Führerscheinreform - Neue Prioritäten und Gesprächspartner als Grundstein einer Plattformwirtschaft
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Führerscheinreform - Neue Prioritäten und Gesprächspartner als Grundstein einer Plattformwirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6611
21. Wahlperiode 23.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart,
Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Führerscheinreform – Neue Prioritäten und Gesprächspartner als Grundstein
einer Plattformwirtschaft
Seit Jahren wird in der Politik über die Reform der Fahrschulausbildung
gesprochen. Facharbeitsgruppen der Bundesländer und des Bundesministeriums
für Verkehr (BMV) trafen sich dazu seit 2023 mit Branchenkennern wie
Fahrschulverbänden, Verkehrssicherheitsexpertinnen und
Verkehrssicherheitsexperten sowie Prüfgesellschaften. Das vielversprechende Ergebnis setzte im Juli
2024 bei den hohen Durchfallquoten an, die als einer der entscheidenden
Preistreiber identifiziert wurden. Demnach wurden verpflichtende
Lernstandskontrollen bei Theorie und Praxis empfohlen, um die Durchfallquoten und damit
letztlich auch die Kosten nachhaltig zu senken (Eckpunkte zur Novelle der
Fahrausbildung vom 11. Juli 2024, die auf der Verkehrsministerkonferenz am
9. und 10. Oktober 2024 bekräftigt wurden; www.verkehrsministerkonferen
z.de/VMK/DE/termine/sitzungen/24-10-09-10-vmk/24-10-09-10-beschluss.pdf
?__blob=publicationFile&v=6). Dazu bekannte sich das
Bundesverkehrsministerium noch am 10. Juni 2025 auf seiner Webseite (www.bmv.de/SharedDocs/
DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/novelle-fahrschuelerausbildung.html?editorSu
pport=true).
Doch drei Monate später, am 16. Oktober 2025, verwarf der Bundesminister für
Verkehr Patrick Schnieder die Ergebnisse aus den jahrelangen Gesprächen mit
positivem Ausgang. Verpflichtende Lernstandskontrollen in Theorie und Praxis
sowie eine bessere Verzahnung der Ausbildung spielen bei der neu benannten
„Führerscheinreform“ keine Rolle mehr (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Presse
mitteilungen/2025/050-schnieder-reformvorschlaege-fahrausbildung.html).
Stattdessen sahen die neuen Eckpunkte, die am 10. Februar 2026 konkretisiert
wurden (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/reform-ausbildung-pkw-fueh
rerschein.html), beispielsweise vor, dass rund ein Drittel der theoretischen
Fragen gestrichen werden soll. Auch bei den Sonderfahrten wurde der Pflichtanteil
um mehr als die Hälfte gekürzt, obwohl es auf Landstraßen und Autobahnen zu
den meisten Unfalltoten und Schwerverletzten kommt.
Weder greift der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 4. Mai 2026 zentrale
Elemente der Kritik von Branchenexpertinnen und Branchenexperten seit
Oktober 2025 auf noch wird der Gesetzentwurf nach der Stellungnahme der
Verbände nach dem 11. Mai 2026 abgeändert, sondern geht unverändert am
20. Mai 2026 durch das Kabinett. Die Priorität der Führerscheinausbildung
liegt nun nicht mehr auf der Verkehrssicherheit, sondern auf den Kosten des
Führerscheinerwerbs. Ziel der Ausbildung ist demnach nicht mehr das
Verständnis des komplexen Verkehrsgeschehens, um allen Verkehrsteilnehmenden
eine sichere Teilnahme am Verkehr zu ermöglichen. Stattdessen soll die
Ausbildung einzig den Fokus auf das Bestehen der theoretischen und praktischen
Prüfungen richten.
Statt an der Verbesserung der Verkehrssicherheit oder der Qualität der
Ausbildung zu arbeiten und durch die Einführung verbindlicher Lernstandskontrollen
in Theorie und Praxis entscheidende Effizienzgewinne für die Fahrschülerinnen
und Fahrschüler zu heben, setzt die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf
und der Verweigerung von Expertenempfehlungen auf die Etablierung einer
Plattformwirtschaft. Ob und in welcher Höhe es dadurch überhaupt zu einer
Kostenersparnis für die Fahrschülerinnen und Fahrschüler kommt, überlässt der
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder dabei dem Markt. Ob sich die
abgesenkten Standards bei der Ausbildung der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer auf
die Führerscheinausbildung und damit letztlich auf die Verkehrssicherheit
auswirkt, überlässt der Bundesverkehrsminister damit ebenfalls dem Markt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie lautet der genaue Zeitplan der Führerscheinreform, d. h. wann soll
der Gesetzentwurf in die erste und zweite Lesung gehen, und wann soll
die Reform in Kraft treten?
2. Welche Informationen hat das BMV zu den aktuellen Führerscheinkosten
(Durchschnitt, Verteilung, Median etc.)?
3. Welche Daten und Quellen nutzt das Bundesverkehrsministerium zur
Ermittlung der Führerscheinkosten?
4. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für einen Führerschein
einerseits und der durchschnittliche Monatslohn andererseits heute, und wie
hoch war beides vor zehn, 20 und 30 Jahren(bitte Quellen angeben)?
5. Welche Kosten hält das BMV für den Führerscheinerwerb für
angemessen?
6. Was soll der Führerschein nach der Reform kosten (Durchschnitt,
Verteilung, Median etc.)?
7. Wie schnell nach Inkrafttreten der Reform rechnet das BMV damit, dass
sich die Reform in einer konkreten Kostensenkung niederschlägt?
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittlichen
monatlichen Kosten eines Pkws in Bezug auf Anschaffungskosten,
Betriebskosten, Fixkosten, wie Versicherungen, und Wertverfall (bitte mit
Quellen angeben)?
9. Welche Punkte der Führerscheinreform wurden nach anhaltender Kritik
von Expertinnen und Experten zwischen der Veröffentlichung der
Eckpunkte im Oktober 2025 und der Verabschiedung in das Kabinett am
20. Mai 2026 angepasst, ergänzt, verworfen oder ausführlich diskutiert?
10. Warum wurde die Zielstellung der Führerscheinausbildung in ihrer
Priorisierung geändert und – statt wie zuvor die Befähigung zum Steuern eines
Fahrzeugs im öffentlichen Straßenraum – das Bestehen der Prüfung als
oberste Priorität gesetzt?
11. Wieso wird in der Führerscheinreform nicht auf die Unfallbilanz 2025
eingegangen und versäumt, die aufgeführten Gründe für das gestiegene
Unfallaufkommen von jungen Fahrerinnen und Fahrern, wie überhöhte
Geschwindigkeit oder fehlerhafte Einschätzung, mit in die Reform
einzubeziehen, indem der pädagogische Anteil der Fahrschulen gestärkt statt
geschwächt wird?
12. Welche Punkte der Führerscheinreform berücksichtigen die
Empfehlungen des Arbeitskreises VI des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags zum
Thema „Überhöhte Anforderungen bei der Führerscheinprüfung“?
13. Löst die Führerscheinreform das Problem, dass die Bearbeitungszeiten
nach Beantragung des Führerscheins vermehrt zu längeren
Ausbildungszeiten und damit höheren Preisen führt, wenn ja, wie, und wenn nein
warum nicht?
14. Wurde, statt der Laienausbildung, das begleitete Fahren ab 16 als
Alternative in Betracht gezogen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, warum
hat sich das BMV dagegen entschieden?
15. Welche offenen rechtlichen, haftungsrechtlichen, versicherungsrechtlichen
und praktischen Fragen bestehen nach Auffassung der Bundesregierung
bei der geplanten Laienausbildung durch nahestehende Personen, und wie
werden diese vor Einführung der Experimentierklausel rechtssicher
geklärt und berücksichtigt?
16. Welche Erkenntnisse aus Österreich oder anderen Staaten wurden für die
geplante Laienausbildung herangezogen, und welche konkreten
Ergebnisse zu Unfallzahlen, Ausbildungsqualität und Prüfungsleistungen liegen
der Bundesregierung hierzu vor?
17. Wird die Führerscheinreform wissenschaftlich begleitet oder anderweitig
evaluiert, und wenn ja, von wem?
18. Ist die Bereitstellung finanzieller Mittel geplant, um zu untersuchen, ob
und wie sich weniger Sonderfahrten auf das Unfallgeschehen auf
Landstraßen und Autobahnen auswirken?
19. Wieso sollen Simulatoren beim Üben von Überholmanövern und anderen
kritischen Situationen außerorts keine Rolle bei der Ausbildung spielen?
20. Wieso sollen Simulatoren bei der Ausbildung von Einsatzkräften nicht zur
Anwendung kommen, obwohl Übungsfahrten unter Blaulicht verboten
sind?
21. Welche wissenschaftlichen Studien liegen der Bundesregierung zu
digitalem Lernen vor, und auf welche Studien beruft sie sich, um das rein
digitale Lernen ohne Präsenz einzuführen?
22. Wie sollen Fahrschülerinnen und Fahrschüler komplexe
Verkehrssituationen pädagogisch vermittelt und erklärt bekommen, wenn sie die Option
des rein digitalen Lernens wahrnehmen?
23. Was erwartet das BMV, wie hoch der Anteil Fahrschülerinnen und
Fahrschüler sein wird, die voraussichtlich die Laienausbildung für den
Führerscheinerwerb nutzen werden?
24. Wieso werden keine Elemente aus der gemeinsam von Bund, Ländern und
Branchenexpertinnen und Branchenexperten über einen langen Zeitraum
erarbeiteten Optimierten Fahrschüler-Ausbildung Stufe II (OFSA II) in
die Führerscheinreform übernommen?
25. Warum wurde die 4. EU-Führerscheinrichtlinie nicht im Zuge der
aktuellen Führerscheinreform in nationales Recht überführt, und wann ist mit
der Implementierung zu rechnen?
26. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen von
Plattformwirtschaft in Deutschland auf Arbeitnehmerrechte und andere in Deutschland
vorherrschende Standards?
27. Wird es mit der Führerscheinreform möglich sein, eine
Plattformwirtschaft in der Fahrschulbranche zu etablieren?
28. Wird die Plattformwirtschaft als valider Teil der sozialen Marktwirtschaft
angesehen, und wenn ja, wie wird sich nach Prognosen der
Bundesregierung die Fahrschulbranche verändern?
29. Kam es in den letzten zehn Jahren zum Austausch zwischen Boris
Polenske, dem Gründer der börsennotierten 123fahrschule, und Vertretern
des Bundesverkehrsministeriums sowie Mitgliedern der vorherigen und
jetzigen Bundesregierung (bitte tabellarisch mit Datum, Namen,
Abteilung und Zweck aufführen)?
30. Gab es in den letzten zehn Jahren einen oder mehrere persönliche (digitale
oder analoge) Treffen zwischen Boris Polenske oder dem von ihm
initiierten Verband Innovativer Fahrschulen und Bundesverkehrsminister Patrick
Schnieder oder eines Vertreters des Bundesverkehrsministeriums (bitte
tabellarisch mit Datum, Namen, Abteilung und Zweck aufführen)?
31. Gab es in den letzten zehn Jahren einen oder mehrere persönliche (digitale
oder analoge) Treffen zwischen Boris Polenske oder den von ihm
gegründeten Unternehmen Simulatoren Forest GmbH oder Fahrlehrerausbildung
FahrerWerk und Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder oder eines
Vertreters des Bundesverkehrsministeriums (bitte tabellarisch mit Datum,
Namen, Abteilung und Zweck aufführen)?
Berlin, den 8. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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