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Frage von Iris Nieland (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)

dip / rede 17.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 49. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Iris Nieland (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237) Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung des Jugendgerichtsgesetzes dahin gehend, dass bei besonders schweren Gewaltdelikten durch Jugendliche – etwa bei Messerangriffen – verstärkt Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt, und, wenn ja, welche genau? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Abgesehen von der Zeit des Nationalsozialismus, in der mit der Verordnung zum Schutz gegen jugendliche Schwerverbrecher vom 4. Oktober 1939 ermöglicht wurde, Jugendliche nach dem allgemeinen Strafrecht (bis hin zur Todesstrafe) zu verurteilen, ist auf die Gruppe der 14- bis 17-Jährigen seit 1923 ausnahmslos das Jugendstrafrecht anzuwenden. Die Bundesregierung hat keine Pläne, diese Rechtslage zu ändern.

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