polradar

Frage von Christian Görke (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4658)

dip / rede 18.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 64. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

Im Graph öffnen

Text

Frage von Christian Görke (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4658) Wird der Bund im Fall eines Interesses am Kauf der Shell-Anteile an der PCK Raffinerie GmbH, wie zum Beispiel aktuell von der polnischen Gesellschaft Unimot (www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2026/02/polnischer-kraftstoffkonzern-unimot-teile-pck-uebernehmen.html), als Treuhänder der Rosneft Deutschland GmbH diese ihr Vorkaufsrecht in Bezug auf die Shell-Anteile ausüben lassen, zumal sie mehrfach ihr Kaufinteresse geäußert hat (siehe zum Beispiel www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2024/10/barnim-schwedt-pck-raffinerie-rosneft-beschwerde-oberlandesgericht-anteile-treuhandschaft-shell-prax.html)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Es ist zunächst eine Frage der Wirtschaftlichkeit, ob die Rosneft Deutschland GmbH von ihrem Vorkaufsrecht bei den Shell-Anteilen an der PCK Raffinerie GmbH Gebrauch machen wird. Diese Frage muss die Rosneft Deutschland GmbH selbst beantworten, sobald ihr ein entsprechendes Angebot vorliegt. Sollte sie von dem Vorkaufsrecht Gebrauch machen wollen, müsste sie einen entsprechenden Antrag an die Bundesnetzagentur stellen, die nach § 6a Absatz 1 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) derzeit die Gesellschafterrechte wahrnimmt. Die Bundesnetzagentur müsste dann prüfen, ob sie dem Vorgehen zustimmen kann.

Relationen