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Frage von Martin Reichardt (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250)

dip / rede 15.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 70. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Martin Reichardt (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250) Ist die Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 18, Plenarprotokoll 21/64, so zu verstehen, dass die gegenwärtig stattfindenden und mehrere Jahre in Anspruch nehmenden Bauarbeiten auf der Bahnstrecke Halle–Eichenberg zu keinerlei Erhöhung der gegenwärtig auf nahezu der gesamten Strecke bei lediglich 100 km/h liegenden Fahrhöchstgeschwindigkeit führen wird, und, wenn ja, weshalb werden im Zuge der jahrelangen Bauarbeiten nicht auch Maßnahmen zur Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit vorgenommen? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Die zitierte Antwort der Bundesregierung ist so zu verstehen, dass die Baumaßnahme auf der Bahnstrecke Halle (Saale)–Eichenberg keine generelle Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Gesamtstrecke zum Gegenstand hat, weil sie als planrechtsfreie Digitalisierungsmaßnahme im Wege eines 1:1-Ersatzes bestehender Stellwerkstechnik erfolgt. Die Baumaßnahme dient der Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik, der Reduzierung der Störanfälligkeit und der Sicherung einer stabilen Betriebsführung.

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