Frage von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373)
Teil von Protokoll der 61. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung im Hinblick auf die von DB Cargo angekündigte Veräußerung der DB-Cargo-Werkstätten und -Außenstellen (Rostock, Magdeburg, Senftenberg) bis zum 31. Mai 2026, und welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit August 2025 unternommen, um die Zukunft der DB-Cargo-Werkstätten und -Außenstellen zu sichern?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte:
Im Ergebnis des Beihilfeverfahrens der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland betreffend die DB Cargo AG ist der Vorstand der DB Cargo AG verpflichtet worden, ein umfassendes Transformationsprogramm umzusetzen. Die Maßgabe ist, unter anderem die Profitabilität des Unternehmens bis zum Ende des Geschäftsjahres 2026 herzustellen – und dies ohne Verlustübernahmen der Deutschen Bahn AG (DB AG).
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße und fristgerechte Durchführung des Transformationsprozesses obliegt gemäß den einschlägigen organschaftlichen Zuständigkeiten dem Vorstand der DB Cargo AG. Der Vorstand hat zahlreiche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung eingeleitet; hierzu zählt die Konsolidierung der Werkstattstrukturen, um bestehende Überkapazitäten abzubauen. Die regionale Ausgestaltung wird derzeit vom Vorstand ausgearbeitet und ist unter anderem Gegenstand der Verhandlungen zum Interessenausgleich mit den Sozialpartnern. Die Bundesregierung begleitet und überwacht den Transformationsprozess und steht im Austausch mit dem Vorstand der DB Cargo AG; eine operative Einflussnahme erfolgt im Einklang mit den aktienrechtlichen Regelungen nicht.
Relationen
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