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Schriftliche Frage 58 von Jan Ralf Nolte (AfD): Warum wird nach meiner Kenntnis die Zulage nach § 23p der Erschwerniszulagenverordnung bislang nicht an die besonders befähigten Unterstützu…

dip / schriftliche_frage 31.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 58 von Jan Ralf Nolte (AfD): Warum wird nach meiner Kenntnis die Zulage nach § 23p der Erschwerniszulagenverordnung bislang nicht an die besonders befähigten Unterstützu… Frage 58 (Jan Ralf Nolte, AfD): Warum wird nach meiner Kenntnis die Zulage nach § 23p der Erschwerniszulagenverordnung bislang nicht an die besonders befähigten Unterstützungskräfte des Kommando Spezialkräfte der Marine (KSM) sowie der 4. Staffel des Hubschraubergeschwaders 64 gewährt, obwohl das Bundesministerium der Verteidigung ihre Gleichwertigkeit mit den Kräften des Kommando Spezialkräfte (KSK) anerkannt hat, und wann ist mit einer entsprechenden Anpassung zu rechnen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 31. Oktober 2025: Die besonders befähigten Unterstützungskräfte des Kommandos Spezialkräfte der Marine sowie bestimmter Einheiten des Hubschraubergeschwaders 64 haben ein Aufgabenspektrum, das dem der Unterstützungskräfte des Kommandos Spezialkräfte (KSK) gleicht, zählen jedoch nach der geltenden Rechtslage nicht zu dem anspruchsberechtigten Personenkreis des § 23p der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV). Das Bundesministerium der Verteidigung strebt aber eine besoldungsrechtliche Gleichstellung an, weil die besonderen Belastungen, die den Dienst dieser Unterstützungskräfte prägen, mit denen der Unterstützungskräfte des KSK vergleichbar sind. Erforderlich hierfür ist eine Änderung der EZulV, für die das Bundesministerium des Innern federführend ist. Das gesamte Zulagenwesen wird auf Grund eines Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages derzeit mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung und Bereinigung überprüft. Deshalb kann mit einer Änderung der EZulV frühestens im Jahr 2026 begonnen werden.

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