Probleme mit dem Regionalexpress RE1 (Antwort zu Drs. 21/4875)
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Probleme mit dem Regionalexpress RE1 (Antwort zu Drs. 21/4875)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5352
21. Wahlperiode 13.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Luigi Pantisano,
Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4875 –
Probleme mit dem Regionalexpress RE1
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bahnverbindung über den Regionalexpress RE1 stellt für die
Pendlerinnen und Pendler aus Frankfurt (Oder) und dem Landkreis Oder-Spree eine
zentrale verkehrliche Lebensader dar. Zahlreiche Menschen sind täglich auf
eine verlässliche Verbindung nach Berlin angewiesen.
In den vergangenen Jahren häufen sich nach Wahrnehmung der
Fragestellenden Berichte über kurzfristige Zugausfälle, Verspätungen sowie ungeplante
oder sehr kurzfristig angekündigte Schienenersatzverkehre (siehe z. B. www.
n-tv.de/regionales/berlin-und-brandenburg/RE1-in-und-um-Berlin-wochenlan
ge-Ausfaelle-und-Umleitungen-id30305892.html). Besonders problematisch
ist dabei nach Angaben des Betreibers Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG)
die Kommunikation mit der für die Infrastruktur verantwortlichen DB
InfraGO AG (www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/re1-in-frankfurt-oder-matth
ias-steinfurth-spd-warnt-vor-weiterem-bahn-chaos-78699614.html).
So wurde zuletzt bekannt, dass der RE1 am Wochenende vor Ostern erneut
nicht zwischen Fürstenwalde (Spree) und Erkner verkehren soll (www.mo
z.de/lokales/erkner/re1-ab-erkner-neue-sperrung-bis-fuerstenwaldewann-wied
er-keine-bahn-faehrt-78692930.html). Entsprechende Informationen waren
jedoch nach Kenntnis der Fragestellenden selbst wenige Wochen zuvor weder
in den Fahrgast-Apps noch in Ersatzfahrplänen des Betreibers veröffentlicht.
Nach Angaben aus dem Land Brandenburg erhält der Betreiber vielfach sehr
spät Informationen über Streckensperrungen und Bauarbeiten, was eine
rechtzeitige Information der Fahrgäste erschwert. Menschen mit Behinderungen
bzw. Mobilitätseinschränkungen sind von den Baustellen und Ersatzverkehren
besonders negativ betroffen.
Darüber hinaus wird berichtet (ebd.), dass von der Infrastrukturbetreiberin
regelmäßig sogenannte Sperrpausen für präventive Instandhaltungen
angekündigt werden, während in Teilen dieser Zeiträume offenbar keine tatsächlichen
Bauarbeiten stattfinden. Gleichzeitig muss der Betreiber dennoch
kostenintensiven Schienenersatzverkehr organisieren.
Weitere strukturelle Probleme betreffen die Infrastruktur in Frankfurt (Oder).
Züge der Linie RE1 können dort bislang nur eingeschränkt abgestellt und
gewartet werden. Für Reinigung, Frischwasserbefüllung und Entsorgung der
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 10. April 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Toilettenanlagen müssen Fahrzeuge häufig bis nach Eisenhüttenstadt überführt
werden. Zudem ist das elektronische Stellwerk im Bahnhof Frankfurt (Oder)
bislang nicht umgesetzt (www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/bahn-in-frankfur
t-oder-ausbau-von-gleisanlage-und-neues-stellwerk-geplant-78649886.html),
wodurch beispielsweise Bahnsteigwechsel teilweise manuell eingepflegt
werden müssen. Der Bau einer Abstellanlage sowie eines elektronischen
Stellwerks wurde mehrfach angekündigt, jedoch offenbar zeitlich verschoben.
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über wiederkehrende
kurzfristige Informationen zu Baustellen, Streckensperrungen und
Schienenersatzverkehren auf der Linie RE1 zwischen Frankfurt (Oder) und
Berlin?
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) teilt mit, dass nach aktuellem Stand keine
Informationen über eine Häufung kurzfristig geplanter Baustellen im Bereich
der Linie RE1 zwischen Frankfurt (Oder) und Berlin vorliegen.
2. Welche Vorgaben bestehen seitens der Bundesregierung bzw. der
Deutschen Bahn AG für Mindestfristen bei der Information von
Eisenbahnverkehrsunternehmen und Fahrgästen über geplante Streckensperrungen?
Die Vorgaben an die DB InfraGO AG hinsichtlich einzuhaltender
(Mindest-)Fristen zur Konsultation der Zugangsberechtigten zu baubedingten
Kapazitätseinschränkungen ergeben sich aus europarechtlichen Vorgaben
(insbesondere aus dem delegierten Beschluss (EU) 2017/2075 der Kommission vom
4. September 2017 zur Ersetzung des Anhangs VII der Richtlinie 2012/34/EU
des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines einheitlichen
europäischen Eisenbahnraums) und dem Eisenbahnregulierungsgesetz. Die
daraus resultierende Vorgehensweise ist als Teil des netzzugangsrelevanten
Regelwerks der DB InfraGO AG in den Infrastrukturnutzungsbedingungen
veröffentlicht (Ril 402.0305). Die Information von Fahrgästen über geplante
Streckensperrungen und ggf. vorhandene Alternativen obliegt dem jeweiligen
Zugangsberechtigten.
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen der
ODEG als Betreiberin des RE1 und der DB InfraGO als
Infrastrukturbetreiberin hinsichtlich Baustellenplanung und Informationsweitergabe?
Hierzu liegen der Bunderegierung keine Kenntnisse vor.
4. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten fünf Jahren Sperrpausen auf der Strecke des RE1 angekündigt,
und in wie vielen Fällen fanden während dieser Sperrpausen tatsächlich
Bau- oder Instandhaltungsarbeiten statt?
Die DB AG teilt mit, dass Daten über Sperrpausen auf der Strecke des RE1 erst
ab 2023 auswertbar zur Verfügung stehen (nur Sperrungen länger als eine
Woche):
2023:
Circa 1 Monat Vollsperrung einzelner Streckenabschnitte,
Circa 5 Monate Sperrung von Bahnhofsgleisen.
2024:
Circa 1,5 Monate Vollsperrung einzelner Streckenabschnitte,
Circa 10,5 Monate Sperrung von Bahnhofsgleisen.
2025:
Circa 2 Monate Vollsperrung einzelner Streckenabschnitte,
Circa 10 Monate Sperrung von Bahnhofsgleisen.
Laut DB AG wurden während der aufgeführten Sperrungen für
Investmaßnahmen im Grundsatz immer Arbeiten ausgeführt. Sollte es zu Änderungen in der
Planung der Bauleistung gekommen sein, wurden die Sperrpausen
entsprechend angepasst.
5. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung
Eisenbahnverkehrsunternehmen wie der ODEG durch kurzfristig angesetzte
oder häufige Schienenersatzverkehre auf dieser Strecke?
Hierzu liegen der Bunderegierung keine Kenntnisse vor.
6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Bauarbeiten auf
hochbelasteten Pendlerstrecken wie dem RE1 besser zu bündeln und
langfristiger planbar zu machen?
Nach Angaben der DB AG hat die DB InfraGO AG in den vergangenen Jahren
ihr Bausystem grundlegend umgestellt. In Zukunft wird je nach Art und Größe
der Einschränkungen auf den Verkehr entweder in Instandhaltungscontainern
oder Investitionscontainern gearbeitet. Die Instandhaltungscontainer sind dabei
je Streckenabschnitt alle 4 bis 8 Wochen wiederkehrende eingleisige
Sperrungen im Nachtzeitraum. Dort werden kleine Maßnahmen umgesetzt, die dem
Erhalt und der Instandsetzung der Infrastruktur dienen. Große Aus- und
Neubauvorhaben, aber auch alle 1:1‑Erneuerungen in den Gewerken Oberbau,
Oberleitung, konstruktiver Ingenieurbau und Leit- und Sicherungstechnik, werden in
Investitionscontainern realisiert, die einen größeren Streckenabschnitt für ein
bis sechs Monate sperren. Anschließend folgt eine mehrjährige Pause ohne
Investitionscontainer. Die Instandhaltungs- und Investitionsplanung erfolgt in der
Regel für mehrere Jahre im Voraus, sodass für die Nutzer der Infrastruktur und
die Fahrgäste nach intensiver Bautätigkeit i. d. R. eine größere Baupause
eintritt (Invest) oder die Arbeiten sehr regelmäßig wiederkehrend geplant werden
(Instandhaltung).
7. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand beim Bau
der Abstell- und Serviceanlage für Regionalzüge in Frankfurt (Oder),
und wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer
Inbetriebnahme zu rechnen?
Der Abschluss der ersten Bauphase ist nach Angaben der DB AG durch die
Inbetriebnahme der Abstellanlage (Errichtung und Anbindung der Gleise,
Elektrifizierung) für Anfang 2029 geplant. Daran schließt sich eine zweite Bauphase
mit Vollintegration in das neu zu errichtende Elektronische Stellwerk in
Frankfurt (Oder) mit gemeinsamer voraussichtlicher Inbetriebnahme im September
2029 an.
8. Welche Gründe führen nach Kenntnis der Bundesregierung zu den
Verzögerungen beim geplanten elektronischen Stellwerk in Frankfurt
(Oder), und welcher Zeitplan wird derzeit von der Deutschen Bahn
verfolgt?
Die DB AG teilt mit, dass eine größere Sperrung der Strecke im Jahr 2029 in
Form eines Invest-Containers geplant ist, in welchem zahlreiche Maßnahmen
in diversen Gewerken gebündelt umgesetzt werden sollen, um der hohen
Auslastung der Strecke 6153 gerecht zu werden. Der Umgriff betrifft u. a. alle
Stellwerke auf der Strecke, einschließlich des Bereichs ab Fürstenwalde und
schließt auch das heutige Stellwerk Frankfurt (Oder) Personenbahnhof sowie
das bereits mit älterer elektronischer Stellwerkstechnik ausgerüstete Stellwerk
Oderbrücke mit ein. Somit wird im Zuge der Bündelung der Maßnahmen im
Jahr 2029 die gesamte Strecke mit moderner elektronischer Stellwerkstechnik
ausgerüstet werden.
9. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung
ergriffen, um die Wartungs- und Serviceinfrastruktur für Regionalzüge in
Frankfurt (Oder) zu verbessern, damit Leerfahrten nach Eisenhüttenstadt
künftig vermieden werden können?
Zur Verbesserung der Wartungs- und Serviceinfrastruktur für den
Schienenpersonennahverkehr in Frankfurt (Oder) verweist die DB AG auf die
Inbetriebnahme der neu zu errichtenden Abstellanlage in zwei Bauphasen, hierzu wird auf
die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
10. Welche Rolle spielt der Bund als Eigentümer der Deutschen Bahn AG
bei der Verbesserung der Baustellenkoordination und der
Fahrgastinformation auf zentralen Pendlerstrecken im Osten Brandenburgs?
Die DB AG und die Infrastrukturtochter DB InfraGO AG sind gemäß
Artikel 87e GG privatrechtlich organisierte Unternehmen in der Rechtsform einer
Aktiengesellschaft. Eine direkte Einflussnahme durch den Bund auf die
Tätigkeit der Unternehmen ist nicht möglich. Der Vorstand führt das jeweilige
Unternehmen in eigener unternehmerischer Verantwortung. Entscheidungen über
operative Geschäftsprozesse fallen ausschließlich in dessen Zuständigkeit. Zur
verbesserten Steuerung des Bundes bei der DB InfraGO AG werden seit
Anfang des Jahres zusätzliche Vertreterinnen und Vertreter der Anteilseigner in
den Aufsichtsrat der DB InfraGO AG entsandt. Mit acht statt bisher fünf
Vertreterinnen und Vertreter wird die Eigentümerstellung des Bundes gestärkt und
die Steuerung verbessert.
Darüber hinaus gibt die Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene klare
Zielvorgaben und Leitplanken zur Steuerung der DB AG. Für die Verbesserung
der Fahrgastinformationen wurde etwa das Sofortprogramm Bessere
Kundenkommunikation gestartet.
11. Was wird nach Kenntnis der Bundesregierung getan, um Menschen mit
Behinderungen bzw. Mobilitätseinschränkungen eine barrierefreie
Nutzung der Züge, Bahnhöfe und Ersatzverkehre und entsprechende
Informationen darüber zu ermöglichen?
Die DB AG verweist darauf, dass verschiedene Maßnahmen ergriffen werden,
um Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen eine
barrierefreie Nutzung von Zügen, Bahnhöfen und Ersatzverkehren zu ermöglichen.
Zentrale Anlaufstelle für mobilitätseingeschränkte Reisende ist die seit über
25 Jahren etablierte Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ). Sie unterstützt bei der
Planung und Durchführung barrierefreier Reisen. Ein wesentlicher Faktor ist
die umfassende Bereitstellung von Informationen: Über die Plattform bahn-
hof.de werden relevante Daten zur Orientierung veröffentlicht. Dazu zählen
unter anderem Bahnhofskarten, die Lage von Ersatzhaltestellen, Informationen
zur Aufzugsverfügbarkeit sowie Angaben zur barrierefreien Ausstattung von
Bahnhöfen.
Ergänzend stellt die DB AG entsprechende Daten über die OpenStation API
bereit. Dadurch wird die Grundlage für ein offenes Datenökosystem
geschaffen, in dem Dritte innovative und nutzerfreundliche Anwendungen für
barrierefreie Orientierung und Reiseplanung entwickeln können.
Zur Sicherstellung einer durchgängigen und interoperablen
Fahrgastinformation engagiert sich die DB AG gemeinsam mit Branchenpartnern wie DELFI
e. V. und VDV für einheitliche Standards zum Austausch von Mobilitätsdaten.
Ziel ist es, barrierefreiheitsrelevante Informationen entlang der gesamten
Reisekette verfügbar zu machen. Im Rahmen von Forschungsprojekten wie
Data4PointsOfMobility werden zudem datenbasierte Ansätze zur weiteren
Verbesserung der Reisenden-Information gemeinsam mit der Branche entwickelt und
erprobt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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