Frage von Martin Reichardt (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Teil von Protokoll der 49. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Martin Reichardt (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3237)
Plant die Bundesregierung, die Anzahl derjenigen Kinder und Jugendlichen, die ihren Geschlechtseintrag nach dem Selbstbestimmungsgesetz geändert haben bzw. ändern, künftig statistisch zu erfassen bzw. in Erfahrung zu bringen (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 59, Plenarprotokoll 21/46), und, wenn nein, weshalb nicht?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig:
Nein. Eine Änderung des § 5 Absatz 3 des Bevölkerungsstatistikgesetzes dergestalt, dass eine Erfassung der Fallzahlen von Erklärungen nach § 2 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) nach Alter gestaffelt erfolgt, wird derzeit seitens der Bundesregierung für nicht erforderlich erachtet.
Relationen
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