und Rentnern, die sich große Sorgen machen und nicht
wissen, wie sie mit den Teuerungen zurzeit
zurechtkommen sollen. Denn gerade Rentnerinnen und Rentner, die
ein geringes Einkommen im Alter haben, aber so viel,
dass sie keinen Anspruch auf Transferleistungen haben,
zum Beispiel auf Grundsicherung oder Wohngeld, haben
große Schwierigkeiten, mit dieser Situation umzugehen.
Und klar ist natürlich auch: Energiesparen geht nicht
überall. Alte Leute sind wesentlich
temperaturempfindlicher als Jüngere. Und Menschen, die sehr alt sind, haben
auch gar keine Möglichkeit mehr, etwa durch
Zuverdienste ihre Situation zu verbessern. Deswegen freue ich
mich darüber, dass die Proteste zumindest teilweise
Erfolg hatten und der Bundestag jetzt die
Energiepreispauschale für Rentenbeziehende auf den Weg gebracht hat.
Unverständlich ist mir aber, dass es immer noch
Personengruppen geben wird, die keine Einmalzahlung
erhalten. Das sind zum Beispiel pflegende Angehörige
ohne Erwerbstätigkeit und ohne Rente oder Eltern in
Elternzeit ohne Elterngeldbezug. Und es werden nun
auch bei Weitem nicht alle Rentnerinnen und Rentner
berücksichtigt, zum Beispiel Menschen nicht, die eine
Rente aus den Versorgungswerken, privaten Verträgen
oder der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten und
nicht gleichzeitig aus der gesetzlichen
Rentenversicherung. Wir müssen heute also noch einmal sagen: Es gibt
keinen allgemeinen Anspruch auf die
Energiepreispauschale für alle Rentnerinnen und Rentner.
Sehr geehrte Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen
plädiert nicht dafür, die Energiepreispauschale für
Rentnerinnen und Rentner hier im Bundesrat zunächst
aufzuhalten, denn damit werden im Dezember viele Menschen
eine wichtige Unterstützung erhalten. Wir schaffen aber
gerade bei uns in Nordrhein-Westfalen die erforderlichen
Grundlagen für unsere Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger.
Es ist mir abschließend noch einmal wichtig, zu
betonen: Dieses Gesetz führt erneut zu Ungerechtigkeiten,
indem es Personengruppen ausschließt. Dabei ist es eine
Frage der sozialen Gerechtigkeit, dass ausnahmslos alle
die Energiepreispauschale erhalten sollten. Ich sage es
noch einmal aus unserer Sicht: Wenn man differenzieren
will, wofür es ja Gründe gibt, dann muss man zwischen
Menschen mit geringem und hohem Einkommen
differenzieren. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Amtierender Präsident Winfried Kretschmann:
Danke, Herr Minister Laumann! – Ich erteile nun das
Wort der Parlamentarischen Staatssekretärin Griese aus
dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales: Sehr geehrter Herr
Bundesratspräsident! Meine Damen und Herren! Seit
Beginn des russischen Angriffskrieges setzt Putin
Energie als Waffe ein. Das treibt bei uns die Preise hoch. Er
will damit unsere Gesellschaft spalten und unseren
sozialen Frieden untergraben. Aber ich bin mir sicher, Sie
stimmen mir alle zu: Er wird damit scheitern, denn er
unterschätzt den sozialen Zusammenhalt in unserem
Land. Und er unterschätzt, dass wir beherzt vorgehen, mit
umfangreichen Maßnahmen, großen finanziellen Mitteln
und Entlastungspaketen. – An dieser Stelle deshalb auch
Ihnen, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Länder,
herzlichen Dank für Ihren Einsatz!
Es geht jetzt um zielgerichtete Hilfen für all die
Menschen und Betriebe, die existenziell bedroht sind. Wir
setzen dabei in der Bundesregierung klare Schwerpunkte:
Wir schaffen Versorgungssicherheit und senken die
Energiekosten mit der Gas- und Strompreisbremse. Wir
geben Unternehmen und Betrieben Sicherheit durch
umfangreiche Wirtschaftshilfen. Wir halten den
Arbeitsmarkt stabil, auch mit dem Mittel der Kurzarbeit. Und
wir nehmen fast 100 Milliarden Euro in die Hand, um
Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen zu
unterstützen. Dabei schauen wir auch auf die Situation
der Älteren in unserem Land.
Der Bundestag hat daher – Minister Laumann hat es
gesagt – am 20. Oktober in zweiter und dritter Lesung
beschlossen, dass auch die rund 20 Millionen
Rentnerinnen und Rentner die Energiepreispauschale erhalten. Für
diese Menschen ist das eine dringend notwendige
finanzielle Unterstützung. Deshalb musste es so schnell gehen.
Diese große Gruppe wird jetzt zuallererst erfasst. Diese
Menschen werden noch in diesem Jahr bis Mitte
Dezember, noch vor Weihnachten, die Energiepreispauschale
erhalten. Lassen Sie mich dabei drei Punkte hervorheben:
Erstens. Alle Rentnerinnen und Rentner sind
anspruchsberechtigt. Die Energiepreispauschale wird
ergänzend ausgezahlt zu allen Altersrenten,
Hinterbliebenenrenten und Erwerbsminderungsrenten.
Zweitens. Es braucht keinen Antrag. Die Auszahlung
erfolgt automatisch und unbürokratisch.
Drittens. Auf die 300 Euro müssen keine
Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Sie sind unpfändbar.
Und sie führen nicht zu einer Kürzung bei anderen,
einkommensabhängigen Sozialleistungen. Aber sie werden
versteuert, und damit wird eine Differenzierungswirkung
erreicht.
Insgesamt unterstützen wir die Rentnerinnen und
Rentner sowie die Pensionärinnen und Pensionäre des
Bundes mit 6,4 Milliarden Euro. Ich möchte an dieser
Stelle unterstreichen, dass wir diese Entlastungen sehr
effizient umsetzen, über die Deutsche
Rentenversicherung. Denn die Verwaltungskosten dort betragen nur rund
0,17 Prozent der Gesamtkosten.
Ich will auch auf das eingehen, was Sie, Herr Minister
Laumann, gesagt haben. Denn auch im Bundestag haben
wir darüber diskutiert, ob wirklich alle erreicht worden
sind. Es wurde ja darauf hingewiesen, dass es immer
noch bestimmte Personengruppen gibt, die nicht von der
Energiepreispauschale profitieren. Sie haben eine Gruppe
genannt. Ich denke dabei auch an diejenigen, die länger
Übergangsgeld beziehen, die nicht mehr Arbeitnehmer,
aber noch nicht Rentnerinnen und Rentner sind und
deshalb durch das Raster der bisher beschlossenen
Entlastungen fallen. Auf Initiative des Ausschusses für Arbeit
und Soziales im Bundestag wird die Bundesregierung
deswegen prüfen, welche Gruppen bisher keine
Energiepreispauschale erhalten haben. Und wir werden schauen,
wie sie ihnen gewährt werden kann. Ich sage Ihnen zu,
dass wir diesen Auftrag sehr ernst nehmen.
Meine Damen und Herren, nicht nur die
Energiepreispauschale hilft Menschen in diesen schwierigen Zeiten.
Wir unterstützen auch Beschäftigte mit kleinem
Einkommen. Ganz konkret heißt das: Wir werden die
Obergrenze des Übergangsbereichs weiter anheben, von
1 600 Euro auf 2 000 Euro. Das heißt, dass Beschäftigte
mit Einkommen bis 2 000 Euro durch diese Änderung um
rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet werden, und
das ohne Einbußen bei der sozialen Sicherung. Das heißt
ganz konkret, dass ein Arbeitnehmer oder eine
Arbeitnehmerin mit 1 000 Euro Monatseinkommen 50 Euro
mehr pro Monat in der Tasche hat, und das nicht nur
einmal, sondern dauerhaft. Das ist eine echte Entlastung.
All das zeigt: Unser Sozialstaat steht in diesen
schwierigen Zeiten an der Seite der Menschen. So halten wir das
Land in der Krise zusammen. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Winfried Kretschmann:
Danke, Frau Staatssekretärin!
Je eine Erklärung zu Protokoll1 haben abgegeben:
Herr Staatsminister Schweitzer (Rheinland-Pfalz) und
Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen).
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
1 Anlagen 2 und 3
Es bleibt noch über die empfohlene Entschließung
abzustimmen.
Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich auf:
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 38:
TOP 38
Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-
Finanzstabilisierungsgesetz) (Drucksache 525/22)
Zu Wort gemeldet hat sich Minister Laumann,
Nordrhein-Westfalen.
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrter Herr Bundesratspräsident! Meine Damen und
Herren! Dies ist seit Jahren das erste Mal, dass wir
wieder über ein Spargesetz im Gesundheitswesen beraten
müssen. Der demografische Wandel und der technische
Fortschritt in der Medizin fordern stetig steigende
Ressourcen, sodass die gesetzliche Krankenversicherung vor
enormen finanziellen Herausforderungen steht.
NRW trägt das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung
der gesetzlichen Krankenversicherung mit. Aber ich muss
Ihnen leider auch sagen, dass das Gesetz nicht nachhaltig
hält, was sein Name verspricht. Vielmehr werden die
Finanzreserven der Krankenkassen genutzt, um Löcher
zu stopfen. Und so wird das Defizit von mindestens
17 Milliarden Euro zum größten Teil dem Beitragszahler
aufs Auge gedrückt. Außerdem wird der Zusatzbeitrag
um 0,3 Prozent auf durchschnittlich 1,6 Prozent erhöht.
Der Krankenkassenbeitrag beträgt nun also schon
16,2 Prozent und das bei einem Allzeithoch an
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Die Lasten werden
ungleich verteilt, und der Bund selbst stiehlt sich aus
meiner Sicht ein Stück weit aus der Verantwortung.
Die dringend notwendige Anhebung der
Krankenversicherungsbeiträge der Arbeitslosengeld-II-Bezieher
wurde erneut nicht vorgenommen. Ich will das an dieser
Stelle sehr klar sagen: Der Staat zahlt für einen Menschen
in der Grundsicherung im Monat ungefähr 100 Euro
Beitrag an die gesetzliche Krankenkasse. Wir wissen
durch viele Berechnungen, dass eigentlich ein Beitrag
von 250 Euro die Kosten decken würde. Hier darf man
sich wirklich die Frage stellen, warum der Beitragszahler
der gesetzlichen Krankenkasse diese Leistungen alleine
schultern muss, und das jetzt auch noch über einen
Zusatzbeitrag von 0,3 Prozent, der nicht paritätisch
finanziert wird.
Gleichzeitig wird aber der Bundeszuschuss nur um
2 Milliarden Euro erhöht. Notwendig wären 5 Milliarden
Euro gewesen, und das stand auch in den ersten
Entwürfen. Ich glaube, dass wir die Zuschüsse des Bundes in
dieser Höhe brauchen, auch um versicherungsfremde
Leistungen, die mit der Beitragsbezogenheit der
gesetzlichen Krankenkasse nichts zu tun haben, wie zum Beispiel
das Mutterschaftsgeld, zu finanzieren. Auch da ist die
Frage: Warum ist das die Aufgabe nur der Menschen, die
Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind?
Die Länder haben diese und weitere Anregungen im
Gesetzgebungsverfahren gegeben, aber wie das so üblich
ist, wurden sie natürlich schlicht und ergreifend nicht
berücksichtigt. Mir ist klar, dass eine nachhaltige und
stabile Finanzierung der GKV ein Kraftakt ist, aber ich
weiß durch jahrzehntelange Arbeit im Sozial- und
Gesundheitsbereich: Man wird es nur schaffen, wenn man es
gemeinsam angeht. Alle Akteure im Gesundheitswesen
sind hier gefordert.
Die GKV braucht nun schnell Klarheit für 2023.
Deswegen stimmen wir diesem Gesetz zu. Aber ich fordere
die Bundesregierung trotzdem noch einmal auf,
gemeinsam mit den Bundesländern über eine nachhaltige
Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen
zu reden und hierfür Konzepte zu entwickeln. Wir haben
Potenziale wie die Digitalisierung, die Abschaffung
unnötiger Bürokratie oder etwa das Potenzial, beim System
der diagnosebezogenen Fallpauschalen nachhaltige
Reformen im Gesundheitswesen durchzusetzen. – Schönen
Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Amtierender Präsident Winfried Kretschmann:
Danke schön, Herr Minister Laumann! – Ich erteile nun
das Wort Herrn Bundesminister Professor Dr.
Lauterbach, Bundesministerium für Gesundheit.
Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für
Gesundheit: Herr Präsident! Zunächst möchte ich dem
President-elect Peter Tschentscher ganz herzlich zur Wahl
gratulieren. Und ich möchte mich bei Ihnen allen dafür
bedanken, dass Sie gerade dem
Wirtschaftsstabilisierungsfonds zugestimmt haben. Das ist für uns eine ganz
wichtige Voraussetzung für die Bewältigung der
schweren Aufgaben, die vor uns liegen. Das weiß ich, das
wissen wir alle einzuschätzen: Wir können nur
zusammenstehen, indem Bund und Länder zusammenhalten. Daher
freue ich mich auch auf die Beratungen am Mittwoch.
Das ist eine wichtige Voraussetzung, die heute
geschaffen wurde.
Die Deckungslücke in der gesetzlichen
Krankenversicherung – Kollege Laumann hat es gesagt: 17 Milliarden
Euro – hat historisches Ausmaß. Entstanden durch drei
Umstände: pandemiebedingt; der demografische Wandel
fängt an, sich auszuwirken; und darüber hinaus haben wir
den medizinischen Fortschritt. Daher brauchen wir eine
große Finanzierungsreform, darin stimme ich dem
Kollegen Laumann ohne Wenn und Aber zu. Es ist auch
richtig, dass ein Teil einer solchen Finanzierungsreform
immer die Anhebung der Beiträge für die Arbeitslosengeld-
II-Empfänger sein muss. Das ist ganz klar. Auch der
Bundeszuschuss muss dynamisiert werden. Wir waren
aber nicht in der Lage und nicht willens, jetzt in ganz
kurzer Zeit diese große Strukturreform zu machen, wenn
wir noch Effizienzreserven im System haben, die wir
heben können. Das werde ich gleich ausführen.
Trotzdem: Die große Finanzierungsreform wird kommen.
Erlauben Sie mir eine kleine Korrektur! Das ist nicht
besserwisserisch gemeint: Es ist nicht richtig, dass der
Zusatzbeitrag, den wir um 0,3 Beitragssatzpunkte
erhöhen müssen, allein von den Arbeitnehmern getragen wird.
Er ist paritätisch finanziert. Das macht einen Unterschied.
Denn wenn wir den Staat geschont hätten, indem der
Steuerzuschuss nicht angehoben wird, dann aber der
Zusatzbeitrag erhöht und allein von den Arbeitnehmern
und Rentnern bezahlt wird, dann wäre das falsch. Das ist
aber nicht so, sondern es ist eine paritätische
Finanzierung. Daher haben wir die Mehrbelastungen
folgendermaßen geschultert: Bund 2 Milliarden Euro mehr
Zuschuss, 1 Milliarde Euro Darlehen und 0,3
Beitragssatzpunkte beim Beitragszahler, diese aber paritätisch
bezahlt. Somit haben wir das auf viele Schultern verteilt.
Wir haben uns vorgenommen: keine
Leistungskürzungen. In der jetzigen Situation sind Leistungskürzungen
nicht vertretbar. Wir haben den Krieg zu bewältigen, den
verbrecherischen Angriffskrieg von Putin. Die Menschen
sind verunsichert, haben Kriegsangst. Zum Teil ist das
Gas nicht da. Menschen wissen nicht: Ist die Energie da?
Die Inflation ist da. In einer solchen Situation dürfen
keine Leistungskürzungen gemacht werden. Das haben
wir auch nicht gemacht. Das möchte ich ausführen, weil
das immer wieder falsch unterstellt wird. Wir sind
wirklich an Effizienzreserven herangegangen. Lassen Sie
mich daher die beiden besonders strittigen Punkte
erklären, weil das immer die Punkte sind, bei denen gesagt
wird: Ihr habt ja doch Leistungen gekürzt!
Erstens. In der kassenärztlichen Versorgung haben wir
die Regelung für die Neupatienten ersatzlos gestrichen.
Dafür ist deutschlandweit demonstriert worden: Wie
könnt ihr das machen? Neupatienten schlechter
bezahlt? – Die Regelung hat nicht funktioniert. Es kam
nicht zu mehr Neupatienten, und Neupatienten sind nicht
schneller beim Arzt gewesen. Das war ein reiner
Mitnahmeeffekt. Was dagegen funktioniert hat, ist die
bessere Vermittlung von Patienten über den Hausarzt zum
Facharzt über das Terminservicestellengesetz oder über
den Hausarzt direkt schnellere Termine. Dafür gab es
dann für den Hausarzt einen Zuschlag und für den
annehmenden Facharzt mehr Geld. Das hat funktioniert.
Daher haben wir dort die Leistungen in Teilen mehr als
verdoppelt. Wir haben also das, was wirkt, gestärkt und
das weggenommen, was nicht gewirkt hat. Das ist keine
Leistungskürzung. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt. Wir werden immer wieder
angegriffen: Hier ist eine Leistungskürzung bei der
pharmazeutischen Industrie gemacht worden! – Produkte, die einen
geringen oder keinen belegten Zusatznutzen haben,
können nicht mehr so abgerechnet werden wie früher. Ja, das
haben wir gemacht. Das ist aber eine Verbesserung, denn
der Unterschied zwischen der Finanzierung von
Medikamenten, die keinen belegten Zusatznutzen haben, und
jenen, die einen sehr großen Zusatznutzen haben, war zu
klein. Es war einfach möglich, ein Medikament ohne
oder mit sehr geringem Zusatznutzen im Vergleich zum
Vergleichsmedikament doppelt so teuer auf den Markt zu
bringen. Das war ein Geburtsfehler des AMNOG, seit
2011. Den haben wir jetzt beseitigt. Das heißt: Ist ein
echter Zusatznutzen da, dann kann der Preis auch sehr
stark steigen. Haben wir aber keinen belegten
Zusatznutzen, zum Beispiel keine Studien, oder der Zusatznutzen
ist minimal, dann kann nicht sein, was wir immer wieder
beobachtet haben: 50 Prozent teurer, 100 Prozent teurer.
Das waren die Werte, mit denen wir kämpfen mussten.
Daher sage ich das hier ganz klar: Wir haben keine
Leistungen gekürzt.
Ich möchte zum Schluss noch einmal auf das kommen,
was vor uns liegt. Vor uns liegen große Reformen. Zum
einen, Kollege Laumann hat es gesagt: Wir brauchen die
große Finanzierungsreform. Eine
Bundeszuschusserhöhung beim Arbeitslosengeld II allein wird nicht reichen.
Da brauchen wir eine große Reform. Diese werden wir
miteinander diskutieren. Dafür werden die Konturen
schon vorbereitet. Was wir jetzt gemacht haben, lässt sich
nicht wiederholen; das ist ganz klar. Wir haben
Effizienzreserven gehoben. Wir brauchen aber eine
Strukturreform.
Zum Zweiten: Wir brauchen auch eine Reform, die
das gesamte System besser macht. Wir machen
zusammen mit Ihnen eine große Krankenhausreform. Wir sind
ja schon in engem Austausch zu den Themen
Kinderheilkunde und Geburtshilfe, aber auch Tagesfallpauschalen,
für den Fall, dass man nur am Tag im Krankenhaus
behandelt wird und über Nacht zu Hause sein kann. Das
kann dann trotzdem abgerechnet werden wie eine
Fallpauschale. Das entlastet die Pflege, insbesondere in der
Nacht. Dazu sind wir mit Ihnen in sehr konstruktiven
Verhandlungen. Wir werden noch vor Jahresende etwas
vorlegen, da sind wir sehr weit.
Wir brauchen dann eine große Krankenhausreform.
Wir müssen das Krankenhaussystem so reformieren, dass
wir das Fallpauschalensystem überwinden, denn dieses
hat die Krankenhausversorgung so stark ökonomisiert,
dass das kaum mehr beherrschbar ist. Wir brauchen ein
System, in dem die Vorhaltung eine größere Rolle spielt,
die Erreichbarkeit für die Patienten, ein System, in dem
die Qualität eine Rolle spielt und auch, wo Eingriffe
idealerweise vorgenommen werden sollten. All das
machen wir. Wir machen eine große Reform. Daran arbeitet
die Krankenhauskommission. Darüber werden wir in den
nächsten Wochen mit Ihnen ins Gespräch kommen. Wir
machen das mit Ihnen zusammen. Sicherlich werden wir
das gemeinsam durchbekommen, die größte
Krankenhausreform seit 20 Jahren. Das DRG-System ist vor
20 Jahren eingeführt worden, jetzt ist eine große Reform
notwendig. Dazu werden wir einen Aufschlag machen,
der da heißt: Überwindung des Systems der
Fallpauschalen. Auch bei der Digitalisierung werden wir moderner
werden. Wie gesagt: Das sind Reformen, die wir
gemeinsam beschließen werden.
Ich darf mich noch einmal ganz herzlich dafür
bedanken, dass Sie beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds
mitgehen. Ich bin bereits mit anderen Ressorts im Kabinett
in der Vorbereitung einer kurzfristigen Lösung für
Krankenhäuser, Rehakliniken und Pflege, wo die drei
Bereiche abgedeckt werden sollen, diese Deltas, die sich bei
den Energiekosten ergeben, Strom und Gas, aber auch
Inflationskosten. Dazu werden wir in den nächsten Tagen
einen Vorschlag machen. Das soll unbürokratisch sein.
Das Geld soll also unbürokratisch abfließen. Eine
Spitzabrechnung soll später erfolgen, aber erst einmal
muss die Liquidität der Krankenhäuser und Rehakliniken
gesichert sein. Ich danke auch da für die Zusammenarbeit
und wünschen Ihnen weiterhin gute Beratung.
Amtierender Präsident Winfried Kretschmann:
Danke, Herr Bundesminister!
Je eine Erklärung zu Protokoll1 haben abgegeben:
Herr Staatssekretär Hoogvliet (Baden-Württemberg),
Frau Staatsministerin Puttrich (Hessen) und Herr
Staatsminister Schenk (Sachsen).
Empfehlungen oder Anträge auf Einberufung des
Vermittlungsausschusses liegen nicht vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9:
TOP 9
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Geldwäschegesetzes zur Bekämpfung von Geldwäsche im
Bereich des Berufssports – Antrag der Länder
Bremen und Berlin – (Drucksache 32/22)
Dem Antrag ist Berlin beigetreten.
Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
1 Anlagen 4 bis 6
Wer ist dann entsprechend Ziffer 3 dafür, den
Gesetzentwurf unverändert beim Deutschen Bundestag
einzubringen? – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat beschlossen, den
Gesetzentwurf n i c h t beim Deutschen Bundestag
einzubringen.
Wir kommen zu Punkt 10:
TOP 10
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Vermögensanlagengesetzes – Antrag der Freien und
Hansestadt Hamburg – (Drucksache 428/22)
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, den
Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Wer ist dafür? – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat beschlossen, den
Gesetzentwurf n i c h t beim Deutschen Bundestag
einzubringen.
Wir kommen zu Punkt 42:
TOP 42
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung von § 24
Absatz 1 des Baugesetzbuches – Antrag der Freien
Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 520/22)
Frau Bürgermeisterin Dr. Schaefer, Bremen, hat sich
zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Bürgermeisterin!
Dr. Maike Schaefer (Bremen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! In Zeiten
steigender Energiepreise und finanzieller Belastungen ist das
Thema „Vorkaufsrecht für Wohnungsbestände“ aktueller
denn je. Ziel ist es nicht nur, Verdrängungseffekte sozial
schwächerer Mieterinnen und Mieter bei einem
Eigentümerwechsel abzuwenden, sondern auch, für lebenswerte
und stabile Quartiere Sorge zu tragen.
Großwohnanlagen, gerade in urbanen
Ballungsräumen, haben eine enorme Bedeutung für die
Quartiersentwicklung. Und Fehlentwicklungen wie fehlender
Unterhalt oder baulicher Verfall von grundlegender
Infrastruktur haben direkten Einfluss auf die Wohnqualität im
Quartier. Es geht also um die Lebenswelt der
Bürger/-innen und damit um grundlegende Fragen des
sozialen Zusammenhalts unserer Gesellschaft.
Um den negativen Entwicklungen auch in der
Wohnungspolitik entgegenzuwirken, brauchen wir in den
Kommunen ausreichenden Handlungsspielraum. Unsere
Erfahrung in Städten und Kommunen zeigt: Den
Problemen kann insbesondere dann begegnet werden, wenn
ausreichend sozial geförderter und im Mietpreis
gebundener Wohnraum im Eigentum der kommunalen
Wohnungsbaugesellschaften ist.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf machen wir
Ihnen einen Vorschlag, um diesen wichtigen
Handlungsspielraum entscheidend zu erweitern. Ziel des Gesetzes
ist es, die Vorkaufsrechte laut Baugesetzbuch um ein
generelles Vorkaufsrecht der Gemeinden für
Großwohnanlagen zu erweitern. Wenn Tatsachen die Annahme
rechtfertigen, dass der Verkauf einer Großwohnanlage
erhebliche Nachteile für das städtebauliche und soziale
Umfeld haben wird, sollen Gemeinden in der Lage sein,
von einem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.
Kommunen bekommen dann verschiedene Werkzeuge
in die Hand, zum Beispiel einen größeren
Handlungsspielraum für zukünftige Quartiersentwicklungen,
größere Einflussnahme auf großvolumige Wohnungsverkäufe,
die Möglichkeiten zur Stabilisierung und Qualifizierung
der Quartiere wie die Umsetzung von Maßnahmen zur
sozialen Mischung und Kriminalitätsprävention.
Die städtebaulichen und sozialen Herausforderungen,
die auf uns zukommen, sind enorm. Der vorliegende
Entwurf kann ein wichtiges Instrument sein, um diese zu
bewältigen. Deshalb hoffe ich auf konstruktive Mitarbeit
in den Ausschüssen und auf Ihre Unterstützung.
Meine Damen und Herren, auch wenn der vorliegende
Antrag auf das Vorkaufsrecht für Großwohnanlagen zielt,
ist die entschiedene Wiederherstellung der
Vorkaufsrechtspraxis insgesamt von enormer Bedeutung für
unsere Städte und Gemeinden. Ich möchte die Gelegenheit
nutzen, um erneut an die erfolgreiche Initiative der drei
Stadtstaaten für eine zügige Klarstellung zur
Wiedererlangung der bisher praktizierten Vorkaufsrechte zu
erinnern. Das war und ist nach wie vor unsere Position. Das
Baugesetzbuch muss an dieser Stelle zwingend
klargestellt und ergänzt werden. Zum Schutz der Mieterinnen
und Mieter, ihres Wohnumfelds und der
Quartiersentwicklung, gerade in diesen Zeiten enormer finanzieller
Herausforderungen, sehe ich das als Pflicht
verantwortungsvoller sozialer Stadtentwicklungspolitik. – Ich
danke Ihnen.
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem
Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und
Raumordnung – federführend – sowie dem Ausschuss
für Innere Angelegenheiten und dem
Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12:
TOP 12
Entschließung des Bundesrates zur Schaffung eines
bundesweiten Registers über verhängte
Tierhaltungs- und Betreuungsverbote – Antrag des Landes
Brandenburg – (Drucksache 484/22)
Hierzu liegen keine Wortmeldungen vor.
Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und
Verbraucherschutz empfiehlt in Ziffer 1 der
Ausschussempfehlungen, die Entschließung nach Maßgabe einer
Änderung zu fassen.
Wer für diese Maßgabe ist, den bitte ich um das
Handzeichen. – Mehrheit.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer
nunmehr nach Maßgabe der vorangegangenen
Abstimmung die Entschließung fassen möchte, den bitte ich um
das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung
entsprechend gefasst.
Wir kommen zu Punkt 15:
TOP 15
Entschließung des Bundesrates zur Ausweitung der
Unternehmenshilfen zur Bewältigung gestiegener
Energiepreiskosten – Antrag der Länder Bremen und
Berlin – (Drucksache 485/22)
Dem Antrag ist Berlin beigetreten.
Es liegt eine Wortmeldung vor von Herrn Minister
Schulze aus Sachsen-Anhalt.
Sven Schulze (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrter Herr
Präsident! Auch von meiner Seite: Gratulation zur Wahl
zu diesem Amt, dann ab dem 1. November!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der
Erarbeitung und Inkraftsetzung des
Energiekostendämpfungsprogramms hat die Bundesregierung ein wichtiges
Signal dafür gegeben, Industrieunternehmen mit hohen
Zusatzkosten infolge stark gestiegener Erdgas- und
Stromkosten durch Zuschüsse zu entlasten.
Grundlage ist der bis Ende 2022 befristete
Krisenrahmen der Europäischen Union. Nicht nur durch diese
Befristung zeigt sich inzwischen neuer
Entscheidungsbedarf sowohl auf EU-Ebene als auch in Deutschland. Ich
halte es – es ist ja in der Entschließung noch einmal
explizit erwähnt – für sehr wichtig, dass wir uns in Brüssel
entsprechend starkmachen. Ich war in dieser Woche dort
und muss Ihnen sagen, dass die Stimmung gegenüber der
Bundesrepublik im Moment nicht gerade gut ist, aus den
Gründen, die wir alle kennen.
Mit dem dritten Entlastungspaket von Anfang
September und dem Mittelstandsgipfel Mitte September hat
die Bundesregierung angekündigt, Änderungen im
Energiekostendämpfungsprogramm vorzunehmen, um
erkannte Lücken zu schließen. Das betrifft vor allem die
Erweiterung des Kreises der zu begünstigenden
Unternehmen. Es sind nicht nur Betriebe des Backhandwerks,
die in der Entschließung explizit erwähnt werden, bei
denen die gestiegenen Energiekosten teilweise
kompensiert werden müssen, sondern es sind auch die
Unternehmen, die in den Chemieparks produzieren, aber bislang
nicht antragsberechtigt sind. Die Bundesregierung wurde
vom Land Sachsen-Anhalt, von Industrie- und
Handelskammern sowie von den Chemieparkbetreibern selbst auf
diese Problematik mehrfach hingewiesen. Änderungen
wurden bislang nicht wie benötigt umgesetzt.
Jetzt sollen die Unterstützungsmaßnahmen in einer
Gas- und Strompreisbremse aufgehen. Es besteht die
Sorge, dass sich die bestehenden Probleme der fehlenden
Berücksichtigung der Chemieparks fortsetzen könnten.
Die Industrie hat in jüngster Vergangenheit bereits
erhebliche eigene Anstrengungen unternommen, den
Energieverbrauch und die Kosten zu senken. Hohe Investitionen,
die Umstellung von Produktionsabläufen und
Energieträgerumstellungen sind aber auch mit Kosten verbunden
und bringen Unternehmen an die Grenze ihrer
Leistungsfähigkeit. Es ist sicherlich nicht nur in Sachsen-Anhalt zu
beobachten, dass einzelne Unternehmen ihre Produktion
vorübergehend ganz oder teilweise einstellen oder sogar
Insolvenz anmelden, weil sie die hohen Energiekosten
nicht mehr schultern können.
Hier ist die Bundesregierung gefragt, gezielt einer
Deindustrialisierung des Standorts Deutschland
entgegenzuwirken. Es geht nicht um die Verteilung von
Steuergeschenken, es geht um die Beschäftigten in Industrie
und Handwerk. Wenn die Steuerschätzung viele
Milliarden Euro Mehreinnahmen für die öffentlichen Haushalte
prognostiziert, dürften finanzielle Fragen nicht
Entscheidungen dominieren. Eine gerechte, ausgewogene und an
den praktischen Gegebenheiten orientierte Ausgestaltung
der Instrumente muss jetzt im Vordergrund stehen.
Es liegen Expertenempfehlungen für eine Gas- und
Wärmepreisbremse vor. Nach unseren Erkenntnissen
wird es nicht einfach sein, sie unter Einhaltung der
geltenden EU-Regeln umzusetzen. Auf der Jahreskonferenz
der Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder wurde aber betont, dass eine zügige Umsetzung der
Empfehlungen unter Einbeziehung der Länder
unumgänglich ist. Das sage ich auch noch einmal als
Wirtschaftsminister Sachsen-Anhalts. Wir brauchen hier eine
bessere Zusammenarbeit, eine bessere Kommunikation
auch dem Bund.
Es gibt viel zu wenige Sitzungen der
Wirtschaftsminister mit der Bundesebene. Es kann nicht sein, dass wir
als Wirtschaftsminister an die Bundesebene immer Briefe
schreiben müssen, sondern es ist nötig, dass wir hier
Sitzungen haben. Heute Nachmittag gibt es wieder eine
Sondersitzung für eine Stunde, aber es ist nur ein
Staatssekretär dabei. Mit Verlaub, ich hätte mir da den
Bundeswirtschaftsminister gewünscht, wenn schon alle
Wirtschaftsminister der Länder zusammenkommen!
Wir brauchen gerade in diesen schwierigen Zeiten, in
denen das Thema Energie mit all seinen nationalen,
europäischen und globalen Facetten Auslöser für eine echte
Wirtschaftskrise zu werden droht, eine konstruktive
Kommunikation zwischen Bund und Ländern. Das ist
wichtig, zumal der Bund die Länder auch in die Pflicht
nehmen will. Und das ist wichtig, weil bei den
Unternehmen, aber auch bei den Bürgerinnen und Bürgern
große Erwartungen geweckt wurden – Stichwort
„Doppel-Wumms“. Ich werbe deshalb dafür, dass wir diese
Erwartungen gemeinsam nicht enttäuschen. – Vielen
Dank!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen vor.
Der Landesantrag in Drucksache 485/1/22 ist mit der
Empfehlung des Wirtschaftsausschusses identisch. Eine
Abstimmung hierüber hat sich damit erledigt.
Ich frage daher, wer der Empfehlung des
Wirtschaftsausschusses folgen möchte? – Mehrheit.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer ist für die
Annahme der Entschließung in der soeben festgelegten
Fassung? – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16:
TOP 16
Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer
Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-
Gesetz) (Drucksache 456/22)
Hierzu liegen uns eine Reihe von Wortmeldungen vor.
Zunächst Frau Senatorin Stahmann, Bremen!
Anja Stahmann (Bremen): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Heute gibt es hier viel
Bremen.
Mit der Einführung des Bürgergeldes bietet sich uns
die Möglichkeit einer längst überfälligen Kurskorrektur
in der sozialen Sicherung. 18 Jahre nach Verabschiedung
des vierten Hartz-Gesetzes hat die Bundesregierung einen
Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem damalige Fehler
korrigiert werden und mit dem wir Hartz IV endlich
überwinden können.
Die Hartz-IV-Reformen waren eine notwendige
Antwort auf die damaligen Herausforderungen. Die
Gesellschaft und die Herausforderungen haben sich seitdem
jedoch stetig verändert. Vertrauen, positive Anreize und
individuelle Förderung sind notwendige
Voraussetzungen, um Menschen in der Grundsicherung ein Leben in
Würde zu ermöglichen und sie ihren Bedürfnissen und
Fähigkeiten entsprechend zu unterstützen. Dazu gehört
zunächst, dass Regelungen, die sich in der Corona-Zeit
bewährt haben, verstetigt werden.
Eine zweijährige Karenzzeit, in der Betroffene keine
Angst um ihre Wohnung und ihr Erspartes haben müssen,
gibt ihnen die Möglichkeit, sich ganz auf ihre Rückkehr
in den Arbeitsmarkt zu konzentrieren. Existenzangst ist
kein guter Begleiter in ohnehin schon schwierigen Zeiten,
und die Karenzzeit wird vielen Menschen helfen,
schneller wieder auf den eigenen Beinen zu stehen.
Dass unser System der sozialen Sicherung
reformbedürftig ist, darüber sind wir uns sicher einig. Dass wir in
der Frage der Ausgestaltung durchaus unterschiedliche
Ideen haben, dürfte allerdings nicht verwundern. So
liegen uns in Bezug auf die Regelsätze heute mehrere
Anträge vor, die kaum unterschiedlicher sein könnten. Man
kann sagen, das liegt in der Natur der Sache, es liegt auch
an der Vielfalt in dieser Diskussion. Aber ich glaube,
dass wir am Ende zu einem guten Gesetz kommen
werden.
Die Bundesregierung sieht im Gesetzentwurf eine
deutliche Steigerung zum 1. Januar 2023 vor. Künftig
soll die Fortschreibung des Regelsatzes besser mit der
Preisentwicklung Schritt halten können – was ich sehr
begrüße. Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit
mehrfach für eine solidere Berechnung der Regelsätze
eingesetzt, und die neue Bundesregierung hat sich des
Themas endlich mit einiger Ernsthaftigkeit angenommen.
Einigen Ländern ist die Erhöhung um rund 50 Euro
bereits zu viel. Für Bremen sage ich ganz deutlich: Es ist
eher zu wenig. Schon unter der Corona-Krise haben die
ärmsten Menschen am stärksten gelitten. Aktuell erleben
wir infolge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffs
auf die Ukraine eine beispiellose Entwicklung der
Lebenshaltungskosten. Die Steigerung um 50 Euro wird von
Inflation und explodierenden Energiepreisen gleich
wieder neutralisiert. Von einer Verbesserung für die
Betroffenen kann kaum eine Rede sein. Der Bund muss an
dieser Stelle also deutlich mehr anbieten. Dazu gehört
auch, dass Stromkosten und die sogenannte weiße Ware
aus dem Regelsatz herausgenommen werden. Einmalige
Investitionen in Haushaltsgeräte wie Kühlschränke oder
Waschmaschinen können nicht aus dem Regelsatz
angespart werden. Betroffene brauchen häufig Darlehen.
Auch hierfür brauchen wir eine bessere Lösung.
Sehr einverstanden bin ich mit dem Vorschlag für
höhere Freibeträge für Schüler und Studierende, die sich
etwas dazuverdienen wollen. Auch die Freibeträge für
Ehrenamtliche stellen eine wichtige Verbesserung dar.
Ehrenamt bedeutet Teilhabe und hält unsere Gesellschaft
zusammen. Wer sich für andere einsetzt, sollte dafür auch
eine Entschädigung bekommen können, auch als
Bezieherin oder Bezieher von Bürgergeld.
Schließlich möchte ich einen Punkt ansprechen, in
dem wir Länder uns sicher ebenfalls einig sind. Die
Einführung des Bürgergeldes wird den Kommunen und den
Ländern deutliche Mehrkosten verursachen, und es ist
fast wie in jeder Rede heute hier, in der es ums Geld geht:
Wir würden gerne mit dem Bund darüber ins Gespräch
kommen, weil wir noch kein ausreichendes Angebot
sehen, um diese Kosten zu kompensieren. Auch in
meiner Funktion als kommunale Dezernentin einer
Großstadt – die Stadtstaaten sind ja sozusagen beides in
einem: Land und Kommune – habe ich sehr anschaulich
vor Augen, was das bedeutet. Ich erwarte daher eine
angemessene Kostenbeteiligung.
Meine Damen und Herren, die Einführung des
Bürgergeldes kann echte Verbesserungen für die Menschen,
für den Arbeitsmarkt und auch für die Verwaltung
bringen. Ich habe bisher im Länderkreis das sehr ernste
Interesse aller Beteiligten wahrgenommen, gemeinsam zu
einer guten Lösung zu kommen. Lassen Sie uns im
weiteren Gesetzgebungsprozess weiter so konstruktiv
zusammenarbeiten, damit das Bürgergeld zu einem echten
Paradigmenwechsel wird! – Vielen Dank!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank, Frau Senatorin Stahmann! – Das Wort erhält jetzt
Herr Minister Laumann, Nordrhein-Westfalen.
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrter Herr Bundesratspräsident! Meine Damen und
Herren! Ich glaube, dass hier sehr vielen bewusst ist, dass
ein System der Grundsicherung, das 18 Jahre alt ist,
durchaus mal eine Reform vertragen kann. Allerdings
gehen die Vorstellungen, wie das System künftig
ausgestaltet werden soll, natürlich wie immer bei einer solchen
Frage weit auseinander.
In solch einer Situation besteht die Gefahr, die
Gesellschaft mit politischen Debatten zu spalten. Ich bin bei
diesem Thema sehr der Meinung, dass eine kluge Politik
einer solchen Spaltung keinen Vorschub leisten darf. Am
Ende müssen wir zu einer Lösung kommen, mit der alle
irgendwie leben können. Ein politischer Kompromiss lebt
daher immer davon, verschiedene Denkrichtungen zu
integrieren und daraus ein stimmiges Gesamtkonzept zu
formen.
Bei der Grundsicherung gibt es, vereinfacht gesagt,
folgende Perspektiven: Es gibt die Perspektive, die die
Betroffenen, also die Arbeitslosen, in den Mittelpunkt
stellt. Wer diese Perspektive einnimmt, für den steht die
Unterstützung für die arbeitslosen Menschen im Fokus.
Dann gibt es die zweite Perspektive: diejenigen in den
Mittelpunkt zu stellen, die für die Leistungen der
Grundsicherung aufkommen müssen, also die arbeitenden
Bürgerinnen und Bürger, die Steuerzahler unseres Landes.
Die Wahrheit ist: Beide Denkrichtungen haben ihre
Berechtigung. Deswegen ist es klug, beide Perspektiven zu
berücksichtigen und so ein gutes und gerechtes System
der sozialen Sicherung zu entwerfen.
Früher haben wir in diesem Zusammenhang immer
von „Fördern und Fordern“ gesprochen. Heute würde ich
vielleicht eher sagen, es sind die zwei Dimensionen der
Solidarität: die Solidarität der Gesellschaft gegenüber
Grundsicherungsempfängerinnen und -empfängern, aber
auch die Solidarität der Empfängerinnen und Empfänger
gegenüber den Menschen, die für diese Leistungen
aufkommen und dafür oft hart arbeiten.
Eine Reform der Grundsicherung muss also Antworten
auf zwei Herausforderungen geben:
Erstens muss es gelingen, unser System der sozialen
Sicherung in Zeiten großer Umbrüche und Verwerfungen
verlässlich zu gestalten. Dazu gehört, sicherzustellen,
dass Menschen aufgrund steigender Preise nicht in Not
geraten. Deshalb finde ich, dass die vorgesehene
Erhöhung des Regelsatzes, die sich in einer vergleichbaren
Höhe zur Inflation bewegt, ein Schritt in die richtige
Richtung ist.
Es ist zudem gut, dass Anfang Oktober auch der
Mindestlohn gestiegen ist. Auch das hat ja mit der Einhaltung
des Lohnabstandsgebotes zu tun. Und es ist gut, dass die
Europäische Union beschlossen hat, dass sich die Länder,
die keine 80 Prozent Tarifbindung haben, um eine höhere
Tarifbindungsquote kümmern müssen. Das
Verschwinden der Tarifbindungen im Niedriglohnbereich führt
dazu, dass es immer schwieriger wird, ein
Lohnabstandsgebot zwischen Grundsicherung und Erwerbseinkommen
im Niedriglohnbereich sicherzustellen. Ich wäre sehr
dankbar, wenn der große Elan, der bei einigen im BMAS
beim Bürgergeld vorhanden ist, sich auch mal dahin
gehend entfalten würde, dass wir wieder zu einer höheren
Tarifbindungsquote kommen, vor allen Dingen im
Niedriglohnbereich.
Der Gesetzentwurf schießt aus meiner Sicht leider in
einigen Bereichen über das Ziel hinaus. Wenn
Bürgergeldempfänger zukünftig zwei Jahre lang 60 000 Euro
und 30 000 Euro für jede weitere Person in der
Bedarfsgemeinschaft auf dem Konto haben dürfen, dann ist das
zu weitgehend. Ich glaube nämlich, dass das Summen
sind, die für viele arbeitende Menschen auf dem
Sparbuch gar nicht vorstellbar sind. Und diese Menschen
werden sich natürlich die Frage stellen: Warum muss ich
Steuern und Abgaben zahlen, damit solche Vermögen
geschützt werden? Um es auf den Punkt zu bringen: Wir
müssen stärker die Perspektive derjenigen Menschen
sehen, die mit ihren Beiträgen und ihren Steuern dieses
System stützen, obwohl viele von ihnen in Bereichen
arbeiten, in denen es nicht möglich ist, in einem
Menschenleben überhaupt zu solchen Vermögen zu kommen.
Das Gleiche gilt in diesem Gesetzentwurf meiner
Meinung nach auch für die Kosten der Unterkunft und
der Heizung. Grundsätzlich zwei Jahre lang als Jobcenter
in diesem Bereich nichts mehr prüfen zu können? Ich
glaube, dass man hier gut beraten ist, über einen Deckel
nachzudenken und dann dafür zu sorgen, dass
missbräuchliches Heizen nicht möglich ist. Das könnte aber
natürlich auch etwas mit der Ausstattung und der Lage,
zum Beispiel von Wohnungen in bestimmten Stadtteilen,
zu tun haben.
Meine Damen und Herren, wir müssen natürlich auch
die Situation auf dem Arbeitsmarkt betrachten. Wir
haben einen Arbeitskräftemangel, und es wird immer
schwieriger, den Menschen zu erklären, warum wir auf
der einen Seite Milliarden Euro für die Grundsicherung
arbeitsloser Menschen brauchen und auf der anderen
Seite in fast allen Regionen unseres Landes quer durch
alle Qualifikationsstufen nicht nur Fachkräfte-, sondern
auch Arbeitskräftemangel haben. Deswegen ist es
wichtig, dass die Jobcenter weiterhin die nötige personelle
Ausstattung haben, um sich insbesondere um Vermittlung
in Arbeit zu bemühen und Menschen zu helfen, wieder
eine neue Arbeit zu finden. Dafür muss man auch viele
an die Hand nehmen, und das ist zeitaufwendig.
Ich begrüße ausdrücklich die Überlegungen, die in
diesem Gesetzesvorschlag zur Weiterbildung und zur
Umschulung gemacht worden sind. Menschen, die etwas
dafür tun, dass sie einen vernünftigen Beruf erlernen,
stärker zu unterstützen, halte ich für richtig. Dass es jetzt
möglich sein wird, Berufsausbildungen nicht nur zwei
Jahre, sondern auch drei Jahre lang zu fördern, ist ganz
wichtig. Denn in der dualen Ausbildung ist für fast alle
anspruchsvollen Berufe nun einmal eine dreijährige oder
dreieinhalbjährige Ausbildungszeit vorgesehen. Das ist
immer gut angelegtes Geld, egal wie alt die Menschen
sind. Wenn sie keine Berufsausbildung haben, aber die
Möglichkeit, eine solche zu machen, sollten wir das
unterstützen, weil sie mit einer soliden Berufsausbildung
dann auch nachhaltig in Arbeit vermittelt werden können.
Zu einem solchen System gehören auch, das muss ich
offen sagen, die Sanktionen. Wir haben ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, das besagt, dass man
Leistungen um 30 Prozent kürzen kann. Alles andere steht gar
nicht zur Debatte. Ich bin der Meinung, dass diese
Kürzungen etwa bei Totalverweigerern, die es leider auch
gibt, von einem Jobcenter ausgesprochen werden können
müssen, um eben die beiden Perspektiven, von denen ich
am Anfang meiner Rede gesprochen habe, in einem
richtigen Verhältnis zu halten.
Im Übrigen hat das auch mit der Motivation der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern zu tun.
Wenn diese zum Beispiel vor allen Dingen junge Leute
einladen, um mit ihnen darüber zu reden, wie man sie in
eine Lehre, in eine Berufsausbildung integrieren kann,
und dann kommen diese nicht einmal – was macht das
dann mit den Mitarbeitern in den Jobcentern? Deswegen
finde ich, dass über diese Frage bis zur weiteren Lesung
im Bundesrat noch einmal von klugen Menschen
nachgedacht werden sollte.
Zu diesem Gesetz gehört auch die Perspektive des
sozialen Arbeitsmarkts. Für die Insider: § 16e und §16i
SGB II. Es ist gut, dass wir Menschen, die sehr lang
arbeitslos sind, wieder in einen strukturierten Tagesablauf
bringen können. Das wird in diesem Gesetzentwurf ja
auch sehr stark betont. Wie es aber dazu passt, die
Gelder, die man braucht, um das umzusetzen, zu kürzen,
darauf kann sich jeder selbst eine Antwort geben.
Wir in Nordrhein-Westfalen wären froh, wenn wir in
diesen Bereichen weiterhin Menschen einen
strukturierten Tagesablauf geben könnten, insbesondere dann, wenn
es Menschen sind, die sehr lange arbeitslos sind und
kleine oder schulpflichtige Kinder haben. Ich bin fest
davon überzeugt: Wenn Vater und Mutter morgens
aufstehen und auch irgendwo hingehen, ist das nicht schlecht
für die Kinder und deren Entwicklung. Es ist nicht
schlecht, wenn sie wissen, dass das einfach zu einem
normalen Haushalt dazugehört.
Dann komme ich zum Schluss noch einmal dazu, dass
wir uns natürlich immer wieder die Personalausstattung
in den Jobcentern anschauen müssen. Meine Damen und
Herren, wir haben uns entschieden, das Thema
„ukrainische Flüchtlinge“ verwaltungsmäßig in den Jobcentern
anzusiedeln. Sie sind im SGB II. Schauen Sie doch in
Ihre Jobcenter! Sie sind zurzeit eigentlich fast nur noch
Auszahlungsstellen. Es findet kaum noch Arbeitszeit zu
Fragen der Betreuung, der Begleitung, der Vermittlung
statt. Jobcenter dürfen aber keine Auszahlungsstellen
bleiben, sondern sie müssen Zeit für Integration haben,
Zeit, um die Leute an die Hand zu nehmen. Deswegen:
Man kann nicht immer mehr zusätzliche Aufgaben in die
Jobcenter bringen, wenn man will, dass die Vermittlung
stattfindet. Oder man muss beim Personal etwas tun.
Deswegen hat Nordrhein-Westfalen zu einem ganz
anderen Thema – das ja heute auch noch eine Rolle
spielt –, dem Wohngeld, in einem Antrag formuliert, dass
wir nicht der Meinung sind, dass die Administration des
Wohngelds jetzt auch noch zu großen Teilen in den
Jobcentern passieren soll.
Das Fazit meiner Rede ist also: Es ist ein Vorschlag,
über den es sich lohnt, sich vernünftig auszutauschen,
und das sieht die Verfassungslage ja auch vor. Es ist ein
Gesetzentwurf, den man differenziert sehen muss. Aber
es ist ein Gesetzentwurf, dem aus unserer Sicht so nicht
zugestimmt werden kann. – Schönen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Das Wort erhält nun Herr Staatsminister
Schweitzer, Rheinland-Pfalz.
Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Vielen
Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Stahmann
hat gesagt, es geht hier um einen Paradigmenwechsel. Ich
glaube, das ist richtig. Es ist mindestens ein
Perspektivwechsel, wahrscheinlich ist es auch ein
Paradigmenwechsel in der neueren sozialpolitischen Geschichte unseres
Landes.
Mit dem Perspektivwechsel verbinde ich insbesondere
den Punkt, dass mit dem neuen Bürgergeld erneut und
auch neu die Grundlage dafür gelegt wird, dass es eine
Basis für vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den
Jobcentern und den Kundinnen und Kunden gibt. Ich
finde es bemerkenswert und richtig, dass sich
Arbeitsuchende und Jobcenter künftig auf einen gemeinsamen
Kooperationsplan verständigen, der nicht von Misstrauen
und womöglich Gängelung geprägt sein kann, sondern
auf gegenseitiges Vertrauen setzt, aber dennoch auch
Instrumente hat, um dieses Vertrauen und den
Kooperationsplan selbst tatsächlich verbindlich werden zu lassen.
Aus meiner Sicht, aus Sicht des Landes Rheinland-
Pfalz ist ein wirklich großer und überfälliger Schritt der
Wegfall des sogenannten Vermittlungsvorrangs. Wenn
wir offen und ehrlich miteinander über die bisherige
Bilanz sprechen, müssen wir sagen: Das hat nicht immer
wirklich funktioniert. Wir hatten allzu oft den
Drehtüreffekt, der weder für die Jobcenter – vielleicht einmal von
statistischen Werten abgesehen – noch für die Kundinnen
und Kunden, für die Bürgerinnen und Bürger einen
nachhaltigen Effekt hatte. Nach wenigen Monaten der
Erwerbstätigkeit, oftmals in einer assistierenden, einer
Helfertätigkeit oder als Saisonarbeitskraft, waren die
Menschen wieder erwerbslos und zurück im Jobcenter.
Natürlich widerspricht das jeder ökonomischen Vernunft. Und
es ist nicht zu unterschätzen, was es für die Menschen als
Signal bedeutet, dass sie letztendlich in einer Maschinerie
sind, die ihnen keinen nachhaltigen Effekt und
Rückenwind für ein gelingendes Leben gibt. Da bin ich bei
denen, die vor mir gesprochen haben: Die eigene
Erwerbstätigkeit ist nach wie vor die Grundlage für eine
gelingende Biografie. Darum ist es wichtig, dass wir uns von
dem Postulat der kurzfristigen Vermittlung entfernen. Es
geht darum, Menschen zu qualifizieren und sie dauerhaft
in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Lieber Kollege Laumann, Sie haben schon darauf
angespielt: Wir haben einen Fachkräftemangel. Wir haben
in manchen Bereichen inzwischen auch einen
Arbeitskräftemangel. Aber selbst in der größten Not am
Arbeitsmarkt können viele Unternehmen mit Menschen, die
kaum berufliche Erfahrung haben, keine Ausbildung
haben, keine Weiterbildung bekommen haben, am Ende
nicht wirklich viel anfangen. Deshalb ist es wichtig, dass
Qualifizierung und Weiterbildung auch Teil des
Bürgergeldes sind. Der Wert eines Berufsabschlusses oder einer
entsprechenden Weiterbildung ist wichtig, um die
Menschen individuell und nachhaltig zu unterstützen.
Das ist leicht erzählt, aber es geht nicht immer schnell.
Darum brauchen wir die Instrumente auch für diejenigen
Menschen, die schon den einen oder anderen Versuch
unternommen haben und eben nicht erfolgreich waren.
Dabei ist aus meiner Sicht auch ganz wichtig, dass wir
uns zum sozialen Arbeitsmarkt bekennen. Wir hatten in
den letzten Jahren und Jahrzehnten heftige, manchmal
schon fast ideologiegetriebene Debatten um die
Berechtigung eines sozialen Arbeitsmarktes. Ich kann Ihnen aus
Rheinland-Pfalz sagen: Er ist erfolgreich, und wir
brauchen ihn, weil wir Menschen haben, die ganz unmittelbar
persönlich vieles an Belastungen mit sich herumtragen.
Im Technokratendeutsch heißt das: multiple
Vermittlungshemmnisse. Wenn man sich dann die
Persönlichkeiten anschaut, weiß man: Da braucht es einfach ein
bisschen mehr als nur ein bisschen Coaching, wie eine
erfolgreiche Bewerbung aussieht, oder das eine oder
andere, was manchmal noch im Portfolio ist.
Es braucht einen sozialen Arbeitsmarkt, der Zeit hat,
der Ressourcen hat. Es braucht ein Coaching, so wie wir
es in Rheinland-Pfalz mit unseren eigenen Möglichkeiten
aus dem Landeshaushalt, aber auch mit den
Möglichkeiten des ESF Plus erfolgreich versucht haben und beim
Bedarfsgemeinschaftscoaching schon umsetzen. Das
braucht es eben sehr viel stärker, als es bisher bei den
Jobcentern der Fall ist, weil es im Übrigen am Ende
erfolgreicher ist als der erneute Versuch, Menschen schnell
in Beschäftigung zu bringen.
Ich bin sehr dafür – und das habe ich gerade auch bei
meinem Vorredner aufgenommen –, dass wir auch das
Thema Weiterbildung über Instrumente ganz klar stärken.
Die Weiterbildungsprämie und das Weiterbildungsgeld
sind zu nennen – schon seit vielen Jahren auch Forderung
der Länder. Ich bin sehr froh, dass wir auch entfristen
und für das Bestehen der Zwischen- oder
Abschlussprüfungen die Gewährung eines monatlichen
Weiterbildungsgeldes organisieren. All diese Punkte sind nicht
gering zu schätzen. Sie kommen daher wie kleine Details,
aber sie machen einen großen Unterschied bei unseren
Möglichkeiten vor Ort.
Ich will auch deutlich machen, dass das Thema
Regelbedarf – das steht etwas im Fokus der öffentlichen
Debatte – natürlich dringend zu klären gewesen war. Wir
können gern darüber streiten, ob das, was zum 1. Januar
passiert, ausreichend ist oder nicht. Ich glaube aber, wir
müssen auf jeden Fall einen Aspekt noch sehr viel stärker
betonen, und ich bin sehr froh, dass das Bürgergeld das
aufnimmt, was wir aus Rheinland-Pfalz in den
vergangenen Wochen in die Arbeits- und Sozialministerkonferenz
eingebracht haben: dass es nicht angehen kann, dass die
Zeitlücke zwischen der Neuberechnung und der
Umsetzung so lange ist, wie sie bisher war. Wir brauchen also
die Möglichkeit, sehr viel schneller auf steigende
Energiepreise, steigende Lebenshaltungskosten und Inflation
reagieren zu können, als es bisher der Fall war. Darum ist
das ein guter Ansatz, den wir im Gesetzentwurf finden.
Ich will deutlich sagen, dass wir aus Sicht des Landes
Rheinland-Pfalz diesen Gesetzentwurf ausdrücklich
unterstützen. Wir sind der Meinung, das geht in die richtige
Richtung. Ein ganzes Stück weit ist das eine Debatte, die
wir schon seit vielen Jahren führen. Diese wird jetzt
natürlich dynamisiert durch die aktuelle Debatte zum
Thema „Inflation und Preisentwicklung“, aber sie reicht auch
über diesen aktuellen Bedarf hinaus. Es geht darum, den
Arbeitsmarkt neu zu organisieren und Menschen, die es
bisher schwer hatten, neu zu unterstützen. Darum hoffe
ich darauf, dass wir uns bei allen widerstreitenden
Positionen am Ende doch sehr bald auf einen gemeinsamen
Weg einigen können, denn, auch das ist mir ein wichtiger
Punkt: Der Faktor Zeit spielt jetzt eine Rolle. Wir sollten
uns nicht allzu viel Zeit nehmen und sollten gemeinsam
dafür Sorge tragen, dass zum 1. Januar, und dann
womöglich modular darauf folgend, die nächsten Schritte
kommen können. – Ich danke Ihnen für die
Aufmerksamkeit.
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Wir kommen zur Wortmeldung von Frau
Senatorin Kipping aus Berlin.
Katja Kipping (Berlin): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Worüber sprechen wir, wenn wir über
das Bürgergeld reden? Die Debatte in der Öffentlichkeit
dazu ist sehr polarisiert. Die einen meinen, das sei das
Ende von Hartz IV, da würden wir alles hinter uns lassen,
was ärgerlich ist an Hartz IV. Andere vermuten sogar,
das sei eigentlich ein bedingungsloses Grundeinkommen,
ja womöglich das Ende der Arbeitsgesellschaft. Beides
zugleich kann nicht stimmen, also schauen wir uns das
mal genauer an.
Handelt es sich beim Bürgergeld um das Ende von
Hartz IV? Aus den Sozialverbänden kommt die klare
Ansage: Hartz IV ist dann weg, wenn wir
Sanktionsfreiheit und armutsfeste Regelsätze haben. – Beides ist nicht
wirklich zu 100 Prozent im vorliegenden Gesetzentwurf
drin, maximal einige Schritte dahin.
Zum Thema Regelbedarfe. Hier haben wir eine Pflicht
durch das Bundesverfassungsgericht bekommen, nämlich
sicherzustellen, dass das soziokulturelle
Existenzminimum gut hergeleitet ist. Das ist nicht einfach in unser
Gutdünken oder in politische Abwägung gelegt, sondern
das ist eine Pflicht mit Verfassungsrang. Bei dieser
Berechnung tauchen immer wieder Probleme auf. Für all
diejenigen von Ihnen, die nicht so in die Tiefe der EVS
einsteigen wollen, nur zur Erläuterung: Wie werden die
Werte ermittelt? Da müssen Menschen im Rahmen der
EVS, also einer Stichprobe, über Monate hinweg ein
Haushaltsbuch führen und jede ihrer Ausgaben fein
säuberlich eintragen. Und dann werden die Ausgaben der
untersten 15 Prozent der Einkommenshierarchie – ohne
Sozialleistungsbeziehende – genommen. Aber von deren
Ausgaben werden auch noch Abschläge vorgenommen.
In der Öffentlichkeit hieß es immer, es geht um Alkohol
und Zigaretten. Da wird man immer ganz still mit der
Kritik. Denn wer möchte schon zu einem ungesunden
Lebensstil aufrufen? Wobei ich doch manchmal an das
biblische Wort denke: Wer frei von Sünde ist, werfe den
ersten Stein.
Weniger bekannt ist, dass zum Beispiel auch Futter für
Haustiere abgezogen wird. Die Botschaft ist: Das ist nicht
regelsatzrelevant. Das heißt im Klartext: Wer einen Hund
oder einen Hamster hat und in Hartz IV rutscht, muss
danach seinem Kind beibringen, dass man entweder
dieses Haustier loswerden oder aber sich dessen Futter vom
eigenen Munde absparen muss.
Schnittblumen, Grabschmuck, Weihnachtsbaum, auch
das gilt als nicht regelsatzrelevant. Nun braucht man
vielleicht nicht jeden Tag zu Hause einen Blumenstrauß.
Aber waren Sie schon mal auf einer Geburtstagsfeier,
ohne dass man einen Blumenstrauß mitbringt?
Schwierig!
Bewirtungskosten. Bei der Einkommensgruppe, deren
Ausgaben in den Haushaltsbüchern festgehalten werden,
kann sich sowieso niemand ein Vier-Gänge-Menü im
Sternerestaurant leisten, sondern es geht zum Beispiel
ganz lebenspraktisch um die Portion Pommes, wenn man
mit den Kindern im Schwimmbad ist, die Kugel Eis beim
Ausflug, wenn man sich mit Freunden in einem Café
trifft. Haben Sie mal versucht, sich irgendwo
reinzusetzen, ohne wenigstens ein Getränk zu bestellen? Geht
wegen Bewirtungszwang nicht! Das heißt also, die
Verweigerung von Bewirtungskosten führt am Ende dazu,
dass auch wieder eine Art Ausschluss stattfindet.
Urlaub. Hier geht es ja nicht um Kreuzfahrten. Noch
nicht mal eine Woche Campingurlaub gilt als
regelsatzrelevant.
Die Botschaft all dieser Abschläge lautet am Ende
dann doch: Wer auf Sozialleistungen angewiesen ist, ist
in gewissem Maße von Dingen, die selbstverständlich
sind, wenn Menschen sich treffen, ausgeschlossen.
Nun hat Minister Laumann diejenigen angesprochen,
die für die Leistungen aufkommen müssen: die
Arbeitenden. In der Tat: Viele von denen, die hierzulande den
Laden am Laufen halten, gehen am Ende des Monats mit
viel zu wenig nach Hause. Aber diese strikte Unterteilung
in diejenigen, die arbeitslos sind und von einer möglichen
Erhöhung des Bürgergeldes profitieren, und diejenigen,
die arbeiten, stimmt doch in der Praxis nicht. Wir wissen
doch, dass von den Regelungen im SGB II auch
Aufstockende profitieren, zum Beispiel Alleinerziehende, die
mehrere Kinder großziehen und nebenbei noch ihrer
Erwerbsarbeit nachgehen. Hinzu kommt: Ich weiß, das
Lohnabstandsgebot ist ein in publizistischen Bereichen
sehr beliebter Begriff, es hat aber anders als das
soziokulturelle Existenzminimum keinerlei Verfassungsrang,
noch nicht mal einfachgesetzlichen. Aber wenn man
möchte, dass diejenigen, die den Laden am Laufen
halten, mehr Geld haben, dann kann man doch nicht die
Sozialleistungen niedrig halten, sondern dann müssen wir
gemeinsam für höhere Löhne sorgen, zum Beispiel durch
Tariftreue. Das Land Berlin ist hier vorangegangen. Wir
haben eine klare Verständigung: Bei öffentlichen
Ausschreibungen ist Tariftreue ein Instrument. Wir haben
den Landesmindestlohn auf 13 Euro erhöht.
Es gäbe also einiges zu tun. Das hilft wirklich.
Niedrige Sozialleistungen hingegen – das zeigt die Empirie –
ziehen auch das Lohngefüge nach unten, helfen also
niemandem, der früh aufsteht und den Laden am Laufen
hält. Um es zusammenzufassen: Im Bürgergeld steckt
doch noch einiges an Hartz IV, auch wenn es Schritte in
die richtige Richtung enthält.
Und nun zum Vorwurf, darin sei womöglich ein
bedingungsloses Grundeinkommen versteckt. Ich gestatte
mir eine persönliche Bemerkung: Ich habe vor fast zwei
Jahrzehnten das parteiübergreifende Netzwerk
Grundeinkommen mitgegründet. Ich habe irgendwann aufgehört,
zu zählen, wie viele Debatten über die verschiedensten
Modelle ich rauf und runter geführt habe, wie viele
Kontroversen ich dazu geführt habe. Aber Sie können mir
glauben: Wenn darin irgendwo ein Grundeinkommen
versteckt wäre, ich würde es erkennen.
Nun besteht ja meine Aufgabe nicht zuallererst darin,
das BMAS gegen falsche Anschuldigungen zu
verteidigen. Dafür ist ja Frau Griese da. Aber als Kennerin der
Grundeinkommensdebatte muss ich sagen, der Vorwurf,
beim Bürgergeld handele es sich um ein BGE, ist so
dermaßen an den Haaren herbeigezogen, entbehrt
jeglicher fachlicher Fundierung, dass ich das einfach
richtigstellen möchte und sagen will: Das Bürgergeld ist alles
Mögliche, aber schlichtweg kein bedingungsloses
Grundeinkommen. Ich sage das neutral. Ich habe den Verdacht,
Hubertus Heil würde das als ein Kompliment auffassen,
auch wenn es von mir gar nicht so unbedingt normativ
gesetzt ist.
Also: Wir haben weder das komplette Ende von
Hartz IV noch ein Grundeinkommen. Was stattdessen?
Ich denke, hier gibt es ein Gesetzespaket mit einigen sehr
pragmatischen Entbürokratisierungsmaßnahmen und
einigen sozialen Verbesserungen. Das Land Berlin hat
zusammen mit anderen Ländern im zuständigen
Fachausschuss noch verschiedene Verbesserungen eingebracht.
Für drei davon möchte ich hier noch einmal werben.
Zum einen: Regelungen zum Eingliederungszuschuss
für Maßnahmen nach §§ 16i, 16e SGB II. Verschiedenste
Redner/-innen haben hier ganz klar für
Arbeitsmarktmaßnahmen geworben. Was bisher nicht berücksichtigt
wird beim Eingliederungszuschuss, ist, wenn
Arbeitgebende Menschen, die über diese Maßnahmen zu ihnen
kommen, eine einmalige Sonderzahlung geben. Wir
wollen doch aber Arbeitgebende zur Tariftreue ermuntern.
Wenn nun ein Tarifvertrag vorsieht, dass es zum Beispiel
ein Weihnachtsgeld gibt, sollte das dann auch für diese
Gruppe gelten.
Zum Zweiten: die Übernahme von weißer Ware. Es ist
schon lange eine Forderung, auch von Sozialverbänden,
dass die Kosten für Kühlschränke, Waschmaschinen in
dem Moment übernommen werden, wenn sie
kaputtgehen. Die Theorie besagt: Es muss sich jemand im
Sozialleistungsbezug über all die Jahre hinweg immer
entsprechend Geld zurücklegen. Das funktioniert nur in der
Theorie. Das funktioniert nicht in der Praxis. Die Praxis
besagt: Die Waschmaschine geht just dann kaputt, wenn
gerade keinerlei Rücklagen vorhanden sind. Das führt
dann dazu, dass entweder ein besonders altes Modell, ein
besonders stromverbrauchendes Modell gekauft wird,
was wiederum mehr Kosten produziert, was am Ende auf
eine deutlich teurere Lösung hinausläuft, die zudem auch
noch unökologisch ist. Dieser Vorschlag, weiße Ware
immer spitz abzurechnen, ist also sozial und ökologisch.
Und drittens: die Anregung, im Einzelfall, wenn es als
sinnvoll erachtet wird, drohende Schulden wie
Energieschulden nicht einfach nur als Darlehen zu übernehmen,
sondern wenigstens die Option einzuräumen, dass das
auch als Beihilfe passieren kann, damit wir verhindern,
dass Menschen in besonderen Situationen in eine
Schuldenspirale hineingetrieben werden.
Für diese drei ganz konkreten
Verbesserungsvorschläge werbe ich hier um Zustimmung. – Vielen Dank!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank! – Nun haben wir noch die abschließende
Wortmeldung von Frau Parlamentarischer Staatssekretärin
Griese, Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales: Vielen Dank, Herr
Präsident! Nun auch von mir einen herzlichen
Glückwunsch! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine
Damen und Herren! Wir stehen in diesem Herbst und
Winter vor einer großen sozialen Bewährungsprobe für unser
Land. Trotz aller Schwierigkeiten sage ich heute: Auch
diese Herausforderung werden wir meistern. Und ich bin
mir sicher, dass wir uns auch bei dieser großen, wichtigen
Sozialreform des Bürgergelds einigen werden.
Wir werden als Gesellschaft zusammenstehen, weil
wir einen starken Sozialstaat haben. Dieser starke
Sozialstaat bedeutet Sicherheit und Respekt für die Menschen
in unserem Land. Gerade in diesen Zeiten ist die
Einführung des Bürgergeldes ein wichtiges Signal, denn es geht
eben nicht nur darum, die aktuellen Krisen gut zu
managen und den Menschen Sicherheit zu geben, sondern wir
müssen auch in die Zukunft schauen, wir müssen mit
Weitblick für sozialen Fortschritt sorgen. Das Ziel der
Bundesregierung ist ein moderner Sozialstaat, der an der
Seite der Bürgerinnen und Bürger steht und sie in der Not
absichert, ein Sozialstaat als Partner, der hilft, Potenziale
zu entwickeln, der Menschen fördert, neue Chancen zu
ergreifen.
Deshalb wollen wir, erstens, Menschen absichern, die
in existenzielle Not geraten. Diese Absicherung soll so
unbürokratisch und bürgerfreundlich wie möglich
erfolgen. Wohnraum und hart Erspartes sollen für zwei Jahre
geschützt bleiben. Das ist die Karenzzeit, von der hier
schon gesprochen wurde. Damit sorgen wir für mehr
Sicherheit und Respekt vor Lebensleistung.
Die Regelsätze werden angepasst. Das Bürgergeld
wird damit der Inflation nicht mehr hinterherlaufen,
sondern ein aktuellerer Anpassungszeitraum wird dafür
sorgen, dass gerade in diesen Zeiten der hohen Inflation eine
aktuelle Anpassung passiert. Das ist ein wichtiges Signal,
denn das heißt: Wer Hilfe braucht, kann sich auf die
Solidargemeinschaft verlassen. Das ist das
Schutzversprechen unseres Sozialstaates, das wir mit dem
Bürgergeld erneuern.
Wir tun aber gleichzeitig, zweitens, noch sehr viel
mehr als vorher, um Menschen zu helfen, schnell und
nachhaltig aus der Hilfebedürftigkeit wieder
herauszukommen. Denn das ist ja unser aller Ziel: dass Menschen
in Arbeit kommen.
Der Arbeitsmarkt hat sich in den letzten 20 Jahren
fundamental gewandelt. Vor 20 Jahren hatten wir fünf
Millionen Arbeitslose, heute herrscht Fachkräftemangel –
ja, eigentlich noch mehr: Es herrscht nicht
Arbeitslosigkeit, sondern Arbeiterinnen- und Arbeiterlosigkeit.
Deshalb haben wir das bestehende System gründlich auf den
Prüfstand gestellt, und ich danke Ihnen, dass Sie das alle
im Grundsatz unterstützt haben.
Wir sind uns einig, dass es nicht mehr darum geht,
dass Menschen in irgendeine kurzfristige, oft auch
schlecht bezahlte Arbeit kommen, sondern darum, dass
sie dauerhaft in Arbeit bleiben. Deshalb gilt mit dem
neuen Bürgergeld: Ausbildung statt aus Aushilfsjob! Das
ist auch deshalb so wichtig, weil zwei Drittel aller
Langzeitarbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung
haben. Da sieht man, wo das Problem liegt und wo wir
gemeinsam noch viel mehr anpacken müssen, damit
Menschen eine Qualifizierung bekommen. Wir schaffen
deshalb den Vermittlungsvorrang ab und führen ein
Weiterbildungsgeld ein. So machen wir es Menschen auch
leichter, einen Abschluss nachzuholen. Ich danke Herrn
Minister Laumann und Herrn Minister Schweitzer
besonders dafür, dass sie betont haben, dass das neue
Bürgergeld eben stärker Weiterbildung und Qualifizierung
ermöglicht, damit die Leute nicht kurzfristig in
irgendwelche Jobs kommen, sondern nachhaltig in Arbeit
vermittelt werden.
Die Einführung des sozialen Arbeitsmarktes war ein
Meilenstein der Arbeitsmarktpolitik, und er ist ein
Erfolgsmodell. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf
werden wir das Erfolgsmodell sozialer Arbeitsmarkt
entfristen. Ich will aber auch deutlich sagen, und Herr Laumann
hat es angesprochen: Ohne Mitwirkung geht ein gutes
Miteinander nicht. Deshalb wird es weiterhin
Mitwirkungspflichten geben und, wo nötig, auch
Leistungsminderungen. Denn beim Bürgergeld geht es immer um
beides: um die Perspektiven für jeden Einzelnen und
mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch
Qualifizierung sowie um eine Stärkung des Arbeitsmarktes. Wir
müssen in diesen Zeiten von Arbeits- und
Fachkräftemangel alle Potenziale heben und neue Chancen auf
Arbeit für jeden Einzelnen ermöglichen.
Eines ist mir sehr wichtig: Herr Minister Laumann hat
von der Gefahr der Spaltung der Gesellschaft gesprochen.
Ich will das aufgreifen, denn, wenn man sich die
öffentlichen Debatten anhört, bemerkt man, dass diese Gefahr
besteht. Es besteht auch die Gefahr, dass Geringverdiener
gegen Sozialleistungsempfänger ausgespielt werden. Das
ist gefährlich, gerade in diesen Zeiten. Deshalb ist so
wichtig: Arbeit macht einen Unterschied, und Arbeit
muss auch immer einen Unterschied machen.
Deshalb haben wir den Mindestlohn auf 12 Euro
erhöht, für 6,5 Millionen Menschen in unserem Land ist
das eine gute Nachricht. Deshalb sind wir
selbstverständlich für mehr Tarifbindung, denn auch das bedeutet gute
Löhne. Wir bauen das Wohngeld aus, sodass künftig
2 Millionen Haushalte davon profitieren werden. Wir
entlasten Menschen mit geringen Einkommen bei den
Sozialversicherungsbeiträgen; das Thema hatten wir
eben. Auch der Grundfreibetrag steigt.
Es gilt: Arbeit lohnt sich. Wer arbeitet, hat mehr. Er
hat nicht nur mehr Geld, sondern Arbeit bedeutet eben
auch Teilhabe, Tagesstruktur und soziale Anerkennung.
Das Bürgergeld bedeutet Sicherheit und Respekt für jede
und jeden in unserem Land. Das ist das, was wir in diesen
schwierigen Zeiten brauchen. Wir schaffen damit neues
Miteinander und neues Vertrauen. Wir sichern den
gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Wir haben die Anmerkungen der Länder sehr wohl
gehört, und ich versichere Ihnen, dass wir gemeinsam zu
einer guten Lösung kommen wollen, um diese wichtige
Reform des Bürgergeldes zeitnah hinzubekommen. –
Vielen Dank!
Vizepräsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen
Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Je eine
Erklärung zu Protokoll1 haben abgegeben: Herr
Staatsrat Dr. Joachim (Bremen) und Herr Minister Professor
Dr. Hoff (Thüringen).
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
1 Anlagen 7 und 8
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 17! – Minderheit.
Wir kommen zurück zu Ziffer 7. – Minderheit.
Ziffer 8! – Minderheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Ziffer 13! – Minderheit
Ziffer 15! – Minderheit.
Ziffer 16! – Minderheit.
Ziffer 18! – Mehrheit.
Ziffer 19! – Minderheit.
Ziffer 20! – Mehrheit.
Ziffer 21! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 31.
Wir kommen zurück zu Ziffer 22. – Minderheit.
Ziffer 23! – Minderheit.
Ziffer 24! – Mehrheit.
Ziffer 25! – Mehrheit.
Ziffer 26! – Minderheit.
Ziffer 27! – Mehrheit.
Ziffer 28! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 29.
Ziffer 30! – Mehrheit.
Ziffer 32! – Mehrheit.
Ziffer 33! – Mehrheit.
Ziffer 34! – Mehrheit.
Ziffer 35! – Mehrheit.
Ziffer 36! – Minderheit.
Ziffer 37! – Minderheit.
Ziffer 38! – Mehrheit.
Ziffer 39! – Mehrheit.
Ziffer 40! – Minderheit.
Ziffer 41! – Minderheit.
Ziffer 42! – Minderheit.
Ziffer 43! – Minderheit.
Und nun bitte Ihr Handzeichen zu allen noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 17:
TOP 17
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022
(JStG 2022) (Drucksache 457/22, zu
Drucksache 457/22)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Ich bitte um Ihr
Handzeichen zu:
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 13! – Mehrheit.
Zu Ziffer 15 ist um getrennte Abstimmung gebeten
worden.
Wer ist für Ziffer 15 Buchstaben a und b? –
Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für den Rest von
Ziffer 15! – Minderheit.
Ziffer 16! – Minderheit.
Ziffer 17! – Minderheit.
Ziffer 26! – Mehrheit.
Ziffer 27! – Mehrheit.
Ziffer 35! – Mehrheit.
Ziffer 36! – Minderheit.
Ziffer 40! – Minderheit.
Zu Ziffer 41 ist um getrennte Abstimmung gebeten
worden.
Wer ist für Ziffer 41 Buchstabe a? – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für den Rest von
Ziffer 41! – Minderheit.
Auch Ziffer 42 soll getrennt abgestimmt werden.
Wer ist für Ziffer 42 Buchstabe a? – Minderheit.
Und nun bitte Ihr Handzeichen für den Rest von
Ziffer 42! – Minderheit.
Jetzt noch Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 18:
TOP 18
Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Inflation
durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur
Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen
(Inflationsausgleichsgesetz – InflAusG) (Drucksache 458/22)
Hierzu liegen uns Wortmeldungen vor. Zunächst Frau
Ministerin Heinold, Schleswig-Holstein.
Monika Heinold (Schleswig-Holstein): Herr
Präsident, herzlichen Glückwunsch! – Meine Damen und
Herren! Im Grundsatz ist der Gesetzentwurf zum
Inflationsausgleich richtig. Mit ihm erfolgen unter anderem
verfassungsrechtlich gebotene Anpassungen, um das
Existenzminimum auch bei steigender Inflation steuerfrei
zu stellen. Zudem ist das Gesetz als Teil des
Entlastungspakets III einer der notwendigen Bausteine, um die
Menschen in unserem Land zu entlasten. Dennoch stellt sich
bei einer Kindergelderhöhung um 12 beziehungsweise
18 Euro pro Monat und einer gleichzeitigen Entlastung
auch sehr hoher Einkommen natürlich die Frage, ob die
Ausgestaltung des Gesetzes die Prioritäten richtig setzt.
Dabei ist der Ansatz, den Effekt der kalten Progression
auszugleichen, richtig. Denn steigende Löhne dürfen
insbesondere bei geringen und mittleren Einkommen
nicht zu einer prozentualen Steigerung der individuellen
Steuerlast führen. Aber gerade, wenn es das Ziel ist,
diejenigen mit geringen und mittleren Einkommen zu
entlasten, hätte man bei der Verschiebung der Tarife den
unverändert gebliebenen Eckwert, also das
Höchsteinkommen, bis zu dem die kalte Progression ausgeglichen
wird, nicht erst beim Beginn der sogenannten
Reichensteuer, sondern schon früher ansetzen können und aus
meiner Sicht auch müssen. Damit würden sich sehr hohe
Einkommen stärker an der anstehenden finanziellen
Herausforderung in dieser doch sehr tiefen Krise beteiligen.
Meine Damen und Herren, die Herausforderungen, vor
denen unsere Gesellschaft steht, sind sehr groß. Deshalb
ist gerade jetzt auf allen Ebenen Solidarität gefordert. Das
gilt natürlich auch für unser föderales System, wo Bund,
Länder und Kommunen miteinander die Themen lösen
müssen. Deshalb will ich für mein Land sehr klar sagen:
Natürlich sind wir bereit, uns an den Maßnahmen zu
beteiligen, die der Bund beschlossen hat. Aber ich sage
auch und noch einmal in aller Deutlichkeit: Wenn eine
gemeinsame Finanzverantwortung gefordert ist, dann ist
es auch wichtig, vorher die Dinge miteinander zu beraten.
Ebenso selbstverständlich ist es natürlich für uns als
Land, dass wir auch mit Landesmitteln unseren
Menschen vor Ort in dieser krisenbehafteten Zeit helfen. Das
machen wir. Wir stärken die Verbraucherberatung. Wir
federn soziale Härten ab. Wir stellen Bürgschaften für die
Wirtschaft bereit. Wir investieren in die Energiewende.
Und natürlich unterstützen wir unsere Kommunen bei der
Aufnahme von Flüchtlingen, bei der Organisation von
Bildung, von Wohnen, von Zugang zum Arbeitsmarkt.
Einen Großteil dieser Maßnahmen finanzieren wir aus
Notkrediten. Das heißt natürlich, dass wir in späteren
Jahren diese Notkredite zurückzahlen müssen und dieses
die Haushalte spürbar belastet. Aber wir machen all das
gerne, denn für uns ist es selbstverständlich, in dieser
schwierigen Zeit als föderaler Staat zusammenzustehen.
Deshalb erwarten wir auch von der
Ministerpräsidentenkonferenz in der nächsten Woche, dass es gelingt, eine
Verständigung zu finden. Das ist wichtig für die Bürger
und Bürgerinnen in unserem Land. Dazu – ich will es
vorsichtig formulieren – wäre es schön, wenn der Bund
seine Haltung ein bisschen ändert und uns als Länder
nicht allzu oft damit konfrontiert, wir hätten doch so viel
Geld und würden dieses sozusagen nur im Keller
bunkern, statt es für die gemeinsamen Aufgaben zur
Verfügung zu stellen. Ich sage Ihnen: So ist es nicht. Es muss
eine finanzielle Verständigung geben, die die Lage der
Kommunen und der Länder ehrlich berücksichtigt. Es
muss einen fairen Ausgleich geben. Sie kennen die
Forderungen der Länder, dass der Bund sich an den
Flüchtlingskosten beteiligt, dass wir eine Lösung für die
Regionalisierungsmittel finden, damit wir auch das 49-Euro-
Ticket einführen können, und dass wir eine Lösung für
die Krankenhäuser finden; das ist heute Morgen ja schon
thematisiert worden.
Ich will noch einmal sehr deutlich sagen: Wenn wir
immer wieder über die Entflechtung von Gesetzen reden,
dann könnten wir natürlich auch Situationen nutzen, um
das zu tun. Da ist das Stichwort „Wohngeld“ ein gutes
Stichwort. Dieses könnte in die Verantwortung des
Bundes gehen. Und ich sage: Ich würde lieber an anderer
Stelle auf weitere Umsatzsteuerpunkte verzichten, die
nicht zu einer Entflechtung, sondern zu einer weiteren
Verflechtung führen.
Meine Damen und Herren, das
Inflationsausgleichsgesetz kostet Länder und Kommunen bereits ohne
Anpassungen an die weiter gestiegene Inflation sehr viel Geld.
Ich kann für Schleswig-Holstein sagen: Wenn wir
139 Millionen Euro und künftig um die 200 Millionen
Euro dafür zahlen, dann ist das schon eine relevante
Größenordnung. Mit Blick auf die Steuerschätzung, die sehr
schön ist, sehe ich natürlich, dass das Geld auch schnell
wieder ausgegeben ist. Ich will noch einmal sehr deutlich
sagen, dass in den Zahlen der Steuerschätzung das, was
mit dem Entlastungspaket III dieses Jahr an Ausgaben
auf uns zukommt, noch nicht eingepreist ist. Deswegen
brauchen wir in den Gesprächen mit dem Bund, wo es
eine Verständigung geben muss, auch immer den Blick
über das Jahr 2023 hinaus, zumal uns da – so sagen es die
Zahlen – die Verschuldungsmöglichkeit über die
Konjunkturkomponente nicht mehr weiterhelfen wird.
In Zeiten multipler Krisen ist aber vor allem eines für
uns als Staat wichtig: Menschen brauchen Sicherheit,
Menschen brauchen Orientierung. Die Menschen in
unserem Land müssen wissen, dass wir es gemeinsam
schaffen können. Deshalb, Frau Parlamentarischer
Staatssekretärin Griese – sie ist gar nicht mehr da; geben Sie es
weiter –, einen herzlichen Dank für die sehr klaren Worte.
Sie sagte: Wir werden es meistern. – In diesem Sinne
wünsche ich uns allen miteinander viel Erfolg bei den
Gesprächen Bund/Länder in der nächsten Woche.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Frau Kollegin Heinold! – Das Wort erhält nun
Herr Minister Hilbers aus Niedersachsen.
Reinhold Hilbers (Niedersachsen): Frau
Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die
anhaltend hohe Inflation bereitet den Bürgerinnen und Bürgern
in unserem Land, den Unternehmen erhebliche Sorge.
Die Verbraucherpreise sind gegenüber dem
Vorjahresmonat um 10 Prozent gestiegen. Der Staat muss in
solchen Situationen entschieden, entschlossen handeln und
in einer entsprechenden Situation auch für Entlastungen
sorgen. Das muss kurzfristig passieren, das muss effektiv
passieren, und das muss vor allen Dingen sehr
zielgerichtet passieren. Wenn ich mir da die augenblickliche
Realität anschaue, dann muss ich sagen: Da ist im Soll-Ist-
Vergleich noch Luft nach oben.
Die Bundesregierung hat mehrere milliardenschwere
Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Im
Zusammenhang mit dem am 3. September auf Bundesebene
vorgestellten sogenannten Entlastungspaket III mit
Maßnahmen zur Sicherung von bezahlbarer Energieversorgung,
zur Stärkung der Einkommen und unter anderem auch
dem Inflationsausgleichsgesetz sind eine Anpassung des
Grundfreibetrages, des Einkommensteuertarifs und des
Kindergeldes beziehungsweise der Kinderfreibeträge
geplant. Darüber diskutieren wir jetzt. Angesichts der
großen Preissteigerungen ist dies nur folgerichtig. Es
wäre verfassungsrechtlich auch ohnehin geboten
gewesen, also keine ganz besondere Leistung, sondern
Notwendigkeit.
In Kürze muss die Bundesregierung den
abschließenden 14. Existenzminimumbericht und den fünften
Steuerprogressionsbericht vorlegen. Es ist kein Geheimnis, dass
sich verfassungsrechtlich daraus Anpassungen des
Grundfreibetrages, der Kinderfreibeträge ergeben. In
diesem Zusammenhang ist es ständige Staatspraxis, dass
aufgrund des zu erwartenden Steuerprogressionsberichts
auch die Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs nach
rechts verschoben werden müssen, um einen Ausgleich
des Effektes der kalten Progression für die oberhalb des
Existenzminimums liegenden Bevölkerungsgruppen zu
erreichen, und zwar für alle. Das hat der
Bundesfinanzminister ja gestern bei der Vorstellung der
Steuerschätzung angedeutet oder in Aussicht gestellt. Das muss auch
passieren.
Meine Damen und Herren, die von der
Bundesregierung mit dem Inflationsausgleichsgesetz als ein
Bestandteil des sogenannten Entlastungspakets III
vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sind also wenig überraschend,
sondern, wie ich sagen würde, ohnehin erforderlich.
Allerdings – und das will ich kritisieren – gehen sie bei
Weitem nicht weit genug und sind auch nicht zügig
genug, was die Umsetzung angeht.
Die vorgeschriebenen Ecktarifwerte des
Einkommensteuertarifs folgen mit dem Gesetzentwurf für die Jahre
2023 und 2024. Wir brauchen eine sofortige
inflationsgerechte Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern – bereits
jetzt, im Jahr 2022. Das haben wir häufiger unter den
Finanzministern diskutiert. Im Jahr 2022 wird es eine
vorzeitige Anpassung des Einkommensteuertarifs geben
müssen. Es muss jetzt eine Entlastung geben. Bei der
Entlastung muss auch die tatsächliche Entwicklung des
Preisniveaus eine Rolle spielen. Daran muss sie sich
orientieren. Die Soll-Ist-Abweichung muss bereinigt
werden.
Die viel zu niedrige Inflationsprognose, die den
jetzigen Überlegungen zugrunde liegt, muss unbedingt zügig
nach oben korrigiert werden. Das bedeutet aber auch,
dass für die Folgejahre 2023 und 2024 der
Einkommensteuertarif der derzeitigen Inflationsprognose angepasst
werden muss. Die derzeitige Prognose beinhaltet eben
keine realitätsgerechte Wertansatzberücksichtigung. Die
Werte, die sich eingestellt haben, haben die
ursprünglichen Werte überholt. Die Inflation liegt bei 8 Prozent. Sie
wollen eine Rechtsverschiebung der Tarifwerte um
5,76 Prozent beziehungsweise für 2024 um nur
2,49 Prozent vornehmen. Das ist offensichtlich bei
Weitem zu wenig. Da werden Sie nachbessern müssen.
Nachbessern sollten Sie auch beim Punkt Familie. Ich
will hier ganz besonders in den Vordergrund stellen: Je
mehr Familienmitglieder vorhanden sind, desto größer ist
die finanzielle Mehrbelastung gerade in diesen Zeiten,
wenn es um inflationsbedingte Mehrausgaben geht, weil
damit der Anteil des Haushaltseinkommens, der für den
täglichen Bedarf ausgegeben werden muss, steigt. Auch
die energetischen Herausforderungen steigen damit. Hier
muss eine spürbare Entlastung erfolgen. Deswegen ist für
mich völlig unverständlich und auch ungerecht, weshalb
das vierte und weitere Kinder nicht entsprechend bei der
Kindergelderhöhung Berücksichtigung finden. Gerade
hier wäre doch eine entsprechende Änderung dringend
erforderlich. Das verfügbare Familieneinkommen würde
damit monatlich unmittelbar erhöht werden. In meinen
Augen ein Musterbeispiel dafür, wie man zielgerichtet,
wirkungsvoll und spürbar entlasten könnte. Das wird hier
aber nicht gemacht.
Ich halte fest: Der Entwurf des
Inflationsausgleichsgesetzes zielt zwar in die richtige Richtung, hat auch die
richtigen Ansätze, geht aber tatsächlich leider am
Unterstützungsbedarf vorbei und berücksichtigt die Situation
im Lande noch nicht umfassend. Ich fordere daher hier,
den Gesetzentwurf zu überarbeiten, die Orientierung an
den derzeitigen Inflationsverhältnissen vorzunehmen und
bei der Unterstützung für die Familien entsprechend
nachzubessern sowie die kalte Progression so zu
verschieben, wie der Bundesminister das gestern bei der
Vorstellung des Ergebnisses der Steuerschätzung
angezeigt hat. Ich hoffe, dass das auch in der Bundesregierung
insgesamt konsensfähig ist und dass das nicht dazu führt,
dass neue Verteilungsdiskussionen Platz greifen, sondern
dass die Steuerkurve entsprechend der Leistungsfähigkeit
in unserem Land, die wir ja bei der Besteuerung
anwenden, verschoben wird.
Es ist schon bemerkenswert, dass der mit dem
Gesetzentwurf verfolgte Antritt als Baustein des
Entlastungspakets, die Bürgerinnen und Bürger mit Blick auf die
Inflation, soweit die damit in Verbindung stehende kalte
Progression gemeint ist, zu entlasten, hier zu kurz greift. Ich
hätte gedacht, dass man von vornherein zu einem
erforderlichen Ausgleich kommt. Das Mindeste ist hier, dass
das, was verfassungsrechtlich geboten ist, auch erreicht
werden muss. In dieser Hinsicht müssen Sie noch einmal
nachbessern.
Ein weiterer Punkt, den auch meine Kollegin
Vorrednerin angesprochen hat, ist die Beteiligung der Länder
und das Unverständnis unter den Ländern dafür, dass wir
in erheblichem Umfang zum sogenannten
Entlastungspaket I
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Geldwäschegesetzes zur Bekämpfung von Geldwäsche im Bereich des Berufssports
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Europäischen Bürgerinitiative (Änderungsgesetz zur Europäischen Bürgerinitiative - EBIGÄndG)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zi
- spoke_in ← Sven Schulze (Rede)