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Frage von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)

dip / rede 06.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem großen Potenzial von Batteriespeichern für die Energiewende und dem Ausbau von Rechenleistung in Deutschland, und welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Entwicklung und den Einsatz von Batteriespeichern zu fördern (https://subs.ft.com/products?location=https%3A%2F%2Fig.ft.com%2Fmega-batteries%2F)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die Bundesregierung erkennt die wichtige Rolle von Batteriespeichern für das Energiesystem an, insbesondere zur Integration fluktuierender Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Dabei ist neben der Marktintegration von Batteriespeichern auch ihre Netzintegration wichtig, um bestehende Netzinfrastruktur effizient zu nutzen und den Netzausbau zu reduzieren. Die Bundesregierung legt daher verstärkt den Fokus auf sogenannte „co-located“-Speicher. Diese können lokale Stromspitzen hinter dem bestehenden Netzanschlusspunkt von Erzeugungsanlagen oder Lasten, wie Rechenzentren, glätten. Hierfür ist kein zusätzlicher Netzausbau erforderlich. Das zentrale Instrument hierfür sind flexible Netzanschlussvereinbarungen zwischen Speicher- und Netzbetreibern. Diese werden seitens der EU gefordert und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in nationales Recht umgesetzt.

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