Frage von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572)
Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572)
Wie war die Bundesregierung an der Entwicklung des „Meta-Detectors“ der G7 beteiligt, der in der Abschlusserklärung des G7-Treffens der Digitalministerinnen und Digitalminister am 28. und 29. Mai 2026 in Paris genannt wird, und verwendet die Bundesregierung den „Meta-Detector“, und, wenn ja, wie (inklusive Auflistung von Lizenzgebühren und staatlichen Stellen mit Zugriffen)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Jarzombek:
Frankreich hat während des AI Action Summits (Februar 2025, Paris) als eines ihrer Deliverables einen Meta-Detector für KI-generierte Inhalte veröffentlicht (weiterführende Informationen hier: https://www.peren.gouv.fr/en/perenlab/2025-02-11_ai_summit//). Die Bundesregierung war an der Entwicklung des Tools nicht beteiligt. Es ist eine Kollaboration zweier französischer Institute: PEReN (Center of expertise for digital platform regulation) und Viginum (Service for Vigilance and Protection against Foreign Digital Interference).
Während seiner G7-Präsidentschaft hat Frankreich die G7-Mitglieder eingeladen, Expertinnen und Experten in eine Arbeitsgruppe zu entsenden, um in den wissenschaftlichen Austausch über technische Erkennung synthetischer Inhalte zu treten. Deutschland hat dafür Dr. Matthias Heck (BSI), Professor Dr. Mario Fritz und Professor Dr. Jilles Vreeken (beide CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit) entsandt.
Die Bundesregierung verwendet den Meta-Detector nicht.
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