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Schriftliche Frage 64 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bestätigt die Bundesregierung die Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Gitta C…

dip / schriftliche_frage 05.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 64 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bestätigt die Bundesregierung die Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Gitta C… Frage 64 (Dr. Alaa Alhamwi, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bestätigt die Bundesregierung die Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Gitta Connemann im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 20. Mai 2026, der Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sei vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (sowie vom Bundesministerium des Innern) auf Rechtswidrigkeit geprüft worden, mit dem Ergebnis, er sei verfassungs- und europarechtsgerecht, und wenn ja, wie bezieht die Bundesregierung Stellung zu Recherchen des „Spiegels“, dass keine abschließende Prüfung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor Kabinettsvorlage erfolgt sei, wie durch die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien verpflichtend vorgesehen (www.spiegel.de/politik/de utschland/heizungsgesetz-kabinett-beschliesst-um strittenen-entwurf-ohne-rechtspruefung-a-2cad02 df-f645-4fb7-9804-5f4c719c3d10, Stand: 21. Mai 2026), und wenn nein, warum tätigt Gitta Connemann diese Aussage, und zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen aus dem Rechtsgutachten zur Rechtsmäßigkeit des GModG der KlimaUnion vom 11. Mai 2026, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht (https://tabl e.media/assets/climate/kurzgutachten-gmod g.pdf)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 3. Juni 2026: Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf sorgfältig geprüft. Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Gesetzentwurf verfassungsrechtskonform. Der Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes wurde dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Prüfung zugeleitet. Die Prüfung hat unverzüglich nach Zuleitung begonnen und konnte vor der Befassung des Bundeskabinetts in Bezug auf die Rechtsförmlichkeit nicht abgeschlossen werden. Wie auch in anderen vergleichbaren Fällen wurde im Anschreiben der Kabinettvorlage auf die nicht abgeschlossene Rechtsprüfung hingewiesen. Aus Sicht der Bundesregierung stand dies einer Kabinettbefassung nicht im Wege. Der Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz befindet sich nunmehr im parlamentarischen Verfahren.

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