Frage von Simone Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)
Teil von Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Simone Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)
Inwiefern ist die in Entwürfen aus dem Bundesministerium für Gesundheit vorgesehene Verlängerung der Verweildauer in den Zuschlagsstufen für Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner um jeweils sechs Monate im Rahmen der anstehenden Reform der sozialen Pflegeversicherung (vergleiche Berichterstattung im RedaktionsNetzwerk Deutschland: www.rnd.de/politik/warken-plan-fuer-pflegereform-heimbewohner-sollen-staerker-belastet-werden-DCL24NLPZNCOHDUY2T M7D5TC6I.html, 21. April 2026) aus Sicht der Bundesregierung mit den Festlegungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sowie dem Auftrag an die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“, die pflegebedingten Eigenanteile zu begrenzen, vereinbar, und wie begründet die Bundesregierung die daraus resultierenden Mehrbelastungen für pflegebedürftige Menschen insbesondere in den ersten Jahren des Heimaufenthalts?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge:
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass im Koalitionsvertrag zwischen der CDU, CSU und SPD an betreffender Stelle nicht von „Festlegung“ gesprochen wird, sondern dass der Koalitionsvertrag zum Arbeitsauftrag der Kommission „insbesondere die Prüfung von“ mehreren Punkten vorsieht, darunter die Prüfung der „Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile“. Diesem Prüfauftrag ist die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ nachgekommen (vgl. https://www.bundes gesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Z/Zukunftspakt_Pflege/20251211_Papier_der_Fachebenen.pdf).
Dabei wurde auch herausgearbeitet, dass nicht nur die Eigenanteile in der vollstationären Pflege betrachtet werden sollten, sondern auch die Eigenanteile der über 5 Millionen Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung in den Blick zu nehmen sind. Um den Anstieg der pflegebedingten Eigenanteile sowohl für vollstationär als auch ambulant bzw. häuslich versorgte Pflegebedürftige zu begrenzen, wird ab dem Jahr 2028 eine regelhafte, jährliche Dynamisierung der Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung vorgeschlagen.
Der Vorschlag, die Verweildauer in den jeweiligen Zuschlagstufen um jeweils sechs Monate zu verlängern, trägt dem Umstand Rechnung, dass die bisherige Regelung in § 43c Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) seit ihrer Einführung im Jahr 2022 zu sehr dynamischen Ausgabensteigerungen für die soziale Pflegeversicherung geführt hat, die damit abgeschwächt würden.
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