Bezahlbarer Führerschein als Voraussetzung sozialer Teilhabe - Auswirkungen auf junge Menschen, Auszubildende und Arbeitslose (Antwort zu Drs. 21/933)
Text
Bezahlbarer Führerschein als Voraussetzung sozialer Teilhabe - Auswirkungen auf junge Menschen, Auszubildende und Arbeitslose (Antwort zu Drs. 21/933)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1139
21. Wahlperiode 04.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Stefan Henze, Wolfgang
Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/933 –
Bezahlbarer Führerschein als Voraussetzung sozialer Teilhabe – Auswirkungen
auf junge Menschen, Auszubildende und Arbeitslose
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Pkw-Fahrerlaubnis ist eine wichtige Grundlage für gesellschaftliche
Teilhabe und wirtschaftlichen Wohlstand – insbesondere im ländlichen Raum. Der
Besitz eines Führerscheins und die Verfügbarkeit eines Pkws können die
Mobilität und damit auch die Beschäftigungschancen von Arbeitsuchenden
deutlich erhöhen (Mitteilungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen
Instituts [WSI] 6/2009: Individuelle Beschäftigungsfähigkeit: Konzept,
Operationalisierung und erste Ergebnisse, Brussig/Knuth 2009). Darüber hinaus gibt
es Arbeitsplätze, für deren Ausübung ein Führerschein erforderlich ist (z. B.
ambulante Pflegedienste, Kurierfahrer etc.). Die Fahrschulen sind dabei
zentrale Akteure, damit die Menschen diese Voraussetzung für die motorisierte
individuelle Mobilität erlangen können.
Die derzeitigen Rahmenbedingungen für die Tätigkeiten der Fahrschulen
führen aber zu nicht notwendiger Bürokratie und erschweren die effiziente und
zukunftsgerichtete Fahrausbildung. Nicht zuletzt dadurch haben sich die
Kosten für den Erwerb des Führerscheins in Deutschland massiv erhöht und der
Terminstau bei den Fahrprüfungen führt zu monatelangen Wartezeiten (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/13399). Hierzu sind auch die hohen
Durchfallquoten zu beachten. So werden laut Veröffentlichung des Kraftfahrt-Bundesamts
(KBA) 41 Prozent der theoretischen Fahrprüfungen und 30 Prozent der
praktischen Fahrprüfungen nicht bestanden (www.kba.de/DE/Statistik/Kraftfahrer/F
ahrerlaubnisse/Fahrerlaubnispruefungen/fahrerlaubnispruefungen_node.html).
Laut „Bild“ vom 8. April 2025 stiegen die Kosten seit 2021 um 33 Prozent,
laut der Tagesschau kostet der Führerschein mittlerweile vielerorts bis zu
4 500 Euro (www.bild.de/politik/inland/fuehrerschein-so-teuer-wie-nie-33-pro
zent-mehr-in-nur-vier-jahren-67f4cd1ca86e97204249cc49; www.tagesscha
u.de/wirtschaft/verbraucher/preissteigerung-fuehrerschein-100.html).
Besonders junge Menschen, Auszubildende und Personen mit niedrigem
Einkommen sind von dieser Entwicklung betroffen. Der Führerschein ist für diese
Gruppen oft Grundvoraussetzung für die Aufnahme einer Ausbildung oder
Beschäftigung – insbesondere im ländlichen Raum. Zwar fällt das
Fahrerlaubniswesen in den Zuständigkeitsbereich der Länder, die Bundesregierung ist je-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 4. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
doch im Bereich der Arbeitsförderung und Sozialgesetzgebung in der
Verantwortung, insbesondere hinsichtlich der Förderung des Führerscheinerwerbs im
Rahmen der Eingliederungsleistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Allerdings
bestehen Zweifel, ob die bestehenden Fördermechanismen ausreichen und
zielgenau ausgestaltet sind. Die Bundesregierung selbst räumt ein, dass keine
belastbaren statistischen Erkenntnisse zur Wirksamkeit dieser Fördermaßnahmen
vorliegen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12035).
Der Zugang zum Führerschein droht so in den Augen der Fragesteller zu
einem Privileg wohlhabender Schichten zu werden.
Darüber hinaus wurde im vorigen Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP festgehalten, „das Monopol bei der
Fahrerlaubnisprüfung“ aufzuheben (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsve
rtrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 41). So berichten Zeitungen im Jahr
2022, dass die damalige Bundesregierung eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe
einberufen hätte, die ergebnisoffen die Möglichkeiten für eine Umsetzung des
Koalitionsvertrages diskutieren sollte, so der damalige Bundesminister für
Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing. Erste Eckpunkte waren für Anfang
2023 angekündigt (www.saechsische.de/panorama/fuehrerscheinpruefung-tue
v-und-dekra-sollen-monopol-abgeben-HWP533745HQCSDBK7A3RZ2M37
M.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Bundesregierung ist die Kostenentwicklung für den Führerscheinerwerb in
den letzten Jahren bekannt. Daher wurde im Koalitionsvertrag für die laufende
Legislaturperiode das Ziel formuliert, dass „unter Wahrung hoher Standards die
Fahrausbildung reformiert wird, um den Führerscheinerwerb bezahlbarer zu
machen“. Da das Auto ein wichtiges Fortbewegungsmittel – vor allem für die
Menschen im ländlichen Raum – ist, hat das Bundesministerium für Verkehr
(BMV) die Kosten in den Blick genommen, die beim Erwerb der Pkw-
Fahrerlaubnis Klasse B entstehen. Besonders für junge Fahrerinnen und Fahrer ist das
bedeutsam. Am 21. Juli 2025 hat hierzu in einem Stakeholder-Dialog ein
Austausch zu geeigneten Maßnahmen der Kosteneindämmung mit den Verbänden
aus der Branche und Verbrauchervertretern stattgefunden. Die diskutierten
Lösungsansätze und -vorschläge wird das BMV nun sorgfältig auswerten und über
die weiteren Schritte entscheiden. Grundsätzlich muss das Ziel der
Fahrausbildung und Prüfung sein, zu einem bezahlbaren Preis die Kompetenzen für eine
sichere, verantwortungsvolle und umweltbewusste Verkehrsteilnahme zu
vermitteln. Eine qualitativ hochwertige Fahrausbildung ist Voraussetzung für mehr
Sicherheit im Straßenverkehr. Soweit der Führerscheinerwerb für die
Aufnahme einer Berufsausbildung oder Arbeitsaufnahme notwendig ist, wird auf die
bereits bestehenden Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten im Bereich der
aktiven Arbeitsförderung hingewiesen.
1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die durchschnittlichen
Gesamtkosten für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse B in den
Jahren von 2019 bis 2025 bundesweit sowie nach Bundesländern
gegliedert vor, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen des MOVING
International Road Safety Association e. V. ergeben sich für das Jahr 2024
nachfolgende Gesamtkosten für den Erwerb einer Pkw-Fahrerlaubnis
(Klasse B).
Weitergehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen steigender
Führerscheinkosten auf die Aufnahme von Berufsausbildungen, insbesondere in
Regionen mit unzureichendem ÖPNV-Angebot (ÖPNV = öffentlicher
Personennahverkehr)?
Ein fehlender Führerschein aufgrund hoher Führerscheinkosten kann in
Regionen mit eingeschränktem ÖPNV-Angebot bei einem gleichzeitig geringen
Angebot an Ausbildungsplätzen die Aufnahme einer Berufsausbildung negativ
beeinflussen. Im Bereich der aktiven Arbeitsförderung stehen für diese Fälle
entsprechende Fördermöglichkeiten zur Verfügung (vgl. die Antwort zu Frage 4).
3. Sind Führerscheinkosten nach Einschätzung der Bundesregierung ein
Hemmnis für die Integration von Langzeitarbeitslosen, Jugendlichen
ohne Schulabschluss oder Menschen mit Migrationshintergrund in den
Arbeitsmarkt, und wenn ja, inwiefern?
Hohe Führerscheinkosten können für jede Person, auch aus den genannten
Zielgruppen, dann ein Hemmnis für die Integration in den Arbeitsmarkt sein, wenn
ein Führerschein notwendig ist, um den Arbeitsort zu erreichen, etwa, wenn im
ländlichen Raum der Arbeitsort nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln
erreichbar ist. Die Lage von Arbeitszeiten kann einen Führerschein ebenfalls
erforderlich machen, z. B. aufgrund von Randzeiten oder Wechselschichten. Daneben
kann ein Führerschein auch für die Ausübung einer Tätigkeit selbst notwendig
sein.
Ein Führerschein wird die Aussichten auf einen Arbeitsplatz dagegen kaum
verändern, wenn der Arbeitsort z. B. im städtischen Raum auch anders als mit
einem Kraftfahrzeug erreicht werden kann. Dies gilt auch, wenn ein
Führerschein zur Ausübung der Tätigkeit selbst nicht notwendig ist.
4. Welche Fördermöglichkeiten bestehen aktuell über die Bundesagentur
für Arbeit (BA) oder das Jobcenter für Arbeitsuchende und
Auszubildende zur Finanzierung oder teilweisen Finanzierung des Führerscheins?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12035
verwiesen.
5. Wie viele Förderfälle für den Führerscheinerwerb durch Jobcenter bzw.
die BA wurden in den Jahren von 2019 bis 2024 bundesweit registriert
(bitte nach Jahren, Bundesländern und Altersgruppen aufschlüsseln)?
6. Welche Kosten sind dabei (vgl. Frage 5) im Durchschnitt pro Maßnahme
entstanden, und wie hoch war die maximale Förderung im Einzelfall?
7. Wie viele Bürgergeldempfänger haben zwischen 2019 und 2024 eine
Förderung für den Erwerb eines Führerscheins erhalten, und wie viele
davon konnten dadurch nachweislich in ein
sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis überführt werden?
Die Fragen 5 bis 7 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
8. Welche Evaluierungen zur Wirksamkeit der Kostenübernahme für
Führerscheine als arbeitsmarktintegrative Maßnahme hat die
Bundesregierung durchgeführt oder in Auftrag gegeben?
Die Bundesregierung hat keine Evaluierung zur Wirksamkeit der
Kostenübernahme für Führerscheine als arbeitsmarktintegrative Maßnahme durchgeführt
oder in Auftrag gegeben.
9. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der Weiterentwicklung
des Bürgergeldes oder anderer sozialpolitischer Instrumente zusätzliche
Anreize oder Förderungen zum Erwerb eines Führerscheins zu schaffen?
Der Erwerb des Führerscheins ist grundsätzlich dem Bereich der privaten
Daseinsfürsorge zuzurechnen und kann daher nur im Ausnahmefall (vgl. die
Antwort zu Frage 4) von den Jobcentern gefördert werden. Der Koalitionsvertrag
enthält keine Vereinbarungen zur Ausweitung der Fördermöglichkeiten für
Führerscheine im Rahmen der Weiterentwicklung des Bürgergeldes.
10. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Führerscheinkosten als
Kriterium in sozialpolitischen Förderprogrammen systematisch berücksichtigt
werden sollten, und wenn ja, inwieweit?
Sozialpolitische Förderprogramme können sehr unterschiedlichen Inhalts sein
und verschiedenste Ziele anstreben. Nur bei einem Teil solcher
Förderprogramme wird überhaupt ein Bezug zu Auto-Mobilität bestehen. Schon deshalb sind
keine Gründe für eine in der Fragestellung aufgeworfene, nicht weiter
eingegrenzte systematische Berücksichtigung von Führerscheinkosten als Kriterium
in sozialpolitischen Förderprogrammen offensichtlich.
Im Rahmen bestehender arbeitsmarktpolitischer Instrumente, insbesondere
nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III),
können Kosten für den Erwerb eines Führerscheins im Einzelfall übernommen
werden, wenn dies für die Integration in den Arbeitsmarkt erforderlich ist. Dies
eröffnet sach- und bedarfsgerechte Fördermöglichkeiten.
11. Hat sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag der Einführung eines
bundesweiten Förder- oder Zuschussprogramms zum
Führerscheinerwerb, insbesondere für einkommensschwache Bürger, eine eigene
Auffassung gebildet, wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.cdu-fraktion.de/arti
kel/sabine-enseleit-der-fuehrerschein-darf-kein-luxus-sein-cdu-antrag-fu
er-ein-wahlmodell; www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/deutschla
ndticket-handwerkspraesident-fuehrerschein-zuschuss-100.html), und
liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Modelle
zur teilweisen Finanzierung von Führerscheinkosten durch
Arbeitgeberzuschüsse oder Bildungsgutscheine existieren, wenn ja, welche sind dies,
und plant die Bundesregierung ggf., deren Bekanntheit und Anwendung
zu fördern (wenn ja, wie)?
Die Bundesregierung hat den Vorschlag zur Kenntnis genommen. Sie verfügt
nicht über systematische Erkenntnisse zu Modellen zur teilweisen Finanzierung
von Führerscheinkosten durch Arbeitgeberzuschüsse. Für den angesprochenen
Personenkreis wird im Übrigen auf die bestehenden Fördermöglichkeiten im
Bereich der aktiven Arbeitsförderung verwiesen (vgl. die Antwort zu Frage 4).
Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang außerdem auf die
Informations- und Beratungsangebote der Arbeitsagenturen und der Jobcenter,
die Arbeit- und Ratsuchenden individuelle Fördermöglichkeiten aufzeigen und
bei Bedarf bei der Antragstellung unterstützen.
12. Bestehen nach Auffassung der Bundesregierung Berührungspunkte
zwischen der Preisentwicklung im Führerscheinwesen und übergeordneten
sozialstaatlichen Zielen wie gleichwertige Lebensverhältnisse oder
Teilhabe, und wenn ja, welche?
Mobilität kann eine Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe sein. Hohe
Führerscheinkosten können insbesondere in ländlichen Regionen, wo
öffentliche Verkehrsmittel oft nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, eine
finanzielle Herausforderung darstellen. Dies betrifft vor allem Menschen mit
geringem Einkommen oder in strukturschwachen Gebieten. Hohe
Führerscheinkosten können sich insoweit auch negativ auf gleichwertige Lebensverhältnisse
und Teilhaben auswirken. Für den Zugang zu Arbeitsplätzen bestehen daher
insoweit Fördermöglichkeiten (vgl. die Antwort zu Frage 4).
13. Welche Rolle spielt der Besitz eines Führerscheins bei der beruflichen
Eingliederung im Rahmen öffentlich geförderter Maßnahmen (z. B. § 16i
SGB II, § 45 SGB III)?
Das Vorliegen eines Führerscheins ist grundsätzlich keine Voraussetzung für
die Teilnahme an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung im Sinne des
SGB II oder SGB III. In ländlichen Räumen erfolgt die Durchführung der
Maßnahmen in der Regel in Abstimmung mit den regionalen ÖPNV-Fahrplänen. In
Präsenzmaßnahmen besteht außerdem die Möglichkeit der Erstattung von
Unterkunfts- und Verpflegungskosten, soweit keine Maßnahmen im erreichbaren
Umfeld zur Verfügung stehen. Darüber hinaus können Maßnahmen, wie die
nach § 45 SGB III, auch virtuell durchgeführt werden, wenn dies erforderlich
ist.
14. Welche Überlegungen existieren ggf. in den zuständigen Ressorts, die
Idee eines geförderten Führerscheinerwerbs bei Eintritt in die
Bundeswehr auf andere Bereiche zu übertragen, z. B. bei Nachweis eines
Ausbildungsverhältnisses oder bei erfolgreichem Schulabschluss (www.tages
spiegel.de/politik/mit-gratis-fuhrerschein-zu-mehr-freiwilligen-boris-pist
orius-stellt-der-spd-seine-wehrdienstplane-vor-11724785.html; www.mo
rgenpost.de/politik/article242443922/Lockmittel-statt-Wehrpflicht-Was-
Pistorius-jetzt-plant.html), und wie viele Stellenbesetzungsverfahren in
der Bundesverwaltung (inklusive Bundespolizei, Zoll, Technisches
Hilfswerk – THW) verlangen aktuell den Besitz eines Führerscheins der
Klasse B als Einstellungsvoraussetzung?
In den zuständigen Ressorts gibt es derzeit keine konkreten Pläne, die Idee
eines geförderten Führerscheinerwerbs bei Eintritt in die Bundeswehr auf
andere Bereiche zu übertragen. Eine bundeseinheitliche Erhebung, wie viele
Stellenbesetzungsverfahren in der Bundesverwaltung aktuell den Besitz eines
Führerscheins der Klasse B als Einstellungsvoraussetzung enthalten, liegt der
Bundesregierung nicht vor. Eine systematische Auswertung solcher Anforderungen
erfolgt nicht zentralisiert.
15. Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich gerade Menschen im
ländlichen Raum gesellschaftlich abgehängt fühlen, weil der
Führerscheinerwerb sehr teuer geworden ist und ein Verweis auf den öffentlichen
Personennahverkehr nicht zieht (www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/d
eutschlandticket-handwerkspraesident-fuehrerschein-zuschuss-10
0.html), wenn ja, hat sich die Bunderegierung dazu eine eigene
Auffassung gebildet, und ggf. welche ist das?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird
auf den Vierten Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen
Räume (vgl. Bundestagsdrucksache 20/13790) verwiesen.
16. Gibt es Planungen der Bundesregierung zur Kooperation mit Ländern
und Kommunen zur Einrichtung lokaler Förderpools oder vergünstigter
Fahrschulangebote für Bedürftige?
Es gibt derzeit keine solchen Planungen.
17. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um die Durchfallquoten bei
Führerscheinprüfungen zu senken, und wenn ja, welche Maßnahmen
wären aus Sicht der Bundesregierung denkbar?
Die Erhöhung der Bestehensquoten bei der theoretischen und praktischen
Fahrerlaubnisprüfung ist einer der zentralen Ansatzpunkte für eine spürbare
Senkung der Gesamtkosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis. Es besteht mit den
Ländern bereits Einvernehmen darüber, dass der Ausbildungsverlauf stärker als
bislang vorgegeben werden soll, um die Verzahnung der Ausbildungsteile und
regelmäßige ausbildungsbegleitende Lernerfolgsfeststellungen sicherzustellen.
18. Wie viele theoretische Fahrerlaubnisprüfungen wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in einer der folgenden (zugelassenen) Sprachen
abgelegt:
a) Deutsch,
b) Englisch,
c) Französisch,
d) Griechisch,
e) Italienisch,
f) Polnisch,
g) Portugiesisch,
h) Rumänisch,
i) Russisch,
j) Kroatisch,
k) Spanisch,
l) Türkisch,
m) Hocharabisch
(bitte in Jahresscheiben ab 2020 auflisten, sowie auflisten, wie viele
theoretische Fahrerlaubnisprüfungen in der jeweiligen Sprache nicht
bestanden wurden, sowohl bei Erst- als auch bei Wiederholungsprüfungen
getrennt)?
Auf die Anlage* im Anhang wird verwiesen.
19. Hat sich die Bundesregierung zu den Forderungen, Fahrschulsimulatoren
oder digitalen Theorieunterricht im Sinne kostensparender und
zeitflexibler Ausbildung zu fördern, eine Positionierung erarbeitet, und wenn
ja, wie lautet diese (www.bundestag.de/webarchiv/Ausschuesse/ausschue
sse20/a15_verkehr/anhoerungen/998578-998578)?
Es besteht mit den Ländern Einvernehmen darüber, dass die Möglichkeit
eröffnet werden soll, Theorieunterricht als Kombination von Präsenzunterricht und
synchronem digitalem Lernen durchzuführen. Vollständiger Präsenzunterricht
soll weiterhin möglich sein. Mit den Ländern besteht ferner Einigkeit, dass
Regelungen zu Simulatoren verankert werden sollen, um deren Einsatz
rechtssicher zu ermöglichen. So soll z. B. der Erwerb von fahrpraktischen
Handfertigkeiten für Schaltfahrzeuge vollständig am Simulator erfolgen können. Eine
Verpflichtung, die Ausbildung an Simulatoren anzubieten, soll es nicht geben.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1139 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
20. Gibt es Initiativen der Bundesregierung zur besseren Abstimmung mit
den Ländern, um den Engpässen bei Fahrerlaubnisprüfungen (z. B.
Technischer Überwachungsverein – TÜV) entgegenzuwirken, und wenn ja,
welche sind dies?
Die Bundesregierung steht hierzu in stetigem Austausch mit den Ländern und
dem TÜV-Verband.
21. Wie viele Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Prüfmonopol
haben stattgefunden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und welche
Ergebnisse wurden erreicht (bitte die jeweiligen Treffen und ihre
Teilnehmer listen)?
22. Wurde von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Prüfmonopol ein
Eckpunktepapier erarbeitet (wenn ja, bitte zur Verfügung stellen und
ausführen, ob die aktuelle Bundesregierung an diesen Eckpunkten festhält)?
23. Wie ist der aktuelle Stand zu der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum
Prüfmonopol, und beabsichtigt die Bundesregierung, diese Arbeitsgruppe
weiterzuführen und ihr Ziel weiter zu verfolgen?
Die Fragen 21 bis 23 werden gemeinsam beantwortet.
Die bisher erfolgten sieben Beratungen fanden am 1. Februar, 4. März.,
1. April, 6. Mai, 24. Juni 2022 sowie am 8. November 2023 und 7. Mai 2024
statt. Teilnehmende Länder waren Brandenburg, Bayern, Hessen,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Bundesregierung verweist zum Ergebnis
auf den auf der Verkehrsministerkonferenz am 9./10. Oktober 2024 gefassten
Beschluss unter Punkt 6.5. der Tagesordnung, vgl.: www.verkehrsministerkonf
erenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/24-10-09-10-vmk/24-10-09-10-beschlus
s.pdf?__blob=publicationFile&v=6. Die Zielstellungen werden weiterverfolgt.
Anlage zur Antwort der Bunderegierung auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/933 - Frage 18
Anzahl der Theoretischen Fahrerlaubnisprüfungen für alle Fahrerlaubnisklassen nach Sprachen für 2020 bis 2024
Hinweise:
Stichtag der Erhebung: 23.07.2025.
Die Angaben beziehen sich auf alle Fahrerlaubnisklassen (ohne Velo- und Mofa-Prüfungen).
Bei einigen Prüfungen ist in den Daten nicht nachvollziehbar in welcher Sprache sie abgelegt wurden, diese wurden als unbekannt klassifiziert und hier nicht erfasst.
Frage 18 Sprache 2020 2021 2022 2023 2024 2020 2021 2022 2023 2024 2020 2021 2022 2023 2024
a) Deutsch gesamt 1.426.080 1.505.024 1.567.837 1.686.905 1.690.611 1.022.221 1.026.555 1.041.937 1.078.946 1.092.477 403.859 478.469 525.900 607.959 598.134
davon nicht bestanden 470.647 539.619 597.130 693.751 681.371 279.813 302.701 331.889 370.593 361.453 190.834 236.918 265.241 323.158 319.918
b) Englisch gesamt 31.846 34.393 40.917 52.563 57.168 22.050 22.802 27.273 34.131 36.754 9.796 11.591 13.644 18.432 20.414
davon nicht bestanden 11.873 13.901 16.938 22.946 24.850 7.127 7.858 9.793 13.187 13.971 4.746 6.043 7.145 9.759 10.879
c) Französisch gesamt 6.247 6.375 7.492 8.314 8.653 3.678 3.560 4.098 4.418 4.612 2.569 2.815 3.394 3.896 4.041
davon nicht bestanden 3.129 3.397 4.147 4.841 4.884 1.669 1.689 2.075 2.382 2.324 1.460 1.708 2.072 2.459 2.560
d) Griechisch gesamt 1.486 1.668 1.545 1.478 1.498 877 931 847 806 762 609 737 698 672 736
davon nicht bestanden 746 879 852 885 882 397 419 425 417 401 349 460 427 468 481
e) Italienisch gesamt 2.774 2.905 2.550 2.789 2.548 1.681 1.660 1.414 1.476 1.331 1.093 1.245 1.136 1.313 1.217
davon nicht bestanden 1.358 1.494 1.390 1.647 1.484 719 749 659 771 681 639 745 731 876 803
f) Polnisch gesamt 4.918 4.948 4.726 4.567 4.198 3.152 3.038 2.790 2.620 2.478 1.766 1.910 1.936 1.947 1.720
davon nicht bestanden 2.081 2.201 2.232 2.234 1.967 1.123 1.128 1.082 1.074 979 958 1.073 1.150 1.160 988
g) Portugiesisch gesamt 2.373 2.284 2.370 2.860 2.746 1.549 1.406 1.431 1.646 1.479 824 878 939 1.214 1.267
davon nicht bestanden 1.033 1.039 1.186 1.562 1.504 610 525 637 801 735 423 514 549 761 769
h) Rumänisch gesamt 15.313 16.467 14.646 15.323 14.178 9.616 9.699 8.132 8.018 7.179 5.697 6.768 6.514 7.305 6.999
davon nicht bestanden 6.665 7.757 7.470 8.521 8.017 3.404 3.787 3.468 3.767 3.389 3.261 3.970 4.002 4.754 4.628
i) Russisch gesamt 23.916 23.600 23.108 30.505 37.716 18.188 17.513 16.661 21.397 25.949 5.728 6.087 6.447 9.108 11.767
davon nicht bestanden 6.354 6.681 7.300 10.318 13.589 3.950 4.024 4.405 6.036 7.735 2.404 2.657 2.895 4.282 5.854
j) Kroatisch gesamt 7.870 8.358 8.351 8.971 8.527 4.817 4.637 4.454 4.530 4.292 3.053 3.721 3.897 4.441 4.235
davon nicht bestanden 3.628 4.222 4.465 5.152 4.991 1.958 2.059 2.129 2.326 2.247 1.670 2.163 2.336 2.826 2.744
k) Spanisch gesamt 4.812 5.698 5.989 6.814 7.302 3.176 3.680 3.776 4.144 4.396 1.636 2.018 2.213 2.670 2.906
davon nicht bestanden 1.957 2.438 2.679 3.349 3.556 1.123 1.395 1.551 1.880 1.968 834 1.043 1.128 1.469 1.588
l) Türkisch gesamt 25.612 26.684 30.802 41.521 53.484 16.666 16.427 19.238 24.780 31.347 8.946 10.257 11.564 16.741 22.137
davon nicht bestanden 10.614 12.061 13.914 20.380 26.120 5.934 6.424 7.537 11.033 13.482 4.680 5.637 6.377 9.347 12.638
m) Hocharabisch gesamt 103.837 96.399 101.333 110.050 120.289 65.282 59.611 62.443 65.448 71.603 38.555 36.788 38.890 44.602 48.686
davon nicht bestanden 43.158 40.551 44.813 51.009 55.795 23.181 21.148 23.746 26.279 28.780 19.977 19.403 21.067 24.730 27.015
Erst- und Wiederholungsprüfungen zusammen Erstprüfungen Wiederholungsprüfungen
Anlage 1
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Bezahlbarer Führerschein als Voraussetzung sozialer Teilhabe - Auswirkungen auf junge Menschen, Auszubildende und Arbeitslose (Antwort)