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Frage von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419)

dip / rede 22.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 73. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5419) Welchen Zeitplan sieht das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) für die Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) in nationales Recht vor, und wie bewertet das BMUKN die Kommunalabwasserrichtlinie im Hinblick auf den Gewässerschutz in Deutschland? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie ist Anfang 2025 in Kraft getreten. Sie ist ein Meilenstein für den Gewässerschutz. Im Zentrum stehen Vorgaben zum Ausbau von Kläranlagen mit einer sogenannten vierten Reinigungsstufe. Damit werden weniger Mikroschadstoffe in die Gewässer eingetragen. Weitere Anforderungen sind: weniger Eintrag von Nährstoffen in Gewässer; die Energieneutralität von Kläranlagen; Parameter, die für die öffentliche Gesundheit relevant sind, werden im Abwasser gemessen. Die Kosten dieser Maßnahmen werden – verursachergerecht – zu mindestens 80 Prozent über eine erweiterte Herstellerverantwortung der Industrie finanziert. Die Kommunalabwasserrichtlinie ist bis Mitte 2027 in nationales Recht umzusetzen. Das Bundesumweltministerium strebt eine fristgerechte Umsetzung an.

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