Rede von Detlef Seif (CDU/CSU) – Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
Teil von Protokoll der 31. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 7a und 7b: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen .
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Rede von Detlef Seif (CDU/CSU) – Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst auf den Redebeitrag von Clara Bünger von den Linken eingehen. Ich finde, das war höchst unanständig. Sie haben das Gesetz zwar zitiert, aber Sie haben es halbherzig zitiert, und Sie haben den Hintergrund gar nicht erläutert.
Die Asylverfahrenshaft – wir müssen uns das verdeutlichen – ist nur unter ganz engen Voraussetzungen überhaupt zulässig. Wir haben einen Richtervorbehalt. Es entscheidet immer ein Richter. Diese Asylverfahrenshaft ist kein Regelfall, sondern sie kommt bei ganz bestimmten Fällen zur Anwendung: zum Beispiel, wenn die Identität des Antragstellers nicht festgestellt werden kann und das auf den Antragsteller zurückzuführen ist und zugleich die Gefahr eines Untertauchens besteht; wenn ein Verstoß gegen die Anordnung zur Bewegungsfreiheit oder Wohnsitzauflage vorliegt und auch hier das Risiko eines Untertauchens besteht; wenn im Asylgrenzverfahren über das Recht zur Einreise entschieden werden soll und hier konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Untertauchen ansteht. Das sind ganz, ganz enge Voraussetzungen. Und Sie tun so – und Sie haben es auch wörtlich so gesagt –, als ob Kinder eingesperrt werden sollen, in Haft genommen werden sollen, nur weil sie einen Asylantrag gestellt haben. Das ist völliger Blödsinn!
Abgeleitet von dem Recht auf Schutz von Familie und Ehe wollen wir bei kleineren Kindern natürlich verhindern, dass sie darunter leiden, dass ihre Eltern in Haft genommen werden und dass sie separat untergebracht werden. Deshalb gibt es in absoluten Ausnahmefällen – das ist das letzte Mittel, und im Gesetz steht ausdrücklich auch als Obersatz, dass die Haft von Kindern grundsätzlich ausgeschlossen sein soll –, wo es dem Wohl des Kindes dient, also bei unbegleiteten minderjährigen Kindern, diese Möglichkeit.
Das ist im Einzelfall zu prüfen, und das Kindeswohl steht dabei ganz oben. Und hier entscheidet ein Richter, und sonst niemand.
Relationen
- part_of → Protokoll der 31. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des AZR-Gesetzes und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsys
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
- spoke_in ← Detlef Seif (Rede)