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Frage von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662)

dip / rede 06.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 76. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5662) Wie begründet das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), das die Anfang 2025 in Kraft getretene Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) als einen Meilenstein für den Gewässerschutz betrachtet (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 13, Plenarprotokoll 21/73, Seite 8793 (D)), die von ihm mitgetragenen neuerlichen Relativierungen und Vorbehalte gegenüber der KARL, welche in der Chemieagenda des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des BMUKN formuliert werden (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Externe-Links/C-D/chemieagenda.pdf?__blob=publicationFile, Seite 47), und wie möchte die Bundesregierung die in dieser Agenda genannten Maßnahmen bei der Umsetzung der KARL in nationales Recht konkret anwenden, ohne Abstriche beim Gewässerschutz in Deutschland zu riskieren? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Wir sehen keinen Widerspruch zwischen der Antwort auf die zitierte mündliche Frage und dem Passus zur Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) in der Chemieagenda. Die Chemieagenda relativiert das fortbestehende Bekenntnis der Bundesregierung zu einer fristgerechten Umsetzung der KARL in Federführung des Bundesumweltministeriums nicht. Vielmehr hat sich die Bundesregierung erneut im Rahmen der Chemieagenda ressortübergreifend auf den Weg für die Umsetzung der KARL verständigt. Wir sehen insofern keine drohenden Abstriche beim Gewässerschutz aufgrund der Chemieagenda.

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