Frage von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250)
Teil von Protokoll der 70. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250)
Wie begründet die Bundesregierung, dass das Klimaschutzprogramm nicht anmerkt, dass die Emissionsminderungswirkung des geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für die Ziellückenberechnung im Gebäudesektor herangezogen wird und sich die Ziellücke aufgrund der in den Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) geplanten Streichung der Klimaschutzvorgaben in den §§ 71 und 72 GEG voraussichtlich vergrößern wird (www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Auswirkungen-GebaudeModG-Klimaziele.pdf), und wie begründet die Bundesregierung, dass keine äquivalente Klimaschutzvorgabe zu der 65-Prozent-Erneuerbare-Regel im § 71 GEG im GMG geschaffen wird, um die Ziellücke zu verkleinern?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Gitta Connemann:
Die am 24. Februar 2026 von der Koalition vorgelegten Eckpunkte werden im Gebäudemodernisierungsgesetz und in weiteren Gesetzen umgesetzt. Die Arbeiten am Gesetzentwurf und den neuen Regelungen laufen. Eine Abschätzung der Treibhausgasminderungswirkung des Gebäudemodernisierungsgesetzes kann erst nach Konkretisierung durch die gesetzlichen Regelungen erfolgen.
Relationen
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