Strategie und Zielsetzungen der Bundesregierung zum geplanten Rechtsakt über den Europäischen Forschungsraum (Antwort zu Drs. 21/4429)
Text
Strategie und Zielsetzungen der Bundesregierung zum geplanten Rechtsakt über den Europäischen Forschungsraum (Antwort zu Drs. 21/4429)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4839
21. Wahlperiode 17.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Chantal Kopf, Dr. Andrea
Lübcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4429 –
Strategie und Zielsetzungen der Bundesregierung zum geplanten Rechtsakt über
den Europäischen Forschungsraum
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Europäische Forschungsraum (ERA) zielt darauf ab, die nationalen und
europäischen Forschungs- und Innovationspolitiken stärker zu koordinieren
und dadurch Wettbewerbsfähigkeit, Exzellenz und technologische
Souveränität in der Europäischen Union zu stärken. Mit dem von der Europäischen
Kommission angekündigten Rechtsakt über den Europäischen
Forschungsraum (ERA Act) soll hierfür erstmals ein stärker rechtlich verbindlicher
Rahmen geschaffen werden. Der Wissenschaftsrat verweist in seinem jüngsten
Bericht „Wissenschaft in Deutschland – Perspektiven bis 2040“ auf die „Fünfte
Freiheit“ als zentrale europäische Leitidee und hebt hervor, dass deren
Umsetzung den systematischen Abbau bestehender Hürden für Mobilität, die
Stärkung von wissenschaftlichen Kooperationen, den Austausch von Wissen und
Daten sowie die gemeinsame Nutzung wissenschaftlicher Infrastrukturen
innerhalb der Europäischen Union erfordert (www.wissenschaftsrat.de/downlo
ad/2026/3014-26.pdf). Dies unterstreicht die Bedeutung eines kohärenten und
rechtlich verbindlichen Rahmens für den Europäischen Forschungsraum, wie
ihn ein ERA Act schaffen soll. Bis zum Beginn des Jahres 2026 waren
Rückmeldungen zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zum
ERA Act möglich (www.eubuero.de/de/aktuelles-eupolitik-2025-10-27-435
4.html). Ein zentraler Aspekt, der im Rahmen eines ERA Acts adressiert
werden könnte, betrifft die weiterhin bestehenden erheblichen Unterschiede im
Umfang und in der Ausgestaltung nationaler Investitionen in Forschung und
Entwicklung zwischen den Mitgliedstaaten. Diese Investitionen beruhen
bislang auf freiwilligen nationalen Zielsetzungen und sind nicht europäisch
koordiniert, was die kohärente Entwicklung des Europäischen Forschungsraums
erschwert. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2479 bleibt offen, welche Position sie zu der
Frage einer rechtlich verbindlichen Verankerung nationaler Investitionsziele
für Forschung und Entwicklung auf EU-Ebene einnimmt. Ebenso wird nicht
ausgeführt, welche Instrumente die Bundesregierung für geeignet hält, um
eine verlässliche und koordinierte Finanzierung des Europäischen
Forschungsraums sicherzustellen, noch wird deutlich, welche grundsätzliche Haltung sie
zu einem verbindlichen ERA Act einnimmt. Vor dem Hintergrund der
laufenden Vorarbeiten der Europäischen Kommission sowie der anstehenden Bera-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 17. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tungen auf europäischer Ebene besteht daher ein besonderes
Informationsinteresse an der grundsätzlichen Haltung der Bundesregierung zu diesem
Themenkomplex. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist eine solche
Positionsbestimmung erforderlich, um eine sachgerechte und kohärente
Vertretung der deutschen Interessen in den einschlägigen Ratsarbeitsgruppen, im Rat
der Europäischen Union sowie im Europäischen Rat sicherzustellen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Europäische Kommission hat angekündigt, den Vorschlag zu einem
Rechtsakt über den Europäischen Forschungsraum (ERA-Act) im dritten
Quartal 2026 vorzulegen. Offizielle Informationen zu Regelungsbereichen des ERA-
Acts hat die Kommission bisher ausschließlich im Rahmen der öffentlichen
Konsultation verlauten lassen (https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/h
ave-your-say/initiatives/14608-European-Research-Area-Act_en). Zu den
geplanten Regelungsinhalten liegen bislang keine weiterführenden Angaben
der EU-Kommission vor. Zu Details der laufenden Positionierung äußert sich
die Bundesregierung nicht.
1. Welches grundlegende Verständnis verbindet die Bundesregierung mit
dem Konzept der „Fünften Freiheit“ (freier Verkehr von Wissen,
Forschung und Innovation innerhalb der Europäischen Union), und welche
strategische Bedeutung misst sie diesem für die deutsche und
europäische Wettbewerbsfähigkeit bei?
Die Bundesregierung versteht den durch den Bericht von Enrico Letta
geprägten Begriff der „fünften Freiheit“ als Umsetzung von Artikel 179 Vertrag über
die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Entsprechend ist es
Aufgabe der EU und der Mitgliedstaaten, einen Europäischen Forschungsraum zu
schaffen, in dem die freie Zirkulation von Wissen, Technologien und
Forschenden gewährleistet wird. Dazu gehört auch, Hürden für die wissenschaftliche
Zusammenarbeit innerhalb der EU abzubauen. Eine verbesserte EU-weite
Koordinierung im Europäischen Forschungsraum hat das Potenzial, Investitionen
und Reformen anzuregen, die EU als führenden Standort für Forschung und
Innovation auszubauen und internationale Wettbewerbsfähigkeit von Deutschland
und Europa zu stärken.
Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
21/2479 verwiesen.
2. Welche Prioritäten wird die Bundesregierung in Verhandlungen rund um
den ERA Act auf europäischer Ebene setzen?
Grundsätzlich befürwortet die Bundesregierung Maßnahmen, die zum
Bürokratieabbau und zu einer Vereinfachung der Zusammenarbeit in Forschung und
Innovation in Europa beitragen. Der ERA Act sollte zudem politische Strahlkraft
für Europa als sicherem Hafen der Forschungsfreiheit und Exzellenz in der
Wissenschaft entwickeln. Aufgabe der Bundesregierung ist es zudem, die
effektive Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips zu wahren und das
Zusammenwirken der nationalen und europäischen Gesetzgebung optimal zu
gestalten. Zu Details der laufenden Positionierung äußert sich die Bundesregierung
nicht.
3. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit für einen
verbindlichen Rechtsakt (ERA Act) auf EU-Ebene, sollte dieser aus Sicht
der Bundesregierung als Verordnung oder als Richtlinie ausgestaltet
werden, und welche Regelungsbereiche sollten nach Auffassung der
Bundesregierung prioritär behandelt werden?
Grundlegend sieht die Bundesregierung den ERA Act als Chance, die
primärrechtlichen Verpflichtungen gemäß Artikel 179 AEUV zu erfüllen, sofern der
geplante Kommissionsvorschlag die wesentlichen Hürden für die
Zusammenarbeit effektiv angeht. Zu den anstehenden Verhandlungen äußert sich die
Bundesregierung nicht.
4. Welche Chancen und Risiken sieht die Bundesregierung in der Schaffung
einer eigenen europäischen Rechtspersönlichkeit für
Forschungseinrichtungen (analog zum „28. Regime“), um nationale Hürden bei
Kooperationen abzubauen?
Die Bundesregierung verfolgt die Debatte um eigene EU-
Rechtspersönlichkeiten im Forschungsbereich im Sinne einer analogen Anwendung des von der
EU-Kommission angekündigten 28. Regimes für Unternehmen sehr genau.
Durch damit verbundene einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen könnten
administrative Aufwände gesenkt, die Nutzung gemeinsamer Infrastrukturen
erleichtert und die Attraktivität europäischer Forschung für private Investoren
und internationale Partner gesteigert werden. Risiken sind unter anderem bei
Fragen des Haftungsregimes, der Budgetzuständigkeiten, der Sicherstellung
eines harmonisierten Datenschutz- und Sicherheitsniveaus, aber auch in
wettbewerbsrechtlicher Hinsicht zu sehen.
5. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur rechtlichen
Verankerung nationaler Investitionsziele für Forschung und Entwicklung im
Rahmen des ERA Acts?
Es liegt im Interesse Deutschlands, starke Partner in der Europäischen Union
zu haben, die das drei Prozent Ziel für Forschung und Entwicklung (FuE)
erreichen. Dies wird auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD der
21. Legislaturperiode bekräftigt. Gleichzeitig gelten die Grundsätze der
nationalen Souveränität bzw. EU-Kompetenzen, das Subsidiaritätsprinzip sowie die
Absicht der Bundesregierung, Bürokratie und Berichtspflichten abzubauen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
21/2479 verwiesen.
6. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, exzellente
Forschungsvorhaben, die auf EU-Ebene aufgrund von Budgetmangel nicht
gefördert werden konnten, durch einen automatisierten Mechanismus auf
nationaler Ebene zu finanzieren („Seal of Excellence“)?
Der Bundesregierung ist ein Vorschlag für einen automatisierten Mechanismus
zur nationalen Finanzierung von Projekten mit einem auf EU-Ebene
vergebenen Exzellenzsiegel („Seal of Excellence“) nicht bekannt.
7. Welche konkrete Strategie verfolgt die Bundesregierung, um die
Verzahnung („Alignment“) von nationalen Förderprogrammen insbesondere im
Rahmen der Hightech Agenda Deutschland mit dem kommenden
10. Forschungsrahmenprogramm (FP10) zu verbessern?
Die Bundesregierung sieht eine hohe Übereinstimmung der nationalen
Prioritäten mit denen auf EU-Ebene und sieht vor, mit den Partnern in Europa die
Kräfte zu bündeln und Europa als Forschungs- und Technologiestandort
voranzubringen. Insbesondere in zunächst sechs prioritären Schlüsseltechnologien
soll durch die Hightech Agenda Deutschland (HTAD) auch die europäische
Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität gestärkt werden. Wie die HTAD sollte
auch die europäische Forschungs- und Innovationsförderung die gesamte
Innovationskette in den Blick nehmen, von der Grundlagenforschung bis zum
wettbewerbsfähigen Produkt. Die Bundesregierung setzt sich daher für die
komplementäre Gestaltung der neuen europäischen Förderprogramme ein. Zu den
laufenden Verhandlungen zum 10. EU-Rahmenprogramm für Forschung und
Innovation sowie zum kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen können keine
detaillierten Angaben gemacht werden.
8. Hält die Bundesregierung die im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen
vorgesehenen 175 Mrd. Euro für „Horizont Europa“ für ausreichend?
Die Bundesregierung hat sich von Beginn an für ein eigenständiges und
gestärktes EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation eingesetzt. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1730
verwiesen.
9. Welche konkreten Auswirkungen erhofft sich die Bundesregierung auf
die Zusammenarbeit mit den bei „Horizont Europa“ assoziierten Nicht-
EU-Staaten durch den ERA Act?
Ein potenzieller Abbau von Hürden in der Zusammenarbeit in Forschung und
Innovation mit Drittstaaten käme auch den zum EU-Rahmenprogramm für
Forschung und Innovation assoziierten Staaten zugute. Die Bundesregierung setzt
sich für eine umfassende Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen
für Forschende aus Drittstaaten ein, etwa durch die Vereinfachung und
Beschleunigung der Visa- und Aufenthaltserlaubnisverfahren sowie die Stärkung
von Unterstützungsangeboten für Ankunft und Integration an deutschen
Einrichtungen.
10. Welche Defizite sieht die Bundesregierung aktuell bei der
grenzüberschreitenden Mobilität von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
innerhalb der EU, insbesondere mit Blick auf die Portabilität von
Renten- und Sozialversicherungsansprüchen?
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden im Kontext der
Koordinierung von Renten- und Sozialversicherungsansprüchen auf EU-Ebene nicht als
gesonderte Gruppe, sondern wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
betrachtet. Für die besonders mobile Gruppe der Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler sind praktische Hürden in der Koordinierung sozialer
Sicherungssysteme eine besondere Herausforderung.
Wie im Nationalen Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum
festgeschrieben, setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Überwindung
von Mobilitätshürden innerhalb des Europäischen Forschungsraums sowie für
eine wissenschaftsfreundliche Auslegung und Weiterentwicklung der EU-
Gesetzgebung zur Freizügigkeit von Dienstleistungen im Binnenmarkt ein, um die
grenzübergreifende Arbeit und Zusammenarbeit im Wissenschaftsbereich zu
erleichtern.
11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Anerkennung
akademischer Qualifikationen für den Arbeitsmarkt im EU-Ausland zu
beschleunigen und zu vereinfachen?
Die Bundesregierung ist nicht für die Anerkennung akademischer
Qualifikationen für den Arbeitsmarkt im EU-Ausland zuständig.
12. Wann wird das konkrete Konzept für die Work-and-Stay-Agentur von
der Bundesregierung vorgelegt, und ab wann ist mit der Umsetzung zu
rechnen?
Zur Umsetzung der von der Bundesregierung am 5. November 2025
beschlossenen Eckpunkte zur Work-and-Stay-Agentur (WSA) hat die Bundesregierung
Anfang Dezember 2025 eine Steuerungsgruppe gegründet, der wiederum
thematische Unterarbeitsgruppen zugeordnet sind. Die mit der Work-and-Stay-
Agentur verbundenen Ziele sollen gestaffelt umgesetzt werden. Die konkrete
Zielbestimmung und Wege sowie Zeitansätze zur Umsetzung sind von einigen
noch zu bearbeitenden Themen abhängig, u. a. zur in den Eckpunkten noch
offenen Frage, ob eine Zentralisierung von Zuständigkeiten zur Erreichung der
mit der WSA verbundenen Ziele erforderlich ist.
13. Wird dieses Konzept auch die Einbindung von Anerkennungsprozessen
in die Work-and-Stay-Agentur skizzieren, nachdem dieser Aspekt
sowohl in dem Eckpunktepapier vom 29. September 2025 als auch im
Konsultationspapier „Work-and-Stay-Agentur: Mögliche zusätzliche
Effizienzgewinne durch eine weitere Zentralisierung“ vom 8. Dezember
2025 nicht berücksichtigt wurde?
Es wird auf die von der Bundesregierung am 5. November 2025 beschlossenen
Eckpunkte zum Aufbau der Work-and-Stay-Agentur und insbesondere die
Ausführungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen verwiesen.
14. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mit dem „1.000-Köpfe-Plus“-
Programm nicht Brain-Drain innerhalb Europas befördert wird, obwohl
von den ersten 166 geförderten Forschenden laut Bundesministerium für
Forschung, Technologie und Raumfahrt rund 37 Prozent aus Europa
kommen?
Das 1.000-Köpfe-Plus-Programm ist offen für Bewerbungen aus der ganzen
Welt und für alle Forschungsfelder. Das Programm bietet ein breites Spektrum
an Förderformaten für Forschende ab der Postdoc-Phase bis zu etablierten
Spitzenforschenden, das auf eine gute Balance von stärker auf den Austausch
gerichteten Formaten (im Sinne von Brain Circulation) und Formaten für einen
längerfristigen Verbleib in Deutschland gerichtet sind. In jedem Fall trägt das
Programm zur Stärkung wissenschaftlicher Netzwerke innerhalb Europas und
zugleich der internationalen Vernetzung des Forschungs- und
Innovationsraumes Europa bei.
15. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die administrativen Hürden für
Forschende aus Drittstaaten zu senken, um die im ERA Act angestrebte
globale Attraktivität des europäischen Forschungsraums zu unterstützen?
Die Bundesregierung setzt sich für eine umfassende Verbesserung der
strukturellen Rahmenbedingungen für Forschende aus Drittstaaten ein, etwa durch die
Vereinfachung und Beschleunigung der Visa- und
Aufenthaltserlaubnisverfahren sowie die Stärkung von Unterstützungsangeboten für Ankunft und
Integration an deutschen Einrichtungen.
Es wird ergänzend auf die Antworten zu den Fragen 12 und 13 verwiesen.
16. Wie beabsichtigt die Bundesregierung im Zuge der angekündigten
Mittelbaustrategie und der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetz
(WissZeitVG), einer Zersplitterung und Fragmentierung der
unterschiedlichen Karrierewege innerhalb Europas entgegenzuwirken und diese
Karrierewege insbesondere auch für internationale Forschende attraktiver zu
gestalten?
Wie im Nationalen Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum
festgeschrieben, setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für attraktive
Rahmenbedingungen und die Überwindung von Mobilitätshürden für Forschende
innerhalb des Europäischen Forschungsraumes ein. Der Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sieht unter anderem vor, die
Arbeitsbedingungen für Forschende, Lehrende und Studierende nachhaltig zu
verbessern und Karrierewege verlässlicher zu machen. Die Bundesregierung
begrüßt dabei das Positionspapier des Wissenschaftsrats „Personalstrukturen in
der deutschen Wissenschaft“ und setzt sich für seine Umsetzung ein. In dem
Wissenschaftsratspapier bildet sich der europäische Ansatz des „EU-
Framework for Research Careers“ mit den Karrierephasen R1 bis R4 – adaptiert auf
das deutsche Wissenschaftssystem – ab, so dass die europäische Perspektive
auch in den nationalen Überlegungen Berücksichtigung findet.
17. Wie bewertet die Bundesregierung das Zusammenspiel zwischen dem
angestrebten freien Wissensfluss und bestehenden EU-Regulierungen
wie dem Data Act oder dem AI Act (AI [engl.] = Künstliche Intelligenz)
im Hinblick auf die Forschungsfreiheit?
Die Bundesregierung denkt die Wechselwirkungen zwischen den Bedarfen der
Wissenschaft einerseits und der notwendigen Vereinfachung des Data Acts
sowie des AI Acts im Rahmen des Digitalen Omnibus andererseits mit und hat
eine abgestimmte Regierungsposition zum Digitalen Omnibus insgesamt am
23. Oktober 2025 an die Europäische Kommission übermittelt.
18. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um den Zugang
der Wissenschaft zu Daten auf nationaler und europäischer Ebene
rechtlich besser abzusichern?
Ziel der Bundesregierung ist es, den Zugang der Forschung zu Daten weiter zu
verbessern und dies auch rechtlich zu unterlegen.
19. Wie will die Bundesregierung das Spannungsfeld zwischen der
geforderten Offenheit der „Fünften Freiheit“ und der notwendigen
Forschungssicherheit (Schutz vor illegitimen Einflussnahmen und
Technologietransfer) im ERA Act angehen?
Die Bundesregierung unterstützt das Ziel eines offenen und leistungsfähigen
Europäischen Forschungsraums, in dem der freie Austausch von Wissen,
Technologien, und Forschenden – die sogenannte „Fünfte Freiheit“ – eine zentrale
Grundlage wissenschaftlicher Kooperation bildet. Zugleich ist es erforderlich,
Risiken für Forschung und Innovation, etwa durch illegitime Einflussnahme
oder unerwünschten Wissens- und Technologieabfluss, angemessen zu
berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Bundesregierung auf
europäischer Ebene für einen ausgewogenen Ansatz ein, der Offenheit internationaler
Zusammenarbeit mit einem risikobasierten Umgang mit sicherheitsrelevanten
Fragestellungen verbindet.
20. Welche konkreten nationalen Rechtsvorschriften, Verwaltungspraktiken
oder Förderlogiken identifiziert die Bundesregierung selbst als
Hindernisse für die Umsetzung der sogenannten Fünften Freiheit, und welche
davon ist sie bereit, im Zuge eines ERA Acts aufzugeben oder
anzupassen?
Die Bundesregierung wird auf Grundlage des Kommissionsvorschlags zum
ERA Act die Betroffenheit der nationalen Rechtsvorschriften,
Verwaltungspraktiken und Förderlogiken prüfen. Zu der laufenden Positionierung können
keine Angaben gemacht werden.
21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle der
Wissenschaftsorganisationen und der zivilgesellschaftlichen Akteure (z. B. im Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss [EWSA]) bei der Gestaltung und
Überwachung der ERA-Governance (ERA = European Research Area)?
Die Bundesregierung befürwortet die Einbindung von
Wissenschaftsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Akteuren in die Governance zum
Europäischen Forschungsraum und unterstützt eine entsprechende Teilnahme an der
Expertengruppe der Europäischen Kommission „ERA Forum“.
Es wird ergänzend auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 8
der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 21/2479 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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