Errichtung und Arbeitsweise der Work-and-Stay-Agentur
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Errichtung und Arbeitsweise der Work-and-Stay-Agentur
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3805
21. Wahlperiode 27.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Peter Bohnhof, Lukas Rehm, Bernd
Schuhmann, Thomas Stephan, Ulrike Schielke-Ziesing und der Fraktion der AfD
Errichtung und Arbeitsweise der Work-and-Stay-Agentur
Um dem demografischen Wandel in unserem Land zu begegnen, braucht
Deutschland qualifizierte Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung und
Berufserfahrung. Ihnen sollte nach Auffassung der Fragesteller die Einreise
erleichtert werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) schreibt dazu: „Das
Bundeskabinett hat am 5. November 2025 Eckpunkte zum Aufbau einer
Workand-Stay-Agentur für Fachkräfteeinwanderung beschlossen. Mit den
Eckpunkten wird die Umsetzung eines Auftrags aus dem Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD eingeleitet. Die Work-and-Stay-Agentur ist Teil der
Modernisierungsagenda der Bundesregierung.
Ziel der Work-and-Stay-Agentur ist es, für Fachkräfte aus Drittstaaten den
Einwanderungsprozess nach Deutschland zu erleichtern und damit Arbeitgeber aus
Deutschland bei der Gewinnung von internationalen Fachkräften zu
unterstützen. Sie wird die Erwerbsmigration sowie die Einwanderung in Ausbildung,
Studium und Qualifizierungsmaßnahmen umfassen. Die bestehenden Prozesse
und Verfahren werden optimiert und digitalisiert. Neben schnelleren Verfahren
für Fachkräfte werden auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von mehr
Beteiligungsmöglichkeiten und Transparenz profitieren. Mögliche zusätzliche
Effizienzgewinne durch eine weitere Zentralisierung werden mitgedacht und die
hierbei erforderlichen Maßnahmen in einem strukturierten Prozess zügig
erarbeitet“ (www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2025/mehr-fachkraefte-
mit-der-work-and-stay-agentur-gewinnen.html).
Verschiedene Punkte zur Errichtung und Arbeitsweise der Work-and-Stay-
Agentur wurden noch nicht ausreichend verständlich durch die
Bundesregierung kommuniziert, was die Fragesteller bewegt, explizit nachzufragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Aktivitäten hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
bezüglich der Work-and-Stay-Agentur im Jahr 2025 vorgenommen (bitte
nach den Bereichen Organisation, Prozessoptimierung, IT, Finanzierung
aufschlüsseln)?
2. Wann soll die Work-and-Stay-Agentur nach Auffassung der
Bundesregierung ihre Arbeit aufnehmen?
3. Welche Behörden und Akteure sind nach Kenntnis der Bundesregierung
am Prozess zur Errichtung der Work-and-Stay-Agentur beteiligt?
4. Wie werden die 550 kommunalen Ausländerbehörden in die Work-and-
Stay-Agentur integriert?
5. Wie viele kommunale Ausländerbehörden gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in jedem Bundesland (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
6. Wer ist federführend für die Prozesse des Bundesamts für Auswärtige
Angelegenheiten (BfAA), der Bundesagentur für Arbeit (BA), der
Ausländerbehörden und der Anerkennungsstellen in der jeweiligen Behörde
verantwortlich (bitte nach Abteilung und Anzahl der Mitarbeiter in der
jeweiligen Behörde aufschlüsseln)?
7. Wie viele Anerkennungsstellen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in jedem Bundesland (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
8. Wird das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
(BMDS), das federführend die Modernisierungsagenda umsetzt, in die
Work-and-Stay-Agentur einbezogen, wenn ja, welche Aufgaben bzw.
welche Prozesse leitet das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung, und wenn nein, warum wird das Bundesministerium für
Digitales und Staatsmodernisierung nicht einbezogen?
9. Ist eine bundesweite Standardisierung von Verfahren (z. B.
Dokumentenanforderungen, Rechtsauslegung) nach Ansicht der Bundesregierung
überhaupt mit den Handlungsspielräumen der Länder und Kommunen
vereinbar, wenn ja, wie wird die Schaffung eines Standards bei der
Rechtsauslegung gewährleistet, und wenn nein, warum wird bei einer
bundesweit einheitlichen Gesetzgebung keine Standardisierung bei der
Rechtsauslegung angestrebt?
10. Welche Auswirkungen hat die lange Wartezeit auf die Erteilungen eines
deutschen Visums nach Ansicht der Bundesregierung auf die Wirtschaft
bzw. Unternehmen im Wettbewerb um den Fachkräftegewinn?
11. Wie viele unterschiedliche Antragsverfahren existieren in Deutschland,
um ein Visum zu beantragen (bitte alle Verfahren, es existieren mehr als
100, einzeln aufschlüsseln)?
12. Wie viele unterschiedliche Verfahren existieren in Deutschland, um ein
Visum zu erteilen (bitte alle Verfahren, es existieren mehr als 100, einzeln
aufschlüsseln)?
13. Wie viele Aufträge zur Entwicklung von IT-Dienstleistungen werden nach
Kenntnis der Bundesregierung für die Work-and-Stay-Agentur
ausgeschrieben (bitte einzeln aufschlüsseln)?
14. Wie werden die einzelnen Entwicklungsschritte und die
Prozessoptimierung zur Errichtung der Work-and-Stay-Agentur nach Kenntnis der
Bundesregierung evaluiert, um Fehlentwicklungen zu verhindern, wenn ja,
welches Ressort übernimmt die Evaluierung, und wenn nein, aus welchem
Grund wird keine Evaluierung angestrebt?
Berlin, den 23. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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