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Rede von Clara Bünger (DIE LINKE) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung

dip / rede 27.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 60. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 14 bis 16: Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung.

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Text

Rede von Clara Bünger (DIE LINKE) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Seif, dass Sie die Frage zulassen. Sie sagen, dass Sie Kinder eigentlich nicht in Haft nehmen wollen. Aber dennoch haben Sie das in § 70a des GEAS-Anpassungsgesetzes reingeschrieben. Ich zitiere aus der Aufnahmerichtlinie, Artikel 13: „Im Einklang mit dem Grundsatz der Einheit der Familie sind für Familien mit Minderjährigen grundsätzlich angemessene Alternativen zur Inhaftnahme zu nutzen. Solche Familien werden in Unterkünften untergebracht, die für sie geeignet sind. Minderjährige dürfen nur in Ausnahmefällen als letztes Mittel […] in Haft genommen werden.“ Im Erwägungsgrund 68 steht – jetzt kommt der entscheidende Punkt –: Die Mitgliedstaaten können von diesen Regeln abweichen. Warum haben Sie die Regelung dennoch in das Gesetz geschrieben? Warum haben Sie nicht Abstand davon genommen? Warum haben Sie nicht gesagt: „Wir wollen keine Kinder in Haft stecken, wir schreiben es auch nicht ins Gesetz“? Damit hätten Sie glasklar gesagt: Wir wollen keine Kinder in Haft.

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