Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373)
Teil von Protokoll der 61. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373)
Inwieweit ist die Umsetzung zur Schaffung der Work-and-Stay-Agentur nach dem Kabinettsbeschluss im November fortgeschritten (zum Beispiel die Schaffung einer digitalen Plattform; vergleiche www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-work-and-stay-agentur-2391978), bzw. zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit dem vollständigen Start der neuen Agentur, und welche konkreten Effekte für den Arbeitsmarkt sowie Verbesserungen hinsichtlich der Fachkräftesituation erwartet die Bundesregierung für die Tourismusbranche (bitte Anzahl der Arbeits- und Fachkräfte pro Jahr nennen)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Katja Mast:
Zur Umsetzung der Eckpunkte zur Work-and-Stay-Agentur (WSA) hat die Bundesregierung Anfang Dezember 2025 eine Steuerungsgruppe gegründet. In den Eckpunkten ist vorgesehen, dass Beauftragungen für die wichtigsten IT-Komponenten im Jahr 2026 erfolgen sollen. Zur Beantwortung der in den Eckpunkten noch offenen Frage, ob eine Zentralisierung von Zuständigkeiten zur Erreichung der mit der WSA verbundenen Ziele erforderlich ist, wurde am 9. Dezember 2025 ein Beteiligungsprozess mit den Ländern und Verbänden eingeleitet, der am 30. Januar 2026 abgeschlossen wurde. Die mit der WSA verbundenen Ziele sollen gestaffelt umgesetzt werden. Die WSA soll die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten erleichtern. Konkrete Effekte für den Arbeitsmarkt sowie Verbesserungen hinsichtlich der Fachkräftesituation in der Tourismusbranche durch die WSA können nicht beziffert werden.
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