Rede von Enak Ferlemann (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.
Text
Rede von Enak Ferlemann (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
Herr Präsident! Darauf gebe ich folgende Antwort: Das Schienenlärmschutzgesetz verbietet ab dem 13. Dezember 2020 grundsätzlich das Fahren von Güterwagen, deren Lärmemission höher ist als die Emission von Güterwagen, die bei der Zulassung den Kriterien der Technischen Spezifikation für die Interoperatibilität zum Teilsystem „Fahrzeuge – Lärm“ entsprochen haben. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Zugangsberechtigten zur Eisenbahninfrastruktur beabsichtigen, gegen die gesetzlichen Bestimmungen zu verstoßen.