Rede von Siegfried Walch (CDU/CSU) – Gesetzes zur Aufhebung des Polizeibeauftragtengesetzes
Teil von Protokoll der 65. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Steffen Janich, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten Ent.
Das Protokoll 21/65 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 24.03.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Siegfried Walch (CDU/CSU) – Gesetzes zur Aufhebung des Polizeibeauftragtengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir morgens aufwachen, dann sind da draußen Menschen, die für unsere Sicherheit sorgen: Menschen in Uniform, die bereit sind, für uns einzustehen, die die Basis unserer Freiheit darstellen. Denn ohne Sicherheit kann niemand Freiheit gewährleisten.
Natürlich kann man darüber diskutieren, das Amt des Polizeibeauftragten einzusparen oder wieder abzuschaffen. Die Position ist völlig legitim. Auch unsere Fraktion tat sich in der Vergangenheit immer schwer mit diesem Amt. Aber ich sage Ihnen auch: Ich habe den Polizeibeauftragten kennengelernt, und ich habe einen Mann kennengelernt, der mit großer Leidenschaft und mit großer Überzeugung
auch für unsere Polizistinnen und Polizisten die Partei ergreift.
Nein, meine Damen und Herren, wir sollten heute das Amt des Polizeibeauftragten nicht abschaffen. Natürlich, eine Position wie die des Polizeibeauftragten muss sich immer wieder neu rechtfertigen. Ja, sie muss immer wieder neu überprüft und evaluiert werden. Und ja, wir müssen immer wieder miteinander darüber sprechen, welche Erwartungshaltungen und Ziele wir gegenüber einem Polizeibeauftragten formulieren.
Relationen
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- part_of_vorgang → Gesetz zur Aufhebung des Polizeibeauftragtengesetzes
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