Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf …
Teil von Protokoll der 53. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 21: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlin.
Das Protokoll 21/53 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 20.01.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf …
Wie verteilen sich die bereits abgerufenen rund 4,8 Milliarden Euro für die Infrastruktur in den vom Hochwasser betroffenen Ländern aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfefonds 2021“ auf die betroffenen Länder, betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und sonstige Einrichtungen (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 21/3438), und wie hoch ist der Anteil der Härtefälle an den abgerufenen Mitteln (bitte absolut und relativ angeben)?
Wie viele Anträge auf Entschädigungen aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfefonds 2021“ sind aktuell noch in Bearbeitung, und mit welchem Mittelabfluss rechnet die Bundesregierung bis zum Auslaufen des Sondervermögens (bitte begründen)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dennis Rohde:
Die erbetenen Angaben zum Mittelabfluss zu den einzelnen Programmen und Bundesländern sowie zur Anzahl der Anträge, der Anträge in Bearbeitung sowie der Härtefälle können der beigefügten Tabelle entnommen werden.
Es liegen keine Kenntnisse zur Höhe des Anteils der Härtefälle an den abgerufenen Mitteln vor.
Am 30. Juni 2026 endet die Frist zur Beantragung der Hilfen aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“; die Bewilligungsfrist endet am 31. Dezember 2030. Die Auszahlungen erfolgen stets nach der Bewilligung, d. h. unter Umständen auch nach dem Ende der Bewilligungsfrist.
Eine aktuelle Abschätzung des voraussichtlich realen Schadensvolumens beim Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ liegt derzeit nicht vor. Es ist zu beachten, dass bis zum Ende der Antragsfrist noch Anträge eingereicht werden können. Weiterhin können Baukostensteigerungen sowie erst im Zuge der Wiederherstellung einer Infrastrukturmaßnahme festgestellte weitere Schäden oder Ähnliches zu ausgabeerhöhenden Nachbewilligungen führen.
Hochwasserhilfe 2021; hier: Abfluss in Mio. Euro, Stand: 31. Dezember 2025
Anlage mündliche Frage von MdB Stefan Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen)
Kap./Tit.
Länder-Programme
insgesamt in Mio. Euro
davon an
in Mio. Euro
Anzahl der
Anträge
Offene
Anträge
Anzahl der Härtefälle (Stand: 30.06.2025)
Härtefälle in % (Stand: 30.06.2025)
Hinweis: Die Meldezeitpunkte der Bewirtschafter weichen teilweise leicht voneinander ab, was zum Teil auch an den Zulieferungen mit der Abwicklung befasster anderer Behörden liegt. Die Meldezeitpunkte sind jeweils ausgewiesen.
6098 697 21
Unterstützung von Hochwasser und Überschwemmungen betroffener Selbständiger, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehöriger freier Berufe sowie wirtschaftsnaher Infrastruktur
945
Rheinland-Pfalz
589,3
1 061
102
134
12,63
Nordrhein-Westfalen
353,6
1 646
45
124
7,53
Bayern
0,9
25
0
0
0,00
Sachsen
0,8
9
3
0
0,00
6098 697 22
Programm zur Unterstützung der betroffenen Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Binnenfischerei sowie zum Schadensausgleich in der ländlichen Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden
116,8
Rheinland-Pfalz
59,6
872
90
0
0,00
Nordrhein-Westfalen
49,5
571
48
1
0,18
Bayern
7,7
138
0
0
0,00
Sachsen
0,02
2
0
0
0,00
6098 698 22
Programm zur Schadensbeseitigung bei kulturellen Einrichtungen und Kulturdenkmälern, zur Rettung von Archiven sowie für die Heimatgeschichte bedeutsamer privater Unterlagen
1,4
Rheinland-Pfalz
1,04
14
3
0
0,00
Nordrhein-Westfalen
0
0
0
0
Bayern
0,33
4
2
0
0,00
Sachsen
0
0
0
0
6098 698 23
Programm zur Schadensbeseitigung bei Forschungseinrichtungen unabhängig von der Trägerschaft
2,3
Nordrhein-Westfalen
2,3
2
0
0
0
6098 882 22
Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur der Länder
238
Rheinland-Pfalz
36,7
87 Maßnahmen
k.A. Die Umsetzung und Bearbeitung der Maßnahmen erfolgen durch das jeweilige Land. Anträge werden nicht gestellt.
Nordrhein-Westfalen
193
545 Maßnahmen
Bayern
2,6
23 Maßnahmen
Sachsen
5,8
14 Maßnahmen
6098 882 21
Programm zur Wiederherstellung der Infrastruktur der Gemeinden
2 279
Rheinland-Pfalz
1 090,1
1 908
228
5
0,26
Nordrhein-Westfalen
1 116,0
788
132
0
0,00
Bayern
25,7
193
16
0
0,00
Sachsen
47,2
505
0
0
0,00
6098 698 21
Programm zur Unterstützung von Hochwasser und Starkregen betroffener Privathaushalte und Wohnungsunternehmen
1 328
Rheinland-Pfalz
564,8
17 275
336
143
0,83
Nordrhein-Westfalen
759,9
27 274
1 724
0
0,00
Bayern
1,6
149
0
0
0,00
Sachsen
1,4
14
0
0
0,00
Länderprogramme insgesamt circa
4 909,9
Der gesamte und damit endgültige Stenografische Bericht der 53. Sitzung wird am 20. Januar 2026 veröffentlicht.