Führerscheinreform - Neue Prioritäten und Gesprächspartner als Grundstein einer Plattformwirtschaft (Antwort zu Drs. 21/6611)
Text
Führerscheinreform - Neue Prioritäten und Gesprächspartner als Grundstein einer Plattformwirtschaft (Antwort zu Drs. 21/6611)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6974
21. Wahlperiode 07.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen,
Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Matthias Gastel und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6611 –
Führerscheinreform – Neue Prioritäten und Gesprächspartner als Grundstein
einer Plattformwirtschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Jahren wird in der Politik über die Reform der Fahrschulausbildung
gesprochen. Facharbeitsgruppen der Bundesländer und des Bundesministeriums
für Verkehr (BMV) trafen sich dazu seit 2023 mit Branchenkennern wie
Fahrschulverbänden, Verkehrssicherheitsexpertinnen und
Verkehrssicherheitsexperten sowie Prüfgesellschaften. Das vielversprechende Ergebnis setzte im
Juli 2024 bei den hohen Durchfallquoten an, die als einer der entscheidenden
Preistreiber identifiziert wurden. Demnach wurden verpflichtende
Lernstandskontrollen bei Theorie und Praxis empfohlen, um die Durchfallquoten und
damit letztlich auch die Kosten nachhaltig zu senken (Eckpunkte zur Novelle der
Fahrausbildung vom 11. Juli 2024, die auf der Verkehrsministerkonferenz am
9. und 10. Oktober 2024 bekräftigt wurden; www.verkehrsministerkonferen
z.de/VMK/DE/termine/sitzungen/24-10-09-10-vmk/24-10-09-10-beschluss.pd
f?__blob=publicationFile&v=6). Dazu bekannte sich das
Bundesverkehrsministerium noch am 10. Juni 2025 auf seiner Webseite (www.bmv.de/SharedDo
cs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/novelle-fahrschuelerausbildung.html?edito
rSupport=true).
Doch drei Monate später, am 16. Oktober 2025, verwarf der Bundesminister
für Verkehr Patrick Schnieder die Ergebnisse aus den jahrelangen Gesprächen
mit positivem Ausgang. Verpflichtende Lernstandskontrollen in Theorie und
Praxis sowie eine bessere Verzahnung der Ausbildung spielen bei der neu
benannten „Führerscheinreform“ keine Rolle mehr (www.bmv.de/SharedDocs/D
E/Pressemitteilungen/2025/050-schnieder-reformvorschlaege-fahrausbildun
g.html). Stattdessen sahen die neuen Eckpunkte, die am 10. Februar 2026
konkretisiert wurden (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/reform-ausbildun
g-pkw-fuehrerschein.html), beispielsweise vor, dass rund ein Drittel der
theoretischen Fragen gestrichen werden soll. Auch bei den Sonderfahrten wurde
der Pflichtanteil um mehr als die Hälfte gekürzt, obwohl es auf Landstraßen
und Autobahnen zu den meisten Unfalltoten und Schwerverletzten kommt.
Weder greift der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 4. Mai 2026
zentrale Elemente der Kritik von Branchenexpertinnen und Branchenexperten seit
Oktober 2025 auf noch wird der Gesetzentwurf nach der Stellungnahme der
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 7. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Verbände nach dem 11. Mai 2026 abgeändert, sondern geht unverändert am
20. Mai 2026 durch das Kabinett. Die Priorität der Führerscheinausbildung
liegt nun nicht mehr auf der Verkehrssicherheit, sondern auf den Kosten des
Führerscheinerwerbs. Ziel der Ausbildung ist demnach nicht mehr das
Verständnis des komplexen Verkehrsgeschehens, um allen
Verkehrsteilnehmenden eine sichere Teilnahme am Verkehr zu ermöglichen. Stattdessen soll die
Ausbildung einzig den Fokus auf das Bestehen der theoretischen und
praktischen Prüfungen richten.
Statt an der Verbesserung der Verkehrssicherheit oder der Qualität der
Ausbildung zu arbeiten und durch die Einführung verbindlicher
Lernstandskontrollen in Theorie und Praxis entscheidende Effizienzgewinne für die
Fahrschülerinnen und Fahrschüler zu heben, setzt die Bundesregierung mit ihrem
Gesetzentwurf und der Verweigerung von Expertenempfehlungen auf die Etablierung
einer Plattformwirtschaft. Ob und in welcher Höhe es dadurch überhaupt zu
einer Kostenersparnis für die Fahrschülerinnen und Fahrschüler kommt,
überlässt der Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder dabei dem Markt. Ob sich
die abgesenkten Standards bei der Ausbildung der Fahrlehrerinnen und
Fahrlehrer auf die Führerscheinausbildung und damit letztlich auf die
Verkehrssicherheit auswirkt, überlässt der Bundesverkehrsminister damit ebenfalls dem
Markt.
1. Wie lautet der genaue Zeitplan der Führerscheinreform, d. h. wann soll
der Gesetzentwurf in die erste und zweite Lesung gehen, und wann soll
die Reform in Kraft treten?
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer
straßenverkehrsrechtlicher Gesetze wurde am 20. Mai 2026 vom Bundeskabinett
beschlossen und anschließend dem Bundesrat gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 1
des Grundgesetzes zur Stellungnahme zugeleitet. Die parlamentarischen
Beratungen obliegen dem Deutschen Bundestag.
2. Welche Informationen hat das BMV zu den aktuellen Führerscheinkosten
(Durchschnitt, Verteilung, Median etc.)?
3. Welche Daten und Quellen nutzt das Bundesverkehrsministerium zur
Ermittlung der Führerscheinkosten?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung nutzt zur Ermittlung notwendiger Informationen
öffentlich zugängliche Quellen, z. B. das Statistische Bundesamt unter www.destati
s.de sowie der MOVING e. V. ernational Road Safety Association e. V. unter
www.moving-roadsafety.com/.
4. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für einen Führerschein
einerseits und der durchschnittliche Monatslohn andererseits heute, und
wie hoch war beides vor zehn, 20 und 30 Jahren (bitte Quellen angeben)?
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittlichen
monatlichen Kosten eines Pkws in Bezug auf Anschaffungskosten,
Betriebskosten, Fixkosten, wie Versicherungen, und Wertverfall (bitte mit
Quellen angeben)?
Die Fragen 4 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Berechnungen und Grundlagen zu Kostensenkungen und Verkehrssicherheitsfragen
bei der Führerscheinreform“ auf Bundestagsdrucksache 21/4853 sowie auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Bezahlbarer
Führerschein als Voraussetzung sozialer Teilhabe – Auswirkungen auf junge
Menschen, Auszubildende und Arbeitslose“ auf Bundestagsdrucksache 21/1139
verwiesen.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
5. Welche Kosten hält das BMV für den Führerscheinerwerb für
angemessen?
6. Was soll der Führerschein nach der Reform kosten (Durchschnitt,
Verteilung, Median etc.)?
7. Wie schnell nach Inkrafttreten der Reform rechnet das BMV damit, dass
sich die Reform in einer konkreten Kostensenkung niederschlägt?
Die Fragen 5 bis 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Berechnungen und Grundlagen zu Kostensenkungen und Verkehrssicherheitsfragen
bei der Führerscheinreform“ auf Bundestagsdrucksache 21/4853 verwiesen.
Im Übrigen wird auf die frei verfügbaren Informationen auf der Internetseite
des Bundesministeriums für Verkehr verwiesen (vgl. beispielsweise www.bm
v.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/reform-ausbildung-pkw-fuehrerschein.html).
9. Welche Punkte der Führerscheinreform wurden nach anhaltender Kritik
von Expertinnen und Experten zwischen der Veröffentlichung der
Eckpunkte im Oktober 2025 und der Verabschiedung in das Kabinett am
20. Mai 2026 angepasst, ergänzt, verworfen oder ausführlich diskutiert?
Die Bundesregierung hat sich mit allen Rückmeldungen der Länder und
Verbände auseinandergesetzt und Änderungsvorschläge aufgenommen, u. a. wurde
im Rahmen der Experimentierklausel klargestellt, dass diese nur
„unentgeltlich“ erfolgen darf. Außerdem wurde für den Modellversuch eine Regelung
hinsichtlich der Zulässigkeit von Fahrten auf Autobahnen getroffen. Ferner
wurde von einer ursprünglich vorgesehenen Mindestanzahl sogenannter
Sonderfahrten abgesehen und stattdessen das Erreichen der jeweiligen
Fahrkompetenzen als Ziel definiert.
10. Warum wurde die Zielstellung der Führerscheinausbildung in ihrer
Priorisierung geändert und – statt wie zuvor die Befähigung zum Steuern
eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenraum – das Bestehen der Prüfung
als oberste Priorität gesetzt?
Der BR-Drucksache 365/26 ist eine solche Änderung nicht zu entnehmen.
11. Wieso wird in der Führerscheinreform nicht auf die Unfallbilanz 2025
eingegangen und versäumt, die aufgeführten Gründe für das gestiegene
Unfallaufkommen von jungen Fahrerinnen und Fahrern, wie überhöhte
Geschwindigkeit oder fehlerhafte Einschätzung, mit in die Reform
einzubeziehen, indem der pädagogische Anteil der Fahrschulen gestärkt statt
geschwächt wird?
21. Welche wissenschaftlichen Studien liegen der Bundesregierung zu
digitalem Lernen vor, und auf welche Studien beruft sie sich, um das rein
digitale Lernen ohne Präsenz einzuführen?
22. Wie sollen Fahrschülerinnen und Fahrschüler komplexe
Verkehrssituationen pädagogisch vermittelt und erklärt bekommen, wenn sie die Option
des rein digitalen Lernens wahrnehmen?
24. Wieso werden keine Elemente aus der gemeinsam von Bund, Ländern
und Branchenexpertinnen und Branchenexperten über einen langen
Zeitraum erarbeiteten Optimierten Fahrschüler-Ausbildung Stufe II (OF-
SA II) in die Führerscheinreform übernommen?
Die Fragen 11, 21, 22 und 24 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Eine moderne, vereinfachte Theorieausbildung stärkt die Verkehrssicherheit,
weil sie verständlicher, zugänglicher und praxisnäher ist. Digitale und
interaktive Formate fördern individuelles Lernen und erhöhen die Motivation. Die
Ergebnisse der Unfallbilanz 2025 und von OFSA II wurden von der
Bundesregierung berücksichtigt.
12. Welche Punkte der Führerscheinreform berücksichtigen die
Empfehlungen des Arbeitskreises VI des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags zum
Thema „Überhöhte Anforderungen bei der Führerscheinprüfung“?
Die Reform greift inhaltliche Impulse des Arbeitskreises (Digitalisierung,
Simulatoren, Kompetenzorientierung, Praxisanteile) auf und verschiebt den
Schwerpunkt zu Flexibilisierung, Kostensenkung und Deregulierung. Damit
werden der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag sowie die entsprechenden
Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz umgesetzt.
13. Löst die Führerscheinreform das Problem, dass die Bearbeitungszeiten
nach Beantragung des Führerscheins vermehrt zu längeren
Ausbildungszeiten und damit höheren Preisen führt, wenn ja, wie, und wenn nein
warum nicht?
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird die Bearbeitung nach der Beantragung
eines Führerscheins seitens der Technischen Prüfstellen zügig durchgeführt.
14. Wurde, statt der Laienausbildung, das begleitete Fahren ab 16 als
Alternative in Betracht gezogen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja,
warum hat sich das BMV dagegen entschieden?
Das Begleitete Fahren ab 16 Jahren steht nicht im Einklang mit geltendem EU-
Recht.
15. Welche offenen rechtlichen, haftungsrechtlichen,
versicherungsrechtlichen und praktischen Fragen bestehen nach Auffassung der
Bundesregierung bei der geplanten Laienausbildung durch nahestehende Personen,
und wie werden diese vor Einführung der Experimentierklausel
rechtssicher geklärt und berücksichtigt?
Welche Tarife eine Versicherung anbietet und zu welchem Preis ist eine
unternehmerische Entscheidung.
16. Welche Erkenntnisse aus Österreich oder anderen Staaten wurden für die
geplante Laienausbildung herangezogen, und welche konkreten
Ergebnisse zu Unfallzahlen, Ausbildungsqualität und Prüfungsleistungen
liegen der Bundesregierung hierzu vor?
Die Bundesregierung steht in Austausch mit dem österreichischen
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur. Unfalldaten sind auf
der Internetseite der Statistik Austria öffentlich einsehbar.
17. Wird die Führerscheinreform wissenschaftlich begleitet oder anderweitig
evaluiert, und wenn ja, von wem?
18. Ist die Bereitstellung finanzieller Mittel geplant, um zu untersuchen, ob
und wie sich weniger Sonderfahrten auf das Unfallgeschehen auf
Landstraßen und Autobahnen auswirken?
Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es ist vorgesehen, die Reform der Fahrschulausbildung durch die Bundesanstalt
für Straßen- und Verkehrswesen wissenschaftlich begleiten zu lassen.
Einzelheiten sind § 2e Absatz 9 StVG-E (BR-Drucksache 330/26 S. 2) und Artikel 9
der Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung (BR-Drucksache
365/26 S. 47) zu entnehmen.
19. Wieso sollen Simulatoren beim Üben von Überholmanövern und anderen
kritischen Situationen außerorts keine Rolle bei der Ausbildung spielen?
20. Wieso sollen Simulatoren bei der Ausbildung von Einsatzkräften nicht
zur Anwendung kommen, obwohl Übungsfahrten unter Blaulicht
verboten sind?
Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Berechnungen und Grundlagen zu Kostensenkungen und Verkehrssicherheitsfragen
bei der Führerscheinreform“ auf Bundestagsdrucksache 21/4853 verwiesen.
23. Was erwartet das BMV, wie hoch der Anteil Fahrschülerinnen und
Fahrschüler sein wird, die voraussichtlich die Laienausbildung für den
Führerscheinerwerb nutzen werden?
Die Bundesregierung erwartet, dass die „Fahrpraxis unter Anleitung“ zunächst
einen begrenzten Anteil der Fahrschüler nutzen werden.
25. Warum wurde die 4. EU-Führerscheinrichtlinie nicht im Zuge der
aktuellen Führerscheinreform in nationales Recht überführt, und wann ist mit
der Implementierung zu rechnen?
Die 4. EU‑Führerscheinrichtlinie sieht eine Umsetzung bis 26. November 2028
und eine Anwendung ab 26. November 2029 vor, mit Sonderfristen u. a. für
Begleitetes Fahren ab 17 und den digitalen Führerschein.
26. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen von
Plattformwirtschaft in Deutschland auf Arbeitnehmerrechte und andere in Deutschland
vorherrschende Standards?
Eine allgemeine Bewertung der Auswirkungen der Plattformwirtschaft auf
Arbeitnehmerrechte ist angesichts der vielfältigen Ausprägungen von
Plattformarbeit nicht möglich.
27. Wird es mit der Führerscheinreform möglich sein, eine
Plattformwirtschaft in der Fahrschulbranche zu etablieren?
28. Wird die Plattformwirtschaft als valider Teil der sozialen
Marktwirtschaft angesehen, und wenn ja, wie wird sich nach Prognosen der
Bundesregierung die Fahrschulbranche verändern?
Die Fragen 27 und 28 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich für ein nachhaltiges Wachstum von
Plattformarbeit ein.
29. Kam es in den letzten zehn Jahren zum Austausch zwischen Boris
Polenske, dem Gründer der börsennotierten 123fahrschule, und Vertretern
des Bundesverkehrsministeriums sowie Mitgliedern der vorherigen und
jetzigen Bundesregierung (bitte tabellarisch mit Datum, Namen,
Abteilung und Zweck aufführen)?
30. Gab es in den letzten zehn Jahren einen oder mehrere persönliche
(digitale oder analoge) Treffen zwischen Boris Polenske oder dem von ihm
initiierten Verband Innovativer Fahrschulen und Bundesverkehrsminister
Patrick Schnieder oder eines Vertreters des Bundesverkehrsministeriums
(bitte tabellarisch mit Datum, Namen, Abteilung und Zweck aufführen)?
31. Gab es in den letzten zehn Jahren einen oder mehrere persönliche
(digitale oder analoge) Treffen zwischen Boris Polenske oder den von ihm
gegründeten Unternehmen Simulatoren Forest GmbH oder
Fahrlehrerausbildung FahrerWerk und Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder oder
eines Vertreters des Bundesverkehrsministeriums (bitte tabellarisch mit
Datum, Namen, Abteilung und Zweck aufführen)?
Die Fragen 29 bis 31 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zu den Fragen können Angaben nur im Hinblick auf die aktuellen Mitglieder
der Bundesregierung sowie die aktuellen Parlamentarischen Staatssekretäre,
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre gemacht werden. Kontakte der
jeweiligen Amtsvorgänger werden nicht nachgehalten. Die Mitglieder der
Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsminister und
Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung
Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren. Eine Verpflichtung zur Erfassung
sämtlicher stattgefundener Treffen besteht nicht, und eine solche umfassende
Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu u. a. die
Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden
Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten
Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie
vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Datum Namen/Funktion der Teilnehmenden Zweck
21.07.2025 St Schnorr, PSt Hirte, Verband innovativer Fahrschulen 1. Stakeholder-Dialog zur Führerschein
Reform
16.02.2026 St Schnorr, PSt Hirte, Verband innovativer Fahrschulen 2. Stakeholder-Dialog zur Führerschein
Reform
08.05.2026 St Schnorr, PSt Hirte, Verband innovativer Fahrschulen 3. Stakeholder-Dialog zur Führerschein
Reform
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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