Errichtung und Arbeitsweise der Work-and-Stay-Agentur (Antwort zu Drs. 21/3805)
Text
Errichtung und Arbeitsweise der Work-and-Stay-Agentur (Antwort zu Drs. 21/3805)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4075
21. Wahlperiode 10.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Peter Bohnhof,
Lukas Rehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3805 –
Errichtung und Arbeitsweise der Work-and-Stay-Agentur
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Um dem demografischen Wandel in unserem Land zu begegnen, braucht
Deutschland qualifizierte Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung und
Berufserfahrung. Ihnen sollte nach Auffassung der Fragesteller die Einreise
erleichtert werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) schreibt dazu: „Das
Bundeskabinett hat am 5. November 2025 Eckpunkte zum Aufbau einer
Work-and-Stay-Agentur für Fachkräfteeinwanderung beschlossen. Mit den
Eckpunkten wird die Umsetzung eines Auftrags aus dem Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD eingeleitet. Die Work-and-Stay-Agentur ist
Teil der Modernisierungsagenda der Bundesregierung.
Ziel der Work-and-Stay-Agentur ist es, für Fachkräfte aus Drittstaaten den
Einwanderungsprozess nach Deutschland zu erleichtern und damit
Arbeitgeber aus Deutschland bei der Gewinnung von internationalen Fachkräften zu
unterstützen. Sie wird die Erwerbsmigration sowie die Einwanderung in
Ausbildung, Studium und Qualifizierungsmaßnahmen umfassen. Die bestehenden
Prozesse und Verfahren werden optimiert und digitalisiert. Neben schnelleren
Verfahren für Fachkräfte werden auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von
mehr Beteiligungsmöglichkeiten und Transparenz profitieren. Mögliche
zusätzliche Effizienzgewinne durch eine weitere Zentralisierung werden
mitgedacht und die hierbei erforderlichen Maßnahmen in einem strukturierten
Prozess zügig erarbeitet“ (www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2025/me
hr-fachkraefte-mit-der-work-and-stay-agentur-gewinnen.html).
Verschiedene Punkte zur Errichtung und Arbeitsweise der Work-and-Stay-
Agentur wurden noch nicht ausreichend verständlich durch die
Bundesregierung kommuniziert, was die Fragesteller bewegt, explizit nachzufragen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
10. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Aktivitäten hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
bezüglich der Work-and-Stay-Agentur im Jahr 2025 vorgenommen (bitte
nach den Bereichen Organisation, Prozessoptimierung, IT, Finanzierung
aufschlüsseln)?
Das Bundeskabinett hat am 5. November 2025 Eckpunkte zum Aufbau der
Work-and-Stay-Agentur (WSA) beschlossen. Zur Erreichung der mit der WSA
verbundenen Ziele werden dort Maßnahmen in den Bereichen
Prozessoptimierung, Digitalisierung und Zentralisierung skizziert. Das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des
Innern koordinieren gemeinsam den Umsetzungsprozess unter Einbeziehung aller
betroffenen Ressorts. Hierzu wurde Anfang Dezember 2025 im Ressortkreis
eine Steuerungsgruppe gegründet. In den Eckpunkten ist vorgesehen, dass
Beauftragungen für die wichtigsten IT-Komponenten im Jahr 2026 erfolgen
sollen. Hierfür wurden für die WSA im Jahr 2025 im Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität (Kapitel 6093) im Rahmen der Haushaltsaufstellung
Mittel für die Jahre 2026 bis 2029 von insgesamt 775 Mio. Euro etatisiert. Zur
in den Eckpunkten noch offenen Frage, ob eine Zentralisierung von
Zuständigkeiten im Verfahren zur Erreichung der mit der WSA verbundenen Ziele
erforderlich ist, wurde am 9. Dezember 2025 ein Beteiligungsprozess mit den
Ländern und Verbänden eingeleitet.
2. Wann soll die Work-and-Stay-Agentur nach Auffassung der
Bundesregierung ihre Arbeit aufnehmen?
Die mit der Work-and-Stay-Agentur verbundenen Ziele sollen gestaffelt
umgesetzt werden.
3. Welche Behörden und Akteure sind nach Kenntnis der Bundesregierung
am Prozess zur Errichtung der Work-and-Stay-Agentur beteiligt?
Die konkrete Ausgestaltung und damit auch die Frage, wer bei der Errichtung
beteiligt wird, werden derzeit erarbeitet. Bei der Erarbeitung der
Umsetzungsvorschläge werden alle relevanten Akteure entsprechend ihrer aktuellen
Betroffenheit eingebunden. Neben den in der Antwort zu Frage 1 genannten Ressorts
gehören zu den Akteuren auf Bundesebene insbesondere das Bundesamt für
Auswärtige Angelegenheiten (BfAA), die Bundesagentur für Arbeit (BA), das
Bundesverwaltungsamt (BVA) und das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF). Auch die Länder, ihre Kommunen und die Sozialpartner werden
entsprechend beteiligt.
4. Wie werden die 550 kommunalen Ausländerbehörden in die Work-and-
Stay-Agentur integriert?
Die künftige Verteilung der Zuständigkeiten und Rollen der derzeit am
Erwerbsmigrationsverfahren beteiligten Behörden und Stellen ist Gegenstand
laufender Überlegungen in der Bundesregierung zur Umsetzung der mit der
Workand-Stay-Agentur verbundenen Ziele. Sollten die Ausländerbehörden künftig
eine wesentliche Rolle behalten, würde abgesichert, dass diese sich wie alle
anderen beteiligten Stellen prozessual und informationstechnisch vollständig in
das Zielbild der Work-and-Stay-Agentur integrieren.
5. Wie viele kommunale Ausländerbehörden gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in jedem Bundesland (bitte nach Bundesland
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/7754 verwiesen.
Darin wurde angegeben, dass es nach Erkenntnissen der Bundesregierung
insgesamt 549 Ausländerbehörden in der Bundesrepublik Deutschland gibt.
6. Wer ist federführend für die Prozesse des Bundesamts für Auswärtige
Angelegenheiten (BfAA), der Bundesagentur für Arbeit (BA), der
Ausländerbehörden und der Anerkennungsstellen in der jeweiligen Behörde
verantwortlich (bitte nach Abteilung und Anzahl der Mitarbeiter in der
jeweiligen Behörde aufschlüsseln)?
Das BfAA untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Auswärtigen Amts (im
Hinblick auf die Visainlandsbearbeitung: Abteilung 5 mit sechs
prozessverantwortlichen Mitarbeitenden), die BA im Hinblick auf die Beschäftigung von
Drittstaatsangehörigen der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales (Abteilung I mit zwölf prozessverantwortlichen
Mitarbeitenden). Für die Ausländerbehörden und die Anerkennungsstellen sind die
Länder zuständig.
7. Wie viele Anerkennungsstellen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in jedem Bundesland (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Der nachstehenden Tabelle kann die Anzahl der für die Anerkennung
ausländischer Berufsqualifikationen zuständigen Stellen für Berufe entnommen werden,
denen eine geregelte Ausbildung zugrunde liegt (einschließlich einer
Hochschulausbildung im Fall eines reglementierten Berufes). Erfasst sind die
zuständigen Stellen für bundes- und landesrechtlich geregelte Berufe, die die
Anerkennungsverfahren in rund 600 Berufen nach Bundesrecht und über 350
Berufen nach Landesrecht verantworten. Die Zuständigkeit für die
Anerkennungsverfahren liegt in der Regel bei den Stellen, die auch für die Berufsbildung oder
Zulassung zu einem Beruf zuständig sind. Es handelt sich dabei in der Regel
um Stellen der unmittelbaren Landesverwaltung oder Kammern. Die
Zuständigkeit erstreckt sich in der Regel auf eine Mehrzahl von Berufen. Soweit
Stellen auch für Anerkennungsverfahren aus einem anderen Bundesland örtlich
zuständig sind, wird die Stelle nur beim Land des Sitzes gezählt.
Bundesland Anzahl zuständiger Stellen
Baden-Württemberg 38
Bayern 43
Berlin 18
Brandenburg 25
Bremen 16
Hamburg 21
Hessen 29
Mecklenburg-Vorpommern 21
Niedersachsen 50
Nordrhein-Westfalen 54
Rheinland-Pfalz 31
Saarland 23
Sachsen 22
Sachsen-Anhalt 21
Bundesland Anzahl zuständiger Stellen
Schleswig-Holstein 20
Thüringen 22
Gesamt 454
8. Wird das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
(BMDS), das federführend die Modernisierungsagenda umsetzt, in die
Work-and-Stay-Agentur einbezogen, wenn ja, welche Aufgaben bzw.
welche Prozesse leitet das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung, und wenn nein, warum wird das Bundesministerium für
Digitales und Staatsmodernisierung nicht einbezogen?
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung ist Mitglied
der den Umsetzungsprozess begleitenden Steuerungsgruppe.
9. Ist eine bundesweite Standardisierung von Verfahren (z. B.
Dokumentenanforderungen, Rechtsauslegung) nach Ansicht der Bundesregierung
überhaupt mit den Handlungsspielräumen der Länder und Kommunen
vereinbar, wenn ja, wie wird die Schaffung eines Standards bei der
Rechtsauslegung gewährleistet, und wenn nein, warum wird bei einer
bundesweit einheitlichen Gesetzgebung keine Standardisierung bei der
Rechtsauslegung angestrebt?
Bedarf, Möglichkeiten und Grenzen der Standardisierung von Verfahren sind
von der künftigen Zuständigkeitsverteilung im Erwerbsmigrationsverfahren
abhängig, über die noch nicht entschieden ist.
10. Welche Auswirkungen hat die lange Wartezeit auf die Erteilungen eines
deutschen Visums nach Ansicht der Bundesregierung auf die Wirtschaft
bzw. Unternehmen im Wettbewerb um den Fachkräftegewinn?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor. Die Beschleunigung des Visumverfahrens hat für die
Bundesregierung hohe Priorität. Durch nachdrückliche Umsetzung eines
Maßnahmenpakets mit den Schlüsselkomponenten Optimierung des Personaleinsatzes,
Digitalisierung des Visumverfahrens und Zentralisierung der Bearbeitung von
Visa für Erwerbs- und Bildungszwecke hat das Auswärtige Amt die Zahl
bearbeiteter Anträge in den vergangenen zwei Jahren um 20 Prozent in den beiden
genannten Kategorien gesteigert und die Wartezeiten an vielen Standorten
deutlich reduziert.
11. Wie viele unterschiedliche Antragsverfahren existieren in Deutschland,
um ein Visum zu beantragen (bitte alle Verfahren, es existieren mehr als
100, einzeln aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verweist auf die im Aufenthaltsgesetz und den
zugehörigen Verordnungen niedergelegten Rechtsgrundlagen.
12. Wie viele unterschiedliche Verfahren existieren in Deutschland, um ein
Visum zu erteilen (bitte alle Verfahren, es existieren mehr als 100,
einzeln aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
13. Wie viele Aufträge zur Entwicklung von IT-Dienstleistungen werden
nach Kenntnis der Bundesregierung für die Work-and-Stay-Agentur
ausgeschrieben (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Die Zahl der auszuschreibenden Aufträge steht noch nicht fest.
14. Wie werden die einzelnen Entwicklungsschritte und die
Prozessoptimierung zur Errichtung der Work-and-Stay-Agentur nach Kenntnis der
Bundesregierung evaluiert, um Fehlentwicklungen zu verhindern, wenn ja,
welches Ressort übernimmt die Evaluierung, und wenn nein, aus
welchem Grund wird keine Evaluierung angestrebt?
Entsprechend der Konzeption zur Evaluierung neuer Regelungsvorhaben, die
sich die Bundesregierung gegeben hat, wird auch die Work-and-Stay-Agentur
als wesentliches Regelungsvorhaben evaluiert werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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