Frage von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513)
Teil von Protokoll der 13. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513)
Was ist die Haltung der Bundesregierung zu einem Mindestalter für Social-Media-Plattformen, und wie soll diese Position umgesetzt werden?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf:
Rechtlich gesehen dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in Deutschland nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bereits jetzt nicht in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einwilligen. Hierzu bedarf es der Zustimmung bzw. Einwilligung der Sorgeberechtigten.
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird von den Anbietern sozialer Netzwerke jedoch regelmäßig nicht überprüft. In ihren AGB sehen die gängigen sozialen Netzwerke derzeit ein Mindestalter von 13 Jahren vor, welches jedoch ebenfalls nicht konsequent eingehalten und von den Anbietern überprüft wird.
Die Bundesregierung steht der Forderung nach einem konkreten Mindestalter für den Zugang zu sozialen Netzwerken durchaus positiv gegenüber, hält aber eine wissenschaftliche Grundlage für hilfreich. Beachtet werden muss, dass altersgerechte Teilhabeaspekte bei einem Mindestalter zu berücksichtigen sind. Ein Mindestalter für soziale Netzwerke sollte möglichst auf europäischer Ebene einheitlich umgesetzt werden. Wir werden eine Expertenkommission einsetzen, die unter anderem die Einführung eines Mindestalters prüfen und die deutsche Position hierzu erarbeiten wird.
Relationen
- asked ← Anna Lührmann (Frage)
- part_of → Protokoll der 13. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages