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Frage von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250)

dip / rede 15.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 70. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250) Wann wird das Grundwasser-Echtzeitentnahmemonitoring zum Schutz des Grundwassers vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) fertig sein, und wann wird das BMUKN die Dokumentationspflicht über die tatsächlich getätigten Wasserentnahmen (Wasserregister) einführen? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Ein Grundwasser-Echtzeitentnahmemonitoring ist als vierte Maßnahme im Aktionsprogramm Wasser der Nationalen Wasserstrategie, NWS, genannt. Derzeit bringen wir Forschung, Datengrundlagen und Abstimmung mit den Ländern weiter voran. Einen konkreten Fertigstellungstermin gibt es noch nicht. Ein bundesweites Wasserregister ist in der NWS als fünfte Maßnahme im Aktionsprogramm Wasser enthalten. Viele Länder führen bereits nach Landeswasserrecht ein digitales Wasserregister oder planen konkret, ein solches einzuführen. Wir prüfen noch, ob ergänzend eine Bundesregelung sinnvoll sein kann. Ein Gesetzgebungsverfahren wurde daher noch nicht eingeleitet.

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