Frage von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)
Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)
Legt die Bundesregierung spätestens bis Mitte Mai einen Entwurf für die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie vor, und, wenn nein, wie gedenkt die Bundesregierung, den Zeitplan einzuhalten, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, was bis Anfang Juni 2026 passiert sein muss (siehe Artikel 34 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2023/97: „Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.“, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX:32023L0970)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Brand:
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer bis 2030 zu verwirklichen sowie die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen zu stärken. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geht von der zeitnahen Einleitung des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtline (EU) 2023/970 aus.
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