Rede von Jan Köstering (DIE LINKE) – Gesetzes über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Teil von Protokoll der 53. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 19: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörde.
Das Protokoll 21/53 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 20.01.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Jan Köstering (DIE LINKE) – Gesetzes über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns als Linke ja daran gewöhnt, dass unsere Anmerkungen, sagen wir mal: nicht priorisiert berücksichtigt werden. Sie wissen, dass wir die Vorratsdatenspeicherung ablehnen. Und wir alle wissen, dass Sie jetzt auf eine sehr plumpe Art und Weise versuchen, eine Vorratsdatenspeicherung light einzuführen.
Das vorliegende Gesetz soll ermöglichen, dass Daten an EU-Staaten übermittelt werden, die für den Empfängerstaat „relevant sein könnten“. Das hat uns stutzig gemacht, weil es so unkonkret ist und nicht zu den personenbezogenen Daten passt, die die Polizei gewöhnlich sammelt. Denn Verwendungs- und Einsatzzwecke sind sehr konkret vorgegeben, geregelt und unterliegen einer strengen Kontrolle.
Sie legen heute ernsthaft ein Gesetz vor, bei dem künftig Mutmaßungen allein ausreichen, um Daten weiterzugeben. Diese Daten sollen dann auch noch bis zu einem halben Jahr für den Informationsaustausch gespeichert bleiben. Und als sei das nicht problematisch genug, soll dann auch noch regelmäßig geprüft werden, ob die Speicherung nicht auch weiterhin fortbestehen kann.
Meine Damen und Herren, personenbezogene Daten auf Basis einer Mutmaßung bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag abzulegen und auch noch weiterzuleiten, ist ein weiterer Angriff auf Bürgerrechte und den Datenschutz.
Mit diesen Plänen zur Ausweitung der Massenüberwachung untergraben Sie einmal mehr die Grundrechte, gefährden die Meinungsfreiheit und damit die zentralen Grundlagen der Demokratie.
Trotzdem hat Ihre Gesetzesinitiative durchaus Potenzial. Wir schlagen an dieser Stelle vor: Leiten Sie den Entwurf einmal an juristische Fakultäten. Und wir freuen uns schon jetzt über viele Hausarbeiten zu diesem Thema, wenn Ihnen auch angehende Juristinnen und Juristen versichern können, dass dieser Gesetzentwurf vor allem eines ist: für die Tonne!
Vielen Dank.
Relationen
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- part_of_vorgang → Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
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