Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4849)
Teil von Protokoll der 67. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4849)
Sieht die Bundesregierung gegenwärtig gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Bereich der Regulierung von VPN-Diensten hinsichtlich der etwaigen Umgehung von Altersverifikationen (vergleiche Heise.de – www.heise.de/news/Britisches-Oberhaus-will-Altersverifikation-fuer-VPNs-und-Social-Media-11154656.html, abgerufen am 12. März 2026)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf:
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ eingesetzt. Sie soll auf Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen konkrete Handlungsempfehlungen und Bedarfe für einen wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz erarbeiten. Dazu gehört auch die Frage nach einem Mindestalter für soziale Medien. Die Bundesregierung möchte den Ergebnissen nicht vorgreifen.
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