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Schriftliche Frage 66 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Welche Änderungen am Jugendgerichtsgesetz (JGG) plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entwicklung der Jugendkriminalität (vgl. P…

dip / schriftliche_frage 19.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 66 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Welche Änderungen am Jugendgerichtsgesetz (JGG) plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entwicklung der Jugendkriminalität (vgl. P… Frage 66 (Knuth Meyer- Soltau, AfD): Welche Änderungen am Jugendgerichtsgesetz (JGG) plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entwicklung der Jugendkriminalität (vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik 2025), und plant sie insbesondere Änderungen am Verhältnis von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln (§§ 9 ff. JGG) zu freiheitsentziehenden Sanktionen (Jugendarrest, § 16 JGG; Jugendstrafe, § 17 JGG) sowie an der Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende (§ 105 JGG)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 15. Juni 2026: Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, der gestiegenen Kinder- und Jugendkriminalität entgegenzuwirken. Sowohl für die Opfer als auch die Täter ist es wichtig, dass die Taten angemessen aufgearbeitet werden. Zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt wird die Bundesregierung eine Studie in Auftrag geben, die sich auch mit der Frage nach gesetzgeberischem Handlungsbedarf auseinandersetzen soll. Den Ergebnissen dieser Studie soll nicht vorgegriffen werden. Auch im Übrigen sind die Beratungen innerhalb der Bundesregierung, ob und gegebenenfalls mit welchen Inhalten in der laufenden Legislaturperiode ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes initiiert werden soll, noch nicht abgeschlossen.

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