Frage von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419)
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419)
Liegen dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) eigene oder fremde Einschätzungen zur möglichen Reaktivierung der abgeschalteten Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland vor, und, wenn ja, teilt das BMUKN die von Jens Spahn in den Raum gestellten Kosten (www.focus.de/politik/deutschland/spahn-will-wiederinbetriebnahme-deutscher-akws-pruefen-lassen_562cb74e-2b60-4129-9de7-c6366943dd81.html) für eine angeblich mögliche Reaktivierung der abgeschalteten AKW in Deutschland, und wie lange würde aus Sicht des BMUKN dieser Prozess zur angeblich möglichen Reaktivierung der abgeschalteten AKW dauern?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter:
Ein Wiedereinstieg in die Kernenergienutzung widerspricht dem im Atomgesetz festgelegten Zweck, die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden. Ein Wiedereinstieg in die Nutzung der Atomenergie durch Kernspaltung ist auch im Koalitionsvertrag nicht vereinbart. Daher wurden seitens des Bundesumweltministeriums weder eigene Analysen zur Wiederinbetriebnahme von bereits stillgelegten Atomkraftwerken durchgeführt noch solche Analysen beauftragt.
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