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Strategie und Zielsetzungen der Bundesregierung zum geplanten Rechtsakt über den Europäischen Forschungsraum (Antwort zu Drs. 21/4429)

dip / drucksache 17.03.2026 · WP 21 · 21/4839 · Antwort · Original ↗

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Strategie und Zielsetzungen der Bundesregierung zum geplanten Rechtsakt über den Europäischen Forschungsraum (Antwort zu Drs. 21/4429) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4839 21. Wahlperiode 17.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Chantal Kopf, Dr. Andrea Lübcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/4429 – Strategie und Zielsetzungen der Bundesregierung zum geplanten Rechtsakt über den Europäischen Forschungsraum V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Europäische Forschungsraum (ERA) zielt darauf ab, die nationalen und europäischen Forschungs- und Innovationspolitiken stärker zu koordinieren und dadurch Wettbewerbsfähigkeit, Exzellenz und technologische Souveränität in der Europäischen Union zu stärken. Mit dem von der Europäischen Kommission angekündigten Rechtsakt über den Europäischen Forschungsraum (ERA Act) soll hierfür erstmals ein stärker rechtlich verbindlicher Rahmen geschaffen werden. Der Wissenschaftsrat verweist in seinem jüngsten Bericht „Wissenschaft in Deutschland – Perspektiven bis 2040“ auf die „Fünfte Freiheit“ als zentrale europäische Leitidee und hebt hervor, dass deren Umsetzung den systematischen Abbau bestehender Hürden für Mobilität, die Stärkung von wissenschaftlichen Kooperationen, den Austausch von Wissen und Daten sowie die gemeinsame Nutzung wissenschaftlicher Infrastrukturen innerhalb der Europäischen Union erfordert (www.wissenschaftsrat.de/downlo ad/2026/3014-26.pdf). Dies unterstreicht die Bedeutung eines kohärenten und rechtlich verbindlichen Rahmens für den Europäischen Forschungsraum, wie ihn ein ERA Act schaffen soll. Bis zum Beginn des Jahres 2026 waren Rückmeldungen zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zum ERA Act möglich (www.eubuero.de/de/aktuelles-eupolitik-2025-10-27-435 4.html). Ein zentraler Aspekt, der im Rahmen eines ERA Acts adressiert werden könnte, betrifft die weiterhin bestehenden erheblichen Unterschiede im Umfang und in der Ausgestaltung nationaler Investitionen in Forschung und Entwicklung zwischen den Mitgliedstaaten. Diese Investitionen beruhen bislang auf freiwilligen nationalen Zielsetzungen und sind nicht europäisch koordiniert, was die kohärente Entwicklung des Europäischen Forschungsraums erschwert. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2479 bleibt offen, welche Position sie zu der Frage einer rechtlich verbindlichen Verankerung nationaler Investitionsziele für Forschung und Entwicklung auf EU-Ebene einnimmt. Ebenso wird nicht ausgeführt, welche Instrumente die Bundesregierung für geeignet hält, um eine verlässliche und koordinierte Finanzierung des Europäischen Forschungsraums sicherzustellen, noch wird deutlich, welche grundsätzliche Haltung sie zu einem verbindlichen ERA Act einnimmt. Vor dem Hintergrund der laufenden Vorarbeiten der Europäischen Kommission sowie der anstehenden Bera- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 17. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. tungen auf europäischer Ebene besteht daher ein besonderes Informationsinteresse an der grundsätzlichen Haltung der Bundesregierung zu diesem Themenkomplex. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist eine solche Positionsbestimmung erforderlich, um eine sachgerechte und kohärente Vertretung der deutschen Interessen in den einschlägigen Ratsarbeitsgruppen, im Rat der Europäischen Union sowie im Europäischen Rat sicherzustellen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Europäische Kommission hat angekündigt, den Vorschlag zu einem Rechtsakt über den Europäischen Forschungsraum (ERA-Act) im dritten Quartal 2026 vorzulegen. Offizielle Informationen zu Regelungsbereichen des ERA- Acts hat die Kommission bisher ausschließlich im Rahmen der öffentlichen Konsultation verlauten lassen (https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/h ave-your-say/initiatives/14608-European-Research-Area-Act_en). Zu den geplanten Regelungsinhalten liegen bislang keine weiterführenden Angaben der EU-Kommission vor. Zu Details der laufenden Positionierung äußert sich die Bundesregierung nicht.  1. Welches grundlegende Verständnis verbindet die Bundesregierung mit dem Konzept der „Fünften Freiheit“ (freier Verkehr von Wissen, Forschung und Innovation innerhalb der Europäischen Union), und welche strategische Bedeutung misst sie diesem für die deutsche und europäische Wettbewerbsfähigkeit bei? Die Bundesregierung versteht den durch den Bericht von Enrico Letta geprägten Begriff der „fünften Freiheit“ als Umsetzung von Artikel 179 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Entsprechend ist es Aufgabe der EU und der Mitgliedstaaten, einen Europäischen Forschungsraum zu schaffen, in dem die freie Zirkulation von Wissen, Technologien und Forschenden gewährleistet wird. Dazu gehört auch, Hürden für die wissenschaftliche Zusammenarbeit innerhalb der EU abzubauen. Eine verbesserte EU-weite Koordinierung im Europäischen Forschungsraum hat das Potenzial, Investitionen und Reformen anzuregen, die EU als führenden Standort für Forschung und Innovation auszubauen und internationale Wettbewerbsfähigkeit von Deutschland und Europa zu stärken. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/2479 verwiesen.  2. Welche Prioritäten wird die Bundesregierung in Verhandlungen rund um den ERA Act auf europäischer Ebene setzen? Grundsätzlich befürwortet die Bundesregierung Maßnahmen, die zum Bürokratieabbau und zu einer Vereinfachung der Zusammenarbeit in Forschung und Innovation in Europa beitragen. Der ERA Act sollte zudem politische Strahlkraft für Europa als sicherem Hafen der Forschungsfreiheit und Exzellenz in der Wissenschaft entwickeln. Aufgabe der Bundesregierung ist es zudem, die effektive Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips zu wahren und das Zusammenwirken der nationalen und europäischen Gesetzgebung optimal zu gestalten. Zu Details der laufenden Positionierung äußert sich die Bundesregierung nicht.  3. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit für einen verbindlichen Rechtsakt (ERA Act) auf EU-Ebene, sollte dieser aus Sicht der Bundesregierung als Verordnung oder als Richtlinie ausgestaltet werden, und welche Regelungsbereiche sollten nach Auffassung der Bundesregierung prioritär behandelt werden? Grundlegend sieht die Bundesregierung den ERA Act als Chance, die primärrechtlichen Verpflichtungen gemäß Artikel 179 AEUV zu erfüllen, sofern der geplante Kommissionsvorschlag die wesentlichen Hürden für die Zusammenarbeit effektiv angeht. Zu den anstehenden Verhandlungen äußert sich die Bundesregierung nicht.  4. Welche Chancen und Risiken sieht die Bundesregierung in der Schaffung einer eigenen europäischen Rechtspersönlichkeit für Forschungseinrichtungen (analog zum „28. Regime“), um nationale Hürden bei Kooperationen abzubauen? Die Bundesregierung verfolgt die Debatte um eigene EU- Rechtspersönlichkeiten im Forschungsbereich im Sinne einer analogen Anwendung des von der EU-Kommission angekündigten 28. Regimes für Unternehmen sehr genau. Durch damit verbundene einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen könnten administrative Aufwände gesenkt, die Nutzung gemeinsamer Infrastrukturen erleichtert und die Attraktivität europäischer Forschung für private Investoren und internationale Partner gesteigert werden. Risiken sind unter anderem bei Fragen des Haftungsregimes, der Budgetzuständigkeiten, der Sicherstellung eines harmonisierten Datenschutz- und Sicherheitsniveaus, aber auch in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht zu sehen.  5. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur rechtlichen Verankerung nationaler Investitionsziele für Forschung und Entwicklung im Rahmen des ERA Acts? Es liegt im Interesse Deutschlands, starke Partner in der Europäischen Union zu haben, die das drei Prozent Ziel für Forschung und Entwicklung (FuE) erreichen. Dies wird auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD der 21. Legislaturperiode bekräftigt. Gleichzeitig gelten die Grundsätze der nationalen Souveränität bzw. EU-Kompetenzen, das Subsidiaritätsprinzip sowie die Absicht der Bundesregierung, Bürokratie und Berichtspflichten abzubauen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/2479 verwiesen.  6. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, exzellente Forschungsvorhaben, die auf EU-Ebene aufgrund von Budgetmangel nicht gefördert werden konnten, durch einen automatisierten Mechanismus auf nationaler Ebene zu finanzieren („Seal of Excellence“)? Der Bundesregierung ist ein Vorschlag für einen automatisierten Mechanismus zur nationalen Finanzierung von Projekten mit einem auf EU-Ebene vergebenen Exzellenzsiegel („Seal of Excellence“) nicht bekannt.  7. Welche konkrete Strategie verfolgt die Bundesregierung, um die Verzahnung („Alignment“) von nationalen Förderprogrammen insbesondere im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland mit dem kommenden 10. Forschungsrahmenprogramm (FP10) zu verbessern? Die Bundesregierung sieht eine hohe Übereinstimmung der nationalen Prioritäten mit denen auf EU-Ebene und sieht vor, mit den Partnern in Europa die Kräfte zu bündeln und Europa als Forschungs- und Technologiestandort voranzubringen. Insbesondere in zunächst sechs prioritären Schlüsseltechnologien soll durch die Hightech Agenda Deutschland (HTAD) auch die europäische Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität gestärkt werden. Wie die HTAD sollte auch die europäische Forschungs- und Innovationsförderung die gesamte Innovationskette in den Blick nehmen, von der Grundlagenforschung bis zum wettbewerbsfähigen Produkt. Die Bundesregierung setzt sich daher für die komplementäre Gestaltung der neuen europäischen Förderprogramme ein. Zu den laufenden Verhandlungen zum 10. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation sowie zum kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen können keine detaillierten Angaben gemacht werden.  8. Hält die Bundesregierung die im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen vorgesehenen 175 Mrd. Euro für „Horizont Europa“ für ausreichend? Die Bundesregierung hat sich von Beginn an für ein eigenständiges und gestärktes EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation eingesetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1730 verwiesen.  9. Welche konkreten Auswirkungen erhofft sich die Bundesregierung auf die Zusammenarbeit mit den bei „Horizont Europa“ assoziierten Nicht- EU-Staaten durch den ERA Act? Ein potenzieller Abbau von Hürden in der Zusammenarbeit in Forschung und Innovation mit Drittstaaten käme auch den zum EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation assoziierten Staaten zugute. Die Bundesregierung setzt sich für eine umfassende Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen für Forschende aus Drittstaaten ein, etwa durch die Vereinfachung und Beschleunigung der Visa- und Aufenthaltserlaubnisverfahren sowie die Stärkung von Unterstützungsangeboten für Ankunft und Integration an deutschen Einrichtungen. 10. Welche Defizite sieht die Bundesregierung aktuell bei der grenzüberschreitenden Mobilität von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern innerhalb der EU, insbesondere mit Blick auf die Portabilität von Renten- und Sozialversicherungsansprüchen? Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden im Kontext der Koordinierung von Renten- und Sozialversicherungsansprüchen auf EU-Ebene nicht als gesonderte Gruppe, sondern wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrachtet. Für die besonders mobile Gruppe der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind praktische Hürden in der Koordinierung sozialer Sicherungssysteme eine besondere Herausforderung. Wie im Nationalen Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum festgeschrieben, setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Überwindung von Mobilitätshürden innerhalb des Europäischen Forschungsraums sowie für eine wissenschaftsfreundliche Auslegung und Weiterentwicklung der EU- Gesetzgebung zur Freizügigkeit von Dienstleistungen im Binnenmarkt ein, um die grenzübergreifende Arbeit und Zusammenarbeit im Wissenschaftsbereich zu erleichtern. 11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Anerkennung akademischer Qualifikationen für den Arbeitsmarkt im EU-Ausland zu beschleunigen und zu vereinfachen? Die Bundesregierung ist nicht für die Anerkennung akademischer Qualifikationen für den Arbeitsmarkt im EU-Ausland zuständig. 12. Wann wird das konkrete Konzept für die Work-and-Stay-Agentur von der Bundesregierung vorgelegt, und ab wann ist mit der Umsetzung zu rechnen? Zur Umsetzung der von der Bundesregierung am 5. November 2025 beschlossenen Eckpunkte zur Work-and-Stay-Agentur (WSA) hat die Bundesregierung Anfang Dezember 2025 eine Steuerungsgruppe gegründet, der wiederum thematische Unterarbeitsgruppen zugeordnet sind. Die mit der Work-and-Stay- Agentur verbundenen Ziele sollen gestaffelt umgesetzt werden. Die konkrete Zielbestimmung und Wege sowie Zeitansätze zur Umsetzung sind von einigen noch zu bearbeitenden Themen abhängig, u. a. zur in den Eckpunkten noch offenen Frage, ob eine Zentralisierung von Zuständigkeiten zur Erreichung der mit der WSA verbundenen Ziele erforderlich ist. 13. Wird dieses Konzept auch die Einbindung von Anerkennungsprozessen in die Work-and-Stay-Agentur skizzieren, nachdem dieser Aspekt sowohl in dem Eckpunktepapier vom 29. September 2025 als auch im Konsultationspapier „Work-and-Stay-Agentur: Mögliche zusätzliche Effizienzgewinne durch eine weitere Zentralisierung“ vom 8. Dezember 2025 nicht berücksichtigt wurde? Es wird auf die von der Bundesregierung am 5. November 2025 beschlossenen Eckpunkte zum Aufbau der Work-and-Stay-Agentur und insbesondere die Ausführungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen verwiesen. 14. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mit dem „1.000-Köpfe-Plus“- Programm nicht Brain-Drain innerhalb Europas befördert wird, obwohl von den ersten 166 geförderten Forschenden laut Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt rund 37 Prozent aus Europa kommen? Das 1.000-Köpfe-Plus-Programm ist offen für Bewerbungen aus der ganzen Welt und für alle Forschungsfelder. Das Programm bietet ein breites Spektrum an Förderformaten für Forschende ab der Postdoc-Phase bis zu etablierten Spitzenforschenden, das auf eine gute Balance von stärker auf den Austausch gerichteten Formaten (im Sinne von Brain Circulation) und Formaten für einen längerfristigen Verbleib in Deutschland gerichtet sind. In jedem Fall trägt das Programm zur Stärkung wissenschaftlicher Netzwerke innerhalb Europas und zugleich der internationalen Vernetzung des Forschungs- und Innovationsraumes Europa bei. 15. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die administrativen Hürden für Forschende aus Drittstaaten zu senken, um die im ERA Act angestrebte globale Attraktivität des europäischen Forschungsraums zu unterstützen? Die Bundesregierung setzt sich für eine umfassende Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen für Forschende aus Drittstaaten ein, etwa durch die Vereinfachung und Beschleunigung der Visa- und Aufenthaltserlaubnisverfahren sowie die Stärkung von Unterstützungsangeboten für Ankunft und Integration an deutschen Einrichtungen. Es wird ergänzend auf die Antworten zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. 16. Wie beabsichtigt die Bundesregierung im Zuge der angekündigten Mittelbaustrategie und der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), einer Zersplitterung und Fragmentierung der unterschiedlichen Karrierewege innerhalb Europas entgegenzuwirken und diese Karrierewege insbesondere auch für internationale Forschende attraktiver zu gestalten? Wie im Nationalen Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum festgeschrieben, setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für attraktive Rahmenbedingungen und die Überwindung von Mobilitätshürden für Forschende innerhalb des Europäischen Forschungsraumes ein. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sieht unter anderem vor, die Arbeitsbedingungen für Forschende, Lehrende und Studierende nachhaltig zu verbessern und Karrierewege verlässlicher zu machen. Die Bundesregierung begrüßt dabei das Positionspapier des Wissenschaftsrats „Personalstrukturen in der deutschen Wissenschaft“ und setzt sich für seine Umsetzung ein. In dem Wissenschaftsratspapier bildet sich der europäische Ansatz des „EU- Framework for Research Careers“ mit den Karrierephasen R1 bis R4 – adaptiert auf das deutsche Wissenschaftssystem – ab, so dass die europäische Perspektive auch in den nationalen Überlegungen Berücksichtigung findet. 17. Wie bewertet die Bundesregierung das Zusammenspiel zwischen dem angestrebten freien Wissensfluss und bestehenden EU-Regulierungen wie dem Data Act oder dem AI Act (AI [engl.] = Künstliche Intelligenz) im Hinblick auf die Forschungsfreiheit? Die Bundesregierung denkt die Wechselwirkungen zwischen den Bedarfen der Wissenschaft einerseits und der notwendigen Vereinfachung des Data Acts sowie des AI Acts im Rahmen des Digitalen Omnibus andererseits mit und hat eine abgestimmte Regierungsposition zum Digitalen Omnibus insgesamt am 23. Oktober 2025 an die Europäische Kommission übermittelt. 18. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um den Zugang der Wissenschaft zu Daten auf nationaler und europäischer Ebene rechtlich besser abzusichern? Ziel der Bundesregierung ist es, den Zugang der Forschung zu Daten weiter zu verbessern und dies auch rechtlich zu unterlegen. 19. Wie will die Bundesregierung das Spannungsfeld zwischen der geforderten Offenheit der „Fünften Freiheit“ und der notwendigen Forschungssicherheit (Schutz vor illegitimen Einflussnahmen und Technologietransfer) im ERA Act angehen? Die Bundesregierung unterstützt das Ziel eines offenen und leistungsfähigen Europäischen Forschungsraums, in dem der freie Austausch von Wissen, Technologien, und Forschenden – die sogenannte „Fünfte Freiheit“ – eine zentrale Grundlage wissenschaftlicher Kooperation bildet. Zugleich ist es erforderlich, Risiken für Forschung und Innovation, etwa durch illegitime Einflussnahme oder unerwünschten Wissens- und Technologieabfluss, angemessen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für einen ausgewogenen Ansatz ein, der Offenheit internationaler Zusammenarbeit mit einem risikobasierten Umgang mit sicherheitsrelevanten Fragestellungen verbindet. 20. Welche konkreten nationalen Rechtsvorschriften, Verwaltungspraktiken oder Förderlogiken identifiziert die Bundesregierung selbst als Hindernisse für die Umsetzung der sogenannten Fünften Freiheit, und welche davon ist sie bereit, im Zuge eines ERA Acts aufzugeben oder anzupassen? Die Bundesregierung wird auf Grundlage des Kommissionsvorschlags zum ERA Act die Betroffenheit der nationalen Rechtsvorschriften, Verwaltungspraktiken und Förderlogiken prüfen. Zu der laufenden Positionierung können keine Angaben gemacht werden. 21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle der Wissenschaftsorganisationen und der zivilgesellschaftlichen Akteure (z. B. im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss [EWSA]) bei der Gestaltung und Überwachung der ERA-Governance (ERA = European Research Area)? Die Bundesregierung befürwortet die Einbindung von Wissenschaftsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Akteuren in die Governance zum Europäischen Forschungsraum und unterstützt eine entsprechende Teilnahme an der Expertengruppe der Europäischen Kommission „ERA Forum“. Es wird ergänzend auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/2479 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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