polradar

Frage von Kerstin Przygodda (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)

dip / rede 25.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 58. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

Im Graph öffnen

Text

Frage von Kerstin Przygodda (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187) Erwägt bzw. plant die Bundesregierung, Härtefälle, bei denen von der Dreijahresfrist für die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet nach § 31 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes abgewichen worden ist, weil Zwangsverheiratung den Hintergrund abbildete (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/95582/9cdc86ec3a6b4a081980e0e41c442d18/zwangsverheiratung-bekaempfen-betroffene-wirksam-schuetzen-data.pdf, Seite 13), künftig statistisch zu erfassen (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 2/184), und, wenn nein, weshalb nicht? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Für eine statistische Erfassung besteht kein fachlicher Bedarf. Ein Mehrwert einer solchen Erfassung ist nicht erkennbar. Aus Sicht der Bundesregierung sind die bestehenden Maßnahmen in Bezug auf im Ausland geschlossene Ehen, bei denen ein Ehepartner minderjährig ist, ausreichend.

Relationen