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Errichtung und Arbeitsweise der Work-and-Stay-Agentur (Antwort zu Drs. 21/3805)

dip / drucksache 10.02.2026 · WP 21 · 21/4075 · Antwort · Original ↗

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Errichtung und Arbeitsweise der Work-and-Stay-Agentur (Antwort zu Drs. 21/3805) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4075 21. Wahlperiode 10.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Peter Bohnhof, Lukas Rehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3805 – Errichtung und Arbeitsweise der Work-and-Stay-Agentur V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Um dem demografischen Wandel in unserem Land zu begegnen, braucht Deutschland qualifizierte Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung und Berufserfahrung. Ihnen sollte nach Auffassung der Fragesteller die Einreise erleichtert werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) schreibt dazu: „Das Bundeskabinett hat am 5. November 2025 Eckpunkte zum Aufbau einer Work-and-Stay-Agentur für Fachkräfteeinwanderung beschlossen. Mit den Eckpunkten wird die Umsetzung eines Auftrags aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eingeleitet. Die Work-and-Stay-Agentur ist Teil der Modernisierungsagenda der Bundesregierung. Ziel der Work-and-Stay-Agentur ist es, für Fachkräfte aus Drittstaaten den Einwanderungsprozess nach Deutschland zu erleichtern und damit Arbeitgeber aus Deutschland bei der Gewinnung von internationalen Fachkräften zu unterstützen. Sie wird die Erwerbsmigration sowie die Einwanderung in Ausbildung, Studium und Qualifizierungsmaßnahmen umfassen. Die bestehenden Prozesse und Verfahren werden optimiert und digitalisiert. Neben schnelleren Verfahren für Fachkräfte werden auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von mehr Beteiligungsmöglichkeiten und Transparenz profitieren. Mögliche zusätzliche Effizienzgewinne durch eine weitere Zentralisierung werden mitgedacht und die hierbei erforderlichen Maßnahmen in einem strukturierten Prozess zügig erarbeitet“ (www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2025/me hr-fachkraefte-mit-der-work-and-stay-agentur-gewinnen.html). Verschiedene Punkte zur Errichtung und Arbeitsweise der Work-and-Stay- Agentur wurden noch nicht ausreichend verständlich durch die Bundesregierung kommuniziert, was die Fragesteller bewegt, explizit nachzufragen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Aktivitäten hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bezüglich der Work-and-Stay-Agentur im Jahr 2025 vorgenommen (bitte nach den Bereichen Organisation, Prozessoptimierung, IT, Finanzierung aufschlüsseln)? Das Bundeskabinett hat am 5. November 2025 Eckpunkte zum Aufbau der Work-and-Stay-Agentur (WSA) beschlossen. Zur Erreichung der mit der WSA verbundenen Ziele werden dort Maßnahmen in den Bereichen Prozessoptimierung, Digitalisierung und Zentralisierung skizziert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern koordinieren gemeinsam den Umsetzungsprozess unter Einbeziehung aller betroffenen Ressorts. Hierzu wurde Anfang Dezember 2025 im Ressortkreis eine Steuerungsgruppe gegründet. In den Eckpunkten ist vorgesehen, dass Beauftragungen für die wichtigsten IT-Komponenten im Jahr 2026 erfolgen sollen. Hierfür wurden für die WSA im Jahr 2025 im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (Kapitel 6093) im Rahmen der Haushaltsaufstellung Mittel für die Jahre 2026 bis 2029 von insgesamt 775 Mio. Euro etatisiert. Zur in den Eckpunkten noch offenen Frage, ob eine Zentralisierung von Zuständigkeiten im Verfahren zur Erreichung der mit der WSA verbundenen Ziele erforderlich ist, wurde am 9. Dezember 2025 ein Beteiligungsprozess mit den Ländern und Verbänden eingeleitet.  2. Wann soll die Work-and-Stay-Agentur nach Auffassung der Bundesregierung ihre Arbeit aufnehmen? Die mit der Work-and-Stay-Agentur verbundenen Ziele sollen gestaffelt umgesetzt werden.  3. Welche Behörden und Akteure sind nach Kenntnis der Bundesregierung am Prozess zur Errichtung der Work-and-Stay-Agentur beteiligt? Die konkrete Ausgestaltung und damit auch die Frage, wer bei der Errichtung beteiligt wird, werden derzeit erarbeitet. Bei der Erarbeitung der Umsetzungsvorschläge werden alle relevanten Akteure entsprechend ihrer aktuellen Betroffenheit eingebunden. Neben den in der Antwort zu Frage 1 genannten Ressorts gehören zu den Akteuren auf Bundesebene insbesondere das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA), die Bundesagentur für Arbeit (BA), das Bundesverwaltungsamt (BVA) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Auch die Länder, ihre Kommunen und die Sozialpartner werden entsprechend beteiligt.  4. Wie werden die 550 kommunalen Ausländerbehörden in die Work-and- Stay-Agentur integriert? Die künftige Verteilung der Zuständigkeiten und Rollen der derzeit am Erwerbsmigrationsverfahren beteiligten Behörden und Stellen ist Gegenstand laufender Überlegungen in der Bundesregierung zur Umsetzung der mit der Workand-Stay-Agentur verbundenen Ziele. Sollten die Ausländerbehörden künftig eine wesentliche Rolle behalten, würde abgesichert, dass diese sich wie alle anderen beteiligten Stellen prozessual und informationstechnisch vollständig in das Zielbild der Work-and-Stay-Agentur integrieren.  5. Wie viele kommunale Ausländerbehörden gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in jedem Bundesland (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/7754 verwiesen. Darin wurde angegeben, dass es nach Erkenntnissen der Bundesregierung insgesamt 549 Ausländerbehörden in der Bundesrepublik Deutschland gibt.  6. Wer ist federführend für die Prozesse des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA), der Bundesagentur für Arbeit (BA), der Ausländerbehörden und der Anerkennungsstellen in der jeweiligen Behörde verantwortlich (bitte nach Abteilung und Anzahl der Mitarbeiter in der jeweiligen Behörde aufschlüsseln)? Das BfAA untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Auswärtigen Amts (im Hinblick auf die Visainlandsbearbeitung: Abteilung 5 mit sechs prozessverantwortlichen Mitarbeitenden), die BA im Hinblick auf die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Abteilung I mit zwölf prozessverantwortlichen Mitarbeitenden). Für die Ausländerbehörden und die Anerkennungsstellen sind die Länder zuständig.  7. Wie viele Anerkennungsstellen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in jedem Bundesland (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? Der nachstehenden Tabelle kann die Anzahl der für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zuständigen Stellen für Berufe entnommen werden, denen eine geregelte Ausbildung zugrunde liegt (einschließlich einer Hochschulausbildung im Fall eines reglementierten Berufes). Erfasst sind die zuständigen Stellen für bundes- und landesrechtlich geregelte Berufe, die die Anerkennungsverfahren in rund 600 Berufen nach Bundesrecht und über 350 Berufen nach Landesrecht verantworten. Die Zuständigkeit für die Anerkennungsverfahren liegt in der Regel bei den Stellen, die auch für die Berufsbildung oder Zulassung zu einem Beruf zuständig sind. Es handelt sich dabei in der Regel um Stellen der unmittelbaren Landesverwaltung oder Kammern. Die Zuständigkeit erstreckt sich in der Regel auf eine Mehrzahl von Berufen. Soweit Stellen auch für Anerkennungsverfahren aus einem anderen Bundesland örtlich zuständig sind, wird die Stelle nur beim Land des Sitzes gezählt. Bundesland Anzahl zuständiger Stellen Baden-Württemberg 38 Bayern 43 Berlin 18 Brandenburg 25 Bremen 16 Hamburg 21 Hessen 29 Mecklenburg-Vorpommern 21 Niedersachsen 50 Nordrhein-Westfalen 54 Rheinland-Pfalz 31 Saarland 23 Sachsen 22 Sachsen-Anhalt 21 Bundesland Anzahl zuständiger Stellen Schleswig-Holstein 20 Thüringen 22 Gesamt 454  8. Wird das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), das federführend die Modernisierungsagenda umsetzt, in die Work-and-Stay-Agentur einbezogen, wenn ja, welche Aufgaben bzw. welche Prozesse leitet das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, und wenn nein, warum wird das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung nicht einbezogen? Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung ist Mitglied der den Umsetzungsprozess begleitenden Steuerungsgruppe.  9. Ist eine bundesweite Standardisierung von Verfahren (z. B. Dokumentenanforderungen, Rechtsauslegung) nach Ansicht der Bundesregierung überhaupt mit den Handlungsspielräumen der Länder und Kommunen vereinbar, wenn ja, wie wird die Schaffung eines Standards bei der Rechtsauslegung gewährleistet, und wenn nein, warum wird bei einer bundesweit einheitlichen Gesetzgebung keine Standardisierung bei der Rechtsauslegung angestrebt? Bedarf, Möglichkeiten und Grenzen der Standardisierung von Verfahren sind von der künftigen Zuständigkeitsverteilung im Erwerbsmigrationsverfahren abhängig, über die noch nicht entschieden ist. 10. Welche Auswirkungen hat die lange Wartezeit auf die Erteilungen eines deutschen Visums nach Ansicht der Bundesregierung auf die Wirtschaft bzw. Unternehmen im Wettbewerb um den Fachkräftegewinn? Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Die Beschleunigung des Visumverfahrens hat für die Bundesregierung hohe Priorität. Durch nachdrückliche Umsetzung eines Maßnahmenpakets mit den Schlüsselkomponenten Optimierung des Personaleinsatzes, Digitalisierung des Visumverfahrens und Zentralisierung der Bearbeitung von Visa für Erwerbs- und Bildungszwecke hat das Auswärtige Amt die Zahl bearbeiteter Anträge in den vergangenen zwei Jahren um 20 Prozent in den beiden genannten Kategorien gesteigert und die Wartezeiten an vielen Standorten deutlich reduziert. 11. Wie viele unterschiedliche Antragsverfahren existieren in Deutschland, um ein Visum zu beantragen (bitte alle Verfahren, es existieren mehr als 100, einzeln aufschlüsseln)? Die Bundesregierung verweist auf die im Aufenthaltsgesetz und den zugehörigen Verordnungen niedergelegten Rechtsgrundlagen. 12. Wie viele unterschiedliche Verfahren existieren in Deutschland, um ein Visum zu erteilen (bitte alle Verfahren, es existieren mehr als 100, einzeln aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 13. Wie viele Aufträge zur Entwicklung von IT-Dienstleistungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Work-and-Stay-Agentur ausgeschrieben (bitte einzeln aufschlüsseln)? Die Zahl der auszuschreibenden Aufträge steht noch nicht fest. 14. Wie werden die einzelnen Entwicklungsschritte und die Prozessoptimierung zur Errichtung der Work-and-Stay-Agentur nach Kenntnis der Bundesregierung evaluiert, um Fehlentwicklungen zu verhindern, wenn ja, welches Ressort übernimmt die Evaluierung, und wenn nein, aus welchem Grund wird keine Evaluierung angestrebt? Entsprechend der Konzeption zur Evaluierung neuer Regelungsvorhaben, die sich die Bundesregierung gegeben hat, wird auch die Work-and-Stay-Agentur als wesentliches Regelungsvorhaben evaluiert werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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