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Schriftliche Frage 153 von Leif-Erik Holm (AfD): Auf Grundlage welcher sachlichen Erkenntnisse bewertet die Bundesregierung den Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland als „unumkehrbar“…

dip / schriftliche_frage 08.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 153 von Leif-Erik Holm (AfD): Auf Grundlage welcher sachlichen Erkenntnisse bewertet die Bundesregierung den Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland als „unumkehrbar“… Frage 153 (Leif-Erik Holm, AfD): Auf Grundlage welcher sachlichen Erkenntnisse bewertet die Bundesregierung den Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland als „unumkehrbar“ (www.deutschlandfunk.de/widerstand-aus-de utschland-gegen-atomkraft-plaene-der-eu-kommis sion-100.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 6. Mai 2026: Deutschland hat sich für einen Energiemix ohne Atomenergie entschieden. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 des Atomgesetzes (AtG) werden in Deutschland keine Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität mehr erteilt. Alle abgeschalteten Anlagen befinden sich in Vorbereitung für oder in bereits unterschiedlich weit fortgeschrittenen Stadien des Rückbaus. Eine neuerliche kommerzielle Nutzung der Atomenergie durch Kernspaltung für die Elektrizitätserzeugung ist im Koalitionsvertrag nicht vereinbart worden. Hinsichtlich eines möglichen Klimabeitrags und eines möglichen Beitrags zur Versorgungssicherheit ist darauf hinzuweisen, dass weder große neue Kernkraftwerke noch die sogenannten Small Modular Reactors (SMR) kurzfristig errichtet und in Betrieb genommen werden können. Die Bundesregierung sieht daher kein nennenswertes Potenzial für Beiträge zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit. Die Folgenabschätzung der EU-Kommission zum EU-Klimaziel für 2040 geht davon aus, dass dekarbonisierte Energiesysteme zum allergrößten Teil auf erneuerbaren Energien basieren werden. Kernkraft leistet hingegen keinen signifikanten Beitrag. Zu beachten ist auch, dass Mittel an anderer Stelle – etwa für erneuerbare Energien – fehlen könnten, sollten sie für nicht erneuerbare Energien eingesetzt werden. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Nutzung der Kernkraft mit der Gefahr von Unfällen und Proliferationsrisiken verbunden ist und dass es in Deutschland eine andauernde Herausforderung bleibt, Endlager für radioaktive Abfälle zu errichten, die als dauerhaft sicher gelten können.

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