Frage von Kerstin Przygodda (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)
Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Kerstin Przygodda (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)
Plant die Bundesregierung, Fälle von Familiennachzug von Ehefrauen, die zum Zeitpunkt der Eheschließung minderjährig oder unter 16 Jahre alt waren, künftig statistisch zu erfassen, und, wenn nicht, weshalb nicht (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1058)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig:
Eine statistische Erfassung der Fälle von Familiennachzug von Ehefrauen, die zum Zeitpunkt der Eheschließung minderjährig oder unter 16 Jahre alt waren, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant. Ein Mehrwert einer solchen Erfassung ist nicht erkennbar. Aus Sicht der Bundesregierung sind die bestehenden Maßnahmen in Bezug auf im Ausland geschlossene Ehen, bei denen ein Ehepartner minderjährig ist, ausreichend.
Relationen
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