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Schriftliche Frage 120 von Pierre Lamely (AfD): Bis zu welchem Datum beabsichtigt die Bundesregierung, die Richtlinie (EU) 2023/970 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen…

dip / schriftliche_frage 12.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 120 von Pierre Lamely (AfD): Bis zu welchem Datum beabsichtigt die Bundesregierung, die Richtlinie (EU) 2023/970 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen… Frage 120 (Pierre Lamely, AfD): Bis zu welchem Datum beabsichtigt die Bundesregierung, die Richtlinie (EU) 2023/970 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (Entgelttransparenzrichtlinie) in nationales Recht umzusetzen, nachdem die nach Artikel 34 der Richtlinie bestimmte Umsetzungsfrist am 7. Juni 2026 abgelaufen ist und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Inkrafttreten erst für Anfang 2027 angekündigt hat (Quelle: www.haufe.de/personal/arbei tsrecht/eu-richtlinie-fuer-mehr-lohngleichheit_7 6_538404.html), und mit welchen Konsequenzen rechnet die Bundesregierung infolge der Überschreitung dieser Umsetzungsfrist, insbesondere im Hinblick auf ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 12. Juni 2026: Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat die erforderlichen Vorbereitungen für einen Gesetzentwurf zur bürokratiearmen Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 getroffen und klärt noch einzelne für die Umsetzung relevante Fragen, bevor das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird. Es wird darauf geachtet, die Belastungen für die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten. Wenn bei Ablauf der Umsetzungsfrist keine Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt wurden, leitet die Europäische Kommission grundsätzlich ein Vertragsverletzungsverfahren ein.

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