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Frage von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)

dip / rede 28.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773) Warum hat das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit am 8. Dezember 2025 das Konsultationsverfahren zum Klimaschutzprogramm eingeleitet, ohne dass ein konkreter Entwurf vorgelegt wurde, und wann wird die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm im Entwurf vorlegen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Carsten Träger: Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat am 8. Dezember 2025 mit der Versendung relevanter Leitfragen an die zu beteiligenden Akteure die Anforderungen für eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 9 Absatz 3 Klimaschutzgesetz erfüllt. Über eine parallel veröffentlichte Pressemitteilung des BMUKN wurde breit zur Teilnahme eingeladen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit bereits zu einem frühen Zeitpunkt schafft die Möglichkeit, dass Vorschläge aus dem Verfahren noch aufgegriffen werden können. Es ist geplant, das Klimaschutzprogramm bis zum Ende des ersten Quartals 2026 im Kabinett zu beschließen.

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