Schriftliche Frage 104 von Dr. Anna Rathert (AfD): Plant die Bundesregierung die Umsetzung eines Social-Media-Verbotes für Kinder bis 14 Jahre im Juli 2026, wie dies laut Medienbericht die Bu…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 104 von Dr. Anna Rathert (AfD): Plant die Bundesregierung die Umsetzung eines Social-Media-Verbotes für Kinder bis 14 Jahre im Juli 2026, wie dies laut Medienbericht die Bu…
Frage 104 (Dr. Anna Rathert, AfD):
Plant die Bundesregierung die Umsetzung eines Social-Media-Verbotes für Kinder bis 14 Jahre im Juli 2026, wie dies laut Medienbericht die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien angekündigt hat, und wenn ja, wann werden die dafür zugrundeliegenden Ergebnisse der Expertenkommission zum Kinder- und Jugendschutz veröffentlicht und diskutiert, und wenn nein, für wann sieht die Bundesregierung die Umsetzung eines Social-Media- Verbotes für Kinder vor (siehe Presseberichterstattung unter https://correctiv.org/aktuelles/bildu ng/2026/04/29/bildungsministerin-prien-es-gibt-k eine-neutralitaet-gegenueber-den-werten-des-grun dgesetzes/)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 15. Mai 2026:
Die durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Grundlage des Koalitionsvertrags eingerichtete unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 30. September 2025 ihre Arbeit aufgenommen. Die Kommission setzt sich unter anderem mit dem Thema „Mehr Sicherheit in der digitalen Welt“, den gesundheitlichen Auswirkungen der Nutzung digitaler Medien, neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz sowie der Stärkung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften auseinander. Auch Maßnahmen wie ein mögliches Mindestalter werden wissenschaftlich und interdisziplinär geprüft. Aktuell erarbeitet die Expertenkommission auf Grundlage der kürzlich veröffentlichten Bestandsaufnahme Handlungsempfehlungen für die verschiedenen Ebenen Bund, Länder, Kommunen und die europäische Ebene. Den Handlungsempfehlungen der Kommission wird die Bundesregierung nicht vorgreifen.
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