Frage von Jan Köstering (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419)
Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Jan Köstering (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419)
In welchem Umfang werden Hilfen für die antragsberechtigten Geschädigten aus dem Sondervermögen des Bundes „Aufbauhilfe 2021“ gezahlt, das nach der Ahrtalflut aufgelegt wurde, und in welchem Umfang werden die rund 40 Milliarden Euro an entstandenen Schäden bis zum Antragsende 30. Juni 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung kompensiert sein?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dennis Rohde:
Die Mittel aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ dienen der Beseitigung der durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 entstandenen Schäden. Hiervon umfasst sind auch Maßnahmen zum Wiederaufbau zerstörter öffentlicher Infrastruktur.
Die Basis hierfür ist das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“, das sogenannte Aufbauhilfegesetz 2021. Aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ können demnach Maßnahmen in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro finanziert werden. Davon sind nach der Aufbauhilfeverordnung 2021 bis zu 28 Milliarden Euro für die Wiederaufbaumaßnahmen in den Ländern vorgesehen. Weitere 2 Milliarden Euro sind für den Wiederaufbau der Bundesinfrastruktur geplant, insbesondere für Autobahnen und das Eisenbahnnetz.
Bislang (Stand 1. April 2026) sind aus dem Sondervermögen insgesamt rund 6 Milliarden Euro abgerufen worden. Davon gingen rund 5,1 Milliarden Euro an die Länder, und rund 0,9 Milliarden Euro wurden für den Wiederaufbau von Bundesinfrastruktur verwendet.
Erst am 30. Juni 2026 endet die Frist zur Beantragung der Hilfen aus dem Sondervermögen; die Bewilligungsfrist endet am 31. Dezember 2030. Die Auszahlungen erfolgen stets nach der Bewilligung, das heißt, unter Umständen auch deutlich nach dem Ende der Bewilligungsfrist.
Der Wiederaufbau wird voraussichtlich noch viele Jahre in Anspruch nehmen. Entsprechend fließen weitere Mittel aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ noch über einen längeren Zeitraum ab.
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