Konsequentes Vorgehen gegen die Schattenflotte, Umweltgefahren und andauernde Sanktionsumgehung durch Russland
Text
Konsequentes Vorgehen gegen die Schattenflotte, Umweltgefahren und andauernde Sanktionsumgehung durch Russland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5959
21. Wahlperiode 18.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Robin Wagener, Claudia Müller, Sara
Nanni, Chantal Kopf, Julian Joswig, Katrin Göring-Eckardt, Boris Mijatović,
Ayse Asar, Dr. Irene Mihalic, Marcel Emmerich, Jeanne Dillschneider, Marlene
Schönberger, Michael Kellner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Konsequentes Vorgehen gegen die Schattenflotte, Umweltgefahren und
andauernde Sanktionsumgehung durch Russland
Die sogenannte russische Schattenflotte operiert weiterhin in europäischen
Gewässern, insbesondere in der Ostsee, und trägt maßgeblich dazu bei, dass die
Russische Föderation trotz bestehender Sanktionen erhebliche Einnahmen aus
dem Export von Öl und Ölprodukten generiert.
Im Jahr 2025 machten Öl- und Gaseinnahmen rund 23 Prozent der gesamten
Staatseinnahmen aus und beliefen sich auf etwa 199 Mrd. US-Dollar (nach
235 Mrd. US-Dollar im Jahr 2024). Ohne diese Einnahmen wäre die Fähigkeit
Russlands, insbesondere seine Ausgaben für Verteidigung und nationale
Sicherheit – die 2025 rund 41 Prozent der gesamten Staatsausgaben ausmachen – laut
den Fragestellern aufrechtzuerhalten, deutlich eingeschränkt (https://kse.ua/wp-
content/uploads/2026/01/Chartbook_January2026.pdf; www.bofbulletin.fi/en/b
logs/2025/russian-budget-framework-for-2026-2028-foresees-taxhikes-and-lot
s-of-red-ink/). Die Schattenflotte spielt somit eine zentrale Rolle in der
Stabilisierung der russischen Kriegsökonomie. Steigende Ölpreise infolge des Krieges
der USA und Israels gegen den Iran verstärken diesen Effekt zusätzlich und
erhöhen die finanziellen Spielräume Russlands (www.fr.de/wirtschaft/oel-scho
ck-russland-verdient-viel-viel-mehr-als-noch-vor-einem-monat-zr-9424346
1.html).
Bei den Tankern der russischen Schattenflotte handelt es sich meist um
veraltete, schlecht gewartete Tanker, die Kontrollen umgehen, unter wechselnden
Flaggen fahren, ihre Identifikationssysteme deaktivieren und oft unzureichend
versichert sind. Rund zwei Drittel dieser Schiffe sind nicht über etablierte
Versicherer abgesichert, wodurch im Schadensfall erhebliche Haftungsrisiken
bestehen. Gleichzeitig ist das Durchschnittsalter der Schiffe von 8,9 Jahren (2021)
auf 16,6 Jahre (2024) gestiegen (www.greenpeace.org/static/planet4-internation
al-stateless/2025/10/f94a3931-russia-fossil-fuel-empire-final-en.pdf; https://gid
s-hamburg.de/wp-content/uploads/2025/11/GIDSstatement2025_09_Brugman
n_et_al251118n.pdf). Insbesondere für das empfindliche Ökosystem der
Ostsee, einem nahezu abgeschlossenen Binnenmeer mit geringem
Wasseraustausch, hätte ein schwerer Unfall gravierende ökologische und wirtschaftliche
Folgen für die Anrainerstaaten (www.spiegel.de/wissenschaft/technik/
russlandso-gefaehrlich-ist-die-schattenflotte-fuer-europas-gewaesser-a-611a8d37-d0d9-
47a5-8749-8338598f2467). Trotz bestehender internationaler
Schutzmechanismen und klarer rechtlicher Rahmenbedingungen steigt durch den Einsatz dieser
Schiffe das Risiko von Umweltkatastrophen erheblich.
Neben ökologischen und wirtschaftlichen Gefahren ergeben sich auch
sicherheitspolitische Risiken. Die Nutzung der Schiffe zur Umgehung von
Sanktionen, mögliche militärische Aufklärungsaktivitäten sowie potenzielle
militärische Nutzungen unterstreichen die strategische Relevanz der Schattenflotte.
Während andere europäische Staaten bereits aktiv gegen entsprechende Schiffe
vorgehen, wirft das bislang ausbleibende Handeln der Bundesregierung
grundlegende Fragen hinsichtlich der Durchsetzung internationalen Rechts, der
Sanktionspolitik sowie des Schutzes von Umwelt und Sicherheit in
europäischen Gewässern auf.
Darüber hinaus ergeben sich sicherheitspolitische Implikationen. Die
Schattenflotte dient nicht nur der Umgehung von Sanktionen, sondern kann auch für
militärische und nachrichtendienstliche Zwecke genutzt werden. Berichte über
die Präsenz privater russischer Sicherheitskräfte an Bord sowie über
Aufklärungsaktivitäten gegenüber europäischen militärischen Einrichtungen
verdeutlichen diese Dimension. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass Schiffe als
Plattformen für Drohnenoperationen genutzt werden (www.spiegel.de/ausland/russi
sche-schattenflotte-kapitaen-von-voruebergehend-festgesetztem-tanker-zu-
haftverurteilt-a-53cfef69-7f53-463c-b6f5-efd8c33379dd). Damit stellt die
Schattenflotte nicht nur ein ökologisches und wirtschaftliches Risiko, sondern auch
eine konkrete sicherheitspolitische Herausforderung dar.
Andere europäische Staaten haben bereits begonnen, entschlossener gegen
diese Praxis vorzugehen. So hat die französische Marine im März 2026 erneut
einen mutmaßlich unter falscher Flagge fahrenden russischen Öltanker im
Mittelmeer angehalten und überprüft (www.spiegel.de/ausland/schattenflotte-frank
reich-stoppt-erneut-oeltanker-aus-russland-im-mittelmeer-a-51bc57eb-3527-45
6d-97ae-adea9b730482). Auch belgische Streitkräfte haben im selben Zeitraum
einen entsprechenden Tanker festgesetzt (www.spiegel.de/ausland/belgien-milit
aer-kapert-oeltanker-von-russischer-schattenflotte-a-570fe12e-1487-4381-821
5-5e3d61ca7deb). Darüber hinaus hat die britische Regierung ihrer Marine die
Befugnis erteilt, sanktionierte Schiffe der russischen Schattenflotte in britischen
Hoheitsgewässern zu entern und zu beschlagnahmen (www.tagesspiegel.de/inte
rnationales/putins-schattenflotte-london-erlaubt-der-marine-sanktionierte-schiff
e-zu-entern-15401748.html).
Vor diesem Hintergrund wirft aus Sicht der Fragesteller das bislang
ausbleibende Vorgehen der Bundesregierung erhebliche Fragen auf – sowohl im Hinblick
auf die Durchsetzung bestehender europäischer und internationaler Sanktionen
als auch hinsichtlich der sicherheitspolitischen Bewertung und der Abwehr
erheblicher Umweltgefahren.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie einerseits nach eigener Aussage
„keine wesentlichen Lücken“ in der Datenlage zur russischen
Schattenflotte hat (vgl. Bundestagsdrucksache 21/3970, S. 5) und andererseits
keine Angaben zu der Anzahl von Tankern der russischen Schattenflotte
machen kann, die seit 2022 deutsche Hoheitsgewässer und bzw. oder die
ausschließliche Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland
durchquert haben (vgl. Antwort zu den Fragen 1 bis 4 der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3970)?
2. Wie erklärt die Bundesregierung, dass einerseits nach eigener Aussage
und trotz des gemeinsamen Lagebildes aller beteiligten Behörden im
Maritimen Sicherheitszentrum in Cuxhaven keine Übersicht aller Aktivitäten
der sogenannten Schattenflotte in den Hoheitsgewässern Deutschlands
existiere und sie demzufolge keine statistische Erfassung anhand dieses
Kriteriums vornehme und sie andererseits an der Erstellung von
Sanktionslisten beteiligt sei, auf denen konkrete Tanker der russischen
Schattenflotte benannt werden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 21/1089)?
3. Auf welche Informationsquellen stützt sich die Bundesregierung bei der
Bewertung und Zuordnung von Tankern zur russischen Schattenflotte,
wenn sie zugleich ausführt, dass der Anteil etwaiger „Substandard-
Vessels“ an der Schattenflotte nicht ermittelbar sei, weil gegenständliche
Tanker Häfen mit international anerkannten Hafenstaatkontrollen meiden
(vgl. Antwort zu Frage 5 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3970, S. 3)?
4. Wie viele der Tanker, die seit Dezember 2022 die Ostsee, das deutsche
Küstenmeer und die ausschließliche Wirtschaftszone der Bundesrepublik
Deutschland durchquert haben, werden nach Kenntnis der
Bundesregierung der russischen Schattenflotte zugeordnet, unter Zugrundelegung der
in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 50 auf
Bundestagsdrucksache 21/1089 genannten Kriterien der Resolution A.1192 (33) der
Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (bitte Anzahl der Schiffe
benennen)?
5. Wie viele Tanker, die Erdöl oder Erdölerzeugnisse aus der Russischen
Föderation transportierten, haben seit Dezember 2022 nach Kenntnis der
Bundesregierung die Ostsee, das deutsche Küstenmeer sowie die
ausschließliche Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland durchquert,
unabhängig davon, ob die Ladung in einem russischen Hafen
übernommen oder im Wege eines Umschlags außerhalb eines Hafens, insbesondere
durch Ship-to-Ship-Transfers, geladen wurde (bitte Anzahl der Schiffe
benennen)?
6. Verfügt die Bundesregierung über nationale und bzw. oder auf Ebene der
Europäischen Union entwickelte Kriterien oder Bewertungsverfahren zur
Identifizierung von Tankern der russischen Schattenflotte?
a) Wenn ja, welche Kriterien und Indikatoren umfasst ein solcher
Kriterienkatalog (bitte auflisten)?
b) Wenn nein, warum nicht?
7. Verlässt sich die Bundesregierung bei der Einhaltung des Ölpreisdeckels
gemäß Artikel 3n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ausschließlich auf
die von den beteiligten Unternehmen vorzunehmende Prüfung und
Attestierung, oder erfolgt darüber hinaus eine eigenständige Überprüfung durch
deutsche Behörden, und wenn Letzteres zutrifft, in welcher Form erfolgt
die Überprüfung durch deutsche Behörden?
8. Aus welchem Grund war die im Jahr 2025 für sechs Monate gemeinsam
mit dänischen Behörden und der Europäischen Agentur für die Sicherheit
des Seeverkehrs (EMSA) durchgeführte Überwachung der Einhaltung der
MARPOL-Regelungen (MARPOL = International Convention for the
Prevention of Marine Pollution from Ships) im Bereich Fehmarnbelt bis
Kadetrinne (vgl. Antwort zu Frage 15 der Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3970, S. 5) zeitlich
begrenzt, plant die Bundesregierung, diese wieder aufzunehmen, und
wenn nein, warum nicht?
9. Plant die Bundesregierung weitere befristete oder dauerhafte
Überwachungen der Einhaltung der MARPOL-Regelungen im Ostseeraum
zusammen mit Anrainerstaaten (bitte Gebiet, geplanten Zeitpunkt und
geplante Dauer sowie Anrainerstaat bzw. Anrainerstaaten auflisten), und
wenn nein, warum nicht?
10. Wie bewerten die durch die Bundesregierung mit Aufgaben der maritimen
Sicherheit betrauten Behörden und Einrichtungen die von Tankern der
russischen Schattenflotte ausgehenden Umwelt- und Sicherheitsrisiken
(vgl. Antwort zu Frage 6 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3970, S. 3), insbesondere im
Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit und die möglichen ökologischen und
wirtschaftlichen Folgen einer Havarie in internationalen und europäischen
Gewässern, insbesondere im Ostseeraum?
a) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
Safety and Shipping Review 2024 der Allianz, wonach Tanker der
russischen Schattenflotte seit 2022 weltweit in mindestens 50
Zwischenfällen – darunter Brände, Maschinenausfälle, Kollisionen,
Manövrierunfähigkeit und Ölverschmutzungen – verwickelt gewesen sein sollen,
darunter auch die Kollision des Tankers „Andromeda Star“ im März
2024 in der Nähe der dänischen Küste (https://commercial.allian
z.com/content/dam/onemarketing/commercial/commercial/reports/Co
mmercial-Safety-Shipping-Review-2024.pdf)?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus (bitte
die zugrunde liegenden Analysen oder Berichte benennen)?
11. Hat die Bundesregierung selbst oder durch nachgeordnete Behörden
Szenarioanalysen, Studien oder Gutachten zu möglichen ökologischen und
wirtschaftlichen Folgen eines größeren Ölunfalls eines Tankers der
russischen Schattenflotte in der Ostsee erstellen lassen, wenn ja, welche
Ergebnisse liegen hierzu vor, und wenn keine entsprechenden Szenarioanalysen
oder Studien vorliegen, aus welchen Gründen wurden solche Analysen
bislang nicht erstellt oder in Auftrag gegeben?
12. Welche eigenen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den
durchschnittlichen Kosten der Beseitigung von Ölverschmutzungen in
europäischen Gewässern pro Tonne ausgelaufenen Öls vor, und wie bewertet sie
in diesem Zusammenhang die Schätzungen des Centre for Research on
Energy and Clean Air (CREA), wonach diese Kosten im Falle eines
Ölunfalls etwa 8 595,50 US‑Dollar pro Tonne betragen (https://energyandclean
air.org/publication/ensuring-an-ecological-disaster-shadow-tanker-spill-co
uld-cost-coastal-states-usd-1-6-bn/)?
13. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko und die möglichen
finanziellen Folgen eines Ölunfalls eines Tankers der Größenklasse Aframax
oder Suezmax – die einen Großteil der sogenannten russischen
Schattenflotte ausmachen – in der Nord- oder Ostsee vor dem Hintergrund, dass
bei einer Ladung von etwa 100 000 Tonnen (Aframax) bzw. etwa
130 000 Tonnen (Suezmax) allein für Maßnahmen zur Beseitigung von
Ölverschmutzungen Kosten von rund 859 Mio. bzw. rund 1,1 Mrd. US-
Dollar entstehen könnten (https://energyandcleanair.org/publication/ensuri
ng-an-ecological-disaster-shadow-tanker-spill-could-cost-coastal-states-us
d-1-6-bn/)?
14. Steht die Bundesregierung mit den deutschen Küsten-Bundesländern, über
die ständige Zusammenarbeit im deutschen Havariekommando hinaus, im
Austausch in Bezug auf die notwendige Anzahl von Schiffen und
ausgebildetem Personal für die Bekämpfung einer Ölkatastrophe im Falle einer
Havarie in der Ostsee, wenn ja, wie, und schätzt sie die vorhandenen
Ressourcen als ausreichend (siehe Frage 13 in Bezug auf die Größenklassen
der Ladungen) ein?
15. Sieht die Bundesregierung die Voraussetzungen des Artikels 19 Absatz 2
Buchstabe h des Seerechtsübereinkommens (SRÜ) – den Tatbestand
„vorsätzliche und schwere Verschmutzung der Meere“, den sie nach eigener
Aussage als nichtfriedliche Durchfahrt einordnet (vgl. Antwort zu den
Fragen 24 und 25 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3970, S. 7) – als erfüllt an, wenn
sogenannte Substandard-Vessels der russischen Schattenflotte deutsche
Hoheitsgewässer und bzw. oder die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone
durchqueren?
a) Wenn ja, aus welchem Grund bleibt ein Einschreiten Deutschlands als
Küstenstaat gemäß Artikel 25 Absatz 1 SRÜ trotzdem aus?
b) Wenn nein, warum nicht, und welche konkreten Umstände müssten
vorhanden sein, damit dieser Tatbestand erfüllt ist?
16. Sieht die Bundesregierung die Voraussetzungen des Artikels 19 Absatz 2
Buchstabe g SRÜ – den Tatbestand „Laden oder Entladen von Waren,
Zahlungsmitteln oder Personen entgegen den Zoll- und sonstigen
Steuergesetzen, Einreise- oder Gesundheitsgesetzen und diesbezüglichen
sonstigen Vorschriften des Küstenstaats“, den sie nach eigener Aussage als
nichtfriedliche Durchfahrt einordnet (vgl. Antwort zu den Fragen 24 und
25 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/3970, S. 7) – als erfüllt an, wenn Tanker der russischen
Schattenflotte, welche nachweislich russisches Öl transportieren, das
gegen die G7‑Preisobergrenzenregelung verstößt, deutsche
Hoheitsgewässer und bzw. oder die ausschließliche Wirtschaftszone der Bundesrepublik
Deutschland durchqueren?
a) Wenn ja, aus welchem Grund bleibt ein Einschreiten Deutschlands als
Küstenstaat gemäß Artikel 25 Absatz 1 SRÜ trotzdem aus?
b) Wenn nein, warum nicht, und welche konkreten Umstände müssten
vorhanden sein, damit dieser Tatbestand erfüllt ist?
17. Welche Art von zollrechtlichen Maßnahmen wurden in dem von der
Bundesregierung genannten Einzelfall gegen ein Schiff der russischen
Schattenflotte ergriffen (vgl. Antwort zu den Fragen 1 bis 4 der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/3970), und auf welcher konkreten Rechtsgrundlage erfolgte dies?
18. Wie stellt die Bundesregierung die Einhaltung der besonderen
Schutzvorgaben für die Ostsee als „Particularly Sensitive Sea Area“ (PSSA) sicher,
wenn ihr nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse zu Verstößen gegen
MARPOL- und SOLAS-Vorschriften (SOLAS = International Convention
for the Safety of Life at Sea) durch Schiffe der russischen Schattenflotte
vorliegen (vgl. Antwort zu den Fragen 7, 9 und 14 der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3970,
S. 3 und 5)?
19. Welche konkreten Kontroll- oder Eingriffsmöglichkeiten bestehen
gegenüber technisch mangelhaften und bzw. oder umwelt- und
sicherheitsgefährdenden Tankern der russischen Schattenflotte außerhalb der
Hafenstaatkontrolle bei Durchfahrt durch deutsche Hoheitsgewässer und bzw.
oder die ausschließliche Wirtschaftszone der Bundesrepublik
Deutschland, und hält die Bundesregierung diese Möglichkeiten für ausreichend?
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die rechtlichen
Grundlagen, auf deren Basis Frankreich (www.spiegel.de/ausland/
schattenflottefrankreich-stoppt-erneut-oeltanker-aus-russland-im-mittelmeer-a-51bc57e
b-3527-456d-97ae-adea9b730482), Belgien (www.spiegel.de/ausland/belg
ien-militaer-kapert-oeltanker-von-russischer-schattenflotte-a-570fe12e-14
87-4381-8215-5e3d61ca7deb) und das Vereinigte Königreich (www.tages
spiegel.de/internationales/putins-schattenflotte-london-erlaubt-der-marin
e-sanktionierte-schiffe-zu-entern-15401748.html) gegen Tanker der
russischen Schattenflotte vorgehen, und inwieweit sind diese rechtlichen
Grundlagen auch für Deutschland anwendbar und bzw. oder übertragbar?
21. Was bedeutet die Aussage der Bundesregierung, sie berücksichtige die
besonderen Regelungen der von der International Maritime Organization
(IMO) festgelegten Particularly Sensitive Sea Area in der Ostsee „im
Rahmen der Rechtsanwendung und -durchsetzung“ (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 21/3970, S. 5) konkret
für die Handlungsmöglichkeiten deutscher Behörden gegenüber Schiffen
der russischen Schattenflotte, die diese Seegebiete durchfahren?
22. Welche konkreten Maßnahmen können nach Auffassung der
Bundesregierung nach Artikel 220 SRÜ gegenüber Schiffen ergriffen werden, wenn
der Verdacht eines Verstoßes gegen internationale Umweltvorschriften
besteht?
23. Welche tatbestandlichen Voraussetzungen müssen nach Auffassung der
Bundesregierung vorliegen, damit Maßnahmen nach Artikel 220 SRÜ
rechtmäßig ergriffen werden können
a) im deutschen Küstenmeer und
b) in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik
Deutschland?
c) Durch welche staatliche Stelle des Bundes oder der Bundesländer
müsste diese dann jeweils durchgeführt werden?
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, auf Grundlage des
Artikels 110 SRÜ flaggenlose Schiffe auf hoher See oder in der
ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands zu boarden, und sieht sie im
nationalen Recht hinreichende Befugnisse, um in solchen Fällen über eine
Visitation hinaus auch Inspektionen oder Sicherungsmaßnahmen wie eine
Beschlagnahme vorzunehmen, oder besteht insoweit gesetzgeberischer
Anpassungsbedarf?
25. Warum wurde im Fall des Tankers „Tavian“ ein Einfahrtsverbot für
deutsche Hoheitsgewässer ausgesprochen (vgl. Antwort der Bundesregierung
auf die Mündliche Frage 47 auf Plenarprotokoll 21/52, S. 6263 A) und der
Tanker nicht in einen Hafen begleitet und dort beschlagnahmt, wie
Belgien es in einem ähnlichen Fall tat (www.zeit.de/politik/ausland/2026-03/be
lgien-russland-schattenflotte-oeltanker-festgesetzt-gxe), obwohl in beiden
Fällen ein Verstoß gegen das Seerechtsübereinkommen zugrunde lag?
26. Welche zusätzlichen Inhalte oder Maßnahmen sollten nach Auffassung
der Bundesregierung über die Erklärung der Europäischen Union vom
15. Dezember 2025 hinaus in dem derzeit zwischen dem
Bundesministerium des Innern und weiteren Ost- und Nordseeanrainern abgestimmten
Code of Practice enthalten sein, insbesondere im Hinblick auf den
Umgang mit Schiffen, die aufgrund falscher oder fehlender
Flaggenzugehörigkeit als ohne Staatszugehörigkeit gelten und im Einklang mit dem
Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen festgesetzt werden können
(vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-16829-2025-INI
T/de/pdf; www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/schattenflotte-russlan
d-104.html)?
27. Welche Gespräche oder Verhandlungen führt die Bundesregierung derzeit
bilateral oder im Rahmen der Europäischen Union mit Flaggenstaaten von
Tankern der russischen Schattenflotte, um eine Entlistung entsprechender
Schiffe aus den jeweiligen Schiffsregistern zu erreichen?
28. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung gegenüber Flaggenstaaten von
Tankern der russischen Schattenflotte für sogenannte Pre-Boarding-
Agreements oder vergleichbare Vereinbarungen ein, die Kontrollen dieser
Schiffe vor dem Einlaufen in die Ostsee ermöglichen?
29. Welche Kontakte oder konkreten Kooperationen bestehen zwischen der
Bundesregierung und den Flaggenstaaten, unter deren Flagge Tanker der
russischen Schattenflotte registriert sind, insbesondere Kamerun, die
Cookinseln, Sierra Leone, Palau, Panama und Antigua und Barbuda?
30. Mit welchen konkreten Einsatzszenarien und Eskalationsrisiken, unter
Berücksichtigung möglicher Reaktionen der Besatzungen von Tankern der
russischen Schattenflotte sowie möglicher Gegenmaßnahmen der
Russischen Föderation – auch militärischer Art – plant die Bundesregierung im
Falle einer konsequenten Durchsetzung geltender Rechtsgrundlagen
gegenüber diesen Schiffen, etwa durch Boarding oder Festsetzung?
a) Hat die Bundesregierung hierfür robuste Handlungsoptionen
entwickelt, und wenn nein, warum nicht?
b) Hat die Bundesregierung Simulationen und Übungen möglicher
Einsatzszenarien durchgeführt, veranlasst oder geplant, und wenn nein,
warum nicht?
c) Gibt es Abstimmungen oder gemeinsame Planungen mit Partnern auf
Ebene der Europäischen Union sowie mit Anrainerstaaten der Ostsee,
wenn ja, welche Formate oder Mechanismen bestehen hierfür, und
wenn nein, warum nicht?
31. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob sich
Angehörige der russischen paramilitärischen Wagner-Gruppe auf Tankern der
russischen Schattenflotte befinden?
32. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob sich
private Sicherheitsdienste oder militärnahe private Akteure – einschließlich
solcher mit Verbindungen zur Russischen Föderation – auf Tankern der
russischen Schattenflotte befinden (bitte Unternehmen oder Akteure
auflisten)?
33. Auf welche konkreten Erkenntnisse oder Lagebewertungen stützt sich die
vom Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul geäußerte
Einschätzung, die russische Schattenflotte stelle ein „absolutes
Sicherheitsrisiko“ dar (www.tagesschau.de/inland/wadephul-warnung-russische-
schattenflotte-100.html)?
34. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung – auch gemeinsam
mit anderen Anrainerstaaten der Ostsee sowie auf Ebene der Europäischen
Union –, um konkrete Erkenntnisse über mögliche Verbindungen
zwischen Schiffen der russischen Schattenflotte und Sabotageakten oder
anderen sicherheitsrelevanten Aktivitäten in der Ostseeregion zu gewinnen
(vgl. www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/schattenflotte-russland-10
4.html), vor dem Hintergrund, dass der Bundesregierung nach eigener
Auskunft bislang keine konkreten Belege dafür vorliegen, dass
Sabotageakte oder Drohnenüberflüge gezielt von Schiffen der russischen
Schattenflotte ausgehen (vgl. Antwort zu den Fragen 33 bis 33b der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/3970)?
35. Welche Auswirkungen hätte die am 19. März 2026 in die russische
Staatsduma eingebrachte Gesetzesinitiative zum exterritorialen Einsatz
russischer Streitkräfte zum Schutz von russischen Staatsangehörigen (www.tag
esspiegel.de/internationales/zum-schutz-russischer-staatsburger-moskau-s
chafft-rechtliche-grundlage-fur-militareinsatze-im-ausland-1534421
7.html) mit Blick auf die Schattenflotte, und welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung daraus für die deutsche ausschließliche
Wirtschaftszone und das Küstenmeer?
36. Welche Zwischenbilanz zieht die Bundesregierung knapp eineinhalb Jahre
nach Indienststellung des nationalen Führungsstabs „Commander Task
Force Baltic“ (CTF Baltic) in Rostock, insbesondere mit Blick auf die
Koordination der NATO-Aktivitäten in der Ostsee sowie die Erstellung eines
umfassenden Lagebilds über und unter Wasser und die Aktivitäten der
Schattenflotte?
37. Welche Zwischenbilanz zieht die Bundesregierung für die NATO-
Aufklärungs- und Überwachungsmission Baltic Sentry, insbesondere mit
Blick auf die Reaktion auf verdächtige Ereignisse und die Verhinderung
von Sabotageakten in der Ostsee?
38. Hält die Bundesregierung es für notwendig, in Zusammenarbeit mit den
Bundesländern die Kapazitäten der deutschen Häfen, beispielsweise für
verfügbare Liegeplätze, zu erheben, um festgesetzte Schiffe der russischen
Schattenflotte entsprechend festhalten zu können (siehe Antwort zu
Frage 32 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5172), wenn ja, wann, und wenn nein, warum
nicht?
Berlin, den 20. April 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Anton Hofreiter (Kleine Anfrage)
- asked ← Ayse Asar (Kleine Anfrage)
- asked ← Boris Mijatović (Kleine Anfrage)
- asked ← Chantal Kopf (Kleine Anfrage)
- asked ← Claudia Müller (Kleine Anfrage)
- asked ← Irene Mihalic (Kleine Anfrage)
- asked ← Jeanne Dillschneider (Kleine Anfrage)
- asked ← Julian Joswig (Kleine Anfrage)
- asked ← Katrin Göring-Eckardt (Kleine Anfrage)
- asked ← Marcel Emmerich (Kleine Anfrage)
- asked ← Marlene Schönberger (Kleine Anfrage)
- asked ← Michael Kellner (Kleine Anfrage)
- asked ← Robin Wagener (Kleine Anfrage)
- asked ← Sara Nanni (Kleine Anfrage)
- authored ← Anton Hofreiter
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Robin Wagener
- part_of_vorgang → Konsequentes Vorgehen gegen die Schattenflotte, Umweltgefahren und andauernde Sanktionsumgehung durch Russland (Kleine Anfrage)