Frage von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521)
Teil von Protokoll der 52. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3521)
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob die presseöffentlich bekannte Nutzung einer falschen IMO-Nummer (IMO = Internationale Seeschifffahrts-Organisation) durch den russischen Schattenflottentanker „Tavian“ (IMO 1095337) als Bruch des internationalen Seerechts anzusehen ist, und, wenn ja, wie lautet diese, und hat sie geprüft, wie sie für den Fall des Eindringens in deutsche Hoheitsgewässer vorgehen würde, und, wenn ja, wie lautet das Ergebnis dieser Prüfung (www.lloydslist.com/LL1155512/From-zombie-tankers-to-fake-IMO-numbers-the-identity-frauds-now-playing-out-at-sea)?
Antwort der Staatsministerin Serap Güler:
Die Verpflichtung zur Verwendung der IMO-Nummer ergibt sich aus Kapitel XI-1 Regel 3 der Anlage zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (International Convention for the Safety of Life at Sea, SOLAS-Übereinkommen). Die Verwendung einer falschen IMO-Nummer kann auch als Beleg herangezogen werden, um gegenüber einem Schiff restriktive Maßnahmen nach EU-Verordnung 833/2014 vom 31.07.2014 zu treffen.
Mit Blick auf das in der Frage genannte Schiff wurde von der Bundespolizei am 11. Januar 2026 ein Verbot zur Einfahrt in deutsche Küstengewässer erteilt, welches befolgt wurde.
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