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Rede von Kerstin Griese (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales) – Fragestunde

dip / rede 28.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.

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Rede von Kerstin Griese (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales) – Fragestunde Herr Abgeordneter, Sie haben den internationalen Vergleich sehr verkürzt zusammengefasst. Es gibt verschiedene Alterssicherungssysteme in Europa. Da muss man sich die Unterschiede sehr genau ansehen. Sie haben zum Beispiel das österreichische System angesprochen: Dort hat man überhaupt erst dann, wenn man 15 Jahre eingezahlt hat, ein Anrecht auf Rentenauszahlungen; in Deutschland schon nach fünf Jahren Einzahlung. Es gibt Systeme, in denen die Arbeitgeber sehr viel mehr einzahlen als die Arbeitnehmer – eben nicht wie in Deutschland, wo beide gleich viel einzahlen. Das alles kann man nicht einfach über einen Kamm scheren. Ich weiß und bin mir sicher, dass sich die Alterssicherungskommission, die die Bundesregierung eingesetzt hat, sehr intensiv mit dem internationalen Vergleich beschäftigt. Es sind zum Beispiel auch Expertinnen und Experten der OECD dabei, die genau diese Daten liefern, damit man auf dieser Basis dann eine fundierte Analyse machen kann. Sie haben dann einen Vorschlag einer Partei zitiert; das ist kein Vorschlag der Bundesregierung. Die Bundesregierung wird die Ergebnisse der Alterssicherungskommission abwarten. Diese wird sich mit allen Komponenten beschäftigen, etwa mit der Frage der Rentendauer, der Frage des Eintrittsalters, und auch mit der Frage der nachhaltigen Sicherung. Die Alterssicherungskommission hat vom Koalitionsausschuss bzw. vom Kabinett einen eindeutigen Auftrag bekommen, nämlich dass sie eine Lebensstandardsicherung, ein Gesamtrentenniveau erarbeiten soll. Und auf die Ergebnisse bin ich ebenso wie die gesamte Bundesregierung sehr gespannt.

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