Kundenkommunikation über den DB Navigator (Antwort zu Drs. 21/7451)
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Kundenkommunikation über den DB Navigator (Antwort zu Drs. 21/7451)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7678
21. Wahlperiode 20.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Paula Piechotta,
Matthias Gastel, Victoria Broßart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7451 –
Kundenkommunikation über den DB Navigator
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
(Ausschussdrucksache 20(8)7519) zum Thema „DB Navigator“, in der für
eine Trennung von personeller Verantwortung für Zugdisposition und Eingabe
in Kundeninformationsportale geworben wurde, damit eine lückenlose
Echtzeitübertragung der Angaben aus der Zugverkehrssteuerung auf den DB
Navigator erfolgen kann, hatte die Bundesregierung erläutert, dass keine
Veränderungen geplant seien. Vor dem Hintergrund des damaligen Berichts und des
am 8. Juli 2025 vom Bundesminister für Verkehr, Patrick Schnieder, und der
DB-Vorstandsvorsitzenden Evelyn Palla bekannt gegebenen Sofortprogramms
„Bessere Kundenkommunikation“, das schnellere Kundeninformation auch
für den DB-Navigator bringen soll, stellen sich Fragen, welche konkreten
Veränderungen nunmehr beim DB-Navigator vorgenommen werden sollen.
1. Wie viele Ausfälle, Verspätungen oder Gleichwechsel konnten nicht
korrekt auf dem DB Navigator oder dem damit verbundenen Buchungsportal
(bahn.de) angegeben werden (bitte monatsweise für 2024, 2025 und das
laufende Jahr 2026 angeben)?
Eine historische Auswertung, ob, wann und in welcher Form diese Daten an die
jeweiligen Abnehmer ausgespielt wurden, ist nicht möglich.
2. Welche einzelnen messbaren Zielgrößen sind mit der Ankündigung des
Sofortprogramms „Bessere Kundenkommunikation“ verbunden, und bis
wann sollen die einzelnen Zielgrößen erreicht werden, welche Pönalen
sind bei Zielverfehlungen vorgesehen, und in welchen Haushaltstitel
sollen diese fließen?
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat zusammen mit der DB AG ein
Gesamtpaket geschnürt, das eine spürbare und unmittelbare Verbesserung der
Kundenkommunikation gewährleistet.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 20. August 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die DB AG hat hierzu mitgeteilt, dass mit dem Sofortprogramm in den
verschiedenen Hebeln die nachfolgenden messbaren Zielgrößen verbunden sind:
• Hebel 1: Rechtzeitige Information zu Halteausfällen bei DB Verkehren:
> 90 Prozent (in 12/2026)
• Hebel 1: Qualität Verspätungsprognose bei verspäteten DB Zügen:
> 74 Prozent (in 12/2026)
• Hebel 2: Rollout KI-Chat auf bahn.de (in Q4/2026)
• Hebel 2: Installierte Zug-Informationsmonitore: 900 (Ziel 12/2026)
• Hebel 2: Latenz Bahnhofsanzeiger/DB Navigator: max. 10 Sekunden (Ziel
12/2026)
• Hebel 3: Aufbau betreiberübergreifende Meldungsseite (09/2026)
• Hebel 3: Einführung anbieterneutrale App DB Info (12/2026)
• Hebel 3: Übertragung der Organisationseinheit Reisendeninformationen und
ihrer Tätigkeiten an InfraGO (01/2027)
Das BMV wird die Wirksamkeit der Maßnahmen des Sofortprogramms eng
überwachen.
3. Wie wird künftig verhindert, dass nicht fahrbare Verbindungen im DB
Navigator und in der damit verbundenen Internetpräsenz angezeigt werden?
Die DB AG hat hierzu mitgeteilt, dass die Anzeige der Verbindungen
grundsätzlich auf Algorithmen basiert, die auf die verfügbaren Informationen der
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) aufbauen. Alle EVU sind verpflichtet,
über die Reisendeninformationsplattform aktuelle und korrekte Informationen
zur Verfügung zu stellen. Ist diese Datenbasis gegeben, generieren die
Fahrplanauskunftssysteme ausschließlich fahrbare Verbindungen. Kein bekanntes
Auskunftssystem, so auch der DB Navigator, ist in der Lage, die Korrektheit der
von den EVU übermittelten Daten zu valideren bzw. zu korrigieren. Insofern ist
eine korrekte Information zu fahrbaren Verbindungen nur dann möglich, wenn
die EVU korrekte Reisendeninformationen zur Verfügung stellen.
Mit dem Sofortprogramm zielt die DB AG darauf ab die Qualität der den
Auskunftssystemen zugrunde liegenden Daten für alle Verkehre – unabhängig vom
Betreiber – zu verbessern
4. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Datenbanken und IT-
Infrastrukturen im Hintergrund sind geplant, um die Funktionsfähigkeit der
Anwendung zu gewährleisten?
Zur Verbesserung der Datengrundlagen werden die Betriebsleitsysteme der
EVU DB Fernverkehr und der DB Regio im Rahmen des
Sofortprogramms “Bessere Kundenkommunikation” grundlegend erneuert. Künstliche
Intelligenz verarbeitet Störungsmeldungen in den Leitstellen schneller, um
Halteausfälle oder Verspätungen zügiger an die Kanäle zu übermitteln.
Ebenfalls wird im Rahmen des Sofortprogramms “Bessere
Kundenkommunikation” die Zusammenarbeit mit der Branche intensiviert, damit sich auch die
Datenverfügbarkeit und -qualität der Nicht‑DB EVU in den Auskunftsmedien
strukturell verbessert.
Für gegenüber Endkunden zeitkritische Informationsfälle wie Gleiswechsel
oder Wagenreihung wurden im Rahmen des Sofortprogramms technische
Lösungen geschaffen, um bestehende Latenzen weitestgehend zu beseitigen.
5. Welche organisatorischen und personellen Veränderungen sind neben der
Modernisierung der IT in den Leitstellen vorgesehen für eine lückenlose
Echtzeitübertragung der Angaben aus der Zugverkehrssteuerung auf den
DB Navigator und die damit verbundene Internetpräsenz?
Die DB AG hat hierzu mitgeteilt, dass bereits heute die in den
Verkehrsleitungen der DB Fernverkehr und DB Regio erfassten Informationen unmittelbar an
die Reisendeninformationsplattform übertragen, dort in Echtzeit verarbeitet und
unmittelbar an alle Abnehmenden, darunter auch die digitalen Kanäle der
DB AG, verteilt und dort für die Veröffentlichung aufbereitet und ausgespielt
werden. Für die Verarbeitung der Daten auf der Vertriebs- und Serviceplattform
der DB AG, welche die technische Basis der Kanäle DB Navigator und bahn.de
bildet, besteht eine technisch bedingte Latenz von rund 60 Sekunden, die
jedoch weder über organisatorische noch personelle Veränderungen reduziert
werden kann.
Für gegenüber Endkunden zeitkritische Informationsfälle wie Gleiswechsel
oder Wagenreihung wurden im Rahmen des Sofortprogramms technische
Lösungen geschaffen, um diese Latenz weitestgehend zu beseitigen.
Unabhängig davon soll die organisatorische und personelle Verantwortung für
die Reisendeninformationsplattform ab dem 1. Januar 2027 gesamthaft von der
DB InfraGO AG wahrgenommen werden, um eine betreiberübergreifende
Bereitstellung der Daten sicherzustellen.
6. Welche Veränderungen am DB Navigator und an der damit verbundenen
Internetpräsenz werden im Rahmen des Sofortprogramms „Bessere
Kundekommunikation“ mit Blick auf den Vertrieb vorgenommen, um
a) einen fairen Zugang zum Verkauf von Tickets und die neutrale
Darstellung von Reiseoptionen mit verschiedenen Eisenbahnunternehmen
sicherzustellen, und
b) es Kunden zu ermöglichen, Dienstleistungen verschiedener
Eisenbahnunternehmen in einem einzigen Ticket buchen zu können?
Die DB AG hat hierzu mitgeteilt, dass im Rahmen des Sofortprogramms
„Bessere Kundeninformation“ an den digitalen Endkundenkanälen DB Navigator
und bahn.de, welche von den DB‑EVU DB Fernverkehr AG und DB Regio AG
sowie von der Vertriebsdienstleisterin DB Vertrieb GmbH als
(eigenwirtschaftliche) Vertriebskanäle genutzt werden, keine Veränderungen mit Blick auf den
Vertrieb vorgenommen werden.
Im Grundsatz gilt, dass die DB AG in ihren Vertriebskanälen zunächst ihre
eigenen DB-Produkte verkauft, die sie dann im Sinne der Kunden um Produkte
von Verkehrsverbünden und Kooperationen mit DB-Beteilung ergänzen.
Direkte Wettbewerber verkauft die DB AG derzeit nicht.
Wo die DB AG gesetzlich verpflichtet ist, andere Anbieter in ihren Kanälen
(als Reiseoption) anzuzeigen, erfolgt dies.
Bei der Buchung unterschiedlicher Dienstleistungen verschiedener EVU in
einem einzigen Ticket ist die Ausgabe sogenannter Durchgangstickets ohne
vorherige Aufstellung von gesonderten Durchgangstarifen durch die jeweiligen
EVU derzeit aus technischen sowie (fahrgast)-rechtlichen Gründen nicht
möglich. Daher erfolgt bei der DB AG bei kombinierten Verbindungen von der
DB AG und anderen von DB AG vertriebenen EVU in den Vertriebskanälen
der DB AG die Anzeige eines Gesamtpreises, der in einem einheitlichen
Buchungs- und Bezahlvorgang buchbar ist. Danach erfolgt auf Basis des
europäischer Industriestandards OSDM (Open Sales and Distribution Model) die
Ausgabe mehrerer rechtlich selbständiger Tickets der beteiligten Anbieter.
7. Wie ist der Stand bei der Übertragung des DB Navigators sowie der damit
verbundenen Internetpräsenz in die Verantwortung der DB InfraGO, die
das Bundesministerium für Verkehr (BMV) in seiner „Agenda für
zufriedene Kunden auf der Schiene – Eckpunkte zur Reform der Deutschen
Bahn“ im September 2025 gefordert hat mit dem Ziel der Stärkung des
Gemeinwohls und der Wettbewerbsneutralität?
Die Europäische Kommission hat am 13. Mai 2026 Vorschläge vorgelegt, um
Bahnreisen in der EU für die Kunden zu vereinfachen. U. a. sollen
Vertriebsplattformen von marktbeherrschenden EVU verpflichtet werden, sowohl
Verbindungen anderer EVU anzuzeigen als auch deren Tickets zu verkaufen.
Die Übertragung des DB Navigators von der DB Fernverkehr AG auf die
DB InfraGO AG wurde daher bis auf weiteres ausgesetzt, da sie durch den
Vorschlag der Europäischen Kommission für einheitliche europaweite Regelungen
für Bahnticket-Vertriebsplattformen gegebenenfalls kurzfristig weitere
Anpassungen erforderlich würden, wenn es neue einheitliche, europaweite
Regelungen gibt.
8. Welchen Buchwert hat der DB Navigator sowie die damit verbundene
Internetpräsenz aktuell, und wie hoch war er bei der Übertragung von DB
Vertrieb auf die DB Fernverkehr, die zum 1. April 2023 erfolgte?
Bei den erfragten Informationen handelt es sich um Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der DB AG und der betroffenen privaten Unternehmen. Die
Offenlegung der Informationen kann wirtschaftliche und finanzielle Nachteile
sowohl der DB AG als auch der genannten Unternehmen zur Folge haben. Im
Hinblick auf die DB AG kann das fiskalische Interesse des Bundes betroffen
sein. Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen Auskunftsanspruch
der Abgeordneten des Deutschen Bundestages einerseits und dem Schutz von
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowohl der DB AG als auch der
betroffenen privaten Unternehmen andererseits werden die erbetenen Informationen als
Verschlusssache „VS-Vertraulich“* eingestuft und in der Geheimschutzstelle
des Bundestages hinterlegt, soweit sie der Bundesregierung vorliegen.
* Das Bundesministerium für Verkehr hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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