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Rede von Sabine Dittmar (SPD) – Zulagen für spezialisierte Kräfte und für besonders befähigte Unterstützungskräfte der Bundeswehr

dip / rede 21.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 80. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 19: Zulagen für spezialisierte Kräfte und für besonders befähigte Unterstützungskräfte der Bundeswehr.

Das Protokoll 21/80 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 27.05.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Sabine Dittmar (SPD) – Zulagen für spezialisierte Kräfte und für besonders befähigte Unterstützungskräfte der Bundeswehr Die Bundeswehr steht täglich vor enormen Herausforderungen. Gerade die spezialisierten Kräfte und ihre Unterstützungseinheiten leisten unter schwierigsten Bedingungen einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit unseres Landes. Wer besondere Risiken trägt, besondere Belastungen auf sich nimmt und höchste Anforderungen erfüllt, der verdient dafür auch eine angemessene Anerkennung – und zwar nicht nur in Worten, sondern auch im Besoldungsrecht. Genau darum geht es in der heute diskutierten Thematik der Erschwerniszulagen nach den §§ 23o und 23p der Erschwerniszulagenverordnung. Konkret geht es darum, dass besonders befähigte Unterstützungskräfte des Kommandos Spezialkräfte der Marine sowie bestimmter Einheiten des Hubschraubergeschwaders 64 Aufgaben wahrnehmen, die mit denen der Unterstützungskräfte des Kommandos Spezialkräfte vergleichbar sind. Dennoch gehören sie nach geltender Rechtslage bislang nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis des § 23p Erschwerniszulagenverordnung. Gleiches gilt für die Air Mobile Protection Teams der Luftwaffe. Auch diese Kräfte sind besonderen Belastungen ausgesetzt, die mit denen anderer spezialisierter Kräfte der Bundeswehr vergleichbar sind. Trotzdem fallen sie bisher nicht unter den anspruchsberechtigten Personenkreis des § 23o Erschwerniszulagenverordnung. Diese Ungleichbehandlung ist sachlich schwer zu rechtfertigen. Deshalb ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass auch das Bundesministerium der Verteidigung eine besoldungsrechtliche Gleichstellung dieser Kräfte anstrebt. Wer vergleichbare Leistungen erbringt und vergleichbare Risiken trägt, darf nicht aufgrund formaler Abgrenzungen unterschiedlich behandelt werden. Für die Umsetzung braucht es eine Änderung der Erschwerniszulagenverordnung. Federführend hierfür ist das Bundesministerium des Innern. Dort befinden sich die Forderungen zur Erweiterung des Empfängerkreises derzeit in der Abstimmung – gemeinsam mit weiteren Anpassungen im Bereich des Zulagenwesens. Das gesamte Zulagenwesen des Bundes wurde aufgrund eines Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages einer grundlegenden Überprüfung unterzogen. Das Bundesinnenministerium hat seinen Abschlussbericht hierzu erst Ende April 2026 an den Bundesrechnungshof übersandt. Die Änderungen an der Erschwerniszulagenverordnung können daher frühestens im Verlauf des Jahres 2026 angegangen werden. Die Soldatinnen und Soldaten, um die es hier geht, leisten ihren Dienst oft fernab der öffentlichen Aufmerksamkeit. Sie übernehmen hochspezialisierte Aufgaben, tragen Verantwortung unter schwierigen Bedingungen und sichern die Einsatzfähigkeit unserer Streitkräfte. Deshalb haben sie Anspruch auf Verlässlichkeit und Fairness. Wer den Eindruck vermittelt, die notwendigen Änderungen könnten kurzfristig und isoliert beschlossen werden, blendet die tatsächlichen rechtlichen und administrativen Prozesse aus. Seriöse Politik bedeutet, Probleme klar zu benennen, aber auch die Zuständigkeiten und Verfahren ehrlich darzustellen. Unser Ziel muss daher sein, die angekündigte Überarbeitung der Erschwerniszulagenverordnung zügig voranzubringen und dabei die berechtigten Anliegen der betroffenen Kräfte angemessen zu berücksichtigen. Denn Anerkennung darf nicht vom Organisationsbereich abhängen, sondern muss sich an Auftrag, Belastung und Verantwortung orientieren.

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