Protokoll der 76. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages
Text
Protokoll der 76. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages
Plenarprotokoll 19/76
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
76. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 30. Januar 2019
Inhalt:
Wahl der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt als stellvertretendes Mitglied des Vermittlungsausschusses
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG)
Anja Karliczek, Bundesministerin BMBF
Dr. Götz Frömming (AfD)
Anja Karliczek, Bundesministerin BMBF
Dr. Karamba Diaby (SPD)
Anja Karliczek, Bundesministerin BMBF
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar) (FDP)
Anja Karliczek, Bundesministerin BMBF
Dr. Dietlind Tiemann (CDU/CSU)
Anja Karliczek, Bundesministerin BMBF
Nicole Gohlke (DIE LINKE)
Anja Karliczek, Bundesministerin BMBF
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Anja Karliczek, Bundesministerin BMBF
Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
Anja Karliczek, Bundesministerin BMBF
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar) (FDP)
Anja Karliczek, Bundesministerin BMBF
Stephan Albani (CDU/CSU)
Anja Karliczek, Bundesministerin BMBF
Birke Bull-Bischoff (DIE LINKE)
Anja Karliczek, Bundesministerin BMBF
Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Anja Karliczek, Bundesministerin BMBF
Martin Sichert (AfD)
Anja Karliczek, Bundesministerin BMBF
Oliver Kaczmarek (SPD)
Anja Karliczek, Bundesministerin BMBF
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar) (FDP)
Anja Karliczek, Bundesministerin BMBF
Nicole Gohlke (DIE LINKE)
Anja Karliczek, Bundesministerin BMBF
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Anja Karliczek, Bundesministerin BMBF
Yasmin Fahimi (SPD)
Anja Karliczek, Bundesministerin BMBF
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar) (FDP)
Anja Karliczek, Bundesministerin BMBF
Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU)
Anja Karliczek, Bundesministerin BMBF
Weitere Fragen:
Dr. Christian Wirth (AfD)
Anja Karliczek, Bundesministerin BMBF
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Dr. Christian Jung (FDP)
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV
Martin Hess (AfD)
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Dr. Gero Clemens Hocker (FDP)
Anja Karliczek, Bundesministerin BMBF
Dr. Anna Christmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Anja Karliczek, Bundesministerin BMBF
Beatrix von Storch (AfD)
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Oliver Luksic (FDP)
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMU
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Dr. Axel Gehrke (AfD)
Anja Karliczek, Bundesministerin BMBF
Dr. Christian Jung (FDP)
Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMVg
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMWi
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Anja Karliczek, Bundesministerin BMBF
Thomas Ehrhorn (AfD)
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde Drucksache 19/7340
Mündliche Frage 1
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Schiedsverfahren zur Vergütung häuslicher Krankenpflege
Antwort Dr. Thomas Gebhart, Parl. Staatssekretär BMG
Zusatzfragen Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Heike Baehrens (SPD)
Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mündliche Frage 5
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Absage einer Arbeitsgruppensitzung der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mündliche Frage 6
Daniela Kluckert (FDP)
Evaluation der Arbeit der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Zusatzfragen Daniela Kluckert (FDP)
Dr. Bettina Hoffmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Christoph Hoffmann (FDP)
Torsten Herbst (FDP)
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Christian Jung (FDP)
Mündliche Frage 7
Daniela Kluckert (FDP)
Einheitliche Regelung zur Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Zusatzfragen Daniela Kluckert (FDP)
Dr. Christian Jung (FDP)
Judith Skudelny (FDP)
Mündliche Frage 12
Dr. Christian Jung (FDP)
Arbeitszeitüberwachung bei Lokführern im Bereich des Schienengüterverkehrs
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Zusatzfragen Dr. Christian Jung (FDP)
Mündliche Frage 13
Dr. Christian Jung (FDP)
Geplante Neuanstellungen bei der Deutschen Bahn AG im Bereich Güterverkehr
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Zusatzfrage Dr. Christian Jung (FDP)
Mündliche Frage 16
Torsten Herbst (FDP)
Elektrifizierungsgrad der deutschen Schieneninfrastruktur
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Zusatzfragen Torsten Herbst (FDP)
Dr. Christian Jung (FDP)
Mündliche Frage 17
Torsten Herbst (FDP)
Vertragsstrafen für Verspätungen und andere Leistungsausfälle der Deutschen Bahn AG
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Zusatzfragen Torsten Herbst (FDP)
Daniela Kluckert (FDP)
Mündliche Frage 20
Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU)
Lärmschutzmaßnahmen beim Schienengüterverkehr
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Zusatzfragen Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU)
Dr. Christian Jung (FDP)
Mündliche Frage 21
Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU)
Einsatz leiser Güterzüge ab dem Fahrplanwechsel 2020/2021
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Zusatzfragen Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU)
Mündliche Frage 22
Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Planungen zur Bahnstrecke München–Prag
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Zusatzfragen Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mündliche Fragen 23 und 24
Manfred Grund (CDU/CSU)
Schließung von DB-Reisezentren
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Zusatzfragen Manfred Grund (CDU/CSU)
Mündliche Frage 25
Dr. Christoph Hoffmann (FDP)
Lärmschutzmaßnahmen im Zuge des Ausbaus der Rheintalbahn
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Zusatzfragen Dr. Christoph Hoffmann (FDP)
Daniela Kluckert (FDP)
Mündliche Frage 27
Judith Skudelny (FDP)
Abstimmung der Bundesministerien zur Verhandlung europäischer Umweltstandards
Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMU
Zusatzfragen Judith Skudelny (FDP)
Daniela Kluckert (FDP)
Torsten Herbst (FDP)
Mündliche Frage 30
Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kabinettsbeschluss zum Klimaschutzgesetz
Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMU
Zusatzfragen Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mündliche Frage 31
Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Langfristige Strategie der EU zum Klimaschutz
Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMU
Zusatzfragen Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mündliche Frage 33
Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sektorziele zur Treibhausgasminderung im Klimaschutzplan
Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMU
Zusatzfragen Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Aktuelle Entwicklungen in Venezuela – Schnellstmögliche Wiederherstellung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Heiko Maas, Bundesminister AA
Armin-Paulus Hampel (AfD)
Jürgen Hardt (CDU/CSU)
Ulrich Lechte (FDP)
Jan Korte (DIE LINKE)
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Yasmin Fahimi (SPD)
Dr. Lothar Maier (AfD)
Dr. Andreas Nick (CDU/CSU)
Frank Schwabe (SPD)
Thomas Erndl (CDU/CSU)
Dr. Sascha Raabe (SPD)
Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU)
Nächste Sitzung
Anlage 1
Entschuldigte Abgeordnete
Anlage 2
Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde
Mündliche Frage 2
Carina Konrad (FDP)
Gesundheitsgefährdung durch den Einsatz von Kupferpräparaten als Pflanzenschutzmittel
Antwort Dr. Thomas Gebhart, Parl. Staatssekretär BMG
Mündliche Frage 3
Carina Konrad (FDP)
Gesundheitsgefährdung durch Feinstaub aus der Landwirtschaft
Antwort Dr. Thomas Gebhart, Parl. Staatssekretär BMG
Mündliche Frage 4
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Einschätzung der Gesundheitsschädlichkeit von Stickstoffdioxidemissionen durch Lungenärzte
Antwort Dr. Thomas Gebhart, Parl. Staatssekretär BMG
Mündliche Frage 8
Dr. Bettina Hoffmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Position des Bundesverkehrsministers in der Debatte um Grenzwerte für Stickstoffdioxide
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 9
Dr. Bettina Hoffmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Etwaiges Memorandum auf EU-Ebene zur Aussetzung der Stickoxidgrenzwerte
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 10
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Umsetzung des Rückrufs bestimmter Opel-Modelle
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 11
Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Planungen zur Elb-Staustufe Decin
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 14
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung für den Ausbau der Gäubahn
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 15
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Investive Eigenmittel der Deutschen Bahn AG bei der Umsetzung der Bedarfsplanmittel
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 18
Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elektrifizierung von Schienenstrecken in Schleswig-Holstein nach 1990
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 19
Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elektrifizierung von Schienenstrecken nach 1990
Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI
Mündliche Frage 26
Judith Skudelny (FDP)
Festlegung des Jahresmittelwerts von Stickoxiden im 13. Gesetzentwurf des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMU
Mündliche Frage 28
Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verhältnismäßigkeit der im Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegten Stickoxidgrenzwerte
Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMU
Mündliche Frage 29
Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Position der Bundesregierung zu Stickoxiden und Feinstaub
Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMU
Mündliche Frage 32
Oliver Luksic (FDP)
Kritik des Verkehrsgerichtstages an Messverfahren bei Luftschadstoffmessstationen
Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMU
Mündliche Frage 34
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Langfristige Finanzierung eines europäischen Naturschutzfonds durch die EU
Antwort Florian Pronold, Parl. Staatssekretär BMU
Mündliche Frage 35
Dr. Christoph Hoffmann (FDP)
Zugangsverweigerung zum tansanischen Nationalpark Selous für einen Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMZ
Mündliche Frage 36
Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Umgang mit Sammlungsgütern aus ehemaligen Kolonialgebieten
Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK
Mündliche Frage 37
Stephan Brandner (AfD)
Ausbau des Bundeskanzleramts
Antwort Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister BK
Mündliche Frage 38
Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bundesliegenschaften mit dem höchsten Energieverbrauch
Antwort Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin BMF
Mündliche Frage 39
Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wiedereinführung der Grundsteuer C für unbebaute Flächen
Antwort Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin BMF
Mündliche Frage 40
Stephan Brandner (AfD)
Grundrechtskonformität der Einstellungspraxis in obersten Bundesbehörden
Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 41
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Umfang des Hackerangriffs auf einen französischen Baukonzern
Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 42
Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kontrollen an Berliner Bahnhöfen durch die Bundespolizei
Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 43
Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Begrenzung von Mietpreisen durch die Bundesländer
Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 44
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Anstieg der Bodenpreise in Ballungsgebieten
Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 45
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zeitplan für die Novelle des Baugesetzbuches
Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 46
Hansjörg Müller (AfD)
Vereinbarkeit einer Parteimitgliedschaft des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit einer neutralen Amtsausübung
Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 47
Hansjörg Müller (AfD)
Vereinbarkeit einer Parteimitgliedschaft des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit einer neutralen Amtsausübung
Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 48
Martina Renner (DIE LINKE)
Erkenntnisse zur Neonazi-Vereinigung „National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland“
Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 49
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Unterstützung der freiwilligen Aufnahme von Flüchtlingen durch Kommunen
Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI
Mündliche Frage 50
Ulla Jelpke (DIE LINKE)
Beantragung von Visa für den Familiennachzug
Antwort Michael Roth, Staatsminister AA
Mündliche Frage 51
Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eröffnung des Zentrums zur Unterstützung beim Familiennachzug in Kabul
Antwort Michael Roth, Staatsminister AA
Mündliche Frage 52
Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Terminvergabe für den Nachzug afghanischer Familienangehöriger zu subsidiär Schutzberechtigen in den deutschen Auslandsvertretungen in Islamabad und Neu-Delhi
Antwort Michael Roth, Staatsminister AA
Mündliche Frage 53
Reinhard Houben (FDP)
Brief des US-Botschafters an deutsche Unternehmen, die am Bau der Pipeline Nord Stream 2 beteiligt sind
Antwort Michael Roth, Staatsminister AA
Mündliche Frage 54
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verhandlungen zum Fortbestand des INF-Vertrages mit Russland
Antwort Michael Roth, Staatsminister AA
Mündliche Frage 55
Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE)
Inspektion des russischen Marschflugkörpers SSC-8
Antwort Michael Roth, Staatsminister AA
Mündliche Frage 56
Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE)
Angebot der Inspektion des russischen Marschflugkörpers SSC-8
Antwort Michael Roth, Staatsminister AA
Mündliche Frage 57
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Anerkennung des Präsidenten der Demokratischen Republik Kongo
Antwort Michael Roth, Staatsminister AA
Mündliche Frage 58
Eva-Maria Schreiber (DIE LINKE)
Wiederaufnahme der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit der Demokratischen Republik Kongo
Antwort Michael Roth, Staatsminister AA
Mündliche Frage 59
Eva-Maria Schreiber (DIE LINKE)
Zusammenarbeit mit Sicherheitskräften des Sudan
Antwort Michael Roth, Staatsminister AA
Mündliche Frage 60
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Verweigerung der Einreise israelischer Sportler nach Malaysia zur Weltmeisterschaft der Paraschwimmer
Antwort Michael Roth, Staatsminister AA
Mündliche Frage 61
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu Malaysia
Antwort Michael Roth, Staatsminister AA
Mündliche Frage 62
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Lufttransporte von Ausrüstung und Personen in Krisengebiete im Nahen Osten
Antwort Michael Roth, Staatsminister AA
Mündliche Frage 63
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Teilnehmer der Bundesregierung an der Konferenz zur Lage im Nahen Osten im Februar 2019 in Polen
Antwort Michael Roth, Staatsminister AA
Mündliche Frage 64
Zaklin Nastic (DIE LINKE)
Erkenntnisse über einen Angriff israelischer Siedler gegen Mitglieder einer palästinensischen Nichtregierungsorganisation
Antwort Michael Roth, Staatsminister AA
Mündliche Frage 65
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Forderung der kolumbianischen Regierung zur Auslieferung von Mitgliedern der Nationalen Befreiungsarmee
Antwort Michael Roth, Staatsminister AA
Mündliche Frage 66
Heike Hänsel (DIE LINKE)
Anerkennung des venezolanischen Parlamentspräsidenten Juan Guaidó als Staatsoberhaupt der Republik Venezuela
Antwort Michael Roth, Staatsminister AA
Mündliche Frage 67
Dr. Rainer Kraft (AfD)
Kenntnisse über die Inhaftierung des Journalisten Billy Six in Venezuela
Antwort Michael Roth, Staatsminister AA
Mündliche Frage 68
Dr. Rainer Kraft (AfD)
Kontaktaufnahme zum Journalisten Billy Six in Venezuela
Antwort Michael Roth, Staatsminister AA
Mündliche Frage 69
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Verhandlungslösung im Konflikt zwischen der venezolanischen Regierung und der Opposition
Antwort Michael Roth, Staatsminister AA
Mündliche Frage 70
Andrej Hunko (DIE LINKE)
Investorenkonferenz zum Aufbau einer Infrastruktur für Flüssigerdgasimporte
Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMWi
Mündliche Frage 71
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Möglichkeiten zur Analyse von Proben hochangereicherten Urans
Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMWi
Mündliche Frage 72
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verschärfung der Rüstungsexportrichtlinien aus dem Jahr 2000
Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMWi
Mündliche Frage 73
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Teilnahme deutscher Rüstungsfirmen an der ägyptischen Waffenmesse EDEX im Dezember 2018
Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMWi
Mündliche Frage 74
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Exportkreditgarantien und Entschädigungszahlungen für Rüstungslieferungen
Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMWi
Mündliche Frage 75
Oliver Luksic (FDP)
Einsetzung der „Kohlekommission“ für die Entwicklung der Braunkohleregionen
Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMWi
Mündliche Frage 76
Pascal Meiser (DIE LINKE)
Antrag der Bundesregierung als Streithelfer in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof
Antwort Christian Hirte, Parl. Staatssekretär BMWi
Mündliche Frage 77
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Produktion von Generika auf Vorrat vor Ablauf des Patentschutzes
Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV
Mündliche Frage 78
Martina Renner (DIE LINKE)
Ermittlungen zur Neonazi-Vereinigung „National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland“
Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV
Mündliche Frage 79
Zaklin Nastic (DIE LINKE)
Stromabschaltungen bei Zahlungsverzug
Antwort Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin BMAS
Mündliche Frage 80
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Gesetzliche Regelungen in Bezug auf die Gewährung von Assistenzleistungen für behinderte Menschen
Antwort Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin BMAS
Mündliche Frage 81
Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Übernahme von Assistenzkosten für behinderte Menschen
Antwort Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin BMAS
Mündliche Frage 82
Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Anzahl von erwerbsfähigen geduldeten Personen ohne Arbeitsmarktzugang in Deutschland
Antwort Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin BMAS
Mündliche Frage 83
Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Einigung mit den Bundesländern zur Frage der Bürgen von Flüchtlingen
Antwort Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin BMAS
Mündliche Frage 84
Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Werbeverbot für Tabakprodukte und E-Zigaretten
Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMEL
Mündliche Frage 85
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Änderungsvorschläge der Bundesregierung zur Anpassung der Düngeverordnung
Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMEL
Mündliche Frage 86
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frist zur Übermittlung von Änderungsvorschlägen zur Anpassung der Düngeverordnung an die EU-Kommission
Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMEL
Mündliche Frage 87
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nationale Umsetzung der Erklärung der Vereinten Nationen zu den Rechten von Kleinbauern und Menschen in ländlichen Regionen
Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMEL
Mündliche Frage 88
Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Schlussfolgerungen aus dem Ergebnis der Studie zur Verdrängung der Feldvögel in Europa
Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMEL
Mündliche Frage 89
Katrin Werner (DIE LINKE)
Ausweitung der Bundesförderrichtlinie zur assistierten Reproduktion
Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ
Mündliche Frage 90
Katrin Werner (DIE LINKE)
Schaffung einer einheitlichen Regelung im Zusammenhang mit der Ausweitung der Bundesförderrichtlinie zur assistierten Reproduktion
Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ
Mündliche Frage 91
Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE)
Anzahl der Anträge auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sowie durchschnittliche Bearbeitungsdauer
Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ
Mündliche Frage 92
Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE)
Anzahl der Personen mit Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
Antwort Caren Marks, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bitte nehmen Sie Platz. Die Sitzung ist eröffnet.
Wir müssen vor Eintritt in die Tagesordnung noch eine Wahl vornehmen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt vor, die Kollegin Katrin Göring-Eckardt für die Kollegin Steffi Lemke als stellvertretendes Mitglied des Vermittlungsausschusses zu wählen. Sind Sie mit diesem Vorschlag einverstanden? – Das ist so beschlossen. Dann ist die Kollegin Göring-Eckardt als stellvertretendes Mitglied des Vermittlungsausschusses gewählt.
Dann rufe ich schon den Punkt 1 der Tagesordnung auf:
Befragung der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung zur Berichterstattung mitgeteilt: Entwurf eines Sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.
Für den einleitenden fünfminütigen Bericht hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Anja Karliczek, das Wort.
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bildung brauchen wir wie die Luft zum Atmen. Nur mit ihr können wir unsere Persönlichkeit entwickeln. Nur mit ihr können unsere jungen Menschen Karriere machen, haben wir Fachkräfte in unserem Land, gibt es Wohlstand in unserem Land. Nur mit Bildung haben wir auch die Chance, uns im weltweiten Wettbewerb zu behaupten.
Ich glaube, wir können sagen: Jeder hat ein Recht auf Bildung. Wir nennen das Chancengerechtigkeit. Chancengerechtigkeit ist der eine Punkt. Ein zweiter Punkt ist, dass wir einen Schwerpunkt zur Unterstützung der Mitte unserer Gesellschaft setzen wollen. Darum reformieren wir das BAföG. Darum investieren wir in Menschen, die lernen wollen. So haben wir es heute Morgen im Kabinett beschlossen. Wir brauchen gut ausgebildete Menschen. Diese wollen wir mit der BAföG-Novelle fördern. Wir wollen gerade die Familien unterstützen, die diese Gesellschaft tragen, nämlich die arbeitenden Eltern mit Kindern in Ausbildung.
Mit der Reform des BAföGs konzentrieren wir uns auf die wichtigsten Aspekte.
Wir erhöhen den Förderhöchstsatz von heute 735 Euro auf 861 Euro im Jahre 2020. Das ist ein Plus von 17 Prozent.
Weil die Wohnkosten an vielen Orten so stark gestiegen sind, erhöhen wir auch den Wohnzuschlag für alle BAföG-Geförderten, die nicht bei den Eltern wohnen, von 250 Euro auf 325 Euro.
Drittens erhöhen wir die Einkommensfreibeträge bis 2021 ebenfalls um fast 17 Prozent. Damit wird die Zahl der BAföG-Geförderten wieder deutlich steigen. Besonders Familien, die bisher knapp über der Einkommensgrenze liegen, werden in Zukunft vom BAföG profitieren.
Es soll aber damit nicht genug sein. Wichtig ist uns auch: Niemand soll Sorge haben müssen, sich zu sehr zu verschulden. Niemand soll deswegen von einem Studium abgehalten werden. Deswegen haben wir beschlossen, dass jeder Absolvent maximal 77 monatliche Raten à 130 Euro zahlen soll. Wer dann trotz redlichen Bemühens seine BAföG-Schulden nicht tilgen kann, dem werden sie nach 20 Jahren erlassen.
Nicht zuletzt wollen wir, dass künftig junge Leute ihren BAföG-Antrag vermehrt online stellen. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung entschieden nutzen. Rechtlich ist das jetzt schon möglich. Mit den Ländern arbeiten wir jetzt gerade daran, auch die praktischen Hürden zu überwinden.
Meine Damen und Herren, mit dieser BAföG-Reform stärken wir die Mitte der Gesellschaft. Wir stärken Familien mit Kindern in Ausbildung. Wir halten unser Versprechen, das wir im Koalitionsvertrag gegeben haben. Darum investieren wir in dieser Legislaturperiode zusätzlich mehr als 1,2 Milliarden Euro für das BAföG. So schaffen wir die versprochene Trendumkehr. So soll jeder junge Mensch seine Talente entfalten können.
Für gute Rahmenbedingungen leisten wir mit unserer BAföG-Reform einen entscheidenden Beitrag. Gute Rahmenbedingungen für gute Bildung: Einen Schritt dahin haben wir heute mit der BAföG-Reform gemacht.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Danke sehr, Frau Bundesminister. – Die erste Frage hat der Kollege Dr. Götz Frömming, AfD.
Dr. Götz Frömming (AfD):
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Karliczek, es ist als Opposition immer billig und einfach, mehr von dem Guten zu fordern; für Bildung sind wir alle. Die Forderung nach einer Erhöhung werden Sie nachher wahrscheinlich von den Kollegen noch zu hören bekommen. Uns geht es eher um die inhaltliche Gestaltung.
Die erste Frage lautet: Warum haben Sie nicht die Gelegenheit genutzt, den Leistungsgedanken noch mehr herauszuarbeiten? Ich meine hier nicht die Leistungen des Staates, sondern die der Studenten, die also durch bestimmte Leistungen im Studium vielleicht einen Teil der Schuld erlassen bekommen könnten.
Die zweite Frage schließt an die Kritik des Deutschen Studentenwerkes an. Es hat in einer ersten Stellungnahme geäußert, dass vor allen Dingen der fehlende Wohnraum ein Problem sei. Frage dazu: Haben Sie mit Herrn Seehofer schon Kontakt aufgenommen, um vielleicht eine Wohnbauinitiative von Bund und Ländern zu starten, ähnlich wie für die Flüchtlinge? Wenn es für sie möglich war, warum nicht auch für die Studenten? – Vielen Dank.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Frau Bundesminister.
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Lieber Herr Frömming, ich will mit Ihrem zweiten Punkt anfangen. Ich habe das Thema studentischer Wohnraum, weil es auch im Koalitionsvertrag steht, mit dem Kollegen Seehofer sehr intensiv erörtert. Wir sind uns darin einig, dass wir über die Grundgesetzänderung zur Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus, die jetzt im Raum steht, auch die Förderung studentischen Wohnraumes ansetzen, die primär Ländersache ist. Ich bin gerade dabei, mich mit den Ländern darüber zu verständigen, indem wir noch einmal darauf hinweisen, dass diese Förderung gerade in den Städten einen entscheidenden Beitrag zur Entlastung der Wohnungsmärkte leisten kann.
Ihr erster Punkt: Leistung von Studenten. Ich glaube, wenn sich jemand aufmacht, sich in einem Erststudium zu qualifizieren, dann ist das generell schon eine Leistung, die sehr anerkennenswert ist. Beim BAföG geht es ja darum, diese Menschen finanziell zu unterstützen. Bei der Rückzahlung wollen wir denen, die den Staat unterstützen, indem sie das Geld schnell zurückzahlen, einen Teil der Schulden erlassen.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Danke sehr. – Die nächste Frage stellt Dr. Karamba Diaby, SPD.
Dr. Karamba Diaby (SPD):
Frau Ministerin, in meinen Gesprächen mit dem Deutschen Studentenwerk wurde immer das Thema Bürokratie angesprochen. Ich möchte Sie fragen: Welche Pläne haben Sie, das Antragsverfahren für das BAföG zu vereinfachen? Sie haben das kurz erwähnt. Gehen Sie bitte in Ihrer Antwort insbesondere auf das elektronische Antragsverfahren ein. Derzeit werden diese Verfahren ja sehr unzureichend angenommen. Die Studentenwerke deuten an, dass da eine Änderung notwendig ist. Deshalb möchte ich gerne die Pläne hören, die Sie in diesem Zusammenhang haben.
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Die Notwendigkeit sehen wir auch. Es sind heute schon Online-BAföG-Anträge möglich, was aber sehr wenig genutzt wird, weil dies derzeit noch sehr komplex und sehr kompliziert ist. Wir haben das Onlinezugangsgesetz auf den Weg gebracht und wollen damit alle Leistungen, die der Staat auf verschiedenen Ebenen zur Verfügung stellt, online möglich machen. Die Onlinebeantragung beim BAföG gehört dazu.
Deswegen haben wir jetzt, weil das über die Länder orchestriert wird, eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um unter Vorsitz des Landes Sachsen-Anhalt einen Prototypen zu entwickeln und die Beantragung über das Onlinezugangsgesetz zur Verfügung stellen zu können.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Danke sehr. – Dr. Jens Brandenburg, FDP, ist der nächste Fragesteller.
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar) (FDP):
Frau Ministerin, Studierende sind ja eigenständige Erwachsene und nicht einfach Anhängsel einer elterlichen Bedarfsgemeinschaft. Wir sehen, dass vor allen Dingen diejenigen momentan ein großes Finanzierungsproblem im Studium haben, deren Eltern für die BAföG-Vollförderung zu viel verdienen oder deren Eltern zu wenig verdienen, um den Lebensunterhalt ihrer Kinder aus eigener Tasche zu finanzieren. Wann kommt denn endlich ein elternunabhängiges BAföG, das allen jungen Menschen die Möglichkeit zum Studium gibt?
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Das elternunabhängige BAföG wäre wie ein bedingungsloses Grundeinkommen. Genau das lehnen wir ab. Wir wollen, dass weiterhin die primäre Zuständigkeit der Familie erhalten bleibt. Alles andere würde unser Unterhaltsrecht komplett auf den Prüfstand stellen. Wir müssten im Grunde die ganze Struktur, nach der unser Sozialsystem angelegt ist, komplett umkrempeln, wenn wir solche Veränderungen vornehmen würden.
Wir bleiben dabei, dass die Zuständigkeit für eine Erstausbildung und die Unterstützung der Kinder zunächst einmal bei den Eltern liegt, wenn sie ausreichend leistungsfähig sind. Denn nur so können wir sicherstellen, dass mit dem Steuergeld sparsam umgegangen wird.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Dr. Dietlind Tiemann, CDU/CSU, stellt die nächste Frage.
Dr. Dietlind Tiemann (CDU/CSU):
Frau Ministerin, Sie haben gesagt – ich unterstütze das nachhaltig –, dass Studierende an privaten Berufsakademien ebenfalls gefördert werden sollen. Welche haben Sie da im Auge, und warum sind Sie der Auffassung, dass das gesetzlich zu regeln ist?
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Die privaten Berufsakademien haben sich in den letzten Jahren entwickelt und bieten Abschlüsse analog zum Bachelor an. Für uns sind das sehr wichtige Studiengänge; denn es handelt sich häufig um soziale oder technisch-duale Studiengänge. Vor dem Hintergrund, dass sie bisher nicht förderfähig waren, weil es private Einrichtungen sind, haben wir uns aufgrund der Gleichwertigkeit der Abschlüsse entschieden, die Studierenden an Berufsakademien mit zu unterstützen.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Nicole Gohlke, Die Linke, stellt die nächste Frage.
Nicole Gohlke (DIE LINKE):
Frau Ministerin, meine Frage bezieht sich auf die Wohnpauschale. Wir erkennen natürlich an, dass diese erhöht werden soll. Aber auch eine Wohnpauschale von 325 Euro liegt deutlich unter dem Betrag, der zur Deckung der durchschnittlichen Kosten des studentischen Wohnraums aufgewendet werden muss, und liegt auch deutlich unter der Bemessungsgrenze beispielsweise für die Kosten der Unterkunft im SGB II. Meine Frage lautet: Wie genau sollen Studierende zum Beispiel in meiner Heimatstadt München eine Unterkunft bezahlen, oder hält es die Bundesregierung für richtig, dass künftig nur noch Kinder aus reicheren Elternhäusern in den großen Hochschulstädten studieren können? Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt. Die Wohnpauschale für diejenigen, die noch zu Hause leben, soll von 52 auf 56 Euro erhöht werden. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Mietpreissteigerungen der vergangenen Jahre an den elterlichen Mietwohnungen vorbeigegangen sind und sich in den Jahren ab 2020 nicht fortsetzen, sondern stagnieren werden? Oder wie ist diese unterdurchschnittliche Steigerung zu bewerten?
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Die letzte soziale Erhebung zeigt zu den Wohnkosten, dass wir mit einer Pauschale von 325 Euro schon über den durchschnittlichen Kosten liegen. Wir haben im Fokus, dass man in Deutschland an jeder Hochschule sehr gut studieren kann, nicht nur in den Städten, wo Wohnraum im Moment sehr teuer ist. Wir haben uns deswegen weiterhin für eine Pauschale entschieden, damit die Attraktivität überall in Deutschland gleich ist.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Kai Gehring, Bündnis 90/Die Grünen, ist der nächste Fragesteller.
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank. – Das Bundesausbildungsförderungsgesetz hat in 13 Jahren unionsgeführter Bundesregierung sehr viele Nullrunden durchlitten und hält seit vielen Jahren überhaupt nicht mehr Schritt mit den gestiegenen Lebenshaltungs- und Wohnkosten. Nun hat das Statistische Bundesamt herausgefunden, dass rund 180 000 Schülerinnen und Schüler sowie Studierende zwischen 2014 und 2017 aus dem BAföG-Bezug herausgefallen sind. Für uns ist ganz wichtig, wenn Sie eine solche Novelle auf den Weg bringen: Was ist eigentlich Ihr Reformanspruch bis 2022? Wie viele zusätzliche BAföG-Geförderte wollen Sie mit dieser BAföG-Reform erreichen? In Ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage haben Sie gesagt, dass Sie dem Kabinettsbeschluss nicht vorgreifen wollen. Jetzt ist der Kabinettsbeschluss da. Deshalb wüssten wir gerne, wie viele zusätzlich Geförderte Sie bis 2022 erreichen wollen.
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Die Zahl 180 000, die Sie in den Raum gestellt haben, betrifft die Fallzahlen, auch diejenigen, die nur ein, zwei Monate in einem Jahr gefördert wurden. Der Rückgang der Zahl der im Jahresdurchschnitt Geförderten lag wesentlich niedriger, nämlich gerade bei rund 100 000. An dieser Stelle haben wir angesetzt und haben gesagt: Trendumkehr bedeutet, dass wir wieder mehr junge Leute fördern wollen. Wir wollen noch in dieser Legislaturperiode auf diesem Weg bis zu 100 000 junge Leute mehr erreichen.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Danke sehr. – Dr. Dirk Spaniel, AfD, stellt die nächste Frage. – Wo ist er?
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der ist gerade nicht da!)
– Gut. – Dann kommen wir zur nächsten Frage. Diese stellt Dr. Ernst Dieter Rossmann, SPD.
Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD):
Frau Ministerin, das hohe Ziel der Trendumkehr teilen wir Sozialdemokraten voll und ganz. Mit 1 Milliarde Euro geht ein ordentliches zusätzliches Aufkommen an Mitteln hinein. Die Erreichbarkeit von mehr Studierenden und Familien hängt ja auch damit zusammen, an welchen Schlüsselstellen man ansetzt. Können Sie noch einmal darstellen, weshalb gerade den Freibeträgen – auch in der Stufung über mehrere Jahre – da ein besonderes Gewicht zukommt? Denn das ist aus unserer Sicht eine entscheidende Größe.
Das Zweite. Es hat aufgrund angenommener Zahlen merkwürdige Berechnungen gegeben, die belegen sollten, dass, weil man so lange braucht, um die entsprechenden Anträge zu stellen, daraus abgeleitet nur wenige Studierende zusätzlich in die Förderung kommen. Kann es sein, dass bei diesen Berechnungen vergessen wurde, dass die elektronische Antragstellung eine Erleichterung darstellt und somit ein geringeres Zeitvolumen zugrunde zu legen ist? Was halten Sie also von solchen Küchenberechnungen im Hinblick auf den Zeitaufwand bei der Antragstellung?
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Ich will die zweite Frage zuerst beantworten. Solche Berechnungen beruhen immer auf Erfahrungswerten und statistischen Annahmen und haben deswegen natürlich Ungenauigkeiten. Wenn man bessere Erkenntnisse hat, kann man nachbessern. Das wurde getan. Deswegen ist die jetzt zugrunde gelegte Zahl an Stunden wesentlich geringer als bei der letzten BAföG-Reform. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt. In den letzten Jahren sind viele aus der BAföG-Förderung herausgefallen aufgrund der guten konjunkturellen Lage. Die gute konjunkturelle Lage hat dazu geführt, dass in vielen Fällen beide Elternteile arbeiten und dass viele Eltern Lohnsteigerungen erhalten haben. Das hat wiederum dazu geführt, dass sie aus den Einkommensfreibeträgen herausgefallen sind und deswegen ihre Kinder kein BAföG mehr bekommen haben. Wir setzen deshalb genau dort an. Wir wollen im Grunde sicherstellen, dass diejenigen, die soeben darüber liegen und in den letzten Jahren aus der Förderungsberechtigung herausgefallen sind, wieder hineinkommen und dadurch genau diejenigen gefördert werden, die es aus unserer Sicht am nötigsten haben, weil sie von gestiegenen Wohn- und Lebenshaltungskosten am meisten betroffen sind.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Danke sehr. – Dr. Jens Brandenburg, FDP, stellt die nächste Frage.
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar) (FDP):
Frau Ministerin, wir wissen ja, dass ein großer Anteil der eigentlich BAföG-Berechtigten erst gar keinen Antrag stellt, unter anderem weil das Verfahren zur Antragstellung so aufwendig ist. Nun taucht das Wort „digital“ im 52-seitigen Referentenentwurf kein einziges Mal auf. Sie haben auf die Frage des Kollegen Diaby nur sehr vage mit Verweis auf einen Arbeitskreis geantwortet. Deshalb möchte ich von Ihnen konkret wissen: Welchen Beitrag leistet Ihr umfangreicher Gesetzentwurf zur medienbruchfreien Digitalisierung des Antragverfahrens, und wann wird uns in Deutschland endlich ein BAföG-Antrag per App zur Verfügung stehen?
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Das Gute ist, dass wir nicht für alles eine Gesetzesänderung brauchen. Für all das, was wir jetzt beschließen, brauchen wir keine Gesetzesänderung, um den Online-BAföG-Antrag auf den Weg zu bringen. Wir sind deshalb in der Arbeitsgruppe dabei, zügig ein Modul zu erarbeiten, das wir über das Onlineportal des Bundes zur Verfügung stellen können.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Danke sehr. – Stephan Albani, CDU/CSU, stellt die nächste Frage.
Stephan Albani (CDU/CSU):
Frau Ministerin, mit jedem Tag, der momentan vergeht, wird ein ungeordneter, ein Hard Brexit leider realistischer. Natürlich kann nicht antizipiert werden, was schlussendlich wirklich geschieht. Aber für mich ist es nicht zuletzt als Vorsitzender der Deutsch-Irischen Parlamentariergruppe eine elementare Fragestellung, was mit den Studierenden im Ausland – in diesem Fall in Großbritannien – vor diesem Hintergrund passiert.
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Wir haben uns intensiv damit auseinandergesetzt, was ein ungeordneter Brexit für die Menschen bedeutet, die mit Auslands-BAföG gefördert werden. Wir haben jetzt eine Übergangsregelung geschaffen. Diese Regelung soll bei den Auszubildenden Vertrauen schaffen, sicher sein zu können, dass sie ihr Studium oder ihre sonstige Ausbildung im Ausland in Ruhe zu Ende bringen können, und soll unbillige Härten abfedern. Der Gesetzentwurf zu dieser Übergangsregelung ist von der Bundesregierung am 12. Dezember letzten Jahres beschlossen worden und wird morgen in erster Lesung hier beraten. Dann kann das Gesetz pünktlich noch zum 30. März dieses Jahres in Kraft treten.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Birke Bull-Bischoff, Fraktion Die Linke, stellt die nächste Frage.
Birke Bull-Bischoff (DIE LINKE):
Frau Ministerin, ich möchte Sie nach einer Diskrepanz in der Argumentation fragen. Auf der einen Seite erklärt die Bundesregierung, dass die positive Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung verantwortlich sei für den Rückgang der Zahl der BAföG-Geförderten. Auf der anderen Seite muss man aber zur Kenntnis nehmen, dass der Anteil der Studierenden, die nebenbei arbeiten, auf hohem Niveau bleibt, dass der Anteil des eigenen Verdienstes an den Finanzierungsquellen zunimmt und dass der Anteil der Studierenden aus Elternhäusern mit niedrigem Einkommen abnimmt, die von sich aus sagen, die Finanzierung des Lebensunterhalts sei aus ihrer Sicht gerecht gesichert. Wie bewerten Sie diese Diskrepanz?
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Wir wissen aus der letzten Sozialerhebung, dass mit unserem Vorschlag die Lebenshaltungskosten gedeckt würden. Die meisten Studierenden, die arbeiten – das haben wir in dieser Befragung auch herausgefunden –, sagen: Wir wollen ein bisschen mehr haben für Dinge, die wir uns extra leisten wollen. – Deswegen soll es so bleiben, dass Einkünfte nach der 450-Euro-Regelung auf das BAföG nicht angerechnet werden. Denn natürlich wollen wir den Studierenden, die sich ein bisschen mehr leisten wollen, die Möglichkeit geben, auch etwas hinzuzuverdienen.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Beate Walter-Rosenheimer, Bündnis 90/Die Grünen, stellt die nächste Frage.
Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Die Bundesregierung ist laut § 35 BAföG verpflichtet, Bundestag und Bundesrat alle zwei Jahre einen Bericht zu den jüngsten Entwicklungen beim BAföG vorzulegen. Der 2019er-Bericht soll entfallen; Sie wollen erst 2021 wieder einen Bericht vorlegen. Ich möchte gern von Ihnen wissen, wie Sie sich Veränderungen und Anpassungen an die aktuelle Lage vorstellen, wenn Sie, wie Sie es vorhaben, erst 2021 wieder einen Bericht vorlegen. Es kann sein, dass es in dieser Wahlperiode bei der halbgaren Reform bleibt, die Sie heute vorstellen. Wie wollen Sie also auf den aktuellen Handlungsbedarf reagieren? Das ist meine Frage.
Zur Erinnerung – wir haben es heute schon gehört –: Mit der letzten BAföG-Novelle wollte die Bundesregierung 110 000 zusätzlich Geförderte erreichen. Da liegen wir jetzt weit darunter. Ich wüsste gerne, was Sie dazu sagen.
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Ich will als Erstes auf den ersten Punkt – warum wollen wir den Bericht verschieben? – eingehen: Eine Evaluierung muss auch eine Aussagekraft haben. Das erste Jahr, das nach der BAföG-Reform die Wirkung der neuen Kriterien abbildet, ist das Jahr 2019. Wenn wir eine Evaluierung über drei Jahre durchführen, dann werden wir die Jahre 2018, 2019, 2020 vollständig berücksichtigen können, und dann können wir im Sommer 2021 wirklich feststellen: Hat es gewirkt, oder hat es nicht gewirkt?
Ich denke, wir können an einer Stelle auch mal froh sein: Wir wollen natürlich Familien mit Kindern in Ausbildung unterstützen. Aber wenn zugleich die Wirtschaftslage so gut ist, dass die Einkommen im Grunde schneller steigen, als wir mit den Sozialleistungen nachziehen können, dann sollten wir jetzt froh sein, dass wir wieder in die Mitte der Gesellschaft investieren, aber sollten nicht eine gute Wirtschaftslage beklagen.
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber gesetzlich ist es schon vorgeschrieben!)
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Danke sehr. – Martin Sichert, AfD, stellt die nächste Frage.
Martin Sichert (AfD):
Frau Ministerin, wer BAföG bezieht, der kann sich ja vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Unabhängig davon, dass wir für die Abschaffung des Rundfunkbeitrags sind, sind wir grundsätzlich für weniger Bürokratie in diesem Land. In diesem Zusammenhang ist es immer gut, die Kommunikation zwischen den Behörden zu verbessern. Wir sehen, dass diese Kommunikation, wenn es zulasten der Bürger geht, sehr gut funktioniert, beispielsweise wenn die Einwohnermeldeämter Meldedaten an den Beitragsservice übermitteln. Könnten Sie sich vorstellen, dass wir auch einen Automatismus schaffen, dass die Daten derer, die BAföG beziehen, an den Beitragsservice gehen, sodass sich die Studenten, die sich schon mit der Bürokratie für das BAföG herumschlagen müssen, nicht auch noch mit der Bürokratie für den Rundfunkbeitrag beschäftigen müssen?
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Bürokratieabbau ist für uns ein sehr wesentliches Thema, und genau aus dem Grunde haben wir jetzt den Aufschlag mit dem Onlinezugangsgesetz gemacht, um so die ganzen Leistungen, die der Staat bietet, zu bündeln. An dieser Stelle wird es weitergehen, bis wir alle 575 Leistungen online zur Verfügung stellen können.
(Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Das ist doch keine Antwort! Wirklich gar nichts!)
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Oliver Kaczmarek, SPD, stellt die nächste Frage.
Oliver Kaczmarek (SPD):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, vielen Dank für Ihren Bericht. Das sind ja gute Zahlen: kräftige Erhöhungen der Bedarfssätze, der Freibeträge und der Wohnpauschale. Das nehmen wir gerne entgegen. Dann können wir gucken, ob wir auch die Trendwende zustande bringen. Aber erst mal ist das ein solider Entwurf, finde ich.
Ich möchte zum Thema Wohnen fragen.
Zum einen. Der Grund dafür, dass die Wohnkosten für Studierende so hoch sind, ist ja der, dass wir zu wenig Wohnraum haben. Habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass Sie mit dem Bauminister besprochen haben, dass die Bundesregierung einen Beitrag dazu leisten möchte, dass mehr Wohnraum auch für Studierende errichtet wird, damit eine Entspannung auf dem Markt eintritt?
Zum Zweiten. Die Kollegin von den Linken hat gerade gemeint, die Anhebung der Wohnpauschale auf 325 Euro werde nicht die durchschnittlichen Mietkosten abdecken. Das hat mich ein bisschen irritiert. Deswegen möchte ich Sie fragen, wie Sie auf den Wert 325 Euro gekommen sind, was also die Grundlage dafür ist.
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Die Wohnraumfrage ist für mich eine sehr, sehr wichtige; denn gerade in den Großstädten, wo es viele Hochschulen und viele Studenten gibt, sind die Wohnungsmärkte häufig angespannt. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass bezahlbarer studentischer Wohnraum einen Beitrag zur Entspannung der Lage leisten kann. Deswegen habe ich das Ganze erst mit Horst Seehofer besprochen, und wir haben dann gesagt – Wohnraumunterstützung ist ja Sache der Länder, die das dann zusammen mit den Studierendenwerken organisieren –: Gut, wir machen einen Aufschlag. Wir schreiben jetzt unsere Länderkollegen an und weisen sie darauf hin, dass das für uns ein wichtiger Aspekt im Rahmen des sozialen Wohnungsbauprogramms ist, das wir jetzt gerade auf den Weg bringen.
Das Zweite ist: Wir haben die durchschnittlichen Kosten für studentischen Wohnraum erhoben und sind bei gut 300 Euro gelandet. Wir haben gesagt: Ja, wir geben für die nächsten Jahre noch ein wenig obendrauf. So haben wir dann den Betrag von 325 Euro festgelegt.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Dr. Jens Brandenburg, FDP, stellt eine weitere Frage.
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar) (FDP):
Frau Ministerin, das BAföG erreicht ja immer weniger Studierende und Schüler, es werden immer weniger gefördert. Rückläufig sind die Zahlen insbesondere in der Teilförderung. Nun legen Sie uns offenbar keine strukturelle Reform des BAföG vor, sondern Sie tauschen im Wesentlichen nur ein paar Euro-Werte aus. Wir sehen es insbesondere bei den Freibeträgen, die Sie anpassen: Der größte Teil davon, etwa zwei Drittel, wird in den nächsten Jahren allein schon durch die Inflation aufgefressen. Wie kommen Sie eigentlich auf die Idee, dass Sie mit solchen Trippelschritten eine wirkliche Reform, eine Trendwende im BAföG, erreichen können?
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Wir führen ja Erhebungen dazu durch, was unsere Reformen bewirken. Wir haben von daher gesagt: Wir machen drei Schritte bei den Einkommensfreibetragserhöhungen. Natürlich wäre es so, dass, wenn wir nur einen Schritt machen würden, im nächsten Anlauf, bei der nächsten Einkommenserhöhung, schon wieder ein Absinken der Zahlen der geförderten Studierenden zu verzeichnen gewesen wäre. Deswegen haben wir gesagt: In einem ersten Schritt wollen wir auf aktuelle Gegebenheiten durch die Anpassung der Einkommensfreibeträge reagieren. Die zweite und die dritte Stufe sind wirklich dazu da, die Trendumkehr einzuleiten und sicherzustellen, dass es dann auch mehr BAföG-Berechtigte werden. So sind wir dann zu der Aussage gekommen, dass wir bis 2021 rund 100 000 junge Menschen mehr erreichen.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Dr. Astrid Mannes, CDU/CSU, hat als Nächste das Fragerecht. – Es hat sich erledigt.
Die nächste Frage stellt dann Nicole Gohlke, Die Linke.
Nicole Gohlke (DIE LINKE):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Inflation seit der letzten Erhöhung der BAföG-Fördersätze 2016 hat den Geldwert um 5,2 Prozent gemindert. Die BAföG-Novelle der Bundesregierung erhöht die Sätze jetzt erst mal um 5 Prozent, im kommenden Jahr dann um 2 Prozent. Wieso gehen Sie, wieso geht die Bundesregierung davon aus, dass derartige Steigerungen in diesem Bereich eine Trendwende im Hinblick auf die Bedeutung des BAföG einleiten werden?
Zweiter Teil meiner Frage: Haben Sie, hat das Bildungsministerium die Festschreibung einer dauerhaften Dynamisierung der BAföG-Sätze in Erwägung gezogen, um künftige Kaufkraftverluste auszugleichen, und, wenn nicht, warum nicht?
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Zum ersten Punkt. Es ist nicht die Anhebung der Bedarfssätze, die die Trendumkehr einleiten soll, sondern die der Einkommensfreibeträge. Durch höhere Einkommensfreibeträge, dadurch, dass wir wieder mehr Familien mit Kindern in Ausbildung erreichen, leiten wir die Trendumkehr ein. Die Bedarfssätze sollen in zwei Schritten erhöht werden, weil es aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten und gestiegener Wohnkosten notwendig ist.
Was war noch einmal der zweite Teil Ihrer Frage?
Nicole Gohlke (DIE LINKE):
Ob Sie die Festschreibung einer dauerhaften Dynamisierung erwogen haben.
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Nein, eine solche Dynamisierung haben wir nicht erwogen, weil wir es Ihnen, dem Parlament, ermöglichen wollen, auch nach einem Bericht, die dann notwendigen Anpassungen ganz zielgenau vorzunehmen. Wenn wir einfach nur eine Dynamisierung haben wollten, würden wir im Grunde zielgenaue Anpassungen von BAföG aus der Hand geben. Das wollen wir nicht. Deswegen wollen wir weiter Berichte erstellen – aussagekräftige Berichte –, und dann können wir in der nächsten Legislaturperiode eine neue BAföG-Reform angehen, wenn die Notwendigkeit dazu besteht.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Kai Gehring, Bündnis 90/Die Grünen, stellt noch eine Frage.
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank. – Ich wollte danach fragen, dass Sie jetzt das BAföG-Gesetz so ändern, dass Sie sich die Berichtspflichten künftig gar nicht mehr auferlegen. Es geht ja nicht, dass Sie jetzt einfach sagen: Die gesetzliche Grundlage, dass alle zwei Jahre ein Wirksamkeitsbericht erscheint, gilt für uns jetzt einfach mal nicht. – Wir halten es für eine wichtige Angelegenheit, dass die Berichtspflicht, die gesetzlich festgeschrieben ist, auch erfüllt wird.
Zweiter Punkt. Wir erleben jetzt einmal mehr eine Novelle nach Gutsherrenart,
(Manfred Grund [CDU/CSU]: Bitte auch gendern!)
bei der man nicht sagen kann, dass systematisch prima berechnet wurde, wie die Fördersätze und Freibeträge oder auch die Wohnkosten erhöht werden. Deshalb ist die Frage der regelmäßigen dynamischen Erhöhung schon eine, die uns umtreibt und die bei vielen seit vielen Jahren Beschlusslage ist. Wieso greifen Sie nicht wie in anderen Bereichen der Sozialgesetzgebung zu einer regelmäßigen Indexierung, damit das BAföG regelmäßig und verlässlich steigt und damit dessen Anstieg nicht immer ein Stück weit von Regierungswillkür abhängt und zu einer Schlacht der Zahlen wird? Es täte, glaube ich, der BAföG-Politik, gerade der CDU-geführten Regierungen, sehr gut, wenn es zu einer verlässlichen, regelmäßigen Erhöhung käme statt einfach so nach Gutsherrenart.
(Manfred Grund [CDU/CSU]: Das geht auch gegendert!)
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Die Berichtspflicht ist für uns ein wesentlicher Punkt, der uns ein Urteil darüber ermöglicht: Wirken unsere Reformen, oder wirken sie nicht? – Aber wahr ist natürlich: Wir können nicht alle zwei Jahre einen Bericht erstellen, der dann keine Aussagekraft hat.
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Steht aber im Gesetz!)
Deswegen haben wir gesagt: Wir wollen 2018 bis 2020 als nächsten Berichtszeitraum nehmen, um zu sehen: Wirken unsere Reformen?
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da müssen Sie das Gesetz ändern!)
Zur Dynamisierung. Wir haben die Wohnkostenpauschale überproportional erhöht und die Bedarfssätze um 7 Prozent. Das zeigt sehr schön, dass wir zielgenau erhöhen und nicht einfach nur dynamisieren.
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also ändern Sie das Gesetz!)
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Danke sehr. – Yasmin Fahimi, SPD, stellt die nächste Frage.
Yasmin Fahimi (SPD):
Frau Ministerin, die SPD hat immer ein Interesse daran, dass das BAföG auch Studentinnen und Studenten aus einkommensschwächeren Familien unterstützt, weil wir der Auffassung sind, dass es darum geht, einen Blick auf die Talente und nicht auf ihre Herkunft zu werfen.
Deswegen ist neben der Frage von Freibeträgen und Bedarfssätzen auch die Frage wichtig, inwieweit wir die Lebensrealität der Studentinnen und Studenten besser abbilden können, zum Beispiel, wenn sie während ihres Studiums auch anderen Aufgaben wie der Pflege von Angehörigen nachgehen.
Inwiefern besteht aus Ihrer Sicht die Möglichkeit, eine bessere und stärkere Flexibilisierung noch zu berücksichtigen, gerade auch mit Blick auf die Anerkennung von solchen zusätzlichen Leistungen neben dem Studium? Denn es geht uns um das Talent. Das ist bei solchen Lebensentwürfen im Zweifelsfall eher noch mehr wertzuschätzen.
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Im BAföG sind schon einige Flexibilisierungsmöglichkeiten enthalten, faktisch ein Teilzeitstudium aufzunehmen, beispielsweise bei Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft oder auch Kindererziehung. Die Pflege ist dort noch nicht enthalten. Ob man die Pflege zusätzlich in die Flexibilisierungsmöglichkeit einbeziehen kann, können wir gerne im parlamentarischen Verfahren noch diskutieren. Ich glaube, wir müssen gucken, wie viele davon betroffen sind und ob das beispielsweise wie die Berücksichtigung von Kindererziehung gestaltet werden kann. Aber ich wäre grundsätzlich nicht abgeneigt.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Danke sehr. – Dr. Jens Brandenburg, FDP, möchte noch mal eine Frage stellen.
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar) (FDP):
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben jetzt fast ein Jahr gebraucht, um uns einen Entwurf vorzulegen. Die strukturelle Reform bleibt aus; Sie drehen an altbekannten Schrauben. Wir können heute leider lediglich – da wir nur ihn kennen – über den Referentenentwurf sprechen. Der ist insbesondere bei Betroffenenverbänden und seitens der Studierenden auf deutliche Kritik gestoßen. Die Verbände machen sehr deutlich, dass diese Schritte nicht ausreichen, um das Problem zu lösen. Deshalb lautet meine Frage: Was sind die größten Veränderungen gegenüber dem Referentenentwurf von vor ein paar Wochen, die Sie inzwischen im Kabinettsbeschluss berücksichtigt haben?
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Die größte Veränderung, die wir seit den erstmals von mir vorgestellten Eckpunkten aufgenommen haben, ist die, dass wir eine dritte Stufe bei den Einkommensfreibeträgen eingeführt haben, damit wir wirklich sicherstellen können, dass die Trendumkehr gelingt, dass mehr junge Leute dauerhaft erreicht werden können.
Warum haben wir gewartet, um die Kabinettsreife herzustellen? Weil wir uns erst die aktuellsten Prognosezahlen auch schon für 2018 anschauen und herausfinden wollten, was die Ursache dafür ist, dass die Zahl der BAföG-Empfänger, die wir erreichen wollen, zurückgegangen ist. Wir wollen gerade durch die überproportionale Steigerung der Einkommensfreibeträge in drei Stufen nachhaltig nachsteuern, um die Trendwende auch wirklich zu gewährleisten.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Die letzte Frage zum Themenbereich Ihres einleitenden Berichts stellt der Kollege Dr. Stefan Kaufmann, CDU/CSU.
Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU):
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, die weitreichende Novelle, die Sie gerade vorgestellt haben, sieht auch eine Änderung des Rückzahlungssystems vor. Schon heute zahlen die Studierenden am Ende nicht mehr als 10 000 Euro zurück. Zukünftig sollen es letztlich auch nicht mehr als 10 000 Euro sein. Können Sie vielleicht noch mal sagen, wo der Unterschied im Rückzahlungssystem liegt und wo vor allem die Vorteile des geplanten Rückzahlungssystems liegen?
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Für uns war wichtig, sicherzustellen, dass niemand, auch wenn er nicht erfolgreich ist und sich die Rückzahlung, die ja einkommensabhängig ist, nicht leisten kann, sein ganzes Leben lang BAföG-Schulden hat. Deswegen haben wir die Systematik verändert und sind auf 77 Monatsbeiträge gegangen. Wir haben zusätzlich gesagt: Wer es nach 20 Jahren nicht geschafft hat, seine BAföG-Schulden abzubauen, der bekommt sie erlassen.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Danke sehr. – Jetzt kommen wir zu dem Teil der Regierungsbefragung, der alle anderen Themenbereiche betrifft. – Die erste Frage stellt der Kollege Dr. Christian Wirth, AfD.
Dr. Christian Wirth (AfD):
Frau Ministerin, im Jahre 2018 ist die Zahl ausländischer Gefängnisinsassen rasant gestiegen; wir dürften auf 17 000 ausländische Gefängnisinsassen zusteuern. Das macht für den deutschen Steuerzahler ungefähr einen Betrag in Höhe von 720 bis 750 Millionen Euro pro Jahr.
Es gibt das Institut der Strafvollstreckung im Herkunftsland. Davon macht die Bundesregierung immer weniger Gebrauch. Sie hat im Jahre 2010 noch 348 Anträge gestellt, im Jahr 2016 waren es 242 Anträge; die Tendenz ist weiter fallend. Warum nutzt die Bundesregierung diese Möglichkeit nicht – insbesondere zur Einsparung von Steuergeldern und im Hinblick darauf, dass eine Abschiebung dann nicht mehr notwendig ist, da die Straftäter, die ihr Aufenthaltsrecht verwirkt haben, ja bereits in ihren Herkunftsländern sind?
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Die Frage würde ich gerne an das federführende Ressort weitergeben.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Herr Kollege Krings, möchten Sie die Frage beantworten?
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:
Herr Präsident, wir müssen erst mal klären, welches Ressort – Justiz oder Inneres – für die Frage der Strafvollstreckung im Ausland zuständig ist.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Aber es wäre schon schön, wenn trotzdem jemand von der Regierung die Frage jetzt beantworten könnte. Sonst unterbrechen wir die Sitzung.
(Beifall des Abg. Dr. Jens Brandenburg [Rhein-Neckar] [FDP] – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, können wir auch machen!)
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:
Ich habe nur gesagt, dass wir einmal grundsätzlich dieser Frage nachgehen müssen. – Ich kann jetzt die Zahlen ad hoc nicht nennen. Aber eines unserer Ressorts wird Ihnen gerne eine Antwort zukommen lassen; das kann ich Ihnen versichern.
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber die Klärung dauert dann nicht drei Tage!)
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Danke sehr. – Die nächste Frage stellt der Kollege Dr. Christian Jung, FDP.
Dr. Christian Jung (FDP):
Sehr geehrte Frau Ministerin! Das Bundesprogramm für die Abbiegeassistenten für Lkws ist nach vier Tagen überzeichnet. Die Frage an Sie ist: Haben Sie als Bundesregierung vor, die Mittel für dieses Bundesprogramm jetzt aufzustocken?
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Herr Staatssekretär Ferlemann.
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Schönen Dank, Herr Präsident. – Wir werden evaluieren, ob die Mitteldotierung ausreicht. Sollte das nicht der Fall sein, werden wir uns überlegen, ob wir das Programm noch weiter aufstocken können.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Danke sehr. – Die nächste Frage stellt Katja Keul, Bündnis 90/Die Grünen.
Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank. – Meine Frage bezieht sich auf den § 219a Strafgesetzbuch. Es gibt seit gestern eine breite Debatte – nicht nur im Parlament, sondern in der Öffentlichkeit – darüber, wie die Einigung in der Koalition, die jetzt in Form eines Referentenentwurfs vorliegt, zu verstehen ist. Das würde ich gerne mal von der Bundesregierung hören, weil es da unterschiedliche Lesarten gibt.
Soll es so sein, dass die Ärztinnen und Ärzte informieren und an die neutralen Stellen verweisen dürfen? Oder dürfen sie nur auf die neutralen Stellen verweisen? Sprich: Macht sich eine Ärztin oder ein Arzt, der oder die sachliche Informationen über Abtreibungen wie Methoden oder Fristen gibt, nach dieser Einigung künftig strafbar oder nicht?
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Wer antwortet bitte? – Herr Staatssekretär Lange.
Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
Im Referentenentwurf ist geregelt, dass sie eine Information geben dürfen und dass sie entsprechend verweisen dürfen. Das ist die zweite Regelung, die im Referentenentwurf getroffen worden ist. Insofern ist Rechtssicherheit gewährleistet sowohl auf der einen Seite für die Ärztinnen und Ärzte als auch auf der anderen Seite für die Patientinnen, die sich informieren können. – Vielen Dank.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Danke sehr. – Die nächste Frage stellt Martin Hess, AfD.
Martin Hess (AfD):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz wollen die Muslimbrüder in Deutschland auf Basis der Scharia einen islamistischen Gottesstaat errichten. Nach einer Bewertung des Landesamtes für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen sind die Muslimbrüder für unsere Demokratie gefährlicher als Salafisten und selbst der IS.
Anfang dieses Jahres fand das zweite Treffen der europäischen Muslime in der DITIB-Zentralmoschee in Köln statt, an der auch diese Muslimbrüder teilnahmen. Nach übereinstimmenden Presseberichten ist es so, dass sich die Muslimbrüderschaft in Deutschland, insbesondere im Osten, sehr rasant ausbreitet.
Daher meine Frage an Sie: Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob – und, wenn ja, in welcher Form – der türkische Moscheenverband DITIB diese Ausbreitung der Muslimbrüder in Deutschland unterstützt oder daran beteiligt ist? Was tut die Bundesregierung konkret, um dieser Ausbreitung der Muslimbrüderschaft in Deutschland entgegenzutreten respektive dies effektiv zu unterbinden?
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Danke sehr. – Herr Kollege Krings, ich vermute, dass Sie erneut die Frage beantworten.
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:
Hier ist, glaube ich, die Ressortzuständigkeit klar; deshalb beantworte ich sehr gerne die Frage. – Auch uns hat das Treffen, das Sie angesprochen haben, sehr besorgt gestimmt. Es ist ein Baustein in einer besorgniserregenden Aktivität der Muslimbrüder. DITIB selber behauptet, man hätte nur die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Ich bin sehr skeptisch, ob sich der Beitrag wirklich darauf beschränkt. Für mich zeigt es einmal mehr, dass wir in der Bundesregierung richtig handeln, den Kontakt zu DITIB auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
Was die Muslimbrüder anbelangt: Die Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern werden diese Entwicklung weiterhin sehr aufmerksam verfolgen, und da, wo Strafgesetze berührt sind, werden Strafverfolgungsbehörden natürlich einschreiten.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Danke sehr. – Die nächste Frage stellt Dr. Gero Hocker, FDP.
Dr. Gero Clemens Hocker (FDP):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vor dem Hintergrund eines tragischen Ereignisses, das sich vor einigen Tagen in Vreden im Münsterland abgespielt hat, als bislang unbekannte Täter in einen Schweinestall eingedrungen sind und dort die Stromversorgung unterbrochen haben, woraufhin die Frischluftzufuhr ausgefallen ist und 900 Tiere qualvoll verendet sind, frage ich die Bundesregierung, inwiefern sie der Auffassung ist, dass die Rechtfertigung des widerrechtlichen Eindringens in Ställe durch militante Tierrechtsorganisationen wie PETA oder andere mit dem Hinweis, dass Tierleid nie weniger wert sein dürfe als eine aufgebrochene Stalltür, die Durchführung solcher Taten befördert?
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Danke sehr. – Ich schaue mal wieder zu Vertretern des Justiz- und Innenministeriums.
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist denn Landwirtschaft?)
Das war mehr eine Frage nach der rechtlichen Bewertung, wenn ich das richtig mitbekommen habe.
Ich warne Sie: Ich unterbreche die Sitzung, damit die Bundesregierung die Zuständigkeit klären kann; aber ich würde dazu raten, dass es nicht so weit kommt.
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also von mir aus können wir auch unterbrechen, wenn die die ganze Zeit klären müssen!)
Frau Ministerin Karliczek, mein Rat wäre, dass Sie eine kluge Antwort geben. Sie sind eindeutig nicht zuständig.
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Genau, ich bin zwar nicht zuständig – wir werden Ihnen eine konkretere rechtliche Bewertung schriftlich zukommen lassen –, aber vielleicht so viel: Ich glaube, dass Tiere so qualvoll sterben müssen, ist generell etwas, was niemand von uns in irgendeiner Form will. Es geht um das Verhältnis von Eigentumsrechten und Tierschutz. Diese beiden Fragen können nicht voneinander getrennt werden. Letztendlich müssen Richter am Ende bewerten, wie sie das ins Verhältnis stellen. Dass so viele Tiere zu Tode gekommen sind, ist für uns alle sehr bedauerlich.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Danke sehr. – Anna Christmann, Bündnis 90/Die Grünen, stellt die nächste Frage.
Dr. Anna Christmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Ministerin, ich stelle eine Frage, die Sie sehr konkret betrifft. Anlass ist der Aachener Vertrag, der ja die deutsch-französische Partnerschaft bei der Innovationspolitik noch mal herausgestellt hat. Nicht zuletzt gab es bereits im Juni 2018 die Meseberger Erklärung, in der bilaterale Kooperationsprojekte mit Frankreich im Bereich von Sprunginnovationen angekündigt worden sind.
Jetzt habe ich auf meine Nachfrage dazu leider die Antwort erhalten, dass Sie mit diesen Projekten überhaupt erst beginnen wollen, wenn die deutsche Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen gegründet ist. Deswegen möchte ich Sie erstens fragen: Wie sieht denn der Zeitplan bei dieser Agentur aus? Sie sollte eigentlich schon gestartet sein, das verzögert sich offenbar etwas. Wann sind wir denn an dem Punkt, dass es diese Agentur geben wird? Und zweitens: Ist es wirklich klug, mit der Umsetzung internationaler Projekte zu warten? Könnte man da nicht die europäische Idee parallel schon einmal stärken?
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Danke sehr. – Frau Bundesministerin.
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Ich will die zweite Frage als Erstes beantworten: Für uns ist wichtig, dass wir gute Zusammenarbeit gewährleisten, dass wir homogen zusammenarbeiten können; deswegen sind wir im engen Austausch. Wir wollen aber erst national die Dinge beginnen und sie dann verknüpfen. Das ist für uns auch bei der Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen ein wesentliches Kriterium.
Wir wollen in der Zusammenarbeit mit Frankreich im Grunde den Aufschlag machen, um am Ende europäische Projekte voranzutreiben. Auch die Förderung von Sprunginnovationen soll auf Dauer ein europäisches Projekt werden, wo wir mit unterschiedlichen Zuständigkeiten zusammenarbeiten.
Hinsichtlich dieser Agentur haben wir mehrere Fragen zu beantworten. Erstens geht es um das rechtliche Konstrukt; hier befinden wir uns im abschließenden Austausch mit dem Finanzministerium, das uns sehr eng begleitet. Zweitens haben wir uns parallel auch schon gefragt: Wer kommt infrage, um diese Agentur zu leiten? Denn am Ende hängt es gerade bei der Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen an den Köpfen, die damit betraut sind, Innovationen zu erkennen, die auch wirklich das Potenzial haben, neue Märkte zu erschließen. Es geht ja nicht um inkrementelle Innovationen, sondern um Innovationen, die uns im weltweiten Wettbewerb einen Schritt nach vorne bringen.
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Frage war ja, wann!)
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Danke sehr. – Beatrix von Storch stellt die nächste Frage.
Beatrix von Storch (AfD):
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin, im Prüfbericht des Bundesverfassungsschutzes zur AfD ist zu lesen – ich zitiere –, dass allein Vorgaben moderner Lehrpläne im islamischen Religionsunterricht an deutschen Schulen und Lehrstühlen für Islamwissenschaften – ich zitiere weiter – teilweise ebenfalls einen Eingriff in die Religionsfreiheit nach Artikel 4 Grundgesetz darstellen, das heißt verfassungswidrig sein können.
Meine Frage lautet deswegen: Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Vorgabe moderner Lehrpläne im islamischen Religionsunterricht und an Lehrstühlen für Islamwissenschaften ein Eingriff in die Religionsfreiheit? Ich bitte ausdrücklich um Beantwortung dieser Sachfrage ganz und gar unabhängig davon, ob und wie das in dem Verfassungsschutzbericht drinsteht, der weiterhin offiziell Verschlusssache ist. Es geht um die Sachfrage: Ist die Vorgabe moderner Lehrpläne möglicherweise ein Eingriff in die Religionsfreiheit?
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich mach mir mein Zitat, wie es mir gefällt!)
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Danke sehr. – Meine Vermutung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Krings, ist, dass das in die Zuständigkeit des Innenministeriums fällt.
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:
Herr Präsident, ich würde auch hier nicht wagen, Ihnen zu widersprechen, zumal das Schlüsselwort ja „Verfassungsschutz“ lautete. – Es ist eine Aussage, die im Kontext gesehen werden muss. Sie müssen sich die ganze Passage noch einmal anschauen. Natürlich können Vorgaben für Lehrpläne Eingriffe nach Artikel 4 Grundgesetz sein. Übrigens muss nicht jeder Eingriff damit ungerechtfertigt sein. Es mag sein, dass ein Eingriff vorliegt, der aber zu rechtfertigen ist. Der Eingriff beendet nicht die grundrechtliche Prüfung, sondern ist ein Schritt innerhalb der grundrechtlichen Prüfung. Deshalb kann ich nicht ausschließen, dass bestimmte Vorgaben, die meinetwegen unter der Überschrift „modern“ daherkommen, trotzdem einen Eingriff in die Religionsfreiheit darstellen. Das heißt aber nicht, dass er nicht gerechtfertigt sein kann.
Insofern kann man das nur abstrakt beantworten und nicht weiter konkretisieren. Ich kann umgekehrt sagen: Nicht jede Vorgabe moderner Inhalte und Rahmenbedingungen für einen Religionsunterricht ist zugleich verfassungswidrig; das gilt sicherlich auch nicht, wenn Sie das meinen.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Danke sehr. – Oliver Luksic, FDP, stellt die nächste Frage.
Oliver Luksic (FDP):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, in der letzten Woche gab es sowohl einen Aufruf von mehr als 100 führenden Lungenfachärzten als auch einen wegweisenden Beschluss in Goslar auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag, bei dem der schwerwiegende Eingriff eines Dieselfahrverbots in die Grundrechte vom Deutschen Anwaltverein massiv kritisiert wurde.
Verkehrsminister Scheuer hat jetzt angekündigt, auf europäischer Ebene das Thema der Grenzwerte anzusprechen; federführend hier ist allerdings das Umweltressort. Deswegen ist meine Frage, ob es zu dieser Frage der Grenzwerte eine in der Bundesregierung ressortabgestimmte Position gibt und ob auch im zuständigen Umweltrat hierzu eine Initiative erfolgen wird. Das würde mich sehr interessieren. Wir haben dieses Moratorium hier schon mal angesprochen; damals hat man es abgelehnt. Wir würden begrüßen, wenn hier Bewegung in die Debatte kommt. Meine Frage ist also: Gibt es dazu eine ressortabgestimmte Position der Bundesregierung?
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Florian Pronold, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:
Also, es ist so, dass eine Veränderung des geltenden Rechts auf der EU-Ebene stattfinden muss. Das würde die laufenden Verfahren und auch die Fristen, die einzuhalten sind, sowie die konkrete Debatte, die wir aktuell in Deutschland führen, nicht beeinflussen. Auf die Frage, ob es notwendig ist, auf europäischer Ebene Grenzwerte zu verändern, kann ich Ihnen mitteilen: Es gibt noch keine abgestimmte Position innerhalb der Bundesregierung.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Danke sehr, Herr Staatssekretär Pronold. – Die nächste Frage stellt Oliver Krischer, Bündnis 90/Die Grünen.
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich habe eine Frage zum gleichen Sachverhalt. Ich komme gerade aus einer Anhörung im Umweltausschuss. Da waren viele Wissenschaftler und Sachverständige anwesend, die noch einmal sehr eindrücklich dargelegt haben, wie notwendig Stickoxidgrenzwerte für die Gesundheit von Menschen sind. Ich hätte mir gewünscht, der Abgeordnete Scheuer hätte an dieser Anhörung teilgenommen. Er hätte da sehr, sehr viel lernen können.
Meine Frage an die Bundesregierung ist – wir haben die Äußerungen von Herrn Scheuer gehört –: In welcher Weise wird Herr Scheuer bzw. die Bundesregierung in dieser Frage aktiv werden? Und welche Konsequenzen folgen aus dieser Ankündigung des Bundesverkehrsministers?
(Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Das hat er gerade beantwortet: keine! Das hat er doch gerade gesagt! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt kommt Herr Ferlemann!)
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Herr Staatssekretär Ferlemann.
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielleicht sagt er auch was zu Bahnpreissteigerungen!)
– Jetzt lassen Sie ihn doch antworten, bevor Sie Zwischenrufe machen.
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erlaubt sind die!)
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Sehr geehrter Herr Kollege Krischer, mein Bundesminister Andreas Scheuer wird in dieser Frage aktiv werden, und zwar in der Weise, dass wir versuchen, die Grenzwerte zu verändern, da es sich ja nicht eindeutig wissenschaftlich nachweisen lässt, dass die Grenzwerte so, wie sie sind, gerechtfertigt sind.
(Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ganz im Gegenteil! – Weitere Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deswegen werden wir darüber auch eine Diskussion führen.
(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihre Antwortqualität ist peinlich!)
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Die nächste Frage stellt der Kollege Dr. Axel Gehrke, AfD.
Dr. Axel Gehrke (AfD):
Frau Ministerin, in der Sendung „Berlin direkt“ vom 6. Januar 2019 hat das ZDF anlässlich der aktuellen Diskussion über neue Methoden der Gentechnik und entsprechend genetisch veränderter Babys in China über vergebliche Interviewanfragen zum Thema an die Bundesministerien für Forschung, für Gesundheit und der Justiz berichtet. Meine Frage ist: Warum schweigt die Bundesregierung hinsichtlich dieser Anfragen, und welche Positionen werden innerhalb der Bundesregierung zu diesem Thema vertreten?
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Frau Bundesminister.
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Solange wir das, was berichtet wird, nicht aus eigenen Quellen sicherstellen können, äußern wir uns zu Dingen nicht.
(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja ganz neu!)
So weit dazu.
Das Zweite ist, dass wir in Deutschland ein sehr strenges Embryonenschutzgesetz haben. Wir glauben, dass dieses Embryonenschutzgesetz die Dinge, die da gelaufen sein sollen, nicht zulässt. Das halten wir weiterhin für richtig.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Danke sehr. – Dr. Christian Jung, FDP, stellt die nächste Frage.
Dr. Christian Jung (FDP):
Sehr geehrte Frau Ministerin, wir erfahren gerade, dass der Bundespräsident mit der für uns wichtigen Maschine „Theodor Heuss“ in Äthiopien festsitzt. Nachdem wir ja diese Probleme auf der Reise der Bundeskanzlerin nach Südamerika und auch auf den Afrika-Reisen des Bundesentwicklungshilfeministers hatten, frage ich Sie: Wissen Sie, was da aktuell los ist? Und welche Konsequenzen hat das für die Bundesregierung in Bezug auf die Flugbereitschaft? Es ist eigentlich schon peinlich, dass unser Bundespräsident jetzt festsitzt.
(Stefan Gelbhaar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Einfach die „Gorch Fock“ nehmen! – Heiterkeit bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Bedenken Sie bitte, dass der Herr Bundespräsident morgen früh um 9 Uhr gerne hier sein möchte.
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der war gut!)
Herr Parlamentarischer Staatssekretär Silberhorn.
Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung:
Herr Abgeordneter, ich habe bisher erfahren, dass es einen technischen Mangel gibt. Ich kann Ihnen noch keine Auskunft darüber geben, ob und in welchem Zeitraum dieser technische Mangel vor Ort behoben werden kann. Es gibt in Äthiopien mehr Flugbewegungen als an den Standorten, die Sie vorhin genannt haben, an denen andere technische Mängel aufgetreten sind. Insofern: Die Flugbereitschaft der Bundeswehr setzt alles daran, diesen Mangel so schnell zu beheben, dass der Bundespräsident morgen rechtzeitig hier sein kann.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Der ganze Deutsche Bundestag wünscht Ihnen besten Erfolg.
(Heiterkeit)
Katharina Dröge, Bündnis 90/Die Grünen, stellt die nächste Frage.
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Ministerin, Sie haben sich ja schon einmal zu dem Thema „5G-Ausbau“ geäußert. Vielleicht können Sie deshalb meine Frage beantworten. Ansonsten wäre für sachdienliche Hinweise das Wirtschaftsministerium zuständig.
Es geht um die Frage, inwieweit wir als Bundesrepublik Deutschland in der Lage sein sollten, zu prüfen, welche Anbieter am Aufbau kritischer Infrastruktur beteiligt werden können. Wir haben eine Außenwirtschaftsverordnung, die diesen Prüfvorbehalt für die Beteiligung ausländischer Unternehmen an deutschen Unternehmen vorsieht, wenn es um kritische Infrastruktur geht. Für den Neuaufbau kritischer Infrastruktur, wie das bei den 5G-Netzen der Fall ist, ist das bislang nicht vorgesehen.
Jetzt haben wir gestern wieder erlebt, dass die Amerikaner schwere Vorwürfe gegen ein chinesisches Unternehmen erheben. Dabei geht es unter anderem um Industriespionage. Die erste – politische – Frage an die Bundesregierung ist deshalb: Sollte die Bundesregierung prüfen können? Und die zweite Frage ist: Wann legen Sie uns Erkenntnisse zu diesem speziellen Anbieter vor?
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Herr Parlamentarischer Staatssekretär.
Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie:
Herr Präsident! Frau Kollegin, in der Tat nehmen wir in der Bundesregierung natürlich sehr genau zur Kenntnis, wie sich die Gemengelage zu diesem chinesischen Anbieter darstellt und welche Meinung andere Länder in der Welt dazu vertreten. Das ist aber eher eine Frage, die nicht im wirtschaftlichen Bereich, sondern eher unter sicherheitspolitischen Gesichtspunkten geführt wird. Wir haben dazu noch keine insgesamt abgestimmte Position, werden die Gesamtlage aber weiter genau beobachten und dann auch überlegen, ob und wie wir darauf reagieren müssen.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Danke sehr. – Nicole Höchst, AfD, stellt die nächste Frage. – Nein, sie will nicht. Dann stellt die nächste Frage Sylvia Kotting-Uhl, Bündnis 90/Die Grünen.
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Danke schön. – Frau Ministerin, ich möchte gerne zu dem Vorschlag für den „Beschluss des Rates zur Änderung der Entscheidung Euratom über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür“ fragen. Dieser Vorschlag ist ja den Ausschüssen übermittelt worden. Ich nehme an, dass Sie ihn kennen. Es geht darin vor allem darum, wie man die Kosten für das Gemeinschaftsprojekt ITER, die bisher von Großbritannien mitgetragen wurden, nach dem Brexit, der ja zu erwarten ist, auf die anderen Länder verteilt. Es ist ja ein sehr kostenintensives Projekt.
Ich würde Sie gerne fragen, inwieweit Sie davon ausgehen, dass dieses Projekt ITER – das gilt für die Kernfusion insgesamt –, von dem man annimmt, dass es nicht vor 2050 – wahrscheinlich erst viel später – in der Lage ist, Strom zu liefern, also zur Stromerzeugung beizutragen, einen Beitrag zur Energieversorgung leisten kann. Ich frage das vor dem Hintergrund, dass wir ja die Vorgabe haben, im Jahr 2050 95 Prozent weniger CO 2 in unseren Ländern auszustoßen. Was kann die Kernfusion, die zu dem Zeitpunkt ja noch gar nicht eingesetzt werden kann, dazu beitragen, die Emissionen zu verringern?
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung:
Wie schnell in der Forschung Erkenntnisse generiert werden können, entzieht sich, glaube ich, ein wenig unserer Einschätzung. Das sind Spekulationen, ob es denn 2050 erst so weit sein wird.
Wichtig ist für uns, dass ITER für die Europäische Union weiterhin ein wichtiges Projekt ist und dass wir weiter dabeibleiben werden. Wir müssen damit umgehen, falls Großbritannien sich daran nicht mehr beteiligt. Dass wir uns weiter an der Forschung beteiligen und dieses Projekt weiter vorantreiben, sollten wir nicht infrage stellen. Unabhängig vom Fortschritt dieses Projektes können wir die Energiewende zum Erfolg führen.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Danke sehr. – Die nächste Frage stellt Thomas Ehrhorn, AfD.
Thomas Ehrhorn (AfD):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, meine Frage betrifft den Bereich Verfassungsschutz, also Inneres. Es geht um das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom 15. Januar 2019 zur AfD, welches als Verschlusssache eingestuft wurde. Dieses Gutachten enthält eine umfassende Sammlung personenbezogener Daten. Der AfD selbst wurde dieses Gutachten bis heute nicht herausgegeben. Dennoch zitierten schon unmittelbar nach dem 15. Januar 2019 die Medien daraus, zum Beispiel „Der Tagesspiegel“.
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frau von Storch auch!)
Inzwischen scheint es so zu sein, dass auf der Internetseite „ Netzpolitik.org “ dieses Gutachten jedem frei zugänglich ist. Deswegen stelle ich meine Frage.
Man kann natürlich nun sehr guten Willens sein und davon ausgehen, dass dieses Gutachten nicht absichtsvoll gestreut wurde, um der Partei AfD zu schaden und diese zu diskreditieren.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Herr Kollege, Sie sind im roten Bereich und sollten Ihre Frage stellen.
Thomas Ehrhorn (AfD):
Ja. Gut. – Ich frage deshalb: Ist die Bundesregierung der Meinung, dass der neue Verantwortliche für den Inlandsgeheimdienst seinen Aufgaben gerecht wird, wenn er nicht in der Lage ist, ein Gutachten, welches Geheimhaltungsstatus hat, tatsächlich geheim zu halten?
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Herr Kollege.
Thomas Ehrhorn (AfD):
Muss das nicht personelle Konsequenzen haben?
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Herr Kollege, wir haben es jetzt in der Regierungsbefragung eigentlich geschafft, die rote Ampel zu vermeiden. Danke. – Ich ahne, dass ich Sie, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Krings, noch einmal bitten muss, die Frage zu beantworten.
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat:
Herr Präsident, ich beantworte diese Frage natürlich sehr gerne. – Sie haben darauf hingewiesen, dass es dieses Gutachten gibt. Darin wird die AfD auch formal als Prüffall eingestuft und zwei Teilorganisationen – die Jugendorganisation und die Organisation „Der Flügel“ – als sogenannte Verdachtsfälle. Wir haben Ihnen seitens des Bundesinnenministeriums bereits zugesagt, eine Kurzfassung dieses Gutachtens zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der äußerst ärgerlichen und rechtsmissbräuchlichen Veröffentlichung werden wir auch das gesamte Gutachten gern dem Innenausschuss zur Verfügung stellen. In der Tat ist nicht verzeihlich, wenn so etwas nach außen kommt. Ich weise aber darauf hin, dass das BfV eine hervorragende Führung hat und dass solche Unterlagen im Verfassungsschutzverbund von Bund und Ländern natürlich an einen relativ großen Personenkreis verschickt werden müssen. Insofern, finde ich, muss die Unterstellung, dass die Weitergabe ausgerechnet aus dem BfV selbst heraus erfolgt ist, keineswegs zwingend richtig sein.
Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:
Danke sehr. – Die letzte Frage stellt die Kollegin Renate Künast, Bündnis 90/Die Grünen.
Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Ministerin, ich stelle eine Frage, für die im Zweifelsfalle das Justizministerium zuständig ist, nämlich zum StGB, und zwar konkret noch einmal zum § 219a. Wir verstehen nicht, was die materielle Einigung an dieser Stelle ist. Der Staatssekretär hat vorhin gesagt: Ja, man darf informieren und verweisen. – Ich will aber wissen, was genau die Information der Ärztinnen und Ärzte beinhalten darf. Darf da nur stehen: „Ich nehme legale Abtreibungen vor – Punkt“, sodass weitere Erkundigungen einzuziehen sind, oder dürfen die Ärztinnen und Ärzte auch sagen, ob sie das nur innerhalb bestimmter Fristen tun? Dürfen sie auch sagen, ohne sich strafbar zu machen, welche Methoden sie anwenden, dass sie bestimmte Methoden anwenden? Das ist die Frage, die sich eben faktisch auch auf anhängige Strafverfahren bezieht. Darauf hätten wir natürlich gerne eine klare Antwort, ob das in dieser Situation straffrei bleibt.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Herr Staatssekretär.
Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
Frau Kollegin, Sie wissen, dass die Bundesregierung zu laufenden Strafverfahren keine Stellung nimmt.
(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war nicht die Frage!)
Grundsätzlich kann ich Ihnen aber sagen, dass im Referentenentwurf geregelt ist – so er denn beschlossen wird –, dass die Ärztinnen und Ärzte zukünftig Informationen dahin gehend einstellen dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. Die Information, welche Methoden sie anwenden, erfolgt durch Verweis über Links.
(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also dürfen sie es nicht! – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und das macht die SPD mit!)
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Damit ist die Regierungsbefragung beendet.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
Drucksache 19/7340
Ich rufe zunächst den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit auf.
Ich rufe die Frage 1 der Kollegin Kordula Schulz-Asche von Bündnis 90/Die Grünen auf:
Wie viele Vergütungsverhandlungen über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege sind aktuell in einem Schiedsverfahren nach § 132a Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) befindlich und seit wann?
Wer antwortet? – Herr Staatssekretär.
Dr. Thomas Gebhart, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit:
Herr Präsident! Die Antwort der Bundesregierung lautet, dass der Bundesregierung keine Informationen darüber vorliegen, in wie vielen Fällen ein Schiedsverfahren nach dieser Vorschrift aktuell durchgeführt wird oder in der Vergangenheit durchgeführt wurde.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Eine Nachfrage von der Kollegin von den Grünen.
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Schulz-Asche ist mein Name. – Ich frage nach: In der Antwort auf die schriftliche Frage der Kollegin Sabine Zimmermann zu den Schiedspersonenverfahren vom 3. August 2018 – da konnten Sie das offensichtlich beantworten – war von einer Zunahme um 174 Prozent in fünf Jahren die Rede. Das klingt für mich nach einem erheblichen Anstieg, der vermutlich auch nicht aus heiterem Himmel kommt. Deswegen frage ich die Bundesregierung: Welche Gründe sehen Sie für die Zunahme dieser Schiedspersonenverfahren in der häuslichen Krankenpflege, und wie bewertet die Bundesregierung diese Steigerung? Was haben Sie vor, dagegen zu unternehmen?
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Herr Staatssekretär.
Dr. Thomas Gebhart, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit:
Frau Kollegin Schulz-Asche, wie gesagt: Die aktuelle Zahl liegt uns nicht vor. Was wir allerdings heute Morgen in der Anhörung bzw. im Fachgespräch im Ausschuss zu diesem Thema gehört haben, ist, dass in – hier gibt es eine andere Zahl – 80 bis 90 Prozent der Fälle die Schiedspersonen akzeptiert werden. Ich kann Ihnen Zahlen zu der Frage nennen: Wie häufig hat die Aufsichtsbehörde des Bundes bestimmte Schiedspersonen bestimmt? Hier ist es so, dass es in 2018 91 Fälle waren, in 2017 93 Fälle, in 2016 71 Fälle. Was den Zuständigkeitsbereich der Länder angeht, liegen uns allerdings keine Zahlen vor.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Zusatzfrage?
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sie geben ja Ihren Gesetzen immer merkwürdige Namen, so auch im Falle des sogenannten Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes, das allerdings für die Pflegekräfte in der ambulanten Pflege bisher wenig bis gar nichts geregelt hat. So verwundert es auch nicht, dass gerade im Bereich der sehr wichtigen Langzeitpflege im ambulanten Bereich praktisch nichts ankommt. Es ist jedoch so, dass Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter tariflich bezahlen wollen, durch bestehende Schiedspersonenverfahren gehindert werden, ihre Pflegefachkräfte tatsächlich nach Tarif zu bezahlen. Wann schaffen Sie die Grundlagen für transparente und effiziente Vergütungsverhandlungen in der häuslichen Krankenpflege und damit eine Voraussetzung dafür, dass Pflegefachkräfte auch nach Tarif bezahlt werden können?
Dr. Thomas Gebhart, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit:
Unser Ziel ist es selbstverständlich, dass Pflegekräfte nach Tarif bezahlt werden. Das gilt sowohl für den ambulanten als auch für den stationären Bereich. Jetzt muss man die Auswirkungen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes ehrlicherweise zunächst einmal abwarten. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ist ja erst vor kurzem in Kraft getreten. Diese Auswirkungen müssen wir jetzt zunächst einmal abwarten.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Weitere Frage durch die Abgeordnete Kappert-Gonther.
Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, Ihr sogenanntes Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sieht ja die vollständige Refinanzierung der Pflegekosten im Krankenhausbereich vor. Wir befürchten, dass dadurch eine Sogwirkung zulasten der ambulanten Pflegedienste entstehen könnte. Was werden Sie tun, um die ambulanten Pflegedienste genau davor zu schützen?
Dr. Thomas Gebhart, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit:
Wir haben uns mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ja entschieden, die Pflege zu stärken, sowohl im Krankenhausbereich als auch im Bereich der Altenpflege. Wir haben ausdrücklich gesagt: Das ist ein erster Schritt. Wir haben hier eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte zu verbessern. Dazu gehört auch die Bezahlung der jeweiligen Pflegekräfte. Wir wissen, dass es Befürchtungen gibt, dass Verbesserungen an einer Stelle zu Verzerrungen führen könnten, und wir werden das auch ganz genau im Auge behalten. Aber wichtig ist, dass wir eingeführt haben, dass auch im ambulanten Bereich nach Tarif bezahlt werden kann.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Vielen Dank. – Eine weitere Frage stellt die Abgeordnete Klein-Schmeink, Bündnis 90/Die Grünen.
Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Bei mir in Nordrhein-Westfalen häufen sich die Berichte, dass ambulante Pflegedienste keine neu anfragenden Pflegebedürftigen aufnehmen und betreuen können. Wir haben sogar Berichte, dass vielerorts laufende Verträge gekündigt werden müssen, weil die nötigen Fachkräfte nicht vorhanden sind. Was sagen Sie diesen Pflegediensten? Was sagen Sie diesen Pflegebedürftigen, die ohne Hilfe und Betreuung dastehen?
Dr. Thomas Gebhart, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit:
Wir wissen, dass wir insgesamt in Deutschland mehr Pflegekräfte brauchen. Deswegen sagen wir ja die ganze Zeit: Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz war ein erster wichtiger Schritt, um die Situation zu verbessern; aber es werden weitere Schritte folgen. Im Moment findet das insbesondere im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege statt. Es gab vor wenigen Tagen erste Zwischenergebnisse. Mitte dieses Jahres sollen die Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege vorliegen. Genau hier geht es ja um die Fragen: Wie können wir erreichen, dass sich insgesamt mehr Menschen entscheiden, in den Pflegeberuf zu gehen? Wie können wir erreichen, dass Menschen, die den Pflegeberuf erlernt haben, aber nach einigen wenigen Jahren aus der Pflege ausgestiegen sind, wieder in die Pflege zurückkehren? Es geht auch um die Frage: Wie können wir verstärkt qualifizierte Pflegekräfte aus dem Ausland gewinnen?
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Vielen Dank. – Eine weitere Frage möchte die Abgeordnete Heike Baehrens von der SPD-Fraktion stellen.
Heike Baehrens (SPD):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, ich möchte noch einmal auf die ursprüngliche Frage bezüglich der Schiedsverfahren nach § 132a SGB V zurückkommen. Wir hatten heute Morgen ein Fachgespräch. Die Experten haben sehr eindrücklich geschildert, welche Probleme damit verbunden sind und dass es bei den Vergütungsverhandlungen im Bereich des SGB V eine Fülle von Konfliktfällen gibt. Die kleinsten Unternehmen im Bereich der Pflege kommen hier in große Schwierigkeiten. Unter Umständen kommt es tatsächlich zu Liquiditätsengpässen, wenn es nicht rasch zu Klärungen kommt. Heute Morgen gab es Einigkeit, dass die aktuell gültige Schiedspersonenregelung sehr sperrig ist und zu langwierigen Verfahren führt. Wird im Ministerium über eine entsprechende Verfahrensordnung nachgedacht, um hier zu einer Beschleunigung zu kommen oder gar zu einer funktionsfähigen Schiedsstellenregelung?
Dr. Thomas Gebhart, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit:
Es wurden heute Morgen verschiedene Punkte angesprochen, insbesondere wurden eine Verfahrensregelung und auch eine Schiedsstelle thematisiert. Ich habe aber das Fachgespräch nicht so wahrgenommen, als dass es eine einheitliche Meinung gegeben hätte. Es wurden durchaus unterschiedliche Sichtweisen und Positionen geäußert. Aber wir werden auch dieses Feld weiter beobachten.
Wir sind der Auffassung, dass die bisherige, die jetzige Regelung durchaus sachgerecht ist, weil sie auch unbürokratische Verfahren erlaubt und weil sie den Schiedspersonen Spielräume gibt, um auf die Besonderheiten im jeweiligen Einzelfall einzugehen. Aber selbstverständlich werden wir uns auch im weiteren Verlauf die Entwicklungen sehr genau ansehen.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Vielen Dank. – Die letzte Frage stellt die Kollegin Bayram von Bündnis 90/Die Grünen.
Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, eine Pflegekraft, die sich zum Beispiel in Berlin um einen pflegebedürftigen Menschen kümmert, kann theoretisch nach vier verschiedenen Vergütungsvereinbarungen bezahlt werden, in Baden-Württemberg nach zwei. Für ein und dieselbe Leistung der Pflegekraft gibt es bundesweit bis zu 28 verschiedene Vergütungen. Da fragt man sich natürlich: Woher kommt diese unterschiedliche Vergütung? Warum braucht man eigentlich 28 verschiedene Vergütungsvereinbarungen in 16 Bundesländern?
(Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Gute Frage!)
Dr. Thomas Gebhart, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit:
Es ist ein Ausfluss der jetzigen Regelungen sowie der jeweiligen Verhandlungen und ihrer Ergebnisse. Aber es ist sehr unrealistisch, dass für ein und dieselbe Pflegekraft 28 unterschiedliche Regelungen gelten, weil eine Pflegekraft nicht in zig verschiedene Bundesländer umzieht oder ihren Arbeitsplatz mehrfach wechselt. Auch hier muss man die Verhältnismäßigkeit sehen.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Eine Zusatzfrage bitte.
Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Entschuldigung, aber ich bin ein bisschen irritiert, wie Sie hier bewusst missverständlich versuchen, eine Frage nicht zu beantworten. Das finde ich wirklich schade.
Daher meine Frage: Dieselbe Pflegeleistung von unterschiedlichen Pflegekräften wird nach 28 verschiedenen Vergütungsvereinbarungen vergütet. Finden Sie das richtig? Woraus rechtfertigt sich das? Das war meine Frage.
Dr. Thomas Gebhart, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit:
Okay, dann habe ich möglicherweise Ihre Frage missverstanden, oder die Frage ist nicht richtig bei mir angekommen. Man kann sich in der Tat darüber unterhalten, ob dies sachgerecht ist. Ich sichere Ihnen zu, dass wir uns diesen Punkt noch einmal genau ansehen werden.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Vielen Dank. – Die Fragen 2 und 3 der Abgeordneten Carina Konrad sowie Frage 4 des Abgeordneten Oliver Krischer werden schriftlich beantwortet.
Ich rufe jetzt den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann bereit.
Ich rufe Frage 5 des Abgeordneten Oliver Krischer auf:
Aus welchen Gründen hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Sitzung der Arbeitsgruppe 1 der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ für den 23. Januar 2019 kurzfristig abgesagt ( www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diesel-affaere/hinter-den-kulissen-tobt-der-streit-ums-tempolimit-16006577.html ), und wann wird die Arbeitsgruppe das nächste Mal einberufen?
Herr Staatssekretär.
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Die Frage beantworte ich wie folgt: Die Sitzung der Arbeitsgruppe 1 vom 23. Januar 2019 wurde vertagt, um eine vertiefte Koordinierung und Vernetzung der Arbeiten der Arbeitsgruppen der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ zu besprechen. Ein neuer Termin wird kurzfristig mitgeteilt.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Eine Zusatzfrage, Herr Krischer?
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär, für die Antwort, auch wenn es nicht ganz die Antwort auf meine Frage war. – Minister Scheuer hat sich umfänglich dazu geäußert, nachdem Maßnahmen, die offensichtlich in dieser Arbeitsgruppe diskutiert werden, öffentlich geworden sind. Wie genau begründet sich die Absage der Sitzung dieser Arbeitsgruppe? Ist sie mit dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe abgestimmt?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Sehr geehrter Herr Kollege, sie ist mit dem Vorsitzenden abgestimmt. Die Absage begründet sich darin, dass es zu unserem großen Bedauern zu einer Veröffentlichung von Zwischenergebnissen und Beratungsergebnissen gekommen ist, die noch kein endgültiges Ergebnis der Arbeitsgruppe beinhalten. Gerade diese Arbeitsgruppe koordiniert auch die anderen fünf Arbeitsgruppen; denn letztlich muss ein Vorschlag zur Entwicklung des Klimaschutzgesetzes gemacht werden. Der Anteil von 42 Prozent, den der Verkehr bei der Reduktion der CO 2 -Emissionen bringen soll, ist für uns eine gewaltige Aufgabe. Deswegen ist es sehr schädlich gewesen, dass vorab Zwischenergebnisse und Ideen in die Öffentlichkeit getragen wurden, die aber dem Gesamtzusammenhang nicht ausreichend dienen. Daher hat man eine erneute Koordinierungssitzung einberufen, um das zusammenzuführen, weswegen die anberaumte Sitzung der Arbeitsgruppe vertagt worden ist.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Eine weitere Frage?
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Staatssekretär, herzlichen Dank für die Auskunft. – Mich würde noch interessieren: Es gibt einen sehr ambitionierten und engen Zeitplan, um Vorschläge für das Klimaschutzgesetz zu erarbeiten. Ist gewährleistet, dass eine weitere Sitzung der Arbeitsgruppe so rechtzeitig stattfinden wird, dass dieser Zeitplan eingehalten werden kann?
Ein weiterer Punkt: Es handelt sich hier um eine sehr umfangreiche Auflistung von vielen globalen Maßnahmen, im Grunde von allem, was man sich in dem Bereich vorstellen kann. Mich würde wundern, wenn der Minister – so habe ich seine Äußerungen vernommen – mit all diesen Maßnahmen ein Problem hat. Welche geheimen Maßnahmen hat er dann noch, um das Klimaschutzziel zu erreichen? Das würde mich sehr interessieren.
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Geschätzter Abgeordneter, es ist so, dass wir sicherstellen, dass die Beratungen rechtzeitig aufgenommen werden können, um Vorschläge zu machen, die wir im Rahmen des Klimaschutzplanes bzw. des Entwurfs des Klimaschutzgesetzes abliefern müssen. Der Minister ist der festen Überzeugung – und das teile ich –, dass die Maßnahmen zu klein greifen. Sie werden nicht reichen, um das Klimaschutzziel im Verkehrssektor einzuhalten. Deswegen müssen wir größer denken und weiter in die Zukunft denken. Dafür haben wir diese Kommission.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Noch eine Zusatzfrage von der Kollegin Verlinden.
Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Staatsekretär, Sie haben gerade zu Recht gesagt, dass es sehr schwierig wird, die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen, dass Sie größer denken müssen. Dafür haben Sie unter anderem auch die Kommission eingesetzt. Es ist so, dass beispielsweise das Instrument eines Tempolimits keine Idee ist, die erst vor ein paar Wochen in einem kleinen Kreis entwickelt worden ist, sondern sie wurde schon über Jahre diskutiert. Dazu gibt es verschiedene Studien, die ausgerechnet haben, wie viel Treibhausgasemissionen man damit einsparen könnte.
Ich frage Sie, weil Sie schon sehr lange im Geschäft sind, sehr lange Verkehrspolitik machen und sagen, dass man für den Klimaschutz größer denken muss: Welche Ideen haben Sie? Sie sind nicht derjenige, der einfach nur abwartet, was eine Kommission erarbeitet, sondern Sie sind auch in Regierungsverantwortung. Deswegen würde mich sehr interessieren, welche Ideen die Regierung weiterverfolgt, um das Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten, weil ich bisher noch nicht so viel dazu gehört habe.
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Das würde hier sicherlich den Rahmen einer Fragestunde sprengen, wenn ich Ihnen einen circa zweistündigen Vortrag darüber halte, was alles denkbar wäre, in welchen Konstellationen, und welche Voraussetzungen man dafür bräuchte. Das werden Sie sehen, wenn wir die Vorschläge im Einzelnen vorstellen.
Ganz grundsätzlich kann man sagen: Die Idee eines Tempolimits ist seit Jahren bekannt. Ein Tempolimit ist eigentlich eine Frage der Verkehrssicherheit. Jetzt wird es aber im Rahmen der Debatte um den Klimawandel genannt. Ein Tempolimit auf den Autobahnen wird aber nicht die Prozente bringen, die wir brauchen, um das Klima nachhaltig zu verändern. Von daher ist es keine geeignete Maßnahme für den Klimaschutz. Ob es für andere Themenfelder eine geeignete Maßnahme ist, kann man diskutieren. Aber in diesem Fall ist das nicht so.
Um Ihnen einen Einblick zu geben: Wir müssen zu anderen Antriebssystemen kommen; das ist das Thema. Wir dürfen nicht glauben, die derzeitige Mobilität mit einigen Veränderungen beeinflussen zu können – das wird um Längen nicht reichen –, sondern wir müssen eine andere Form der Mobilität haben. Das muss vor allem über andere Antriebssysteme gehen, die im Wesentlichen auf der Basis erneuerbarer Energien funktionieren; sonst werden wir aus der CO 2 -Problematik nicht herauskommen.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Ich rufe jetzt die Frage 6 der Abgeordneten Daniela Kluckert auf:
Wie bewertet die Bundesregierung nach dem Bekanntwerden der ersten Ergebnisse die Arbeit der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“?
Ich werde weitere Zusatzfragen hier berücksichtigen; wir bleiben also beim Thema. – Herr Staatssekretär.
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Sehr geehrter Herr Präsident, ich beantworte die Frage wie folgt: Der Bundesregierung liegen noch keine Erkenntnisse der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ vor.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Zusatzfrage der Kollegin?
Daniela Kluckert (FDP):
Ja, vielen Dank. – Herr Staatssekretär, wir alle haben aus der Presse erfahren, wie sozusagen Zwischenergebnisse veröffentlicht und bewertet worden sind. Mich würde einmal interessieren: Wie bewerten Sie denn die Lage für die 800 000 Arbeitsplätze – das sind 7,7 Prozent der Wirtschaftsleistung – in der Automobilindustrie in Deutschland? Würden Sie sagen, dass diese Arbeitsplätze aufgrund der Sachen, die in der Presse bekannt geworden sind, in Gefahr sind bzw. dass sie in Gefahr sind, wenn das umgesetzt werden würde?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Sehr geehrte Frau Kollegin, ich glaube nicht, dass die Arbeitsplätze durch Veröffentlichungen in einer großen Zeitung in Gefahr geraten. Ich glaube allerdings, dass, wenn diese Maßnahmen umgesetzt würden, sie schon eine Bedrohung für Arbeitsplätze in der Automobilindustrie darstellen können. Deswegen muss man das, was wir als Verkehrsressort an Maßnahmen zur Einhaltung des Klimaschutzplans vorschlagen, sehr sorgsam abwägen. Es geht auf der einen Seite um ökologische Fragestellungen – kein Thema –, und es geht auf der anderen Seite um ökonomische Fragestellungen. Wir werden sicherlich in der Automobilwirtschaft eine große Umstellung haben. Sie wissen, dass die ersten deutschen Automobilproduzenten bereits ihre Produktion von dem reinen Benzin- bzw. Dieselmotor auf Elektromobilität umstellen, und dieser Prozess wird sich beschleunigen. Meiner Einschätzung nach wird es deutlich mehr in die Richtung von Wasserstoff als Antrieb für Automobile gehen. Von daher gesehen werden sich die Produktionsbedingungen verändern, und das wird natürlich auch Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in der Automobilwirtschaft haben.
Daniela Kluckert (FDP):
Vielen Dank. – Noch eine Nachfrage: Das Umweltbundesamt hat eine Studie herausgegeben, die besagt, dass ein Tempolimit auf Autobahnen tatsächlich nur Einsparungen im CO 2 -Bereich in Höhe von 0,3 Prozent bringen würde. Wirklich sinnvoll hingegen wäre – das zeigen auch neue Studien, gerade auch vom BDI veröffentlicht – die Benutzung von alternativen Kraftstoffen im Flottenbereich. Jetzt ist es so, dass es natürlich auch auf europäischer Ebene entschieden wird, ob diese alternativen Kraftstoffe auf die Flottenziele angerechnet werden können. Meine Frage ist: Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, dass diese Kraftstoffe auf die CO 2 -Flottenziele angerechnet werden können?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Ich bin Ihnen sehr dankbar für die Fragestellung, weil sie eigentlich schon eine Antwort auf die vorher gestellten Fragen gibt. Es ist so, dass wir uns dafür einsetzen, dass das angerechnet werden kann. Wir beabsichtigen in diesem Kontext die Umstellung der Mobilität entweder auf die synthetischen Kraftstoffe, auf Elektromobilität oder – das ist mein Favorit – auf die Wasserstofffahrzeuge.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Vielen Dank. – Sie haben Ihre zwei Fragen gestellt. Für eine weitere Frage hat sich die Kollegin Bettina Hoffmann von Bündnis 90/Die Grünen gemeldet.
Dr. Bettina Hoffmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Staatssekretär, es ist natürlich sehr bedauerlich, wenn es so eine Arbeitsgruppe gibt und frühzeitig Ergebnisse an die Öffentlichkeit gelangen; das kann ich durchaus verstehen. Jetzt hätte man das ja vielleicht auch mal ein bisschen vorsichtiger bewerten können. Der Herr Minister hat es aber sehr abfällig gewertet. Es stellt sich für mich die Frage: Kann diese Arbeitsgruppe jetzt überhaupt noch frei denken in bestimmten Bereichen? Gibt es da noch Möglichkeiten, wenn man zum Beispiel bedenkt, dass pro Jahr 4 000 Tonnen CO 2 eingespart werden könnten über so ein Fahrverbot? Meinen Sie, dass hier noch frei zu denken und zu kalkulieren ist, ohne dass dies durch den Minister weiter blockiert wird?
(Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Fahrverbot auf der Autobahn? Ist das ein neuer Vorschlag?)
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Frau Kollegin, die Arbeitsgruppe soll frei denken, die kann frei denken; da wird keiner was dagegen sagen.
(Dr. Bettina Hoffmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke!)
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Die nächste Frage stellt Herr Hoffmann von der FDP.
Dr. Christoph Hoffmann (FDP):
Herr Staatssekretär, Sie haben gerade das Thema Wasserstoff in die Runde geschmissen. Wir sprechen hier von einem CO 2 -freien Antrieb, sofern der Wasserstoff aus regenerativer Energie gewonnen wird. Ich glaube, das ist ein sehr guter Ansatz. Es werden ja bereits Serienfahrzeuge im Wasserstoffbereich produziert; wir haben aber kein Tankstellennetz. Beabsichtigt die Bundesregierung, ein Tankstellennetz für Wasserstoff einzuführen oder zu fördern, wie es zum Beispiel Kalifornien, Japan oder Korea machen?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir fördern Tankstellen bereits. Wir haben derzeit 50 Tankstellen in Deutschland, die so gut wie alle vom Bundesverkehrsministerium gefördert wurden. Wir haben sie so platziert, dass man deutschlandweit mit Wasserstoffautos fahren kann. Wir beabsichtigen, im Jahr 2020 etwa 100 Tankstellen zu haben. Im Jahr 2022/23 werden wir auf 400 Tankstellen kommen, und wir wollen dann drei, vier Jahre später das Ziel von 1 000 Tankstellen erreichen. Das korreliert in etwa mit dem Hochlauf der Fahrzeuge, so wie wir ihn uns vorstellen können. Letztlich entscheidet der Kunde, welches Auto er kauft. Aber wir werden dafür sorgen, dass die Tankstelleninfrastruktur in Deutschland deutlich verbessert wird, sodass man Wasserstofffahrzeuge fahren und betanken kann und die Mobilität damit sicher gewährleistet ist.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Vielen Dank. – Die nächste Frage stellt Torsten Herbst, FDP.
Torsten Herbst (FDP):
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Sie hatten angesprochen, dass synthetische Kraftstoffe aus Ihrer Sicht auf die CO 2 -Einsparziele angerechnet werden können. Ist das die gemeinsame Haltung der Bundesregierung oder die des Verkehrsministeriums?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Da wir das Klimaschutzgesetz zusammen verabschieden müssen, muss es auch die gemeinsame Haltung der Bundesregierung werden. Wir werden unsere Vorschläge einreichen, das Umweltministerium wird diese prüfen, und daraus wird sich dann ein Gesamtvorschlag ergeben, der dann in einem Entwurf für das Klimaschutzgesetz zusammengefasst wird, den Sie dann beraten und beschließen müssen.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Vielen Dank. – Für eine weitere Frage hat sich Oliver Krischer gemeldet, Bündnis 90/Die Grünen.
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herzlichen Dank, Herr Präsident, dass ich die Nachfrage stellen darf. – Herr Staatssekretär, Minister Scheuer hat sich zum Thema Tempolimit dergestalt geäußert, dass er gesagt hat, ein Tempolimit sei – ich zitiere – „gegen jeden Menschenverstand“. Nun belegen zahlreiche Umfragen, die wir in den letzten Tagen und Wochen gesehen haben, dass etwa die Hälfte der Bundesbürger ein Tempolimit sinnvoll findet und der Meinung ist, dass alle europäischen Staaten ein Tempolimit haben sollten. Meine Frage: Sagt Herr Scheuer damit, dass etwa 40 Millionen Deutsche keinen Menschenverstand haben?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Auf die rhetorische Frage will ich gerne antworten: Polemik ist das Salz in der politischen Debatte. Insofern ist es sicherlich so, dass Herr Scheuer damit nicht den Menschen den Menschenverstand abspricht.
(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sollte er noch mal klarstellen!)
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Einen haben wir noch nicht aufgerufen, und das ist der Abgeordnete Dr. Christian Jung, FDP.
Dr. Christian Jung (FDP):
Meine Frage bezieht sich auf die E-Fuels, Herr Staatssekretär. Wie möchte die Bundesregierung diese fördern? Es geht nicht nur darum, sich für die Anrechnung starkzumachen, sondern auch darum, dass wir in Deutschland die entsprechenden Produktionsstätten haben. Mir sagen viele Wissenschaftler, beispielsweise aus Baden-Württemberg, auch vom KIT in Karlsruhe, dass die Bundesregierung hier viele Hausaufgaben noch nicht gemacht hat. Es gibt eine große Produktionsanlage in Katar von 2,5 mal 2,5 Kilometern. So groß brauchen wir das, glaube ich, nicht; aber trotzdem muss man solche Anlagen zur Verfügung stellen, damit man gewisse Literzahlen produzieren kann und das Ganze wettbewerblich attraktiv wird.
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Ich interpretiere Ihre Frage so, dass Sie wünschen, dass wir da noch mehr tun. Das machen wir auch. In der Tat ist es so, dass wir bei vielen Themen in diesem Bereich noch in der Experimentierphase sind. Die Bundesregierung fördert diese Experimentierphase auch. Der großtechnische Versuch ist bei vielen Produkten noch nicht angelaufen. Gleichwohl gibt es gute Forschungsergebnisse, die Anlass geben, hier eine Chance für die Zukunft der Mobilität zu sehen. Wenn das dann in diese Phase geht, wird die Bundesregierung sicherlich überlegen, wie man diese Anlagen gegebenenfalls fördert. Das Thema ist: Wir wollen nicht in die Wirtschaft eingreifen; das ist ja auch eine Wettbewerbsfrage, die man genau abwägen muss. Insofern können wir Modellanlagen fördern; das werden wir auch tun. Wir werden auch genau beobachten, was sich im globalen Wettbewerb, in Asien, im arabischen Raum, im amerikanischen Raum, bei diesen Fragen tut.
Sie können also davon ausgehen, dass wir das gut im Blick haben. Wir versäumen da nichts und werden die Mittel für die Förderung im Rahmen unserer Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie immer rechtzeitig einstellen, damit wir das fördern können, was gefördert werden soll.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Ich rufe jetzt die Frage 7 der Abgeordneten Daniela Kluckert, FDP, auf:
Wie kann im überarbeiteten Referentenentwurf zu den Elektrokleinstfahrzeugen eine „typenunabhängige“ und „einheitliche“ Regelung für Elektrokleinstfahrzeuge angestrebt werden, wenn dadurch nicht klassifizierte Elektrokleinstfahrzeuge wie Hoverboards unter den Radar fallen und der eigentliche Ansatz der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung es doch war, die Lücke der neuen Typengenehmigungsverordnung (EU) Nr. 168/2013 zu schließen, um allen Elektrokleinstfahrzeugen die Teilnahme am Straßenverkehr legal zu ermöglichen?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich gebe darauf folgende Antwort: Zusätzlich zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenkstange wird derzeit im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Blick auf die Mikromobilität eine Ausnahmeregelung erarbeitet, damit zukünftig auch Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenkstange im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden können.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Zusatzfrage?
Daniela Kluckert (FDP):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, ist gesichert, dass mit Ihrer Verordnung, die gerade im Entwurfsstadium ist, auch sogenannte Hoverboards tatsächlich auf deutschen Straßen zugelassen werden?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Es gibt im Zusammenhang mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr große Sicherheitsbedenken. Es ist schwierig, die Frage zu beantworten, wie wir es letztlich genau konfigurieren: Wo sollen diese Fahrzeuge fahren? Braucht man einen Versicherungsschutz oder nicht? Wie soll die Konstellation der Fahrzeuge sein?
Ich glaube, dass sich die Mobilität vor allem in den Großstädten in Deutschland massiv verändern wird. Ich hoffe, dass wir es demnächst hinbekommen, diese Verordnung herauszugeben. Davon soll auch die Betriebsform, die Sie ansprechen, umfasst sein. Inwiefern das gelingt, wird man sehen, wenn wir die Verordnung vorliegen haben.
Daniela Kluckert (FDP):
Herr Staatssekretär, das hoffe ich natürlich sehr, weil diese Sachen in den Partnerländern um uns herum, in ganz Europa, schon zugelassen sind und nur Deutschland sich da sehr schwertut.
Bestandteil dieser Verordnung ist nach derzeitigem Stand, dass Schilder ausgewiesen werden, die regeln, wo die Elektrokleinstfahrzeuge fahren dürfen. Ich frage deswegen das Verkehrsministerium, wie hoch es die Kosten beziffert, die auf die Kommunen zukommen, wenn derartige Schilder eingeführt werden.
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Zu einer solchen Kostenermittlung kommen wir noch, wenn wir denn solche Schilder einführen. Die Frage, ob wir neben den vielen Schildern, die wir eh schon haben, weitere Schilder brauchen, muss man in der Tat debattieren.
Die Frage ist aber auch: Wo soll man diese Fahrzeuge grundsätzlich zulassen? Ich habe bei Inaugenscheinnahme in Städten, in denen die Zulassung der Elektrokleinstfahrzeuge schon erfolgt ist, erkannt, welch hohe Unfallrisiken die häufig sehr jungen Fahrer mit diesen doch sehr schnellen Geräten teilweise eingehen. Man muss sich gut überlegen, ob sie auf der Straße fahren sollen, ob sie in Konkurrenz zu den Radfahrern auf den Radwegen fahren sollen oder ob sie gegebenenfalls Gehsteige in Anspruch nehmen sollen, wo es dann zu einer Korrelation mit den Fußgängern kommt.
Trivial ist diese Frage nicht, und deswegen beschäftigt sie uns auch – das merken Sie an meiner Antwort. Auch ich bin für freie Fahrt für freie Bürger; aber hier kann es zu erheblichen Gefährdungen nicht nur des Fahrers selbst, sondern auch anderer Personen kommen. Deswegen müssen wir das sehr sorgsam abwägen. Sie können sich, wie üblich, darauf verlassen, dass wir als Ressort eine Verordnung vorlegen werden. Wenn wir uns für zusätzliche Schilder entscheiden, dann können wir auch ziemlich genau beziffern, welche Kostenbelastung gegebenenfalls auf die Kommunen zukommt.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Vielen Dank. – Weitere Frage von Dr. Christian Jung, FDP.
Dr. Christian Jung (FDP):
Herr Staatssekretär, es ist überhaupt nicht verständlich, dass Sie die E-Scooter nicht aus der Gesamtverordnung herausgenommen haben. Die hätte man längst zulassen können. Deswegen die ganz konkrete Frage: Wann werden die E-Scooter, also die elektrischen Tretroller, zugelassen? Es gibt Hersteller, die schon bekannt gegeben haben, dass Ende Februar die Zulassung mit Plakette möglich sei. Wir wissen als Abgeordnete davon nichts. Wissen Sie vielleicht mehr?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann bereits Erlaubnisse und Genehmigungen erteilen. Allerdings müssen wir für die Inverkehrnahme die Verordnung abwarten, über die wir vorhin gesprochen haben.
Unser Ziel ist es, die Gerätschaften zum Frühjahr zuzulassen; denn es sind Freiluftgeräte, und da bietet es sich an, dass wir im Frühjahr zur Zulassung kommen.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Haben Sie eine Zusatzfrage?
Dr. Christian Jung (FDP):
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, was heißt „im Frühjahr“ konkret: im März, zu Ostern oder November/Dezember?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Die Frage verstehe ich nicht. Wenn bei Ihnen November/Dezember zum Frühjahr zählt, weiß ich nicht, über welche Jahreszeiten Sie philosophieren. Ich habe „Frühjahr“ gesagt, und damit bleibt es beim Frühjahr, und das Frühjahr ist definiert.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Vielen Dank. – Die nächste Frage stellt Frau Skudelny von der FDP.
Judith Skudelny (FDP):
Herr Staatssekretär, Sie haben auf die mannigfaltigen Risiken bei der Nutzung der Elektrokleinstfahrzeuge hingewiesen, die im Regelfall von Eltern zu Weihnachten oder zum Geburtstag an ihre Kinder verschenkt werden. Meine Frage ist: Gibt es konkrete Hinweise darauf, dass das Elektrokleinstfahrzeug Hoverboard deutlich gefährlicher ist als beispielsweise ein nichtmotorisiertes Skateboard, das schwieriger zu lenken und genauso schnell ist, oder beispielsweise Rollerblades oder andere Kinderspielzeuge, die im Prinzip überall zugelassen sind? Sind die Elektrokleinstfahrzeuge, die mit einem Elektromotor ausgestattet sind, was ja sogar den Vorteil hat, dass gewisse Geschwindigkeiten nicht überschritten werden können, nicht eigentlich weniger gefährlich, oder zeigen die Unfallzahlen, dass die Genehmigung tatsächlich ein dramatischer Eingriff ist und die Risiken, die Sie beschrieben haben, wirklich eintreten könnten? Mein Sohn hat so ein Ding. Ich kann das nicht sehen. Vielleicht gibt es aber statistische Evidenzen, dass es so ist.
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Sehr geehrte Frau Kollegin, es ist natürlich so: Wenn man massenhaft diese Fahrzeuge zulässt – und das ist bei einer grundsätzlichen Zulassung natürlich der Fall –, verändert sich die Mobilität. Nehmen Sie einmal eine Großstadt wie Berlin: Da können Sie davon ausgehen, dass innerhalb von wenigen Wochen Tausende dieser Fahrzeuge auf Berliner Straßen unterwegs sind und auch kreuz und quer fahren. Es sind in der Regel Jugendliche oder junge Leute, die so ein Fahrzeug, wie Sie sagen, zum Beispiel zum Geburtstag geschenkt bekommen. Freie Mobilität, am Gashahn drehen – bei der Elektromobilität gibt es ja eine sofortige Leistungsentwicklung –, das ist ein schönes Spielzeug.
(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist das jetzt Selbstkritik?)
Die jungen Menschen bewegen sich mit einer relativ hohen Geschwindigkeit zwischen Fußgängern und Radfahrern. Man muss also schon gut abwägen, was man dort macht – nicht, dass wir in einem Jahr hier wieder in einer Fragestunde sind und Sie mich fragen: Wie konntet ihr das zulassen, habt ihr die Problematiken nicht gesehen? – Deswegen erkläre ich jetzt schon, dass wir die Problematiken sehen und uns damit auch nicht ganz leichttun.
Es ist ja auch eine Frage des Versicherungsschutzes: Soll man sie versicherungsfrei lassen oder nicht? Das ist weniger eine Frage des Selbstschutzes, sondern eher eine Frage des Schutzes anderer. Ein Beispiel: Wenn junge Menschen mit E-Scootern andere Menschen anfahren und es zu schweren Verletzungen kommt, wer deckt dann die Unfallkosten? – Es gibt in dem Zusammenhang viele Fragestellungen, und es ist nicht trivial.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Damit sind wir mit dem Thema Elektrokleinstfahrzeuge durch.
Die Fragen 8 und 9 der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann und die Fragen 10 und 11 des Abgeordneten Stephan Kühn werden schriftlich beantwortet.
Wir kommen zur Frage 12 des Abgeordneten Dr. Christian Jung von der FDP:
Plant die Bundesregierung, ein System zur verpflichtenden Arbeitszeitüberwachung für Lokführer im Bereich Schienengüterverkehr einzuführen, das dem Überwachungssystem der digitalen Tachografen bei Lkws gleicht?
Herr Staatssekretär.
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Ich beantworte die Frage wie folgt: Nein. Im Zuge einer Zunahme des interoperablen Eisenbahnverkehrs hält die Bundesregierung nationale Alleingänge hinsichtlich einer Arbeitszeitüberwachung bei Triebfahrzeugführern mittels digitaler Tachografen nicht für den richtigen Weg.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Zusatzfrage, Herr Kollege?
Dr. Christian Jung (FDP):
Herr Staatssekretär, es gibt immer wieder Berichte über Arbeitszeitüberschreitungen. Wie wollen Sie sicherstellen, auch mit Blick auf die Sicherheit – es gibt für viele Strecken in Deutschland nicht einmal funktionierende Ausweichstrecken –, dass es zu keinen Problemen mit den Arbeitszeiten und zu Unfällen kommt? Wie würden Sie Ihre Haltung in einem solchen Fall rechtfertigen?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeiten von Lokführern, die ja eindeutig geregelt sind, ist nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz Aufgabe der Eisenbahnunternehmen. Sie sind verpflichtet, die tarifären bzw. die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Das wird durch die Aufsichtsbehörden im Eisenbahnsektor relativ gut kontrolliert, damit es da nicht zu Missbräuchen kommt. Insofern können Sie sicher sein, dass aus der Eigenverantwortung der Eisenbahnunternehmen heraus mit diesen Dingen sehr verantwortungsvoll umgegangen wird.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Eine weitere Zusatzfrage?
Dr. Christian Jung (FDP):
Ja, eine Zusatzfrage. – Es war bisher immer so, dass man davon ausgehen konnte, dass zum Beispiel Lokführer nicht alkoholisiert unterwegs sind. Es gibt dieses Problem im Moment sehr stark im Lkw-Bereich. Ich denke zum Beispiel an die Kontrolle bei Frankfurt. Es kommt aber auch immer wieder vor – das berühmte Beispiel –, dass ein ICE in Wolfsburg durchfährt. Wir hatten jetzt gerade den Fall, dass ein Lokführer mit einer sehr hohen Promillezahl erwischt worden ist. Wie wollen Sie dies überprüfen, oder ist das auch wieder nur die Aufgabe der Eisenbahnverkehrsunternehmen?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Die Verantwortung der Eisenbahnverkehrsunternehmen für ihr Personal bleibt; die können wir ihnen nicht abnehmen. Wenn es zu Vorkommnissen kommt, gehen sie denen sofort nach. Gerade Alkohol ist für Lokführer, wenn sie im Dienst sind, ein absolutes No-Go. In dem von Ihnen geschilderten Fall sind sofort personelle Konsequenzen erfolgt. Dass in der schönen Stadt Wolfsburg leider ab und an ein ICE durchfährt, kann damit zusammenhängen, dass die Lokführer diese Strecke nicht regelhaft fahren und vielleicht dachten, dass der Bahnhof nicht die Größenordnung eines ICE-Haltes hat. Gleichwohl bemühen wir uns, darauf hinzuweisen. Es ist mittlerweile bundesweit bekannt, dass solche Vorfälle des Öfteren vorgekommen sind. Es wurde entsprechend gegengesteuert, und die ICEs halten verlässlich.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Na ja, so richtig übersehbar ist der Bahnhof in Wolfsburg direkt neben dem VW-Werk eigentlich nicht.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP)
Aber ich darf ja die Fragen nicht beantworten, das ist Sache der Bundesregierung. – Weitere Nachfragen liegen nicht vor.
Ich rufe die Frage 13 des Kollegen Dr. Christian Jung auf:
Wie viele der geplanten Neuanstellungen von circa 22 000 Mitarbeitern („RP Online“: „Mehr Züge, mehr Schienen, mehr Jobs“; unter: https://rp-online.de/wirtschaft/deutsche-bahn-bahnchefs-planen-mehr-zuege-schienen-und-jobs_aid-35719493 ) bei der Deutschen Bahn AG sind nach Kenntnis der Bundesregierung für den Bereich Güterverkehr eingeplant?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Danke, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Jung, die Frage beantworte ich wie folgt: Aktuell sind für dieses Jahr mehr als 2 000 Neueinstellungen für die DB Cargo geplant.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Nachfrage?
Dr. Christian Jung (FDP):
Sehen Sie die Möglichkeit, dass man diese Stellen besetzen kann? Denn im Logistikbereich stehen auch andere Anbieter vor großen Herausforderungen bei der Rekrutierung von Fachpersonal. Es wäre wirklich tragisch, wenn unser Sorgenkind DB Cargo – Sie sprechen nachher noch mit Herrn Dr. Lutz darüber – vielleicht zusammenkracht, weil man die Rekrutierungsstrategie nicht verwirklichen kann.
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Sehr geehrter Herr Kollege, zusammenkrachen wird die DB Cargo nicht, sondern sie wird ihre Aufgabe weiterhin erfüllen. Aber es ist richtig: Wenn wir wirtschaftlicher werden und mehr Angebot bringen wollen, brauchen wir mehr Personal. Dem dienen die zusätzlichen Lokführerstellen.
Es ist richtig, was Sie gesagt haben – gar keine Frage –, nämlich dass wir in Konkurrenz zu allen möglichen anderen Logistikbetreibern stehen. Im Wesentlichen ist es ein Wettbewerb um junge Menschen, die wir für diese Branche gewinnen wollen. Sie wissen, die DB AG hat eine große Personalrekrutierungskampagne gestartet mit, wie ich finde, zum Beispiel sehr gut aufgemachten Plakaten, um die jungen Leute auf die zukunftsfähigen Jobs hinzuweisen; denn das sind Jobs mit Zukunft, und das sind auch interessante Jobs. Insofern hoffen wir, dass wir alle Stellen besetzen können. Ob uns das gelingt, weiß man nicht; denn wir haben in Deutschland in der Tat einen Fachkräftemangel. Den gibt es allerorten und leider auch in der Logistikwirtschaft.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Eine weitere Zusatzfrage? – Nicht. Vielen Dank.
Die Fragen 14 und 15 des Abgeordneten Matthias Gastel werden schriftlich beantwortet.
Dann rufe ich die Frage 16 des Abgeordneten Torsten Herbst auf:
Wie hat sich der Elektrifizierungsgrad der deutschen Schieneninfrastruktur zwischen dem 31. Dezember 2017 und dem 31. Dezember 2018 entwickelt (bitte nach Kilometern und Anteil am Gesamtnetz aufschlüsseln), und hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund am ausgegebenen Elektrifizierungsziel von 70 Prozent bis 2025 fest?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Danke, Herr Präsident. – Bezug nehmend auf die Daten des Infrastrukturkatasters hat sich der Elektrifizierungsgrad zwischen 2017 und 2018 wie folgt verändert: Die Streckenlänge betrug in 2017 33 230 Kilometer, in 2018 betrug sie 33 298 Kilometer, elektrifiziert waren 2017 20 107 Kilometer, 2018 20 283 Kilometer. Um es einfacher zu sagen: Der Anteil der Elektrifizierung lag 2017 bei 60,5 Prozent und 2018 bei 60,9 Prozent. Die Bundesregierung verfolgt weiterhin das Ziel, den Elektrifizierungsgrad schnellstmöglich auf 70 Prozent anzuheben. Dafür wird aktuell unter anderem ein umfassendes Elektrifizierungsprogramm aufgestellt.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege?
Torsten Herbst (FDP):
Vielen Dank für die Ausführungen. – Sie haben gerade den Fortschritt innerhalb des letzten Jahres beschrieben. Woraus speist sich Ihre Zuversicht, dass das Elektrifizierungsziel von 70 Prozent, das Sie sich selbst gesetzt haben, gehalten wird? Denn bei dem aktuellen Tempo wird es wohl nicht funktionieren.
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Wir haben einen Bundesverkehrswegeplan aufgestellt, den Sie dankenswerterweise mit dem Bundesschienenwegeausbaugesetz beschlossen haben. Alleine die Maßnahmen im Bundesschienenwegeausbaugesetz führen dazu, dass wir auf etwa 68 Prozent Elektrifizierungsgrad bei der Schiene kommen.
Es gibt eine Reihe von Nahverkehrsstrecken, die wir auch elektrifizieren wollen, die aber aus einem anderen Topf finanziert werden sollen. Ein entsprechendes Gesetzespaket – es geht unter anderem um die Digitalisierung der Schulen, aber auch um Änderungen des GVFG – liegt gerade beim Bundesrat. Auch aus den Mitteln des GVFG werden Nahverkehrsstrecken bezuschusst, um einen höheren Elektrifizierungsgrad zu erreichen.
Ich bin sehr optimistisch, dass wir das Ziel erreichen können. Dafür sind Anstrengungen erforderlich – das ist so –, aber es ist ein wichtiges umweltpolitisches Ziel. Wir haben vorhin über Maßnahmen im Klimaschutzgesetz gesprochen, dazu gehört auch die Elektrifizierung von Schienenstrecken.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Weitere Zusatzfrage?
Torsten Herbst (FDP):
Welche weiteren Möglichkeiten zur Beschleunigung der Elektrifizierung sehen Sie insbesondere mit Blick auf Planung und Genehmigung, vielleicht auch Baubeschleunigung?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Wir haben das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz vorgelegt, das Sie dankenswerterweise vor kurzem verabschiedet haben. In diesem Gesetz haben wir erhebliche Erleichterungen bei den Planungszeiträumen gerade im Schienensektor vorgesehen. Gleichwohl bleibt es eine ständige Aufgabe, zu einer verbesserten Planung zu kommen.
Ich hoffe, dass wir Ihnen noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen können, um Planung per Gesetz zu machen, also nicht mit Planfeststellungsverfahren, wie wir das gemeinhin kennen. Dann sind Sie als Deutscher Bundestag derjenige, der im Wesentlichen die Entscheidung fällen muss. Wir wollen die entsprechenden Maßnahmen auf einigen Modellstrecken ausprobieren. Wenn das gut läuft, könnte man sie auf wichtige Strecken ausweiten.
Wie gesagt, wir müssen alles versuchen, um die Strecken schnell auszubauen. Das bedeutet auch einen Planungsaufwuchs zum Beispiel beim Eisenbahn-Bundesamt, bei den Planungsbüros und allem, was damit zusammenhängt. Es ist also ein buntes Paket.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Eine weitere Nachfrage von Dr. Jung von der FDP.
Dr. Christian Jung (FDP):
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich habe noch eine konkrete Frage zur Elektrifizierung. Wir haben uns schon öfter über die Rheintalbahn unterhalten. Wir vermissen Ihrerseits immer noch Aktivitäten bei der Elektrifizierung der Ausweichstrecken, denken wir zum Beispiel an die Kurve bei Horb, denken wir an die Rheinbrücke Wintersdorf bei Raststatt ins Elsass, denken wir auch an die Elektrifizierung der deutsch-französischen Bahnstrecke Ludwigshafen–Wörth–Straßburg als Ausweichstrecke.
Wir haben im Aachener Vertrag festgelegt, gemeinsam mehr für die Grenzregionen zu tun, aber von Ihnen vermissen wir die entsprechenden Aktivitäten. Daher meine Frage: Was tun Sie konkret in Bezug auf die Ausweichstrecken für die Rheintalbahn, um diese funktionsfähig zu machen und zu elektrifizieren?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Ich bin etwas verwundert, dass Sie meine Aktivitäten nicht erkennen; denn ganz Deutschland erkennt sie.
Wir sind im Zuge der Elektrifizierung dabei, die Ausweichstrecken für die Hauptkorridore zu evaluieren, die wir dann unter Fahrdraht legen wollen, damit wir – und das ist eine Konsequenz aus dem Unfall in Raststatt – Ausweichstrecken anbieten können, die unter Fahrdraht sind, und Tunnelbreiten haben, die der Güterverkehr braucht. Das gilt auch für die Brückenstärken; Sie haben es angesprochen.
Wir werden Ihnen das Elektrifizierungsprogramm gegebenenfalls noch im ersten Halbjahr dieses Jahres vorlegen können. Dann werden Sie wissen, welche Strecken wir elektrifizieren, welche Ausweichstrecken wir unter Fahrdraht nehmen wollen.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Ich rufe die Frage 17 des Abgeordneten Torsten Herbst auf:
Auf welchen Betrag beliefen sich die Vertragsstrafen für Verspätungen oder andere Leistungsausfälle, welche die DB Regio AG mit ihren Töchtern im Jahr 2018 an die 27 Aufgabenträger der Länder für den Schienenpersonennahverkehr leisten musste, und wie verteilen sich diese Vertragsstrafen auf die einzelnen Aufgabenträger für das Jahr 2018?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Danke, Herr Präsident. – Ich antworte wie folgt: Nach Information der Deutschen Bahn AG kann aufgrund der andauernden Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 noch keine Auskunft über die Höhe der Vertragsstrafen für Verspätungen oder andere Leistungsausfälle für 2018 erfolgen.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Herr Abgeordneter, Zusatzfrage?
Torsten Herbst (FDP):
Können Sie eine Tendenz erkennen, wie sich die Situation 2018 im Vergleich zu 2017 darstellt?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Die Tendenz, die ich erkennen kann, ohne es direkt verifizieren zu können, ist, dass es höhere Vertragsstrafen gegeben hat.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Weitere Zusatzfrage?
Torsten Herbst (FDP):
Können Sie die Ursachen für die Vertragsstrafen und die höheren Zahlungen im letzten Jahr benennen? Was muss aus Ihrer Sicht bei der Deutschen Bahn getan werden, damit man wieder weniger Strafzahlungen leisten muss?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Dazu muss ich grundsätzlich sagen: Zuständig für Vertragsstrafen sind die Bundesländer, die in der Regel über ihre Nahverkehrsgesellschaften Projekte im Nahverkehr ausschreiben. Insofern ist es nicht Aufgabe der Bundesregierung, dazu Stellung zu nehmen.
Wann muss eine Vertragsstrafe gezahlt werden? Grundsätzlich muss eine Schlechtleistung vorliegen, weil nur bei Schlechtleistung eine Vertragsstrafe, eine Pönale, verhängt werden kann. Was muss man machen, um Abhilfe zu schaffen? Man muss den Betrieb besser machen.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Zu einer weiteren Nachfrage hat sich Frau Kluckert gemeldet.
Daniela Kluckert (FDP):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, die Verspätungen bei der Deutschen Bahn sind wirklich eines der größten Ärgernisse für alle Bahnkunden in Deutschland. Allein die ausgewiesenen Verspätungen sind enorm.
In der Schweiz werden Verspätungen in Wegen berechnet. Es wird gefragt: Was passiert eigentlich mit den Leuten, die von A nach B müssen und vielleicht zusätzlich in C halten? In Deutschland werden diese Wegeverspätungen gar nicht ausgewiesen. Es ist also gar nicht klar, was mit den Leuten passiert, die meinetwegen irgendwo eine halbe Stunde auf ihren Zug warten und sich letztlich um mehrere Stunden verspäten können. Plant die Bundesregierung, das Schweizer Modell als Vorbild zu nehmen und die Wege auszuweisen und nicht nur die einzelnen Strecken?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Solche Ermittlungen gibt es bei der Deutschen Bahn sehr wohl. Man weiß, wie die Passagiere das Endziel erreichen können. Ob wir uns des Schweizer Modells bedienen, kann ich Ihnen so nicht sagen. Das Problem ist aber erkannt. Die zunehmende Verspätungsanfälligkeit des Systems führt zu einer immer größeren Verärgerung der Bevölkerung; dafür muss man Verständnis haben. Insofern wird man sicherlich auch die Frage stellen: Was passiert mit den Reisenden, wenn ein Zug ausfällt oder so deutlich zu spät kommt, dass Anschlusszüge nicht erreicht werden können? Sie wissen, dass es ein Entschädigungs- und Erstattungssystem gibt. Gleichwohl fragt der Reisende: Wie kann ich meinen Zielort in einer annehmbaren Zeit erreichen? Wir werden uns darum kümmern, dass das in ein System gegossen wird und man noch mehr Erkenntnisse gewinnen kann.
(Abg. Daniela Kluckert [FDP] meldet sich)
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Sie können nur eine Zusatzfrage stellen, Frau Kollegin.
Die Fragen 18 und 19 der Abgeordneten Ingrid Nestle werden schriftlich beantwortet.
Wir kommen zur Frage 20 des Abgeordneten Klaus-Peter Willsch:
Wie viel Prozent der Bestandsgüterwagen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Stichtag 31. Dezember 2018 auf lärmarme Bremstechniken umgerüstet werden?
Herr Staatssekretär.
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Sehr geschätzter Herr Abgeordneter, ich gebe Ihnen folgende Antwort: 116 122 TSI-lärmkonforme Güterwagen verkehren mit Stand 3. Januar 2019 auf dem deutschen Netz. Das entspricht einer Quote von 63,45 Prozent leisen Wagen bezogen auf 183 000 Güterwagen, die insgesamt auf dem deutschen Schienennetz fahren.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter?
Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU):
Ja. – Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Können Sie die nach verschiedenen Bremszonentypen aufschlüsseln – natürlich gerne auch schriftlich – und zum Zweiten die Zahlen über die im Ausland registrierten Güterwagen, die in Deutschland verkehren, ebenfalls nennen?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen die Zahlen sogar geben. Es waren 47 205 Güterwagen mit LL-Sohlen und 28 473 Güterwagen mit K‑Sohlen registriert, bezogen auf die Deutsche Bahn. Wir haben insgesamt 175 600 Anträge auf Vorbescheid zur Bezuschussung der Umrüstung von europäischen Wagenhaltern erhalten, sodass wir mithin das für 2020 gesetzte Ziel durchaus gut erreichen können.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Eine Zusatzfrage von Dr. Jung, FDP.
Dr. Christian Jung (FDP):
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, es geht beim Schienenlärmschutz ja nicht nur um die Wagen, sondern auch um das Schleifmanagement. Dazu gibt es zum Beispiel die Studie des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein, Freiburg, in der nachgewiesen wurde, dass man den Lärm um bis zu 10 Dezibel reduzieren kann, wenn man richtig schleift. Ich frage mich, seit ich in den Deutschen Bundestag gewählt worden bin: Wann ergreifen Sie die Initiative, dass man sich in städtischen Gebieten, wo mehr Menschen vom Lärm betroffen sind, stärker um das Thema Schienenschleifen kümmert?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Herr Abgeordneter, das ist schon längst State of the Art. Am besten ist es natürlich, wenn Sie ein glattes Gleis und ein glattes Rad haben. Das ist eigentlich die Optimalausstattung. Deswegen werden Schienen geschliffen. Regelmäßig ist es aber so, dass sich die Bürger dort, wo Schienen geschliffen werden, über den dabei entstehenden Lärm beschweren: Was macht ihr da? – Wir begründen dann immer, warum wir das machen: Es ist einmal irre laut, anschließend aber lange Zeit, relativ gesehen, leiser.
Im Zuge der Unterhaltungsmaßnahmen wird bereits mehr Schienenschleifen vorgesehen, weil ein gut gepflegtes Gleis und ein gut gepflegtes Rad einen wesentlich leiseren Schienenverkehr ermöglichen; insofern haben Sie recht. Wir sind da dran. Das ist State of the Art.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Vielen Dank. – Wir kommen jetzt zur Frage 21 des Kollegen Klaus-Peter Willsch:
Werden nach Einschätzung der Bundesregierung – wie im am 30. März 2017 verabschiedeten Schienenlärmschutzgesetz festgeschrieben – keine lauten Güterzüge ab dem Fahrplanwechsel 2020/2021 auf deutschen Schienen verkehren?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Herr Präsident! Darauf gebe ich folgende Antwort: Das Schienenlärmschutzgesetz verbietet ab dem 13. Dezember 2020 grundsätzlich das Fahren von Güterwagen, deren Lärmemission höher ist als die Emission von Güterwagen, die bei der Zulassung den Kriterien der Technischen Spezifikation für die Interoperatibilität zum Teilsystem „Fahrzeuge – Lärm“ entsprochen haben. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Zugangsberechtigten zur Eisenbahninfrastruktur beabsichtigen, gegen die gesetzlichen Bestimmungen zu verstoßen.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Damit ist der Kollege nicht zufriedengestellt. – Eine Nachfrage.
Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU):
Ich will der Regierung dafür einmal danken; denn es wurde ja häufig infrage gestellt, ob wir das wirklich hinbekommen. Ich bin sehr zufrieden damit.
Sie wissen aber auch, dass das nicht das einzige Problem ist. In Rüdesheim beispielsweise haben wir den Menschen einmal einen langen Tunnel unter der ganzen Stadt versprochen. Als dieser Plan platzte, haben wir gesagt: Wir werden sehr schnell dafür sorgen, dass der schienengleiche Bahnübergang an der Bundesstraße, der am Tag acht bis zehn Stunden geschlossen ist, beseitigt wird. 2029 findet im Oberen Mittelrheintal die Bundesgartenschau statt, und Rüdesheim ist sozusagen der Eingang. Damit die Besucher nicht vor den geschlossenen Schranken in Rüdesheim warten müssen, wünschen wir uns sehnlichst, dass der schienengleiche Bahnübergang beseitigt wird, was innerhalb von zehn Jahren doch möglich sein müsste. Wird uns die Bundesregierung unterstützen?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Die Bundesregierung unterstützt so etwas sehr gerne, weil wir unabhängig von der Frage der verkehrlichen Regelung auf der Straße und in einer Kommune vor allem das Sicherheitsargument sehen. Jeder Bahnübergang, der nicht höhengleich ist, ist ein besserer Bahnübergang, weil die höhengleichen häufig ein sehr großes Sicherheitsrisiko darstellen. Insofern unterstützen wir das sehr. Grundsätzlich mischen wir uns aber in die Planung nicht ein; denn die DB Netz AG muss mit dem zuständigen Straßenbaulastträger – ich vermute, das dürfte die Stadt sein, zumindest wenn es sich um eine kommunale Straße handelt – eine vertragliche Regelung finden. Dabei wird die Höhe der Kosten ermittelt. Wir beteiligen uns automatisch mit einem Drittel an den Kosten. Von daher leisten wir, glaube ich, einen großen Beitrag.
Unabhängig davon bin ich gerne bereit, Herr Abgeordneter, mich der Sache anzunehmen und zu schauen, ob wir das beschleunigen können; denn eine Bundesgartenschau sollte in der Tat nicht darunter leiden, dass die Menschen vor den Schranken der DB AG stehen.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Weitere Zusatzfrage?
Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU):
Ja. – Vielen Dank. Aus Sicht der dortigen Kommune ist das sogar noch komfortabler, weil das eine Bundesstraße ist und insofern für alle Drittel der Bund zuständig ist. In der Tat wären wir sehr dankbar, wenn die Regierung auf das Eisenbahn-Bundesamt oder auf die DB Netz AG und Landesstraßenbauverwaltung aktiv einwirken würde, damit wir dieses Problem innerhalb von zehn Jahren gelöst bekommen. Die Menschen schütteln den Kopf und fragen sich: Sind wir in Deutschland nicht fähig, innerhalb von zehn Jahren eine Bahnunterführung zu bauen?
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Herr Abgeordneter, manches ist kompliziert in Deutschland. Das ist so. Es gibt – das kennen Sie – die Bauvorschriften, die Finanzierungsvorschriften, die Modalitäten, unterschiedliche Interessen. Aber ich habe Ihnen zugesagt, dass ich mich um die Sache kümmere, und dann tue ich das auch.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Wir kommen zur Frage 22 von Stefan Schmidt, Bündnis 90/Die Grünen:
Welche Vorarbeiten sind notwendig, damit die in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans hochgestufte Bahnstrecke München/Nürnberg–Schwandorf–Furth im Wald–Prag konkreter geplant werden kann, und wann wird hierfür der Auftrag erteilt?
Herr Staatssekretär.
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Herr Präsident! Die Frage beantworte ich wie folgt: Das Projekt Ausbaustrecke Nürnberg–Schwandorf–Furth im Wald (Grenze Deutschland/Tschechien) ist aufgrund seiner positiven gesamtwirtschaftlichen Bewertung aus dem Potenziellen Bedarf in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans Schiene aufgestiegen. Das positive Nutzen-Kosten-Verhältnis wird jedoch nur erreicht, wenn zeitgleich entsprechende Ausbaumaßnahmen auf tschechischer Seite im Abschnitt Grenze Deutschland/Tschechien nach Pilsen vorgenommen werden. Da müssen zunächst Abstimmungen mit Tschechien erfolgen.
Vizepräsident Thomas Oppermann:
Zusatzfrage, Herr Schmidt.
Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Sie haben angesprochen, dass die sogenannte Metropolenbahn jetzt in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen wurde. Sie wissen, dass dieses Projekt eine längere Historie hat: Ihr vorheriger Chef, der vorherige Verkehrsminister, hatte schon vor der Bundestagswahl diese Hochstufung angekündigt. Der aktuelle Verkehrsminister hat das vor der Landtagswahl in Bayern angekündigt. Beides waren womöglich wahltaktische Manöver. Nichtsdestoweniger warten die Menschen in der Region schon sehr lange auf die Umsetzung dieses Projektes. Deshalb frage ich: Wie ist bei der Vorarbeit die Kooperation mit der tschechischen Seite gelaufen? Wie laufen die Gespräche? Ist absehbar, a
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