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Probleme mit dem Regionalexpress RE1 (Antwort zu Drs. 21/4875)

dip / drucksache 13.04.2026 · WP 21 · 21/5352 · Antwort · Original ↗

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Probleme mit dem Regionalexpress RE1 (Antwort zu Drs. 21/4875) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5352 21. Wahlperiode 13.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/4875 – Probleme mit dem Regionalexpress RE1 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bahnverbindung über den Regionalexpress RE1 stellt für die Pendlerinnen und Pendler aus Frankfurt (Oder) und dem Landkreis Oder-Spree eine zentrale verkehrliche Lebensader dar. Zahlreiche Menschen sind täglich auf eine verlässliche Verbindung nach Berlin angewiesen. In den vergangenen Jahren häufen sich nach Wahrnehmung der Fragestellenden Berichte über kurzfristige Zugausfälle, Verspätungen sowie ungeplante oder sehr kurzfristig angekündigte Schienenersatzverkehre (siehe z. B. www. n-tv.de/regionales/berlin-und-brandenburg/RE1-in-und-um-Berlin-wochenlan ge-Ausfaelle-und-Umleitungen-id30305892.html). Besonders problematisch ist dabei nach Angaben des Betreibers Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG) die Kommunikation mit der für die Infrastruktur verantwortlichen DB InfraGO AG (www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/re1-in-frankfurt-oder-matth ias-steinfurth-spd-warnt-vor-weiterem-bahn-chaos-78699614.html). So wurde zuletzt bekannt, dass der RE1 am Wochenende vor Ostern erneut nicht zwischen Fürstenwalde (Spree) und Erkner verkehren soll (www.mo z.de/lokales/erkner/re1-ab-erkner-neue-sperrung-bis-fuerstenwaldewann-wied er-keine-bahn-faehrt-78692930.html). Entsprechende Informationen waren jedoch nach Kenntnis der Fragestellenden selbst wenige Wochen zuvor weder in den Fahrgast-Apps noch in Ersatzfahrplänen des Betreibers veröffentlicht. Nach Angaben aus dem Land Brandenburg erhält der Betreiber vielfach sehr spät Informationen über Streckensperrungen und Bauarbeiten, was eine rechtzeitige Information der Fahrgäste erschwert. Menschen mit Behinderungen bzw. Mobilitätseinschränkungen sind von den Baustellen und Ersatzverkehren besonders negativ betroffen. Darüber hinaus wird berichtet (ebd.), dass von der Infrastrukturbetreiberin regelmäßig sogenannte Sperrpausen für präventive Instandhaltungen angekündigt werden, während in Teilen dieser Zeiträume offenbar keine tatsächlichen Bauarbeiten stattfinden. Gleichzeitig muss der Betreiber dennoch kostenintensiven Schienenersatzverkehr organisieren. Weitere strukturelle Probleme betreffen die Infrastruktur in Frankfurt (Oder). Züge der Linie RE1 können dort bislang nur eingeschränkt abgestellt und gewartet werden. Für Reinigung, Frischwasserbefüllung und Entsorgung der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 10. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Toilettenanlagen müssen Fahrzeuge häufig bis nach Eisenhüttenstadt überführt werden. Zudem ist das elektronische Stellwerk im Bahnhof Frankfurt (Oder) bislang nicht umgesetzt (www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/bahn-in-frankfur t-oder-ausbau-von-gleisanlage-und-neues-stellwerk-geplant-78649886.html), wodurch beispielsweise Bahnsteigwechsel teilweise manuell eingepflegt werden müssen. Der Bau einer Abstellanlage sowie eines elektronischen Stellwerks wurde mehrfach angekündigt, jedoch offenbar zeitlich verschoben.  1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über wiederkehrende kurzfristige Informationen zu Baustellen, Streckensperrungen und Schienenersatzverkehren auf der Linie RE1 zwischen Frankfurt (Oder) und Berlin? Die Deutsche Bahn AG (DB AG) teilt mit, dass nach aktuellem Stand keine Informationen über eine Häufung kurzfristig geplanter Baustellen im Bereich der Linie RE1 zwischen Frankfurt (Oder) und Berlin vorliegen.  2. Welche Vorgaben bestehen seitens der Bundesregierung bzw. der Deutschen Bahn AG für Mindestfristen bei der Information von Eisenbahnverkehrsunternehmen und Fahrgästen über geplante Streckensperrungen? Die Vorgaben an die DB InfraGO AG hinsichtlich einzuhaltender (Mindest-)Fristen zur Konsultation der Zugangsberechtigten zu baubedingten Kapazitätseinschränkungen ergeben sich aus europarechtlichen Vorgaben (insbesondere aus dem delegierten Beschluss (EU) 2017/2075 der Kommission vom 4. September 2017 zur Ersetzung des Anhangs VII der Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums) und dem Eisenbahnregulierungsgesetz. Die daraus resultierende Vorgehensweise ist als Teil des netzzugangsrelevanten Regelwerks der DB InfraGO AG in den Infrastrukturnutzungsbedingungen veröffentlicht (Ril 402.0305). Die Information von Fahrgästen über geplante Streckensperrungen und ggf. vorhandene Alternativen obliegt dem jeweiligen Zugangsberechtigten.  3. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen der ODEG als Betreiberin des RE1 und der DB InfraGO als Infrastrukturbetreiberin hinsichtlich Baustellenplanung und Informationsweitergabe? Hierzu liegen der Bunderegierung keine Kenntnisse vor.  4. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren Sperrpausen auf der Strecke des RE1 angekündigt, und in wie vielen Fällen fanden während dieser Sperrpausen tatsächlich Bau- oder Instandhaltungsarbeiten statt? Die DB AG teilt mit, dass Daten über Sperrpausen auf der Strecke des RE1 erst ab 2023 auswertbar zur Verfügung stehen (nur Sperrungen länger als eine Woche): 2023: Circa 1 Monat Vollsperrung einzelner Streckenabschnitte, Circa 5 Monate Sperrung von Bahnhofsgleisen. 2024: Circa 1,5 Monate Vollsperrung einzelner Streckenabschnitte, Circa 10,5 Monate Sperrung von Bahnhofsgleisen. 2025: Circa 2 Monate Vollsperrung einzelner Streckenabschnitte, Circa 10 Monate Sperrung von Bahnhofsgleisen. Laut DB AG wurden während der aufgeführten Sperrungen für Investmaßnahmen im Grundsatz immer Arbeiten ausgeführt. Sollte es zu Änderungen in der Planung der Bauleistung gekommen sein, wurden die Sperrpausen entsprechend angepasst.  5. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung Eisenbahnverkehrsunternehmen wie der ODEG durch kurzfristig angesetzte oder häufige Schienenersatzverkehre auf dieser Strecke? Hierzu liegen der Bunderegierung keine Kenntnisse vor.  6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Bauarbeiten auf hochbelasteten Pendlerstrecken wie dem RE1 besser zu bündeln und langfristiger planbar zu machen? Nach Angaben der DB AG hat die DB InfraGO AG in den vergangenen Jahren ihr Bausystem grundlegend umgestellt. In Zukunft wird je nach Art und Größe der Einschränkungen auf den Verkehr entweder in Instandhaltungscontainern oder Investitionscontainern gearbeitet. Die Instandhaltungscontainer sind dabei je Streckenabschnitt alle 4 bis 8 Wochen wiederkehrende eingleisige Sperrungen im Nachtzeitraum. Dort werden kleine Maßnahmen umgesetzt, die dem Erhalt und der Instandsetzung der Infrastruktur dienen. Große Aus- und Neubauvorhaben, aber auch alle 1:1‑Erneuerungen in den Gewerken Oberbau, Oberleitung, konstruktiver Ingenieurbau und Leit- und Sicherungstechnik, werden in Investitionscontainern realisiert, die einen größeren Streckenabschnitt für ein bis sechs Monate sperren. Anschließend folgt eine mehrjährige Pause ohne Investitionscontainer. Die Instandhaltungs- und Investitionsplanung erfolgt in der Regel für mehrere Jahre im Voraus, sodass für die Nutzer der Infrastruktur und die Fahrgäste nach intensiver Bautätigkeit i. d. R. eine größere Baupause eintritt (Invest) oder die Arbeiten sehr regelmäßig wiederkehrend geplant werden (Instandhaltung).  7. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand beim Bau der Abstell- und Serviceanlage für Regionalzüge in Frankfurt (Oder), und wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Inbetriebnahme zu rechnen? Der Abschluss der ersten Bauphase ist nach Angaben der DB AG durch die Inbetriebnahme der Abstellanlage (Errichtung und Anbindung der Gleise, Elektrifizierung) für Anfang 2029 geplant. Daran schließt sich eine zweite Bauphase mit Vollintegration in das neu zu errichtende Elektronische Stellwerk in Frankfurt (Oder) mit gemeinsamer voraussichtlicher Inbetriebnahme im September 2029 an.  8. Welche Gründe führen nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Verzögerungen beim geplanten elektronischen Stellwerk in Frankfurt (Oder), und welcher Zeitplan wird derzeit von der Deutschen Bahn verfolgt? Die DB AG teilt mit, dass eine größere Sperrung der Strecke im Jahr 2029 in Form eines Invest-Containers geplant ist, in welchem zahlreiche Maßnahmen in diversen Gewerken gebündelt umgesetzt werden sollen, um der hohen Auslastung der Strecke 6153 gerecht zu werden. Der Umgriff betrifft u. a. alle Stellwerke auf der Strecke, einschließlich des Bereichs ab Fürstenwalde und schließt auch das heutige Stellwerk Frankfurt (Oder) Personenbahnhof sowie das bereits mit älterer elektronischer Stellwerkstechnik ausgerüstete Stellwerk Oderbrücke mit ein. Somit wird im Zuge der Bündelung der Maßnahmen im Jahr 2029 die gesamte Strecke mit moderner elektronischer Stellwerkstechnik ausgerüstet werden.  9. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen, um die Wartungs- und Serviceinfrastruktur für Regionalzüge in Frankfurt (Oder) zu verbessern, damit Leerfahrten nach Eisenhüttenstadt künftig vermieden werden können? Zur Verbesserung der Wartungs- und Serviceinfrastruktur für den Schienenpersonennahverkehr in Frankfurt (Oder) verweist die DB AG auf die Inbetriebnahme der neu zu errichtenden Abstellanlage in zwei Bauphasen, hierzu wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 10. Welche Rolle spielt der Bund als Eigentümer der Deutschen Bahn AG bei der Verbesserung der Baustellenkoordination und der Fahrgastinformation auf zentralen Pendlerstrecken im Osten Brandenburgs? Die DB AG und die Infrastrukturtochter DB InfraGO AG sind gemäß Artikel 87e GG privatrechtlich organisierte Unternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Eine direkte Einflussnahme durch den Bund auf die Tätigkeit der Unternehmen ist nicht möglich. Der Vorstand führt das jeweilige Unternehmen in eigener unternehmerischer Verantwortung. Entscheidungen über operative Geschäftsprozesse fallen ausschließlich in dessen Zuständigkeit. Zur verbesserten Steuerung des Bundes bei der DB InfraGO AG werden seit Anfang des Jahres zusätzliche Vertreterinnen und Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der DB InfraGO AG entsandt. Mit acht statt bisher fünf Vertreterinnen und Vertreter wird die Eigentümerstellung des Bundes gestärkt und die Steuerung verbessert. Darüber hinaus gibt die Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene klare Zielvorgaben und Leitplanken zur Steuerung der DB AG. Für die Verbesserung der Fahrgastinformationen wurde etwa das Sofortprogramm Bessere Kundenkommunikation gestartet. 11. Was wird nach Kenntnis der Bundesregierung getan, um Menschen mit Behinderungen bzw. Mobilitätseinschränkungen eine barrierefreie Nutzung der Züge, Bahnhöfe und Ersatzverkehre und entsprechende Informationen darüber zu ermöglichen? Die DB AG verweist darauf, dass verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, um Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen eine barrierefreie Nutzung von Zügen, Bahnhöfen und Ersatzverkehren zu ermöglichen. Zentrale Anlaufstelle für mobilitätseingeschränkte Reisende ist die seit über 25 Jahren etablierte Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ). Sie unterstützt bei der Planung und Durchführung barrierefreier Reisen. Ein wesentlicher Faktor ist die umfassende Bereitstellung von Informationen: Über die Plattform bahn- hof.de werden relevante Daten zur Orientierung veröffentlicht. Dazu zählen unter anderem Bahnhofskarten, die Lage von Ersatzhaltestellen, Informationen zur Aufzugsverfügbarkeit sowie Angaben zur barrierefreien Ausstattung von Bahnhöfen. Ergänzend stellt die DB AG entsprechende Daten über die OpenStation API bereit. Dadurch wird die Grundlage für ein offenes Datenökosystem geschaffen, in dem Dritte innovative und nutzerfreundliche Anwendungen für barrierefreie Orientierung und Reiseplanung entwickeln können. Zur Sicherstellung einer durchgängigen und interoperablen Fahrgastinformation engagiert sich die DB AG gemeinsam mit Branchenpartnern wie DELFI e. V. und VDV für einheitliche Standards zum Austausch von Mobilitätsdaten. Ziel ist es, barrierefreiheitsrelevante Informationen entlang der gesamten Reisekette verfügbar zu machen. Im Rahmen von Forschungsprojekten wie Data4PointsOfMobility werden zudem datenbasierte Ansätze zur weiteren Verbesserung der Reisenden-Information gemeinsam mit der Branche entwickelt und erprobt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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