Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4658)
Teil von Protokoll der 64. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4658)
In welchem konkreten Umfang soll ausweislich der Pläne der Bundesregierung im Wege der geplanten Führerscheinreform die sogenannte Laienausbildung erfolgen, und auf welchen konkreten Daten bzw. Annahmen fußt diese Festlegung (vergleiche www.merkur.de/lokales/muenchen-lk/fuer-unsinn-eltern-statt-fahrlehrer-fahrschulbetreiber-haelt-die-reform-94184831.html, abgerufen am 26. Februar 2026)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte:
Die begleitete Laienausbildung ist ein Modell, das sich in Österreich bewährt hat. Aufbauend auf den dortigen Erfahrungen möchte das Bundesministerium für Verkehr den Freiraum schaffen, mehr Fahrpraxis in der Ausbildung für den Pkw-Führerschein zu erlangen: Fahrschüler absolvieren einen Teil ihrer praktischen Ausbildung nicht ausschließlich in der Fahrschule, sondern im privaten Umfeld – begleitet von erfahrenen Bezugspersonen. Das ermöglicht mehr Fahrpraxis und mehr Routine. Gleichzeitig bleibt die Fahrschule als fachliche Instanz eingebunden und sorgt für die notwendige Qualitätssicherung. Die Regelung soll zeitlich befristet (fünf Jahre) eingeführt und evaluiert werden. Der aktuelle Stand der Verhandlungen der Ad-hoc-Arbeitsgruppe mit den Ländern zu den Rahmenbedingungen für die Laienausbildung ist auf der Internetseite des BMV abrufbar (https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/reform-ausbildung-pkw-fuehrerschein.html).
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